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qthority-Informationsveranstaltung zur PIM Gold GmbH

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„Qthority ist eine Plattform, auf der Menschen schnell und kostenlos Anwälte und Finanzexperten um Rat fragen können.“ So wirbt die Plattform um Kundschaft. Dass die kostenlosen Dienste natürlich nur sehr begrenzt angeboten werden, sollte jedem Nutzer klar sein. Schließlich möchten die dahinterstehenden Experten ja auch Geld verdienen.

Eben jene Plattform veranstaltet nun in der nächsten Woche eine Informationsveranstaltung zum „Thema PIM Gold“ in Frankfurt. Es ist verständlich, dass man hier natürlich schnell auf den anfahrenden Zug aufspringen möchte. Allerdings sind derzeit weder der Weg noch das Ziel des Zuges bekannt und Sache reiner Spekulationen! Es handelt sich derzeit also um einen Aktionismus, der nur dazu da ist, Mandanten einzusammeln. Deswegen wird es auch einen Vortrag zur Haftung der Vermittler geben.

Als Anleger hat man relativ wenig Möglichkeiten, schadlos aus der Sache rauszukommen, vorausgesetzt die aktuellen Vorwürfe stimmen. Wenn dann das Unternehmen in Insolvenz gehen muss, wovon man leider ausgehen muss, kann der Anleger seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das kann er selber oder durch einen Rechtsanwalt machen. In Haftung nehmen kann der Anleger natürlich den Vertrieb, eventuell auch noch einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt. Üblicherweise ist es aber zunächst einmal der Vertrieb, dem Anwälte gerne vorwerfen, Beratungsfehler gemacht zu haben.

Wir gehen davon aus, dass es diese Anspruchsschreiben zigfach geben wird. Ob dies dann Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt. Aus unserer Sicht und mit der aktuellen Kenntnis haftet der Vertrieb nicht dafür, wenn es strafbare Handlungen seitens der PIM Gold gegeben haben sollte. Richter werden hier sicher vor allem auf die Frage abzielen, ob der Vermittler das Geschäftsmodell Schlüssigkeit geprüft hat? Hat der Vermittle dies und kann das auch nachweisen, werden hier sinnlose Prozesse geführt, bei denen nur einer verdient: der Anwalt.

Nun stellen Sie sich als Vermittler vor, sie gehen auf diese Veranstaltung und beteiligen sich an den Diskussionen zur PIM Gold und PGD Premium Gold Deutschland GmbH. Sehen sie da nicht die Gefahr, dass Sie dann dem Rechtsanwalt, der Anleger vertritt, viele Argumente an die Hand geben könnten, die dieser dann in den Klagen gegen ihre Kollegen verwenden könnte? Das haben wir schon erlebt!

Natürlich sollte sich der möglicherweise geschädigte Mandant anwaltschaftlichen Rat suchen. Wir sind aber der Meinung, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss und zwar von „Angesicht zu Angesicht“, nicht nur am Telefon. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie, wenn Sie keinen geeigneten Rechtsanwalt kennen, sich an die für sie zuständige Rechtsanwaltskammer wenden und dort nach einem Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht fragen. Schildern Sie diesem Ihren Fall und entscheiden Sie dann gemeinsam, wie Sie weiter vorgehen. Verlangen sie jedoch bitte von dem beauftragten Rechtsanwalt auch, dass er zu den Vermögensverhältnissen des Prozessgegners Auskunft einholt und schauen Sie dann, ob ein Prozess überhaupt sinnvoll ist. Möglicherweise hat ihr Vermittler eine Vermögensschadenshaftpflicht.

Beiden Kanzleien, die an oben genannter Veranstaltung teilnehmen, haben wir folgenden Fragenkatalog übermittelt:

„Guten Tag XXX,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig. Meinen aktuellen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner genannten Webseite. In einer Aussendung eines Newsletters werden Sie als Referent für eine Informationsveranstaltung zu genanntem Unternehmen benannt. Hierzu habe ich einige Fragen um deren Beantwortung ich Sie hiermit bis Morgen 16 Uhr bitte. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank. Bitet Ihre Antworten zum Zitieren freigeben.

  1. Auf der Veranstaltung werden sowohl Vermittler als auch Anleger angesprochen. Geht es Ihnen hier um reine Information oder auch um Mandantengewinnung?
  2. Wenn es um Mandantengewinnung gehen sollte, ist das Ihr Thema oder mehr das Thema „Vermittler“?
  3. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob Anleger geschädigt wurden, spekulieren Sie hier auf einen möglichen Anlegerschaden, oder wissen Sie dort faktisch mehr?
  4. Konnten Sie bereits Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen?
  5. Sind Ihnen die konkreten Vorwürfe in dem Vorgang bekannt?
  6. Ist Ihnen der Durchsuchungsbeschluss nebst Inhalt bekannt?
  7. Nun sehe ich diese Veranstaltung schon als „schrill“ an, denn Vermittler müssten ja im Zweifelsfall auch von einer Kanzlei verklagt werden, wenn es um Schadensersatz für Anleger geht. Wie passt aus Ihrer Sicht eine solche gekoppelte Veranstaltung denn überhaupt zusammen?
  8. Sie und ich kennen das Vorgehen in solchen vermeintlichen Skandalen ja noch aus der Vergangenheit, wo es durchaus dann auch mal Hinweise darauf gab, das man „Vermittler dann nicht verklagt hat, wenn man der Anwaltskanzlei Mandanten zugeführt hat“. Sehen Sie diese Gefahr heute noch, und was würden Sie von solch einem Handeln halten, wenn es bekannt würde?
  9. Müssten sich Vermittler nicht eigentlich von einer solchen „gekoppelten Veranstaltung“ fernhalten, denn eigentlich könnten die doch das „Bauernopfer“ einer Insolvenz werden?

Ihnen recht herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Während Herr Tilp von der gleichnamigen Kanzlei nicht geantwortet hat, erhielten wir von Anwalt Alexander Pfisterer-Junkert eine Antwort, der sich auf die Vermittler konzentriert. Vielen Dank!

„Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Danke auch für den Hinweis auf Ihren Presseausweis, der in Ihrem Falle aber selbstverständlich nicht von Nöten gewesen wäre. Ihr Portal ist mir seit vielen Jahren als Leser gut bekannt und gehört für mich und einem Teil unserer Mandantschaft zu den primären Informationsquellen in Zusammenhang mit Kapitalanlagen.

Meine Kanzlei berät und vertritt seit jeher im Referat Bank- und Kapitalmarktrecht ausnahmslos die Vertriebsseite. Neben Banken, Sparkassen und Family-Offices zählen insbesondere auch unabhängige Finanzvertriebe zu unserem Mandantenkreis. Im Rahmen von mehr als 1000 gegen rückabwicklungswillige Kapitalanleger und Darlehensnehmer geführten Abwehrverfahren, konnten wir in über einem Jahrzehnt einen profunden Erfahrungsschatz an erfolgversprechenden Abwehrstrategien sammeln. Hierüber referieren meine Kollegen und ich regelmäßig im Rahmen von unterschiedlichen Vortragsveranstaltungen, sowohl bei bekannten Fortbildungsanbietern, wie auch bei Vertriebsorganisationen selbst.

Wohl aus diesem Grund bat mich auch die Qthority aus Frankfurt kurzfristig um die Teilnahme an einer von dieser angesetzten Veranstaltung in der kommenden Woche. Hierzu wurde ich gebeten zum Komplex des Haftungsrechts gegenüber Beratern und Vermittlern in Präsenz auszuführen. Kerninhalt meines Vortrags wird insbesondere der kommunikative Umgang des Vertriebs mit Kunden in Krisensituationen nebst adäquaten Verhaltenshinweisen bilden. Da sich mein diesbezügliches Zutun aber auf diesen Punkt beschränkt, möchte ich empfehlen Ihre Fragen zur detaillierten Beantwortung direkt an den Veranstalter zu richten.

Denn auch wenn mein Haus im Bereich „Kapitalanlagen in Edelmetalle“ in womöglich ähnlichen gelagerten Komplexen schon auf Vertriebsseite engagiert ist, verbietet sich derzeit eine gedankliche Übertragung in Bezug auf PIM Gold. Es bleibt zu hoffen, dass sich – zum Wohle der Anleger und der Vertriebe – die vermeintlichen Ungereimtheiten schnell und positiv klären werden. Ihnen und meinem Haus ist aber bekannt, dass solche Hoffnungen in der Vergangenheit allzu oft enttäuscht wurden. Gerade hinsichtlich des letztgenannten Szenarios würde ich mir wünschen, dass an der Veranstaltung eine große Anzahl an PIM bzw. PGD Vertriebsrepräsentanten teilnimmt und die dort transportierten Hinweise beherzigt. Es wäre bedauerlich, wenn – im Falle der Bestätigung der ersten Spekulationen – wieder einmal der Vertrieb für vermeintlich fraudulöses Verhalten Dritter herangezogen und solchen Vorgängen auch noch selbst den Boden bereiten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Pfisterer-Junkert
Rechtsanwalt

BKL Fischer Kühne + Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Bonn | München | Pforzheim

Pettenkoferstraße 37
80336 München
Tel.: +49 89 2441 688 – 0
Fax: +49 89 2441 688 – 88
Mail: pfisterer-junkert@bkl-law.de
www.bkl-law.de

Sitz der Partnerschaftsgesellschaft: Bonn

Registergericht: AG Essen, PR 1702″

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