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Beschluss im Musterverfahren gegen die Deutsche Bank

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OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

BESCHLUSS

In dem Musterverfahren

der Frau Ute Sabine Maria Thöle,

Musterklägerin,

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte von Ferber Lange, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg,
(Az.: Landgericht Frankfurt am Main: 2-30 O 426/16)

gegen

1) die DB Privat- und Firmenkundenbank AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main,

Musterbeklagte zu 1),

2) Deutsche Bank AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Taunusanlage 12, 60326 Frankfurt am Main, u.a.

Musterbeklagte zu 2)

3) NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

Musterbeklagte zu 3)

4) NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Treuhand GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

Musterbeklagte zu 4)

Prozessbevollmächtigte für die Musterbeklagten zu 1) und 2):
Rechtsanwälte Noerr, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main,

Prozessbevollmächtigte für die Musterbeklagten zu 3) und 4):
Anwaltsbüro Lebuhn & Puchta, Am Sandtorpark 2, 20457 Hamburg,

Beteiligte:

NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Treuhand GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

Nebenintervenientinnen,

Prozessbevollmächtigte zu 1, 2 und 3:
Anwaltsbüro Lebuhn & Puchta, Am Sandtorpark 2, 20457 Hamburg,

hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main – 23. Zivilsenat

durch Vorsitzenden Richter am OLG Dr. Seyderhelm
Richter am OLG Kruske und
Richter am OLG Rathmann

am 16. Oktober 2019

beschlossen:

Aufgrund dienstlicher Gründe (Erkrankung eines Beisitzers) wird der Verkündungstermin verlegt auf

Mittwoch, den 27. November 2019, 10.00 Uhr, Raum 209, Gerichtsgebäude D.

Der Umfang der Verlegung hat seinen Grund in § 11 Abs. 2 Satz 3 KapMuG.

Dr. Seyderhelm Kruske Rathmann

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