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Berlin: Anwalt scheitert mit Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen & 41 Verfahren gegen Corona-Betrüger eingeleitet

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_freakwave_ (CC0), Pixabay

Die aktuell die Grundgesetze aushebelnden Maßnahmen führen zu weiteren Versuchen, juristisch dagegen vorzugehen. Neben dem vorerst tragisch geendeten Fall Beate Bahner und dem erfolgreicher agierenden Veranstalter einer Demonstration im hessischen Gießen hatte ein Berliner Rechtsanwalt einen Eilantrag gegen die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingereicht.

Der Verfassungsgerichtshof von Berlin lehnte den Eilantrag jedoch mit der Begründung ab, dass dieser unbegründet gewesen sei. Dies teilte das Gericht heute mit (Beschluss vom 14. April 2020 – VerfGH 50 A/20). Der Anwalt sah sich laut Gericht insbesondere durch die Schließung von Bibliotheken und die Kontaktsperre in verfassungswidriger Weise beschränkt.

Die Verfassungsrichter argumentierten, dass bei einer Aufhebung sich voraussichtlich viele Menschen so verhalten würden, wie es momentan vermieden werden sollte. Aufgrund des dadurch wahrscheinlich wieder erfolgenden Anstiegs der Erkrankungen könnte das Gesundheitssystem überlastet werden und die überforderten medizinischen Kapazitäten zu mehr Todesfälle führen. Der Vermeidung dieser Gefahr sei das derzeit noch höhere Gewicht zugekommen. Entscheidend sei auch, dass die Regelungen befristet seien.
Währenddessen laufen Ermittlungen wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen. Antragsteller hätten beispielsweise Zuschüsse für nicht existierende oder nicht mehr aktive Unternehmen beantragt oder wahrheitswidrig pandemiebedingte Liquiditätsengpässe vorgetäuscht. Die unkomplizierte Beantragung des 50-Milliarden-Euro-Hilfspakets der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der Pandemie für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen provoziert natürlich Betrüger.

41 Verfahren habe man bis zum heutigen Tag eingeleitet, darunter gegen einen früheren Prediger einer Moschee, die schon vor der Corona-Krise geschlossen wurde. Er soll sich 18.000 Euro mit falschen Angaben zu einer gewerblichen Tätigkeit erschlichen haben.

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