Start Allgemein Hamburger Pfandhausskandal / Lombardium/ Erste Oderfelder – Insolvenzverwalter bittet zur Kasse

Hamburger Pfandhausskandal / Lombardium/ Erste Oderfelder – Insolvenzverwalter bittet zur Kasse

472
martaposemuckel / Pixabay

Bereits vor Wochen hatten wir davon berichtet, dass einige Anleger Rückforderungen von Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter erhalten hatten. Für uns sah das bereits damals nicht nach einem einmaligen Vorgehen aus, sondern eher als Auftakt einer flächendeckenden Aktion des Insolvenzverwalters gegenüber den Anlegern.

Nun haben uns am letzten Wochenende mehr als 40 Anleger mitgeteilt, dass sie genanntes Schreiben erhalten haben und wie vor den „Kopf geschlagen waren“, wie uns eine Anlegerin mitgeteilt hat. „Wir haben eh schon einen hohen Verlust und jetzt fordert man das Geld, was wir bekommen haben, sogar noch zurück?“

Natürlich können wir den Unmut der Anleger gut nachvollziehen und auch verstehen, aber in diesem Fall trifft es hier den falschen Adressaten. Schuld an dieser Situation hat nicht der Insolvenzverwalter, sondern die Verursacher des Betruges. Das vergisst mancher Anleger dann mal im ganzen Ärger.

Der Insolvenzverwalter muss diese Gelder zurückfordern, wenn er sich nicht selber in die Bredouille bringen will. Inwieweit die Anleger letztlich die Gelder zurückzahlen müssen, wird sicherlich so mancher Entscheidung vor Gericht dann vorbehalten bleiben.

Natürlich, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, sollten Anleger nicht „blind bezahlen“, wenn so ein Schreiben ins Haus kommt, aber man sollte es auch auf keinen Fall ignorieren.

Man sollte sich Rechtsrat einholen, und zwar immer bezogen auf die eigene Forderung, die man vom Insolvenzverwalter erhalten hat. Ein pauschales „das ist richtig so oder nicht“ gibt es hier nicht.

Mit der überraschenden Aktion des Insolvenzverwalters nimmt das gesamte Verfahren nun nach so langer Zeit wieder an Fahrt auf. Man würde sich wünschen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, dass das auch bei der Abarbeitung des Vorganges durch die Staatsanwaltschaft Hamburg so wäre. Doch hier wechselt immer nur der Sachbearbeiter, während die verantwortlichen Personen weiterhin noch in „Saus und Braus“ in Hamburg und in Spanien leben. Als geschädigter Anleger muss man sich da doch „ziemlich verarscht“ vorkommen, wenn man solch einen Brief erhält und bezahlen soll.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein