Start Allgemein Anleger des Global Asset Fund – Nehmen Sie an der Gesellschafterversammlung teil!

Anleger des Global Asset Fund – Nehmen Sie an der Gesellschafterversammlung teil!

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geralt (CC0), Pixabay

Den folgenden Artikel können Sie hier auch über unseren Videopodcast abrufen.

Am 5.3. findet in München die Gesellschafterversammlung des Global Asset Fund (GAF) statt. Viele Themen werden da zu besprechen sein. Allen voran natürlich die eventuelle vorzeitige Liquidation des Fonds, die zum Jahreswechsel 2019/20 schon einmal von den Anlegern abgelehnt wurde. Soweit wir wissen, hatte Hans Jürgen Brunner, damals noch Geschäftsführer der V+ Plus Fonds, seine Zustimmung dazu verweigert, weil er den Beschluss in Teilen für „verwerflich und unangemessen“ für seine Anleger gehalten hatte.

Ursprünglich wollte Dr. Matthias Hallweger die Liquidation mit einer eigens dafür gegründeten Gesellschaft durchführen und dafür mal eben fast zwei Millionen Euro kassieren; die Gebühren für die Liquidation selber sind hierbei noch nicht einmal eingeplant!

Seitdem die Liquidation der V+ Plus Fonds beschlossen wurde, und Herr Brunner damit aus dem Rennen ausgeschieden ist, übt nun der Liquidator des Fonds, Stefan Klaile, mit seiner Xolaris Service KVG dieses Stimmrecht aus, falls es zu einer weiteren Abstimmung kommen sollte. Gleichzeitig dient Herrn Klailes Kapitalverwaltungsgesellschaft aber auch dem GA Fund, so dass hier eine Interessenskollision bestehen könnte. Auf diesen Umstand weist der Rechtsanwalt Jens Reime hin, der weit über 1.000 Anleger der V+ Plus Fonds juristisch vertritt. Daher bleibt der Xolaris Service KVG bei der anstehenden Abstimmung eigentlich nur eine Enthaltung oder eine Verweigerung der Liquidation.

Viele Anleger könnten sich auch eine Fortführung des Fonds mit einer neuen Service KVG vorstellen. Ob sich das aber auch aus wirtschaftlicher Sicht lohnt? Aus unserer Sicht nicht, denn wir halten ein Ende mit Schrecken für sinnvoller, als wenn bei einem Schrecken ohne Ende weiteres Geld verbrannt würde.

Wir appellieren daher nochmals an sämtliche Anleger, an der Gesellschafterversammlung am 5.3. teilzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich durch einen anderen Gesellschafter oder durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen, wobei dies gemäß § 15 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages durch eine schriftliche Vollmacht erfolgen muss. Wenn Sie keinen geeigneten Vertreter haben, empfehlen wir Ihnen den schon erwähnten Rechtsanwalt Reime aus Bautzen mit seinen vielen Mandanten.

Unterstützen Sie unser Anliegen, das auch in Ihrem Sinne sein dürfte, um einen Totalverlust zu vermeiden. Die entstandenen Verluste sind zwar leider nicht mehr zu ändern, helfen Sie aber bitte mit, diese nicht noch weiter zu vergrößern. Es gibt letztlich nur einen, der von einer Fortführung auf Ihre Kosten profitieren würde: der sogenannte Anlagebeirat, d.h. die Vertriebler der MIG Fonds.

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