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Gesellschafterversammlung des Global Asset Fund am 5.3.2020

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crystal710 (CC0), Pixabay

Wir haben uns an bekannte Anleger des Global Asset Fund gewandt, damit möglichst viele auf der Gesellschafterversammlung am 5.3. vertreten sind. Wenn schon nicht persönlich, dann vielleicht über den von uns vorgeschlagenen Vertreter? Es wird hier um die geplante Liquidation des Fonds gehen…

Wir würden uns natürlich freuen, wenn sich weitere Anleger des Fonds dem anschließen! Hier unser Schreiben:

Sehr geehrter Anleger,

sehr geehrte Anlegerin,

wie Sie kürzlich erfahren mussten, soll Ihre Fondsgesellschaft vorzeitig liquidiert werden. Jedoch zuvor macht sich noch auf dubiose Art und Weise der sog. Anlagebeirat (Vertriebler der MIG – Fonds) auf Ihre Kosten die Taschen voll.

Seit Jahren berichten wir vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig über Kapitalanlagen, wo den Anlegern erhebliche Verluste drohen.

Verluste einer Kapitalanlage die Ihnen eigentlich einen Gewinn bringen sollte. Zumindest hatte man dies den Anlegern beim Abschluss der Verträge so dargestellt. Entwickelt hat sich die Kapitalanlage aber dann in eine Richtung, die man aus Anlegersicht so gar nicht gerne sieht.

Verluste sind entstanden, womit dann eben auch keine Gewinne für die Anleger entstanden sind, und oft eben auch die investierten Gelder zu einem großen Teil, ja man kann sagen, vernichtet wurden.

Wir haben in den letzten Wochen nun mit fast 200 betroffenen Anlegern zum Unternehmen Global Asset Fund Kontakt gehabt, und alle waren verärgert, teilweise aber auch hilflos dabei, wenn es darum geht, was man denn nun tun kann, um sein Geld zu retten. Dafür gibt es kein Patentrezept, dies einmal vorneweg gesagt.

Wichtig ist jedenfalls, dass der Fonds am kommenden 5.03.2020 liquidiert wird um die weitere Kapitalvernichtung zu vermeiden.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich in dieser Präsenzversammlung durch einen anderen Gesellschafter oder durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen, wobei die Vertretungsmacht durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden muss (§ 15 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags).

Wir unterstützen daher Rechtsanwalt Reime aus Bautzen mit seinen vielen Mandanten, für die Liquidation zu stimmen. Wenn Sie das auch so sehen, unterzeichnen Sie bitte seine beigefügte Vollmacht und senden diese zurück an ihn per FAX an 03591 29961 44

Kosten sind damit keine verbunden. Sie können Ihre Zufriedenheit damit zum Ausdruck bringen, dass Sie eine Spende an die Leipziger Tafel e.V. (www.leipziger-tafel.de) entrichten.

Unterstützen Sie uns und helfen Sie sich möglicherweise dann selber, einen Totalverlust zu vermeiden, Ihr Geld zu „retten“ ist uns wichtig. Ihnen auch?

ANHANG: RA Jens Reime – AußergerichtlicheVollmacht-GAF-2522020_a

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