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PIM Gold, die Frage der Vermittlerhaftung und die Interessengemeinschaft

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Das Thema PIM Gold führte natürlich wieder dazu, dass die Vermittler solcher Kapitalanlagen in den Fokus der Öffentlichkeit, vor allem seitens der Medien und Rechtsanwälten gerückt ist, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, der als rechtlicher Berater der „IG PIM Gold“ verantwortlich zeichnet.

Seit Jahren, so Pforr weiter, sei er juristisch stark mit dem Thema „Goldverkauf“ vertraut, denn er habe im Verfahren der BWF Stiftung sehr viele Anleger rechtlich vertreten. Auch für ihn war der Vermittler damals der „natürliche Feind des Anlegers und mein natürlicher Prozessgegner“. Im Laufe des Verfahrens habe er dann aber erkannt und verstanden, dass die Vermittler oft selber betrogen wurden und nun die „Suppe“ auslöffeln sollten.

Auch der BWF-Betrug war geschickt umgesetzt, so dass sicherlich die meisten Vermittler gar nicht in der Lage waren, den Betrug zu erkennen. Viele Vermittler hatten sogar interessanterweise eigene Plausibilitätsprüfungen vorgenommen und der BWF-Geschäftsführung kritische Fragen gestellt. Das zeigt, dass die Vermittler sich so absichern wollten und es ihnen nicht einfach nur um die Provision ging, wie es so oft dargestellt wurde. Am Anfang, so Dr. Thomas Pforr, habe er das allerdings auch so gesehen.

Nun wurde Herr Pforr angesprochen, ob er der rechtlichen Beratung der „IG PIM Gold“ mit seinem juristischem Rat zur Seite stehen würde? Dieser Anfrage habe er dann sofort zugesagt, nicht weil es ihm um Mandate geht, sondern vor allem, weil er heute weiß, was zu tun ist und auch, dass nicht immer der Vermittler der „böse Bube“ ist. Daraufhin hat er sich mit einigen PIM Gold- und Premium Gold Deutschland-Vermittlern zusammengesetzt, um die Situation zu diskutieren.

Sein Eindruck war dabei ganz klar, dass diese Vermittler absolut überzeugt waren von dem vermittelten Produkt. Sie waren auch kritisch, als die Diskussionen rund um das Geschäftsmodell der PIM-Gesellschaften in den Medien begann. Noch Anfang des Jahres 2018, so berichteten sie, hat ihnen ein Wirtschaftsprüfer ein Gutachten vorgelegt, woraus ganz klar hervorging, dass es mehr Gold in den Lagerstätten gab, als nach den Geschäftsunterlagen hätte da sein müssen.

Dieses Gutachten haben Dutzende von Vermittlern und Kunden eingesehen. Es war auch für die Vermittler der Grund, warum sie sich uns in der Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Mitarbeiter auf die Seite von PIM Gold gestellt haben. Diese Reaktion sei nachvollziehbar, so Dr. Thomas Pforr, denn eine andere Prüfung wäre den Vermittlern aus seiner Sicht vermutlich gar nicht möglich gewesen. Dass die Vermittler wissentlich an dem möglichen Betrugssystem der PIM Gold-Geschäftsführung beteiligt gewesen sein sollen, schließt Pforr nach seinen Gesprächen derzeit klar aus. Dafür gibt es weder Belege, noch überhaupt Anhaltspunkte.

Trotzdem, so ist sich Rechtsanwalt Pforr sicher, werden vor allem die Vermittler nun für den einen oder anderen Anwalt „missbraucht“ werden, um ein Mandat zu erhalten. Ob mögliche Klagen dann auch vor Gericht erfolgreich sein werden, wird man allerdings abwarten müssen.

Die „IG PIM Gold“ ist eine Interessengemeinschaft, die vor allem natürlich die Rechte der Anleger vertreten will und auch offensiv vertritt. Hier darf man sich als Rechtsanwalt nicht nur auf das „Feindbild Vermittler“ fokussieren, sondern muss natürlich genau analysieren, wo es überall Möglichkeiten gibt, den für die Anleger entstandenen Vermögensverlust zu minimieren.

Dass sich Vermittler für ihre Kunden einsetzen und diese unterstützen, findet er persönlich sehr gut und sollte für jeden Vermittler auch eine Selbstverständlichkeit sein. Daraus wiederum ein „Vertuschungsmodell“ abzuleiten, ist dann schon hanebüchener Unsinn.

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