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PIM Gold – Ratschläge für die Anleger?

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Viele Anleger von PIM Gold machen sich derzeit zu recht Sorgen um ihr Investment. Nachdem das Unternehmen Besuch von der Staatsanwaltschaft erhalten hat und Vermögenswerte sichergestellt wurden, musste es mittlerweile – ebenso wie die dazugehörige PGD – Insolvenz anmelden.

Was bleibt nun den Anlegern? Folgt man den diversen Anzeigen, die man bei einer Google-Suche eingeblendet bekommt, sollte man nun schnellstmöglich einen Rechtsanwalt beauftragen. Und auch eine schnell konzipierte Veranstaltung von Rechtsanwälten warb natürlich um diesbezügliche Mandanten.

Als Anleger muss man hier aber aufpassen, dass man nicht gutes Geld schlechtem hinterher wirft. Bisher wissen wir schließlich relativ wenig. So ist derzeit unbekannt, in welchem Umfang überhaupt noch Vermögen bei beiden Unternehmen vorhanden ist.  Auch wer der Insolvenzverwalter wird, wissen wir noch nicht. Wir gehen aber davon aus, dass das zuständige Amtsgericht in Offenbach im Laufe dieser Woche den Namen bekanntgeben wird. Der Insolvenzverwalter wird dann ein Insolvenzgutachten erstellen und das Amtsgericht Offenbach daraufhin entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Dies geschieht, wenn genügend Masse, d.h. Geld oder andere Vermögenswerte wie Gold, vorhanden ist, um damit zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens bestreiten zu können. Wir gehen davon aus, dass dieser Fall eintreten wird. Als Anleger haben Sie daraufhin die Möglichkeit, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Ob und wenn ja wie viel Geld Sie dann zurückerhalten, ist natürlich ebenso eine Frage. Bei ähnlichen Fällen lag Insolvenzquote bei kaum mehr als 10%, also nahe am Totalverlust für den Anleger. Zudem wird es Jahre dauern, bis es hier eine Lösung gibt. Des weiteren kommt es vor, dass Insolvenzverwalter ihre Forderung nicht anerkennt. Dann müssen Sie Ihren Anspruch zusätzlich noch einklagen.

Daher halten wir die Idee mit der IG PIM Gold für ziemlich gut, denn hier kann die IG mit einem Rechtsanwalt einen Sondertarif aushandeln, welcher dann rechtlich einwandfrei die Forderung der Anleger zur Insolvenztabelle anmeldet.

Welche Möglichkeit, einen Teil des Einsatzes zu retten, bliebt Ihnen noch? Geht man nach vielen Rechtsanwälten, so sollten Sie Ihren Vermittler verklagen. Natürlich bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie den Prozess dann auch gewinnen. Dazu müssen Sie außerdem eine Falschberatung nachweisen. Das Prozessrisiko tragen natürlich Sie, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Sollten sie dann den Prozess gewinnen, ist aber noch nicht gesagt, dass sie das erstrittene Geld auch bekommen. Wenn der Vermittler finanziell dazu nicht in der Lage ist – und davon ist auszugehen, wenn er von Vielen verklagt wird -, dann gehen Sie eventuell trotzdem leer aus. Hat der Vermittler aber eine Vermögensschadenshaftpflicht, dann könnte die Vermögensrettung gelingen.

Viel gefährlicher für die Anleger wäre es, wenn der Insolvenzverwalter zu dem Schluss käme, dass es sich bei dem gesamten System PIM Gold um ein Schneeballsystem gehandelt hat. Dann könnte er nämlich das gesamte in den letzten vier Jahren ausgelieferte Gold und zurückgezahlte Geld zurückfordern. Seine Aussichten wären dabei nach heutiger Rechtslage nicht so schlecht, wie ähnliche Verfahren wie INFINUS zeigen.

Nun haben wir Kenntnis bekommen von einer Veranstaltung von Rechtsanwälten in Leipzig, auf der wohl ein paar geschädigte Anleger aus Leipzig gewesen sein sollen. Hier hat man anscheinend einen Prozesskostenfinanzierer ins Spiel gebracht, der das Kostenrisiko einer Klage übernehmen würde, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Das ist zwar prinzipiell eine gute Idee, aber bedenken Sie, dass der Prozesskostenfinanzierer dies nicht aus reiner Menschenliebe macht und auch nur dann, wenn er Aussicht auf Erfolg hat.

Bis zu 40% des Geldes wollen die Prozesskostenfinanzierer dann von Ihnen haben. Ob sich das wirklich lohnt im Fall PIM Gold? Wir vermuten, dass der Prozesskostenfinanzierer nur dann bereit ist, das Kostenrisiko zu übernehmen, wenn der Anwalt vorher geprüft hat, ob der Vermittler eine Vermögensschadenshaftpflicht oder genügend Vermögen hat, um Ansprüche aus einem verlorenen Prozess auch erfüllen zu können.

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