Start Allgemein PIM Gold und Premium Gold Deutschland GmbH – Anwälte verunsichern Anleger

PIM Gold und Premium Gold Deutschland GmbH – Anwälte verunsichern Anleger

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Angesichts des großen Umfanges haben wir in den letzten Tagen mit zahlreichen Anlegern der genannten Gesellschaften gesprochen. Viele fühlen sich derzeit von unzähligen Rechtsanwälten stark verunsichert und wissen nicht, was sie nun tun sollen. „Ich komme mir vor wie in Thailand“, so ein Anleger, „wo es an jeder erdenklichen Ecke ein Tuk Tuk gibt, wo man gar nicht weiß, mit welchem man fahren soll bzw. welches einigermaßen sicher ist, um darin einzusteigen.“

Der Anleger fragt sich zudem, woher die Rechtsanwälte die Informationen haben, dass er bei einem der Unternehmen investiert ist? Darunter waren Anwälte, die sicher waren, erfolgreich zu sein und gleich 2.000 Euro direkt als Kostenvorschuss haben wollten. Der Anleger hat für sich mittlerweile die Entscheidung gefällt, keinem dieser Rechtsanwälte ein Mandat zu geben, sondern entweder einer Interessengemeinschaft beizutreten oder aber die Rechtsanwaltskammer anzurufen, um sich einen geeigneten Rechtsanwaltes nennen zu lassen.

Im PIM-Fall muss gar nicht „guter Rat teuer sein“, anstatt einen Rechtsanwalt zu beauftragen kann man zunächst einmal einer Interessengemeinschaft beitreten, sofern diese nicht vordergründig existiert, um Mandate zu sammeln. Hüten Sie sich auch vor Rechtsanwälten, die mit Erfolgen in anderen Verfahren groß Werbung machen, denn jeder Fall muss für sich betrachtet werden und lässt sich nicht so einfach auf andere übertragen. Ob der werbende Rechtsanwalt auch in ihrem Fall Erfolg vor Gericht haben wird, dafür wird er ihnen sicherlich keine Garantie geben.

Derzeit befinden wir uns, was die genannten Firmen anbetrifft, in einem Zwischenstatus, denn die Insolvenz ist zwar angemeldet, aber noch nicht eröffnet worden. Derzeit erstellt der beauftragte Insolvenzverwalter ein Gutachten für das Amtsgericht Offenbach, um festzustellen, ob genügend Masse für die Abwicklung des jeweiligen Verfahrens vorhanden ist. Nach Vorlage dieses Insolvenzgutachtens wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wird, wovon wir aber momentan ausgehen.

Den nun bestellten Insolvenzverwalter sehen wir in unserer Redaktion allerdings kritisch, da wir ihn aus dem Verfahren der GENO eG kennen und da noch einiger Klärungsbedarf besteht. Anscheinend ist derzeit auch noch kein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt. Das können wir nicht nachvollziehen, denn den Namen des jetzt bestellten Insolvenzverwalters kannten wir bereits seit zehn Tagen und hatten ihm im Vorfeld bereits einen kritischen Fragenkatalog übermittelt, den er uns aber nicht beantwortet hat. Dadurch wird der Insolvenzverwalter aber vermutlich nun wissen, worauf wir bei ihm achten werden.

Unsere Bedenken und Vorbehalte werden wir auch dem Amtsgericht Offenbach als zuständiges Insolvenzgericht in den nächsten Tagen mitteilen, damit auch diese ein „waches Auge“ auf den Insolvenzverwalter richten.

Vorerst werden wir aber dem Insolvenzverwalter natürlich auch eine faire Chance geben, das Verfahren ordentlich abzuwickeln und sich zu beweisen. Wir werden uns das bis zur ersten Gläubigerversammlung genau anschauen.

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