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Red Rocket Solution Ltd. (ehemals 21c Ltd.) – Namensänderung ändert nichts am Vertriebsverbot!

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geralt / Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht gibt bekannt, dass die 21c Ltd., welcher gemäß § 47 Abs. 9 Z 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, der Vertrieb in Österreich von Anteilen an einem Miningpool zwischenzeitig rechtskräftig untersagt wurde, ihren Firmenwortlaut geändert hat auf „Red Rocket Solution Ltd.„.

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