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Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

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Die Bundesregierung ist zutiefst betroffen über den furchtbaren Anschlag in Halle, der Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit ist. Sie ist entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen, und wird deshalb sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen. Die Bundesregierung hat daher folgende Beschlüsse gefasst:

Identifizierung bei Hasskriminalität im Netzverbessern

Wir werden eine Meldepflicht für Diensteanbieter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) einführen. Ziel ist eine Verpflichtung der Telemediendiensteanbieter, tätig zu werden, vor allem bei Morddrohungen und Volksverhetzung. Die betreffenden relevanten Inhalte und IP-Adressen sollen einer neu zu errichtenden Zentralstelle im BKA mitgeteilt werden.

Der Deliktskatalog in § 1 Absatz 3 NetzDG wird entsprechend angepasst werden. Wir werden prüfen, ob es über die derzeit im NetzDG erfassten sozialen Netzwerke hinaus Handlungsbedarf bzgl. weiterer Dienste gibt. Im BKA-Gesetz und in der StPO schaffen wir eine Auskunftsbefugnis gegenüber den Diensteanbietern, damit die dort noch vorhandenen Daten zu strafrechtlich relevanter Hasskriminalität herausverlangt werden können.

Strafbarkeit von Cyber-Stalking, Hetze und aggressiver Beleidigung anpassen

Der strafrechtlichen Ächtung von Gewalthetze in all ihren Erscheinungsformen kommt herausragende Bedeutung zu. Diejenigen, die auf allen Ebenen für unser demokratisches Gemeinwesen einstehen, verdienen den besonderen Schutz des Staates.

Wir werden die Regelungen des StGB mit Bezug zur Hasskriminalität ergänzen. Das betrifft vor allem die Aspekte der Aufforderung zu Straftaten oder der Billigung oder Verharmlosung von Straftaten. Den Tatbestand der Beleidigung werden wir an die Besonderheiten des Netzes anpassen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere dessen unbegrenzte Reichweite und die aufgrund vermeintlicher Anonymität oft sehr aggressive Begehungsweise.

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