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Coman Handel UG, Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

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kropekk_pl / Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. November 2019 gegenüber der Coman Handel UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Coman Handel UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Anmerkung der Redaktion:

Im Unternehmensregister ist diese Gesellschaft nicht aufzufinden, was dann vermutlich bedeutet, dass die Betreiber der Webseite unrichtige Angaben gemacht und damit die Verbraucher getäuscht haben.

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