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Corona-Soforthilfen – Was umfasst das Paket und wie komme ich an das Geld?

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artbaggage (CC0), Pixabay

Der Bundestag hat angesichts der akuten wirtschaftlichen Probleme wegen des Coronavirus beschlossen, bis zu 50 Milliarden Euro als unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe bereitzustellen. Diese Regelung gilt für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (das dazugehörige Paper finden Sie hier).

Pro Antragsteller können dabei einmalig maximal 9.000 Euro für drei Monate bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten ausgezahlt werden; bei bis zu zehn Beschäftigten erhöht sich der Betrag auf 15.000 Euro. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden! Zudem wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt und die Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.

Zusätzlich gründet der Bund einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von maximal 500 Milliarden Euro, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Ein Fünftel des Betrages ist als direkte Rekapitalisierungsmaßnahme vorgesehen, der Rest als Bürgschaften, die Unternehmen helfen sollen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.

Zudem gilt bis Ende 2020 für betroffene Unternehmen, dass Finanzbehörden Stundungen von Steuerschulden gewähren, Steuervorauszahlungen angepasst werden können und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird. Kurzarbeitergeld kann bereits beantragt werden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind; dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein.

Bereitgestellt wird die finanzielle Unterstützung für Kleinunternehmen, Selbständige und Freiberufler durch den Bund. Für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung sind die Länder verantwortlich.

Voraussetzung für eine Bewilligung sind existenzbedrohliche, wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronakrise, die natürlich schriftlich zu versichern sind und nachgeprüft werden können. Der Antrag sollte in elektronischer Form geschehen.

Wo finden Sie nun die Anträge? Wie gesagt, sind für die Bearbeitung die Bundesländer selber verantwortlich, so dass Sie für Ihr Bundesland selber auf die Suche gehen müssen. Wem das verständlicherweise zu kompliziert erscheint, der findet viele Informationen zusammengetragen auf folgender Webseite.

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