Start Allgemein DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft – Verdoppelung des Bilanzverlustes

DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft – Verdoppelung des Bilanzverlustes

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geralt / Pixabay

Innerhalb eines Jahres stieg dieser von über 3 Millionen auf jetzt über 7 Millionen Euro an. Das wird dann sicherlich ein Thema werden auf der nächsten Hauptversammlung, die ja nun einberufen wurde.

DF Deutsche Forfait AG

Grünwald

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht 1. Januar – 31. Dezember 2018

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

a) Geschäftsmodell des Konzerns

Die DF-Gruppe hat sich auf Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen für Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen spezialisiert. Der geographische Schwerpunkt der DF-Gruppe liegt innerhalb dieses Marktsegments auf den Ländern des Mittleren und Nahen Ostens sowie insbesondere dem Iran. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran beschränkt sich die DF-Gruppe aus geschäftspolitischen Gründen seit dem Sommer 2018 auf humanitäre Güter.

Das aktuelle Produktportfolio ist auf den geographischen Fokus zugeschnitten und umfasst neben der Forfaitierung auch das Inkasso von Außenhandelsforderungen sowie die Serviceleistungen der tschechischen Tochter im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Daneben bietet die DF-Gruppe Beratungsleistungen im Bereich Compliance an, bei denen sie ihr spezifisches Länder Know-how, ihr Netzwerk sowie ihre Compliance Kompetenz vermarktet. Ankaufszusagen sowie das Vermittlungsgeschäft gehören ebenfalls zum Produktportfolio, haben jedoch aktuell eine geringere Bedeutung. Im Gegensatz zur Forfaitierung und den Ankaufszusagen übernimmt die DF-Gruppe bei den übrigen Serviceleistungen keinerlei Bonitätsrisiken.

Die Forfaitierung ist ein klassisches Instrument der Außenhandelsfinanzierung. Bei der Forfaitierung werden Außenhandelsforderungen (im Folgenden kurz auch „Forderungen“) mit einem Abschlag vom Nominalwert angekauft. In diesem Marktwertabschlag wird neben dem laufzeit- und währungskongruenten Zinssatz das individuelle Risiko des einzelnen Geschäftsberücksichtigt, das vor allem von den Länder- und Adressenrisiken des Primärschuldners (Importeur) und Sekundärschuldners (z. B. garantierende Bank, Kreditversicherung) abhängt. Auch die Komplexität des Geschäfts inklusive der Dokumentation hat Einfluss auf die Risikomarge.

Die DF-Gruppe akquiriert die Außenhandelsforderungen durch den eigenen Vertrieb oder über Vermittler entweder direkt vom Exporteur oder Importeur (Primärmarkt) oder von Banken oder anderen Forfaitierungsgesellschaften (Sekundärmarkt), die ihrerseits zuvor die Forderungen vom Exporteur oder Importeur erworben haben. Darüber hinaus können auch Leasing- oder Darlehensforderungen angekauft werden. Die Forderungen werden an Investoren, in der Regel Banken, weiterveräußert.

Klassische Forfaitierung

Im Unterschied zur Forfaitierung werden bei Ankaufszusagen ausschließlich Länder- und Adressenrisiken übernommen, jedoch keine Liquidität bereitgestellt. Ankaufszusagen werden entweder im Portfolio gehalten oder durch Bankgarantien sowie Rückhaftungen Dritter zugunsten der DF-Gruppe abgesichert und damit ausplatziert.

Die DF-Gruppe hat in Luxemburg eine Zertifikatestruktur initiiert, die gesellschaftsrechtlich nicht mit der DF-Gruppe verbunden ist und nicht konsolidierungspflichtig ist. Im Rahmen der Zertifikatestruktur wird ein Compartment gegründet, welches „Schuldverschreibungen“ an Investoren vergibt. Die eingezahlten Mittel werden dann mittelbar, über ein SOPARFI (Société de Participations Financières) zum Ankauf von Außenhandelsforderungen verwendet. Durch die Zeichnung von Zertifikaten („Schuldverschreibungen“) können Investoren an der Performance von zuvor definierten Außenhandelsforderungen partizipieren. Sobald die ersten Investoren Zertifikate erworben haben, bietet die Zertifikatestruktur der DF-Gruppe eine zusätzliche Platzierungsmöglichkeit für das Forfaitierungsgeschäft.

Struktur der DF-Gruppe

Die Holding- und Konzernobergesellschaft der DF-Gruppe ist die in Grünwald bei München ansässige DF Deutsche Forfait AG („DF AG“ oder „Gesellschaft“). Unterhalb der DF AG gibt es mit der DF Deutsche Forfait GmbH in Köln („DF GmbH“) sowie der DF Deutsche Forfait s.r.o. („DF s.r.o.“), der DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. („DF ME s.r.o.“) drei operative Gesellschaften. Die Deutsche Kapital Limited in Dubai („DKL“) sowie die Tochtergesellschaft in Brasilien (Florianopolis) befinden sich ebenso wie die Tochtergesellschaft in Pakistan (Lahore) in Liquidation.

Wesentliche operative Gesellschaften

Die DF GmbH hat das operative Geschäft der DF AG übernommen und konzentriert sich mit ihrem Produktangebot, das vor allem aus Forfaitierung und Inkasso von Außenhandelsforderungen sowie Beratungsleistungen besteht, auf die Region Mittlerer und Naher Osten. Daneben erbringt sie Serviceleistungen für die anderen Gesellschaften der DF-Gruppe. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche Rechnungswesen, Vertragsabwicklung, Compliance, Vertrieb und Risikomanagement.

Die Tochtergesellschaften in Prag sind bei Bedarf in die Abwicklung einzelner Geschäfte wie z. B. der Vergabe von Darlehen, dem An- und Verkauf von Solawechseln oder Inkassotätigkeiten eingebunden und führen zu diesem Zweck, ebenso wie die DF GmbH, ein eigenes Handelsbuch. Die DF ME s.r.o. konzentriert sich auf Transaktionen im Mittleren und Nahen Osten mit Schwerpunkt auf dem Iran und bietet vor allem Services bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs an. Die DF s.r.o. deckt das übrige geographische Spektrum mit Schwerpunkt auf Emerging Markets ab.

Mitarbeiter: Mitarbeiterkapazitäten leicht gesunken

Die DF-Gruppe beschäftigt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 einschließlich Vorstand 30 Mitarbeiter (Vorjahresstichtag 33 Mitarbeiter). Der Rückgang ist begründet durch die im Jahr 2017 durchgeführte Restrukturierung des Vertriebes.

b) Ziele und Strategien

Strategische Unternehmensziele

Das strategische Ziel der DF-Gruppe hat sich im Geschäftsjahr 2018 nicht verändert. Die DF-Gruppe strebt die nachhaltige Profitabilität an, um für Eigen- und Fremdkapitalgeber ein attraktiver Partner zu sein. Nachhaltige Profitabilität soll erreicht werden durch das erfolgreiche Vermarkten des Know-hows und Netzwerks der DF-Gruppe im Bereich Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängenden Serviceleistungen insbesondere in der geographischen Zielregion des Nahen und Mittleren Ostens.

Geographisch liegt der Schwerpunkt der DF-Gruppe auf dem Nahen und Mittleren Osten und hier insbesondere auf dem Iran. Daneben konzentriert sich die DF-Gruppe weiterhin auf Schwellen- und Entwicklungsländer, die im Jahr 2018 mit 4,6 % wieder ein höheres BIP-Wachstum aufwiesen als die Industrieländer mit 2,3 %. Mit der Fokussierung auf eine geographische Region will die DF-Gruppe Skaleneffekte erzielen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf länderspezifisches Know-how bei immer aufwendigeren Compliance Prüfungen. Im Hinblick auf die Marktbearbeitung und Geschäftsabwicklung profitiert die DF-Gruppe von ihrer langjährigen Erfahrung, vom lokalen Know-how durch das eigene Büro in Teheran sowie durch die Zusammenarbeit mit der Saman Bank. Durch den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen im Mai 2018 sowie der Wiedereinsetzung der US-Sanktionen blieb die wirtschaftliche Entwicklung im Iran im Jahr 2018 deutlich unter den ursprünglichen Erwartungen. Die DF-Gruppe konzentriert sich im Handel mit dem Iran auf den Bereich Nahrungsmittel und Medizin. In diesem humanitären Bereich gibt es weiterhin eine hohe Nachfrage nach den Produkten und Serviceleistungen der DF-Gruppe.

Die zweite Säule der Strategie der DF-Gruppe ist ein zielmarktorientiertes Produktspektrum.

Bei Transaktionen mit risikoreicheren Ländern wie dem Iran ist der Exporteur in der Regel an einem schnellen Rückfluss der Liquidität bzw. des Kaufpreises interessiert. Hier hilft die DF-Gruppe dem Exporteur mit klassischen Inkassoleistungen beim schnelleren Einzug seiner Forderungen oder unterstützt ihn bei der Abwicklung von Zahlungen. Bei der Forfaitierung übernimmt die DF-Gruppe durch den regresslosen Ankauf der Forderung das Adressrisiko und das politische Risiko und beschafft dem Exporteur schnelle Liquidität. Die reine Risikoabsicherung ohne Liquiditätszufluss ist über die Ankaufszusage möglich. Aufgrund ihres Netzwerkes ist die DF-Gruppe darüber hinaus in der Lage, durch die Vermittlung an eine dritte Partei, die z. B. die Refinanzierung übernimmt, ein Geschäft zu ermöglichen, das sie nicht selber durchführen kann oder unter Risikogesichtspunkten nicht durchführen will. Die DF-Gruppe hat in den letzten Jahren viele Ressourcen in den Auf- und Ausbau eines Compliance Systems investiert, das entsprechend den Aussagen von externen Beratern, die das System regelmäßig überprüfen, hohen internationalen Anforderungen entspricht. Das im Bereich Compliance erworbene Know-how vermarktet die DF-Gruppe über das Angebot von Beratungsleistungen in diesem Bereich.

Strategische Partnerschaften als dritte Säule der Strategie der DF-Gruppe sind von großer Bedeutung, da sie das Netzwerk erweitern und bei der Generierung und Abwicklung von Außenhandelstransaktionen helfen.

Um den Ausbau des Geschäftsvolumens voranzutreiben, hat die DF-Gruppe im Jahr 2018 darüber hinaus den Aufbau einer Zertifikatestruktur in Luxemburg initiiert. Die Struktur ermöglicht Investoren eine Beteiligung an der Performance von zuvor definierten Außenhandelsforderungen und bietet für die DF-Gruppe eine gute Platzierungs- und damit Refinanzierungsmöglichkeit.

c) Steuerungssystem

Die DF-Gruppe steuert ihr Geschäft über das akquirierte Geschäftsvolumen. Dies ist definiert als Summe (i) der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlossenen Forfaitierungsgeschäfte und (ii) der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlossenen Inkassound Vermittlungsgeschäfte. Neben dem Geschäftsvolumen ist das hieraus resultierenden Rohergebnis für die DF-Gruppe eine wichtige Steuerungsgröße. Das Rohergebnis ergibt sich aus dem Geschäftsvolumen und der durchschnittlichen Marge. Diese enthält u.a. die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis der jeweiligen Forderung sowie die Provisionserträge aus dem Inkasso-, Beratungs- und Vermittlungsgeschäft sowie ggf. den laufenden Zinsertrag, falls die Forderung im eigenen Portfolio gehalten wird. Schließlich stellt die DF-Gruppe in der internen Berichterstattung auf das Ergebnis vor Steuern ab. Die zuvor genannten Steuerungsgrößen werden in einem wöchentlichen bzw. monatlichen standardisierten Reporting überwacht.

In der externen Berichterstattung stellt die DF-Gruppe darüber hinaus auf das Eigenkapital sowie das Konzernergebnis ab.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) von Januar 2019 ist die Weltwirtschaft im Jahr 2018 trotz einer Eintrübung am Ende des Jahres mit 3,7 % stark gewachsen. Dabei trugen sowohl die Industrieländer (+2,3 %) als auch die Schwellen- und Entwicklungsländer (+4,6 %) zur positiven Wirtschaftsentwicklung bei. In der Gruppe der Industrieländer waren die USA mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von 2,9 % einer der Wachstumstreiber. Aber auch im Euroraum wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit 1,8 % solide. Sowohl Deutschland (+1,5 %) als auch Frankreich (+1,5 %) waren Stützen dieser Entwicklung.

Unter den bedeutenden Schwellen- und Entwicklungsländern gab es hingegen teils erhebliche Wachstumsunterschiede. So konnte die Wirtschaft in China (+6,6 %) und in Indien (+7,3 %) laut Angaben des IWF besonders stark zulegen, während Russland (+1,7 %) und Brasilien (+1,3 %) nur einen vergleichsweise schwachen Zuwachs verzeichneten. Im Mittleren Osten (inklusive Nordafrika) lag das Wirtschaftswachstum 2018 mit 2,4 % leicht über Vorjahresniveau (+2,2 %). Die für die DF-Gruppe wichtige Zielregion Iran konnte den positiven Trend der vergangenen beiden Jahre im Berichtszeitraum nicht bestätigen. Nicht zuletzt der Ausstieg der USA aus dem internationalen Atomabkommen (JCPOA) und die damit verbundene Wiedereinführung der Sanktionen gegen den Iran führte laut Schätzungen des IWF von November 2018 zu einem Rückgang des BIP um 1,5 % für das Gesamtjahr.

Die weltweit guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wirkten sich auch auf den globalen Handel positiv aus, wenngleich das globale Handelsvolumen gemäß des IWF-Berichts von Januar 2019 mit einem Anstieg um 4,0 % hinter dem Wachstum des Vorjahres (+5,3 %) zurückblieb. Ursächlich hierfür sind nicht zuletzt die Handelskonflikte der USA mit zahlreichen Ländern weltweit, speziell die Erhebung von gegenseitigen Importzöllen beim Handel mit China. Dennoch nahm das Handelsvolumen sowohl bei den Industriestaaten (+3,2 %) als auch bei den Schwellen- und Entwicklungsländern (+5,4 %) zu.

b) Geschäftsverlauf

i. Ertragslage

Die DF-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2018 einen Verlust von EUR -1,8 Mio. erwirtschaftet. Das Geschäftsjahr 2018 war durch zwei völlig unterschiedliche Halbjahre gekennzeichnet. Das erste Halbjahr wurde massiv durch den im Mai erfolgten Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran beeinflusst. In der Konsequenz konnten umfangreiche Geschäftsanbahnungen nicht mehr realisiert werden und die DF-Gruppe erzielte zum 30. Juni 2018 ein negatives Konzernergebnis in Höhe von EUR -1,4 Mio. Das zweite Halbjahr 2018 war deutlich erfolgreicher. Die DF-Gruppe konzentrierte sich im Handel mit dem Iran auf den Bereich Nahrungsmittel und Medizin und startete das Beratungsgeschäft im Bereich Compliance. Dies führte dazu, dass im zweiten Halbjahr 2018 ein verbessertes Konzernergebnis von EUR -0,4 Mio. realisiert wurde. Nachdem das dritte Quartal noch ein negatives Konzernergebnis von EUR -0,5 Mio. aufwies, konnte das vierte Quartal 2018 mit einem positiven Konzernergebnis in Höhe von EUR +0,1 Mio. abgeschlossen werden.

Die DF-Gruppe erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Geschäftsvolumen von EUR 75,2 Mio. (Vj. EUR 23,5 Mio.) sowie ein Rohergebnis von EUR +0,6 Mio. (Vj. EUR -1,4 Mio.). Die Verbesserung des Rohergebnisses ist vor allem auf die deutliche Steigerung der Provisionserträge zurückzuführen, die gegenüber dem Vorjahreszeitraum von EUR 0,8 Mio. auf EUR 2,4 Mio. zunahmen. Während im Vorjahreswert mit EUR 0,5 Mio. noch ein wesentlicher Teil auf das Inkasso der Vermögenswerte Gläubiger entfiel, resultieren die Provisionserträge im Geschäftsjahr 2018 vor allem aus dem neuen operativen Geschäft. Insbesondere sind hier die Provisionen aus Beratungsleistungen im Bereich Compliance in Höhe von EUR 1,4 Mio. zu nennen. Daneben konnten im Geschäftsjahr 2018 Forfaitierungserträge in Höhe von EUR 0,5 Mio. (Vj. 2,7 Mio.) sowie Kursgewinnen in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vj. EUR 0,1 Mio.) verbucht werden. Die letzten beiden Positionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Vermögenswerte Gläubiger. Gemindert wird das Rohergebnis vor allem durch die Forfaitierungsaufwendungen in Höhe von EUR 2,3 Mio. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung der Vermögenswerte Gläubiger. Da die DF-Gruppe gemäß Insolvenzplan nicht an den Chancen und Risiken aus den Vermögenswerten Gläubiger partizipiert, führt eine Verringerung der Vermögenswerte Gläubiger zu einer Anpassung der Verbindlichkeiten Gläubiger in gleicher Höhe.

Die Reduzierung der Verbindlichkeiten Gläubiger ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen ebenso enthalten wie die Weiterbelastungen von Rechtsberatungskosten gem. Treuhandvertrag an die Treuhänderin. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf EUR 3,0 Mio. (Vj. EUR 4,2 Mio.).

Die Verwaltungskosten, bestehend aus Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, betrugen EUR 5,4 Mio. (Vj. EUR 6,1 Mio.). Während sich der Personalaufwand von EUR 2,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,3 Mio. im Geschäftsjahr 2018 reduzierte, blieben die Abschreibungen mit EUR 0,08 Mio. (Vj. EUR 0,09 Mio.) in absoluten Werten nahezu konstant. Bei den Personalkosten gab es zwei gegenläufige Effekte. Auf der einen Seite führte die Ende 2017 durchgeführte Restrukturierung des Vertriebs zu einer Reduzierung der Personalkosten, auf der anderen Seite stiegen die Personalkosten durch die im vierten Quartal 2017 erfolgte Erweiterung des Vorstands. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 3,0 Mio. (Vj. EUR 3,5 Mio.) und bestehen unter anderem aus den Rechtsverfolgungskosten für das Inkasso von Forderungen der gemäß Insolvenzplan designierten Vermögenswerte in Höhe von EUR 0,65 Mio., die aus dem Verwertungserlös zu tragen sind. Die entsprechende Gegenposition ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Daneben enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen die Abschreibung auf die in Liquidation befindliche DKL in Höhe von EUR 0,4 Mio. sowie als weitere größere Positionen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 0,2 Mio., Versicherungen, Gebühren und Beiträge in Höhe von EUR 0,2 Mio., Raumkosten in Höhe von EUR 0,2 Mio., Investor Relations einschließlich Hauptversammlung in Höhe von EUR 0,2 Mio.

Das Finanzergebnis aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf EUR -0,03 Mio. (Vj. EUR 0,03 Mio.).

Nach Steuern betrug der Konzernverlust EUR -1,8 Mio. (Vj. EUR -2,7 Mio.).

Insgesamt entsprach das Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 nicht den Erwartungen. Hierfür war in erster Linie die Verschlechterung der politischen Rahmenbedingungen in der Zielregion der DF-Gruppe im ersten Halbjahr 2018 verantwortlich. Im zweiten Halbjahr 2018 hat sich das Konzernergebnis deutlich verbessert.

ii. Finanzlage

Der operative Cash Flow der DF-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2018 EUR -2,4 Mio. (Vj. EUR -4,0 Mio.). Wesentliche Ursache für den negativen operativen Cash Flow ist der Konzernverlust in Höhe von EUR -1,8 Mio. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf EUR -0,14 Mio. (Vj. EUR -0,1 Mio.). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2018 ebenso wie im Vorjahreszeitraum bei EUR 0,0 Mio. Entsprechend der Ziele des Finanzmanagements konnte die DF-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen.

Das Eigenkapital der DF-Gruppe betrug zum 31. Dezember 2018 EUR 5,3 Mio. (Vj. EUR 7,3 Mio.). Die Eigenkapitalquote beträgt 41,1 % (Vj. 40,4 %). Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten Gläubiger auf EUR 6,2 Mio. (Vj. EUR 9,2 Mio.). Die Differenz ist auf Wertberichtigungen (EUR -2,3 Mio.), Wechselkursgewinne (EUR +0,3 Mio.) sowie Ausschüttungen an die Gläubiger (EUR -1,0 Mio.) zurückzuführen.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 verfügte die DF-Gruppe über keine Kreditlinien.

iii. Vermögenslage

Die Summe aller Vermögenswerte der DF-Gruppe betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 insgesamt EUR 12,9 Mio. (Vj. EUR 18,0 Mio.). Der Rückgang der Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf die Verringerung der Vermögenswerte Gläubiger zurückzuführen, die weiterhin die größte Position innerhalb der Vermögenswerte darstellen. Diese verringerten sich von EUR 9,2 Mio. zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf EUR 6,2 Mio. zum 31. Dezember 2018. Der Rückgang hat seine Ursache vor allem in Fair Value Anpassungen sowie Ausschüttungen an die Treuhänderin. Der Bestand an Zahlungsmitteln reduzierte sich insbesondere durch operative Verluste auf EUR 3,6 Mio. zum 31. Dezember 2018 (Vj. EUR 6,1 Mio.).

c) Finanzielle Leistungsindikatoren

Die finanziellen Leistungsindikatoren der DF-Gruppe sind:

Geschäftsvolumen

Rohergebnis

Konzernergebnis

Als Geschäftsvolumen wird der Nominalwert der in einer Periode akquirierten Außenhandelsgeschäfte bezeichnet. Nach Umsetzung der im Kapitel 1 b) Ziele und Strategien beschriebenen Maßnahmen soll mittelfristig wieder ein Geschäftsvolumen in Höhe von EUR 400 Mio. p.a. erreicht werden.

Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist das bereits in Kapitel 1 c) beschriebene Rohergebnis sowie die sich daraus ableitende durchschnittliche Marge. Zur Erreichung der Gewinnschwelle sind Erträge (Rohergebnis und sonstiges betriebliches Ergebnis) von über EUR 4,0 Mio. notwendig.

Ein weiterer wichtiger finanzieller Leistungsindikator ist das Konzernergebnis. Das Ziel eines positiven Konzernergebnisses wurde in den letzten Geschäftsjahren jeweils klar verfehlt. Die Gesellschaft strebt die schnelle Rückkehr zu einem positiven Konzernergebnis an.

d) Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstands

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Vergütung des Vorstands bestand aus einer Festvergütung, Nebenleistungen sowie einer Altersvorsorge.

Die Festvergütung bestand aus einem Jahresgehalt, das in zwölf gleichen monatlichen Raten gezahlt wird. Außerdem erhielten die Mitglieder des Vorstands bestimmte Nebenleistungen, die unter den Tabellen zur individuellen Vergütung aufgeführt sind.

Individuelle Vergütung

In den nachstehenden Tabellen sind die jedem einzelnen Mitglied des Vorstands gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand nach Maßgabe der Empfehlungen der Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance-Kodex (in der Fassung Februar 2017) individuell dargestellt:

Dr. Behrooz Abdolvand (Mitglied des Vorstands seit November 2017)

Gewährte Zuwendungen
in EUR 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2018 2018 (Min) 2018 (Max)
Festvergütung 30.000,00 30.000,00 30.000,00 183.333,34 183.333,34 183.333,34
Nebenleistungen 834,02 834,02 834,02 5.294,95 5.081,40 5.081,40
Summe 30.834,02 30.834,02 30.834,02 188.628,29 188.414,74 188.414,74
Einjährige variable Vergütung 0,00 0,00 270.000,00 0,00 0,00 270.000,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00 0,00
Summe 30.834,02 30.834,02 300.834,02 188.628,29 188.414,74 485.414,74
Versorgungsaufwand 3.359,04 20.154,24 20.154,24 20.154,24
Gesamtvergütung 34.193,06 30.834,02 300.834,02 208.782,53 208.568,98 478.568,98

Christoph Charpentier (Mitglied des Vorstands seit Oktober 2016)

Gewährte Zuwendungen
in EUR 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2018 2018 (Min) 2018 (Max)
Festvergütung 134.552,00 134.552,00 134.552,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00
Nebenleistungen 5.286,68 5.286,68 5.286,68 5.332,87 5.332,87 5.332,87
Summe 139.838,68 139.838,68 139.838,68 185.332,87 185.332,87 185.332,87
Einjährige variable Vergütung 40.000,00 0,00 270.000,00 0,00 0,00 270.000,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00 0,00
Summe 179.838,68 139.838,68 409.838,68 185.332,87 185.332,87 455.332,87
Versorgungsaufwand 18.503,26 20.154,24 20.154,24 20.154,24
Gesamtvergütung 198.341,94 139.838,68 409.838,68 205.487,11 205.487,11 475.487,11

Gabriele Krämer (Mitglied des Vorstands seit Oktober 2016)

Gewährte Zuwendungen
in EUR 2017 2017 (Min) 2017 (Max) 2018 2018 (Min) 2018 (Max)
Festvergütung 128.802,00 128.802,00 128.802,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00
Nebenleistungen 4.762,40 4.762,40 4.762,40 4.808,59 4.808,59 4.808,59
Summe 133.564,40 133.564,40 133.564,40 184.808,59 184.808,59 184.808,59
Einjährige variable Vergütung 40.000,00 0,00 270.000,00 0,00 0,00 270.000,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00 0,00
Summe 173.564,40 133.564,40 403.564,40 184.808,59 184.808,59 454.808,59
Versorgungsaufwand 17.678,62 20.154,24 20.154,24 20.154,24
Gesamtvergütung 191.243,02 133.564,40 403.564,40 204.962,83 204.962,83 474.962,83

Nebenleistungen: Jobticket, Parkplatz, Unfallversicherung, VWL, Zuschuss zur Krankenversicherung

Das Festgehalt der Vorstandsmitglieder Christoph Charpentier und Gabriele Krämer erhöht sich um EUR 20.000,00 p.a., sofern im vorangegangenen Geschäftsjahr ein mindestens ausgeglichenes Konzernergebnis erzielt wird. Der Vorstandsverlängerungsvertrag des Vorstandsvorsitzenden Dr. Abdolvand enthält eine Klausel, nach der das Jahresfestgehalt von derzeit EUR 200.000,00 für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2019 neu verhandelt werden kann. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder eine Erfolgstantieme. Diese beträgt 4,5 % des Konzernergebnisses, wenn ein Konzernergebnis von mind. EUR 500.000,00 erreicht wird. Die erfolgsabhängige Vergütung ist auf 150 % des Festgehaltes begrenzt. 50 % der erfolgsabhängigen Vergütung werden in bar abgegolten und 50 % in Aktienoptionen. Solange noch kein Aktienoptionsprogramm verabschiedet ist, wird die gesamte Erfolgstantieme bar abgegolten.

Herr Dr. Shahab Manzouri erhält gemäß seines seit dem 17. Januar 2017 ruhenden Dienstvertrags keine Vergütung. Die Abberufung als Vorstandsmitglied wurde am 2. Februar 2017 in das Handelsregister eingetragen.

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder (Frau Attawar, ausgeschieden zum 31. Dezember 2015, Herr Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013, und Herr Wippermann, ausgeschieden zum 24. Februar 2014) bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar und Herr Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Seit November 2012 wurden aufgrund des vertraglich vorgesehenen Ablaufs der Beitragszeiten keine Prämien mehr geleistet.

Nach diesen Pensionszusagen erhalten die genannten Vorstandsmitglieder von der DF AG eine garantierte Alterspension in Höhe der nachfolgenden Beträge:

Marina Attawar: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 11.022,60 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 202.518,00

Ulrich Wippermann: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 20.964,48 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 338.278,00

Jochen Franke: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 147.244,00

Darüber hinaus erhält Frau Marina Attawar folgende Leistungen aus einer rückgedeckten Unterstützungskasse:

Versicherte Jahresrente in Höhe von EUR 15.247,40 oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 273.572,00

Die DF AG hat Vorstandsmitgliedern weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Die Vorstandsmitglieder waren nicht an Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe oder an anderen, der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der DF-Gruppe während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten keine aktienbasierte Vergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der DF AG geregelt. Danach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung von jährlich EUR 13.000,00. Der Vorsitzende und der Stellvertreter erhalten das Zweifache dieses Betrags. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß der Satzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500,00 für jede Aufsichtsratssitzung, an der sie teilnehmen.

Im Geschäftsjahr 2018 betrug die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der DF AG EUR 91.405,08. Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 ist in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesen (Beträge in EUR):

Name Festvergütung Sitzungsgeld USt 19
%
Gesamtbetrag
Dr. Tonio Barlage 26.000,00 2.500,00 5.415,00 33.915,00
Franz Josef Nick 26.000,00 2.500,00 5.415,00 33.915,00
Dr. Ludolf-Georg von Wartenberg 13.000,00 2.500,00 2.945,00 18.445,00
Prof. Dr. Wulf-W. Lapins 4.630,08 500,00 0,00 5.130,08
Gesamt 69.630,08 8.000,00 13.775,00 91.405,08

Es gibt keine Dienstleistungsverträge zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats und der DF AG, welche Vergünstigungen bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses vorsehen.

Die DF AG hat den Aufsichtsratsmitgliedern weder Darlehen gewährt, noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen.

e) DF-Aktie und -Anleihe

Entwicklung der DF-Aktie im Geschäftsjahr 2018

Zu Jahresbeginn lag der Kurs der DF-Aktie am 2. Januar bei EUR 0,52. Ihr Jahreshoch erreichte die Aktie mit EUR 0,67 an mehreren aufeinander folgenden Tagen Ende Januar. In den darauffolgenden Monaten verlor der Kurs allerdings stark und erreichte das Jahrestief am 3. Dezember 2018 mit einem Kurs von EUR 0,09. Am Jahresende 2018 schloss die Aktie mit einem Wert von EUR 0,13, was einer negativen Performance im Berichtszeitraum von 75,1 % entspricht. Die negative Kursentwicklung ist in erster Linie auf das hinter den Erwartungen gebliebene Geschäftsvolumen zurückzuführen. Zudem sorgten der Ausstieg der USA aus dem internationalen Atomabkommen sowie die Sanktionen gegen den Iran, einer der Zielregionen der DF-Gruppe im Nahen und Mittleren Osten, für weitere Unsicherheit. Die Vergleichsindizes SDAX sowie der DAXsector Financial Services, der Branchenindex für Finanzwerte, entwickelten sich im vergangenen Jahr sehr unterschiedlich. Während der SDAX ebenfalls unter der großen Unsicherheit litt, die beispielsweise die Brexit-Verhandlungen oder der Handelsstreit zwischen den USA und China heraufbeschworen und im Jahresverlauf um 20,3 % sank, beendete der DAXsector Financial Services, getrieben durch die positive Performance der darin auch enthaltenen Immobilienunternehmen, das Jahr 2018 mit einem Kursplus von 4,0 %.

Entwicklung der DF-Anleihe im Geschäftsjahr 2018

Der Kurs der DF-Anleihe lag zu Jahresbeginn bei 4,51 % und stieg bis zum 2. März 2018 auf 6,65 %. Im Anschluss verlor der Kurs der Anleihe allerdings stark und erreichte sein Jahrestief am 11. Dezember mit 1,25 %. Am Jahresende schloss der Kurs bei 1,52 % und einer Jahresperformance von -66,3 %. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt gemäß Insolvenzplan der DF AG ausschließlich im Wege der Ausschüttungen der Erlöse, die die DF AG aus der Verwertung der den Gläubigern zuzurechnenden Vermögenswerte („Vermögenswerte Gläubiger“) erzielt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden zwei Auszahlungen, im zweiten und im vierten Quartal, geleistet.

3. ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN GEMÄSS § 289A HGB UND § 315A HGB

(1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Am 31. Dezember 2018 betrug das gezeichnete Kapital der Gesellschaft EUR 11.887.483,00 eingeteilt in 11.887.483 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es existiert keine andere abweichende Aktiengattung. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.

(2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragung der Aktien oder die Ausübung der Stimmrechte bekannt, auch nicht solche aus Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern.

(3) Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Die direkten und indirekten Beteiligungen am gezeichneten Kapital (Aktionärsstruktur), die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang zum Jahresabschluss bzw. im Konzernanhang zum Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 dargestellt. Herr Dr. Shahab Manzouri hielt zum Stichtag des 31. Dezember 2018 79,14 % der Aktien der Gesellschaft.

(4) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

(5) Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Eine Stimmrechtskontrolle von Arbeitnehmern, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, besteht nicht.

(6) Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Personen; der Aufsichtsrat kann eine höhere Zahl festlegen und stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG bzw. gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands und ein weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter ernennen. Vorstandsmitglieder werden gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit bedarf, die mindestens drei Viertel des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals umfasst, soweit die Satzung keine andere Kapitalmehrheit vorsieht. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstandes betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit vorsehen. Die Satzung der Gesellschaft macht in § 18 Abs. 1 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Kapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist nach § 13 Abs. 3 der Satzung befugt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.

(7) Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat folgende Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien beschlossen:

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d), e), f) und g) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d), e) oder f) genannten Zweck, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Inhabern von Bezugsrechten in Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem unter TOP 9 beschriebenen Aktienoptionsplan 2016 anzubieten und zu übertragen. Soweit eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, entscheidet darüber der Aufsichtsrat.

f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandel- und/oder Optionsanleihen zu nutzen, insbesondere zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsanleihen, die aufgrund der unter TOP 8 vorgeschlagenen Ermächtigung begeben werden.

g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen.

h) Von den Ermächtigungen in lit. c), d), e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. g) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

i) Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juni 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 5.900.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich so genannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 5.900.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugs recht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (1) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen, (2) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, (3) bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs eines Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer Beteiligung an einem Unternehmen oder sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln, (4) um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde, (5) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben sowie (6) zur Bedienung von Optionsrechten, welche das Recht auf Bezug von insgesamt maximal Stück 100.000 Aktien der Gesellschaft begründen, und die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Vertriebspartner der Gesellschaft ausgegeben werden.

Wandel- und Optionsschuldverschreibungen/Optionsanleihe

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.720.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Die Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammengefasst auch „Schuldverschreibungen“ und in ihrer jeweiligen Stückelung jeweils auch „Teilschuldverschreibung“) können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der DF Deutsche Forfait AG ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Optionsrechte/Wandlungsrechte auf neue Aktien der DF Deutsche Forfait AG zu gewähren.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zu diesem Zweck um bis zu EUR 4.720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.720.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital 2016/I).

Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals zum Zwecke der Beteiligung der in § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG genannten Personen am Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Optionsrechte) auszugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausstattung und Ausgabe der Optionsrechte in einem Aktienoptionsplan festzulegen („Aktienoptionsplan 2016“). Sollen Optionsrechte an den Vorstand der Gesellschaft ausgegeben werden, obliegt die Entscheidung über die Ausgabe und die Festlegung der weiteren Einzelheiten allein dem Aufsichtsrat.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.180.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.180.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten aus dem Aktienoptionsplan 2016, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 im Zeitraum bis zum 6. Juli 2021 ausgegeben werden können, von ihren Bezugsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch Lieferung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Stückaktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.

(8) Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.

(9) Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.

4. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289F HGB UND § 315D HGB)

Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB und die Konzernerklärung gem. § 315d HGB ist auf der Website der DF AG im Bereich Corporate Governance eingestellt.

5. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

a) Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die DF AG ist die Holding- bzw. Konzernmuttergesellschaft der DF-Gruppe. Im Hinblick auf die Konzernstruktur und die Aufgaben innerhalb der DF-Gruppe wird auf die Darstellung in Kapitel 1. a. verwiesen.

Die Liquiditätsplanung für die DF-Gruppe, die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o und die DF ME s.r.o. wird täglich auf Basis aktueller Kontoauszüge erstellt. Diese umfasst die erwarteten Ein- und Auszahlungen aus dem operativen Geschäft. Für die jeweils folgenden ein bis zwei Wochen erfolgt die Liquiditätsplanung auf Tagesbasis, für die nächsten zwei Monate auf Wochenbasis und anschließend auf Monatsbasis.

Die Risikosteuerung und -überwachung erfolgt auf Basis eines detaillierten, schriftlich fixierten Risikomanagementsystems. Das Risikomanagementsystem enthält ein Limitsystem, das aus Adressen-, Länder- und Risikogruppenlimiten besteht. Länder mit einem ähnlichen Risikoprofil werden dabei in einer von fünf Risikogruppen zusammengefasst.

Das Rechnungswesen ist für die Kontenpläne, die Kontierungsrichtlinie, alle Vorgaben und Abläufe zur Buchführung in der DF-Gruppe verantwortlich. Hierbei werden länderspezifische Anforderungen und Gesetze berücksichtigt. Im Konsolidierungskreis sind derzeit die Tochtergesellschaften DF GmbH, die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. enthalten. Die Buchführung für die DF AG und die DF GmbH erfolgt durch das Rechnungswesen in Köln. Bei der DF s.r.o. und der DF ME s.r.o. erfolgt die Buchführung durch einen lokalen externen Dienstleister und wird vor allem bei der Erstellung der Jahresabschlüsse eng durch das zentrale Rechnungswesen begleitet. Die Buchführung sowie die Erstellung der lokalen Jahresabschlüsse der DKL erfolgt durch das zentrale Rechnungswesen der DF-Gruppe und wird mit der DKL abgestimmt bis die Liquidation abgeschlossen ist. Die endgültige Würdigung und Abstimmung aller erforderlichen Unterlagen und Inter-Company-Beziehungen erfolgt durch das zentrale Rechnungswesen in Köln und wird durch den Vorstand kontrolliert.

Für die Finanzbuchhaltung wird eine Standardsoftware eingesetzt, für die ein Software-Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt. Die Software ist zentral auf dem Server in Köln installiert und die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. besitzen einen Online-Zugriff. Das zentrale Rechnungswesen in Köln hat damit fortlaufend Einblick in die Buchhaltung der Prager Gesellschaften. Durch entsprechende Softwareberechtigungen ist jedoch gleichzeitig sichergestellt, dass die DF s.r.o. und die DF ME s.r.o. ausschließlich auf ihren eigenen Buchungskreis zugreifen können. Die laufende Buchhaltung wird entsprechend des Datensicherungskonzepts der DF-Gruppe täglich gespeichert. Zur Absicherung des Betriebsrisikos der EDV existieren Back-Up-Systeme.

Die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich der Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt durch das zentrale Rechnungswesen und basiert auf von lokalen Abschlussprüfern geprüften IFRS-Packages der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Einheiten. Die Anforderungen an Inhalt und Umfang des IFRS-Packages werden zu Beginn der Konzernabschlussprüfung mit dem Konzernabschlussprüfer abgestimmt.

Das interne Kontrollsystem trägt den Besonderheiten des Geschäftes der DF-Gruppe und vor allem der hohen Individualität der einzelnen Geschäfte Rechnung.

b) Risikomanagementsystem bezogen auf Compliance und Geldwäsche

Aufgrund ihres projektbezogenen Geschäftsmodells kontrahieren die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. mit einer Vielzahl von Geschäftspartnern in unterschiedlichen Ländern (Verkäufer und Käufer von Außenhandelsforderungen, Sicherungsgeber in Form von Banken und/oder Kreditversicherungen, externe Vermittler, Dienstleister bei der steuerlichen und rechtlichen Prüfung, Umsetzung und Abwicklung der verschiedenen Transaktionen in den Bereichen Forfaitierung, Ankaufszusagen, Vermittlungsgeschäft, Inkasso). Die DF-Gruppe ist daher Compliance-Risiken ausgesetzt, die mit dem Geschäftsmodell verbunden sind.

Verstöße gegen die gesetzlichen Geldwäscheregelungen, Kundenidentifikationsbestimmungen, EU- bzw. US-Sanktionsrichtlinien oder gegen sonstige Gesetze zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität können erhebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe als Ganzes haben. Insbesondere besteht das Risiko (i), dass für das operative Geschäft der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe als Ganzes essentielle Vertragspartner/Dienstleister (zeitlich begrenzt) aufgrund eigener interner und/oder gesetzlicher Vorgaben keine Geschäfte mit einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe als Ganzes (mehr) tätigen dürfen oder können. Dies umfasst sowohl den An- und Verkauf von Forderungen, die Einbringbarkeit und Inkassierbarkeit von Forderungen als auch die Erbringung von Dienstleistungen für einzelne Gesellschaften der DF-Gruppe. Darüber hinaus besteht (ii) ein Risiko in der Verhängung von Strafen und Bußgeldern und (iii) mögliche Reputationsverluste im Falle von schuldhaften Verletzungen oder Verstößen gegen diese Vorschriften.

Zu Verhinderung der vorgenannten Compliance-Risiken hat die DF-Gruppe geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen implementiert.

In Zusammenarbeit und Abstimmung mit externen Beratern wird in regelmäßigen Abständen das konzernweite Compliance-System der DF-Gruppe weiterentwickelt, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden und um den Geschäftserfolg zu sichern. Zum Compliance-System gehören insbesondere (i) die Sensibilisierung und regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter sowie der im Vertrieb eingebundenen externen Berater der DF-Gruppe in Hinblick auf den Code of Conduct der Gesellschaft und die Wichtigkeit von Compliance, Transparenz und Integrität für das Geschäft der DF-Gruppe, (ii) eine gut geschulte Compliance Abteilung sowie ein Compliance-Komitee und Bestellung eines Geldwäschebeauftragten, (iii) eine Software, die arbeitstäglich eine automatische Prüfung der elektronisch erfassten Transaktionsparteien im Hinblick auf deren Aufnahme auf die relevanten Sanktionslisten während der Laufzeit einer Transaktion vornimmt sowie (iv) zusätzlich die Thomson Reuters World Check One Software zur tiefergehenden Prüfung neuer und potentieller Kunden oder in die potentielle Transaktion involvierte Parteien vor Geschäftsabschluss.

Anhand von generierten Ergebnisprotokollen aus vorgenannten Prüfungen erfolgt in Zweifelsfällen eine manuelle Überprüfung einzelner Parteien. Durch eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbasis ist sichergestellt, dass auch während der Haltedauer einer Forderung die (Neu-)Aufnahme einer in die zugrunde liegende Transaktion involvierten Partei auf eine der Sanktionslisten festgestellt wird. Damit kann die DF-Gruppe unverzüglich die dann jeweils erforderlichen Schritte einleiten. Ebenso werden Geschäftspartner, mit denen einzelne oder mehrere Gesellschaften der DF-Gruppe laufend zusammenarbeiten, regelmäßig im Hinblick auf Sanktionsbestimmungen überprüft.

Weiterer integraler Bestandteil des Compliance-Systems der DF-Gruppe sind die relevanten vorgeschriebenen Prüfungen gemäß Geldwäschegesetz. Die DF AG und ihre Tochtergesellschaften führen ihren Geschäftsbetrieb in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Geldwäschepräventions-Vorschriften. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für die DF-Gruppe von zentraler Bedeutung. Das Management und sämtliche Mitarbeiter der DF-Gruppe sind zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet. Die „Anti-Geldwäsche-Richtlinie“ ist, neben der „Anti-Korruptions-Richtlinie“, Teil des allgemeinen Compliance-Programms der DF-Gruppe und findet gemeinsam mit den sonstigen Verpflichtungen der DF-Gruppe bei der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen (insbesondere nach der bestehenden „Economic Sanctions Compliance Policy“) Anwendung. Die Verantwortung für den Bereich der Kundenidentifizierung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Economic Sanctions Compliance obliegt der Compliance-Abteilung und dem Compliance-Komitee, die beide streng getrennt von Markt und Marktfolge agieren und in dieser Funktion direkt dem Gesamtvorstand unterstellt sind.

Vor Begründung einer Geschäftsbeziehung durch Abgabe eines verbindlichen Angebots erfolgt im Rahmen der Due Diligence Prüfung die Identifizierung von Kunden/Geschäftspartner und dessen wirtschaftlich Berechtigtem (Know-Your-Customer-Prinzip), Informationsbeschaffung zum Geschäftszweck, die Abklärung des PEP-Status (politisch exponierte Person) sowie weitere geldwäscherelevante Prüfungen.

Diese Identifizierung beinhaltet Selbstauskünfte des Kunden sowie die Überprüfung dieser Informationen durch die DF-Gruppe. Je nach Risikoprofil des Kunden/Geschäftspartners fordert die DF-Gruppe gegebenenfalls weitere Überprüfungen. Die Due Diligence Prüfung beinhaltet zudem die Überprüfung hinsichtlich möglicher Sanktionen (Kunden-/Geschäftspartnerscreening). Eine Verpflichtung der DF-Gruppe zur Übernahme eines Risikos unter einer bestimmten Transaktion erfolgt demnach erst, wenn die Identität des Kunden/Geschäftspartners zweifelsfrei feststeht, sämtliche Fragen dem Geldwäschegesetz entsprechend zufriedenstellend beantwortet sind und keine relevanten Sanktionen gegen den Kunden/Geschäftspartner sowie dessen wirtschaftlich Begünstigten vorliegen. Auch die Auszahlung eines Geschäftes erfolgt erst, nachdem die transaktionsbezogenen Dokumente sowie die involvierten Parteien zufriedenstellend auf Compliance relevante Umstände überprüft worden sind. Anschließend erfolgt eine Überwachung der laufenden Geschäftsbeziehung.

Sämtliche Mitarbeiter der DF-Gruppe erhalten mindestens einmal jährlich eine Schulung durch die Compliance-Abteilung zur Compliance-Policy der Gruppe. Vertriebsmitarbeiter und externe, im Vertrieb eingebundene Berater der DF-Gruppe, erhalten in diesem Zusammenhang zusätzliche Schulungen.

Als weiteren Bestandteil des Compliance-Systems hat die Gesellschaft für die DF-Gruppe ein Hinweisgebersystem („Whistleblower System“) eingerichtet, das jedem Mitarbeiter und Dritten die Möglichkeit gibt, vermutete Compliance-Verstöße auf vertraulicher und bei Bedarf auch anonymisierter Basis an eine externe Ombudsperson zu melden.

c) Chancen

Die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen und der Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen („JCPOA“) haben die Ausweitung des Geschäftsvolumens in der Zielregion der DF-Gruppe deutlich erschwert. Die DF-Gruppe konzentriert sich infolgedessen auf den Handel mit humanitären Gütern wie Nahrungsmittel, Medizin und Medizinprodukte. Die Nachfrage nach diesen Produkten und dem Produktangebot der DF-Gruppe ist auf Seiten der Importeure und Exporteure hoch. Sollten die eingehenden Geschäftsanfragen in reales Geschäft umgewandelt werden können, ist mit einem deutlichen Wachstum des Geschäftsvolumens zu rechnen. Neben den klassischen Produkten wie Forfaitierung und Inkasso hat die DF-Gruppe in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 mit dem Beratungsgeschäft erfolgreich ein neues Produkt an den Markt gebracht. Mit der Vermarktung des Compliance Know-hows in Form von Beratungsleistungen sowie der Anpassung der bearbeiteten Industriesektoren hin zu Nahrungsmittel und Medizin hat die DF-Gruppe erneut ihre Flexibilität im Hinblick auf veränderte Marktgegebenheiten gezeigt. Diese Flexibilität kombiniert mit dem langjährigen Knowhow im Trade Finance Bereich und dem mehrfach geprüften und ausgezeichneten Compliance-System eröffnet der DF-Gruppe gute Chancen für eine Ausweitung des Geschäftsvolumens. Darüber hinaus profitiert die DF-Gruppe von der Unterstützung des Mehrheitsaktionärs, der der Gesellschaft Anfang des Jahres 2019 ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 15 Mio. zur Verfügung gestellt hat und damit die Bonität und Liquidität der DF-Gruppe nachhaltig verbessert und den Handlungsspielraum deutlich vergrößert hat.

d) Risiken

Bei der Darstellung der Risiken ist zwischen Alt- und Neugeschäft zu unterscheiden. Das sogenannte Altgeschäft betrifft die in den Vermögenswerten Gläubiger enthaltenen Forderungen des Restrukturierungs- und Handelsportfolios. Die Chancen und Risiken aus der Verwertung dieser Forderungen liegen gemäß den Regelungen des Insolvenzplanes ausschließlich bei den Insolvenzgläubigern. Die nachfolgend beschriebenen Risiken treffen dabei grundsätzlich sowohl für das Altgeschäft wie für das Neugeschäft zu, jedoch sind die Konsequenzen für die DF-Gruppe unterschiedlich, da die DF-Gruppe lediglich für das Neugeschäft das Risiko trägt.

i. Dokumentäres Risiko

Die DF-Gruppe kauft Forderungen (regresslos) an mit dem Ziel, diese in der Regel weiter zu veräußern bzw. auszuplatzieren. Nur in Ausnahmefällen verbleiben einzelne Forderungen bis zu ihrer vertraglichen Endfälligkeit in den Büchern der DF-Gruppe. Im Rahmen ihres Handelsgeschäfts haftet die DF-Gruppe üblicherweise gegenüber dem Erwerber dafür, dass die Forderung besteht (Veritätshaftung), die Forderung die zugesicherten Eigenschaften aufweist, sie Inhaber der Forderung ist (Inhaberschaft) und die Forderung gegenüber dem Schuldner durchsetzbar ist, das heißt keine Einreden und Einwendungen entgegenstehen. Art und Umfang der von der DF-Gruppe im Rahmen einer einzelnen Transaktion übernommenen Garantien, Gewährleistungen und Zusicherungen können dabei voneinander abweichen. Die vorgenannten Haftungstatbestände können insbesondere durch eine fehlerhafte Dokumentenprüfung oder Mängel in der Vertragserstellung entstehen und bei Eintritt zu einem hohen Schaden führen.

In Ausnahmefällen kann die DF-Gruppe, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, Kreditversicherungen zur Verringerung einzelner mit einer Forderung verbundenen Risiken (u.a. Bonitätsrisiken, Länderrisiko, Konvertibilitätsrisiko) abschließen. Weiterhin kann es vorkommen, dass bereits kreditversicherte Forderungen angekauft werden. Vertragspartner können dabei sowohl staatliche als auch private Kreditversicherungen sein. Bei Ausfall einer kreditversicherten Forderung kann dann die Kreditversicherung nach Ablauf einer Wartefrist in der vereinbarten Höhe (Nennbetrag der Forderung abzüglich eines gegebenenfalls bestehenden Selbstbehalts) in Anspruch genommen werden. Eine solche Kreditversicherung muss genau auf das abzusichernde Geschäft abgestimmt sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Obliegenheiten aus dem Kreditversicherungsvertrag verletzt werden. Solche Obliegenheitsverletzungen durch den jeweiligen Versicherungsnehmer können dazu führen, dass die Kreditversicherung im Schadensfall nicht zur Zahlung verpflichtet ist. In Abhängigkeit von der Höhe der kreditversicherten Forderung kann hieraus für die DF-Gruppe ein bestandsgefährdendes Risiko entstehen. Darüber hinaus schließt die DF-Gruppe, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, auch Rückhaftungen mit Banken oder anderen Forfaitierungsgesellschaften zur Absicherung von Forderungen ab. Auch hier müssen die vertraglichen Vereinbarungen genau auf das abzusichernde Geschäft abgestimmt sein. Da die DF-Gruppe auch Forderungen mit Kreditversicherungsdeckung oder Rückhaftung weiterveräußert und die DF-Gruppe in bestimmten (Vertrags-) Konstellationen dafür haftet, dass die Rückhaftung oder Kreditversicherung in Anspruch genommen werden kann bzw. besteht, kann hieraus gegebenenfalls auch nach Verkauf ein Risiko für die DF-Gruppe entstehen.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit für diese Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, jedoch kann die Ergebnisbelastung im Einzelfall erheblich sein.

Den oben beschriebenen Risiken wird durch gut geschulte und erfahrene Mitarbeiter der Vertragsabwicklung Rechnung getragen. Die Arbeitsabläufe sind durch detaillierte Ablaufdiagramme, die die einzelnen Arbeitsschritte in Abhängigkeit von jeweils zu treffenden Entscheidungen, die Verantwortlichkeiten der einzelnen Abteilungen und jeweils zum Einsatz kommenden EDV-Programme darstellen, sowie Arbeitsanweisungen geregelt. Die Ablaufdiagramme werden fortlaufend auf ihre Aktualität (u.a. Erfahrungen aus vergangenen Transaktionen, Marktgegebenheiten und -usancen, rechtliche, steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen) hin überprüft. Die einzelnen im Rahmen des Risikomanagements, der Dokumentation und der Umsetzung einer jeden Transaktion erforderlichen Arbeits- und Prüfungsschritte (im Wesentlichen Compliance Check, Kreditanalyse, Prüfung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, Rentabilität der jeweiligen Transaktion) werden in einem eigens hierfür erstellten Formular dokumentiert, das durch die für die einzelnen Themen-/Fachgebiete jeweils zuständigen Abteilungen abzuzeichnen ist. Erst wenn dies erfolgt ist, wird die jeweilige Transaktion in Gremien analysiert und votiert und anschließend der Geschäftsführung zur Genehmigung vorgelegt. Zusätzlich werden die Arbeitsergebnisse nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ überprüft. Bei komplexen Verträgen und Dokumentenprüfungen werden bei Bedarf externe, auf die jeweils involvierten Länder und das anwendbare Recht spezialisierte Anwaltskanzleien eingeschaltet. Wird in einem Land erstmalig eine Transaktion durchgeführt oder wurde in einem Land seit längerer Zeit keine Transaktion realisiert, wird auf Basis des Einzelfalls eine Legal und/oder Tax Opinion einer lokalen Anwaltskanzlei eingeholt bzw. aktualisiert.

ii. Länder- und Adressenrisiko

Die DF-Gruppe konzentriert sich entsprechend ihres Geschäftsmodells und ihrer Strategie auf den Nahen und Mittleren Osten sowie auf Schwellen- und Entwicklungsländer. Diese Länder weisen im Allgemeinen eine geringere politische, ökonomische, soziale und wirtschaftliche Stabilität auf als Industriestaaten. Im Falle einer wirtschaftlichen und/oder politischen Krise oder aufgrund von nicht beeinflussbaren Entscheidungen der jeweiligen Machthaber/Regierungen kann dies die Transferfähigkeit bzw. Transferbereitschaft des entsprechenden Landes in Bezug auf Zahlungen – insbesondere in ausländischer Währung – stark beeinträchtigen. Im Extremfall sind Zahlungen in ausländischer Währung infolge der Einführung entsprechender rechtlicher Bestimmungen (Devisenbewirtschaftung) nicht mehr oder nur noch mit vorheriger staatlicher Genehmigung (z. B. durch die jeweilige Zentralbank) möglich. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass ein an sich zahlungsfähiger und zahlungswilliger Schuldner die Forderung nicht fristgerecht, nicht vollständig oder überhaupt nicht begleichen kann.

Unter das Länderrisiko sind folgende drei Einzelrisiken zu subsumieren:

aufgrund staatlicher Beschränkungen können Zahlungsmittel nicht frei transferiert werden (Transferrisiko), und/oder

einheimische Währungen können nur nach vorheriger Genehmigung bzw. dürfen nicht in die Fremdwährung umgetauscht werden, in der die jeweilige Forderung denominiert und damit zu bezahlen ist (Konvertibilitätsrisiko), und/oder

infolge wirtschaftlicher oder politischer Schwierigkeiten veranlasst ein Staat eine zeitweise Zahlungseinstellung, ein sog. Moratorium (Moratoriumsrisiko).

Im Geschäftsjahr 2018 haben sich in den Märkten des Nahen und Mittleren Ostens, in denen die DF-Gruppe schwerpunktmäßig tätig ist, die Länderrisiken erhöht. Zur Erhöhung der Länderrisiken hat insbesondere der Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen (JCPOA) mit dem Iran beigetragen. In Folge der US-Sanktionen hat sich die wirtschaftliche Lage des Irans deutlich verschlechtert und das BIP ist gegenüber dem Vorjahr nach Schätzungen des IWF um 1,5 % gesunken.

Neben dem Länderrisiko übernimmt die DF-Gruppe beim Ankauf der Forderungen auch das Bonitätsrisiko des Schuldners der angekauften Forderung (Adressenrisiko). Der Schuldner kann ausfallen, weil er insolvent wird oder aus sonstigen unternehmensspezifischen Gründen nicht zahlen kann. Das Adressenrisiko betrifft jedoch nicht nur den (Primär-)Schuldner einer Forderung, sondern auch etwaige Sicherungsgeber (beispielsweise Banken oder Kreditversicherungen (Sekundärschuldner)), bei denen die DF-Gruppe gegebenenfalls einzelne Geschäfte absichert.

Bei der DF-Gruppe traten, wie in der gesamten Finanzbranche, in der Vergangenheit vermehrt Überfälligkeiten auf. Überfälligkeiten können auch zukünftig wieder auftreten. Aktuell nimmt die DF-Gruppe in der Regel keine größeren Forderungen in das eigene Portfolio, so dass das Risiko von Überfälligkeiten für die Gesellschaft gering ist. Überfälligkeiten müssen ggf. durch rechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden. Die in diesem Zusammenhang zu führenden Gerichtsverfahren finden vielfach im Ausland statt. Dies erfordert zum einen die Einschaltung jeweils lokaler Anwaltskanzleien. Zum anderen können gerade im Ausland geführte Prozesse – insbesondere wenn sie sich über mehrere Instanzen erstrecken – sehr zeitintensiv sein. Diese Faktoren verursachen für die DF-Gruppe zusätzlichen Aufwand – vor allem in Form von Anwalts- und Rechtsverfolgungskosten – der, jedenfalls wenn die Durchsetzung der Ansprüche auf dem Rechtsweg scheitert, nicht erstattet wird und infolgedessen das Ergebnis der DF-Gruppe zusätzlich belastet. Während der Verfahrensdauer sind die strittigen und überfälligen Forderungen durch die DF-Gruppe zu refinanzieren, d. h. einerseits fallen Refinanzierungskosten an, denen keine Zinserträge oder sonstige Erträge entgegenstehen. Andererseits können die so gebundenen Refinanzierungsmittel nicht für Neugeschäft eingesetzt werden. Im Hinblick auf den Umfang der Einzelgeschäfte, die die DF-Gruppe abschließt, kann bereits ein einzelner Forderungsausfall oder eine erforderliche Wertberichtigung aufgrund der Verwirklichung des Länder- und/oder Adressenrisikos nicht nur erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DF-Gruppe haben, sondern sogar zu einer Lage führen, in der die Existenz der DF-Gruppe gefährdet ist und die in eine Insolvenz der Gesellschaft münden kann.

Die DF-Gruppe verfügt über ein detailliertes, schriftlich fixiertes Risikomanagementsystem. Das Risikomanagementsystem enthält ein Limitsystem, das aus Adressen-, Länder- und Risikogruppen-Limiten besteht. Länder mit einem ähnlichen Risikoprofil werden dabei in einer der fünf Risikogruppen zusammengefasst.

Zum 31. Dezember 2018 hat die DF-Gruppe aus Neugeschäft keine Forderungen im eigenen Portfolio. Eventualverbindlichkeiten, z. B. aus Ankaufszusagen, bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 ebenfalls nicht.

Die Chancen und Risiken aus den derzeitig noch bestehenden Überfälligkeiten bei den Vermögenswerten Gläubiger gehen gemäß Insolvenzplan auf die Insolvenzgläubiger über.

Die Vermögenswerte Gläubiger werden auch nach Rechtskraft des Insolvenzplans weiterhin von der DF-Gruppe betreut und im eigenen Namen, für Rechnung der Insolvenzgläubiger eingezogen. Die von der DF-Gruppe in diesem Zusammenhang weiterhin zu initiierenden Rechtsverfolgungsmaßnahmen oder Restrukturierungslösungen führen zu einer Bindung personeller Ressourcen in der DF-Gruppe, die nicht für das Neugeschäft der DF-Gruppe zur Verfügung stehen.

iii. Refinanzierungsrisiko

Die DF-Gruppe benötigt für ihre Handelstätigkeit und die damit verbundenen kurzfristigen Zeiträume der Zwischenfinanzierung der erworbenen und weiter zu verkaufenden Forderungen Refinanzierungsmöglichkeiten. Der Refinanzierungszeitraum entspricht dabei dem Zeitraum zwischen der Zahlung des Kaufpreises einer Forderung und dem Eingang des Verkaufspreises aus der Weiterplatzierung oder des Nennwerts bei Fälligkeit. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 verfügt die DF AG über keine laufenden Kreditlinien. Solange die DF-Gruppe über keine eigenen Kreditlinien für eine Zwischenfinanzierung verfügt, sind für die Ausweitung des Geschäftsvolumens im Bereich Forfaitierung ausreichende Platzierungsmöglichkeiten für die angekauften Forderungen notwendig und die Zeiträume zwischen An- und Verkauf der Forderungen müssen so stark verkürzt werden, dass keine oder nur sehr kurzfristige Refinanzierung in Anspruch genommen werden muss.

Ohne ausreichende Refinanzierungskapazitäten bzw. Platzierungsmöglichkeiten sind im Bereich Forfaitierung die Wachstumsmöglichkeiten sehr begrenzt. Um eine zusätzliche Platzierungsmöglichkeit zu schaffen, hat die DF-Gruppe im Jahr 2018 den Aufbau einer Zertifikatestruktur in Luxemburg initiiert. Im Rahmen der Zertifikatestruktur können sich Investoren mittelbar an der Performance von ausgewählten Außenhandelsforderungen beteiligen.

iv. Ertragsrisiken

Die DF-Gruppe muss in jedem Geschäftsjahr einen Großteil ihrer Geschäfte neu akquirieren, um erfolgreich zu sein, da sie kein Investment-Portfolio besitzt, aus dem Jahr für Jahr wiederkehrende Erträge erwirtschaftet werden.

Für die erfolgreiche Gewinnung von Neugeschäft ist neben dem Angebot von marktgerechten Produkten mit wettbewerbsfähigen Preisen auch ein gutes Netzwerk auf der Angebots- und Nachfrageseite ausschlaggebend. Wenn wichtige Geschäftspartner auf der Angebots- und/ oder der Nachfrageseite ganz oder teilweise ausfallen, besteht die Gefahr eines gravierenden Rückgangs des Geschäftsvolumens und in Folge dessen eines Gewinneinbruchs. Dieses Risiko ist bei der DF-Gruppe aufgrund der Konzentration auf eine begrenzte Zielregion mit einer geringen Anzahl von wichtigen Geschäftspartnern vergleichsweise hoch.

Neben dem Ausfall bedeutsamer Geschäftspartner kann auch der Ausfall eines wichtigen Landes oder einer Region zu einem Gewinneinbruch führen. Der Ausfall eines Landes oder einer Region kann wirtschaftliche oder politische Gründe haben. Durch ein Moratorium eines Landes oder die Aufnahme eines Landes auf die EU-Sanktionsliste und/oder die Sanktionsliste der Vereinigten Staaten von Amerika kann vorübergehend das Geschäftsvolumen mit diesem Land stark zurückgehen oder gänzlich ausfallen. Die DF-Gruppe ist aufgrund ihres geographischen Fokus diesem Risiko weitaus stärker ausgesetzt als ein geographisch breit diversifiziertes Unternehmen, profitiert auf der anderen Seite aber wie unter 5. c) dargestellt von den Chancen einer Spezialisierung.

Sollte das Atomabkommen (JCPOA) mit dem Iran vollständig, d.h. nicht nur durch die USA, sondern auch durch die anderen Partner und/oder den Iran aufgekündigt werden, hätte dies massive Konsequenzen für das Geschäft der DF-Gruppe mit dem Iran und die DF-Gruppe insgesamt. Die DF-Gruppe geht jedoch davon aus, dass es keine Aufkündigung des Atomabkommens geben wird, sondern dass weiterhin stattdessen Sanktionsmaßnahmen gegen vereinzelte Firmen, Gruppierungen oder Einzelpersonen verhängt werden. Sollte, entgegen der aktuellen Einschätzung der DF-Gruppe, eine Vielzahl von Banken im Iran von verstärkten Sanktionsverhängungen durch die USA und die Europäischen Vertragsparteien des Atomabkommens betroffen sein, hätte auch dies massive Konsequenzen für das Geschäft der DF-Gruppe mit dem Iran und die DF-Gruppe insgesamt.

Wie bereits im Abschnitt ii. Länder- und Adressrisiko ausgeführt, hat auch die DF-Gruppe überfällige Forderungen in ihren Büchern, die jedoch ausschließlich Forderungen sind, die zu den Vermögenswerten Gläubiger gehören. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der zum Zeitpunkt der Genehmigung des Insolvenzplanes bestehenden Vermögensgegenstände inklusive der überfälligen Forderungen auf die Bestandsgläubiger der DF AG über. Dies gilt analog für das Risiko der mit der Beitreibung der überfälligen Forderungen verbundenen Rechts- und Beratungskosten. Ein Ertragsrisiko für die DF AG aus der Verwertung besteht nur, wenn aus der Verwertung der Vermögensgegenstände im Hinblick auf das sogenannte Restrukturierungsportfolio nicht mindestens ein Betrag von EUR 24 Mio. erzielt wird. In diesem Fall muss die DF AG gemäß den Regelungen im Insolvenzplan bis zu EUR 0,8 Mio. an die Bestandsgläubiger zahlen („Ausgleichszahlung“). Aufgrund des bisherigen Ergebnisses der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger ist das Risiko einer Zahlung von EUR 0,8 Mio. so wahrscheinlich geworden, dass die DF AG hierfür bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 eine Rückstellung gebildet hat.

v. Finanzrisiken

Die DF-Gruppe plant, den überwiegenden Teil ihrer Geschäfte in EUR abzuschließen. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, muss die DF-Gruppe in Ermangelung von Kreditlinien, die eine währungskongruente Finanzierung ermöglichen, ggfs. auf andere Absicherungsmöglichkeiten zurückgreifen. In Abhängigkeit von der gewählten Absicherung kann dies negative Auswirkungen auf die Rentabilität haben.

Über die zuvor geschilderten Währungsrisiken hinaus können verschiedene andere Währungseinflüsse auf einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung entstehen. Unter anderem bezieht die DF-Gruppe einen Teil ihrer Dienstleistungen im Ausland. Diese Dienstleistungen, zum Beispiel von Rechtsanwälten, werden in der Regel in heimischer Währung fakturiert. Eine ungünstige Entwicklung der Wechselkurse könnte diese Dienstleistungen verteuern.

vi. Risiken aus Verstößen gegen Compliance, Geldwäsche- und/oder Sanktionsbestimmungen

In der DF-Gruppe unterliegen die einzelnen Gesellschaften den jeweiligen nationalen Gesetzen, regulatorischen Vorschriften und Pflichten. Darüber hinaus ist die DF-Gruppe aufgrund ihres internationalen Geschäftsmodells in den Transaktionen vielen unterschiedlichen Rechtsordnungen ausgesetzt.

Die DF AG hat als börsennotierte Aktiengesellschaft zusätzlich besondere Kapitalmarktpflichten einzuhalten. Ein Verstoß gegen gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder stimmrechtliche Vorschriften kann weitreichende Folgen haben und hohe Strafzahlungen oder auch den Entzug von Lizenzen oder die Schließung des Geschäftsbetriebs nach sich ziehen.

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU im Mai 2018 können Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz bzw. die Nichtumsetzung der DSGVO stark erhöhte Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Umsetzung der DSGVO, hat die DF AG ein Datenschutzprojekt implementiert. Die Datenschutzbeauftragte überwacht die Umsetzung des Projektes und die Einhaltung des Datenschutzes in der gesamten DF-Gruppe und bietet entsprechende Beratungen an.

Vor dem Hintergrund der bestehenden rechtlichen Vorschriften sind die DF AG und ihre Tochtergesellschaften (sofern sie selbst Forderungen an- und verkaufen sowie Dienstleistungen von dritten Parteien beziehen oder erbringen) verpflichtet, für ihre Kunden und Dienstleister transaktionsbezogen Geldwäscheprüfungen, darunter eine Kundenidentifikation, sowie Prüfungen im Hinblick auf Wirtschaftssanktionen (Economic Sanctions Compliance) durchzuführen. Diesem Risiko wird durch ein entsprechendes Compliance-System begegnet (vgl. hierzu Ausführungen unter 5. b. Risikomanagementsystem bezogen auf Compliance und Geldwäsche).

Verstöße gegen gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder stimmrechtliche Vorschriften, insbesondere auch die aufgrund des Geschäftsmodells jeweils anwendbaren bzw. zu beachtenden gesetzlichen Regelungen zu Datenschutz, zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifikation, Wirtschaftssanktionen oder gegen sonstige Gesetze zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität, können erhebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder die DF-Gruppe als Ganzes haben.

vii. Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken

Die Beurteilung einzelner operativer Risiken innerhalb der DF-Gruppe orientiert sich an zwei Kriterien. Das sind zum einen die potentielle Schadenshöhe und zum anderen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos. Dabei wird die potentielle Schadenshöhe gewichtet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ins Verhältnis zum Eigenkapital der DF-Gruppe gesetzt, um die Konsequenzen eines potentiellen Schadens zu beurteilen. Auf diese Weise werden die bestandsgefährdenden Risiken identifiziert. Parallel wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens ermittelt/geschätzt. Ziele der Risikobeurteilung bzw. des Risikomanagements sind, durch geeignete Maßnahmen (i) die absolute Höhe des einzelnen bestandsgefährdenden Risikos betraglich zu begrenzen, (ii) die Eintrittswahrscheinlichkeit des einzelnen bestandsgefährdenden Risikos und des gleichzeitigen Eintretens mehrerer bestandsgefährdender Risiken und (iii) die Anzahl der bestandsgefährdenden Risiken insgesamt zu reduzieren.

Die wesentlichen Risiken für die DF-Gruppe liegen auf der Ertragsseite. Aufgrund der Spezialisierung der DF-Gruppe besteht eine relativ hohe Abhängigkeit von der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung im Mittleren und Nahen Osten sowie der Zusammenarbeit mit ihren strategischen Partnern. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht, wenn es der DF-Gruppe nicht gelingt, aufgrund von negativen Entwicklungen in der Zielregion oder in der Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern in ausreichendem Maße Erträge zu erzielen, um im laufenden Geschäftsjahr die operativen Kosten der DF-Gruppe zu decken. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass die DF-Gruppe möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Nach derzeitiger Einschätzung des Vorstandes ist jedoch zu erwarten, dass sich die vor allem in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 positive Entwicklung in der Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern auch in 2019 fortsetzen wird und im Bereich Nahrungsmittel und Medizin weiterhin Transaktionen in der Zielregion abgewickelt werden können. Daher geht die DF-Gruppe in der Unternehmensplanung für die Jahre 2019 – 2020 von ausreichenden Erträgen aus Transaktionen und Beratungsleistungen zur Deckung der operativen Kosten aus. Damit ist nach Beurteilung des Vorstands insbesondere auch unter Berücksichtigung der im ersten Quartal 2019 zugeflossenen Mittel von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen.

6. PROGNOSEBERICHT

Die globale Wirtschaft wird nach der jüngsten Prognose des IWF von Januar 2019 im laufenden Jahr ihren Wachstumskurs fortsetzen und um 3,5 % zulegen. Allerdings hat der IWF im Vergleich zu seiner Prognose von November 2018 seine Erwartungen für den Großteil der Länder moderat nach unten angepasst. Für die Gruppe der Industriestaaten wird ein Wachstum von 2,0 % in Aussicht gestellt, wobei die USA mit einem prognostizierten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,5 % erneut zu den Wachstumstreibern zählen. In der Eurozone wird ein Anstieg von 1,6 % und für die deutsche Wirtschaft ein Wachstum von 1,3 % vorhergesagt. In den Schwellen- und Entwicklungsländern wird der Zuwachs der Wirtschaftsleistung in 2019 gemäß IWF-Experten rund 4,5 % betragen. Überdurchschnittlich stark wachsen erneut die aufstrebenden Länder Asiens (+6,3 %), mit China (+6,2 %) und Indien (+7,5 %) an ihrer Spitze. Für die Länder des Mittleren Ostens (inklusive Nordafrika) erwarten die Experten des IWF im laufenden Jahr ein Wachstum auf Vorjahresniveau (+2,4 %). Für den Iran hingegen wird gemäß der IWF-Prognose von November 2018 ein Rückgang der Wirtschaftsleistung in Höhe von 3,6 % prognostiziert. Es wird erwartet, dass die im vergangenen Jahr schrittweise eingeführten US-Sanktionen im laufenden Jahr das iranische Wirtschaftswachstum noch stärker belasten.

Für die weltweiten Handelsvolumina wird ein Wachstum auf Vorjahresniveau vorhergesagt (+4,0 %). Dies wird sowohl von den Industrieländern (+3,5 %) als auch von den Schwellen- und Entwicklungsländern (+4,8 %) getragen.

Grundsätzlich ist die Prognose des IWF für die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig von einer Vielzahl an Faktoren, die mitunter schwer zu prognostizieren sind. Eines der größten Risiken für den weltweiten Handel sind dabei zunehmende Handelsbarrieren.

Speziell für die DF-Gruppe mit dem geographischen Fokus auf dem Nahen und Mittleren Osten spielen darüber hinaus die US-Sanktionen gegenüber dem Iran eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung. Während die DF-Gruppe von deutlichen Rückgängen im Handel mit dem Iran im Bereich von Investitionsgütern ausgeht, wird mit einer anhaltend hohen Nachfrage nach Nahrungsmitteln und Medizin sowie medizinischen Produkten gerechnet. Die DF-Gruppe fokussiert sich daher im Geschäft mit dem Iran auf diese von den Sanktionsbestimmungen weitgehend ausgenommenen Bereiche. Hier hat sich die DF-Gruppe inzwischen als Spezialist positioniert und wird auch von Exporteuren und Importeuren so wahrgenommen, wie die Nachfrage nach den Produkten der DF-Gruppe zeigt. Diese Nachfrage konnte in den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres aufgrund von Herausforderungen in der operativen Durchführung, insbesondere bei der Bereitstellung der Devisen noch nicht in reale Transaktionen umgesetzt werden.

Wenn diese Herausforderungen gelöst werden, erwartet die DF-Gruppe in diesem Bereich für das Geschäftsjahr 2019 ein Geschäftsvolumen von etwa EUR 300 Mio. Jedoch ist das Ergebnis aus dem operativen Handelsgeschäft der DF-Gruppe in hohem Maße von Opportunitäten zum erfolgreichen Abschluss von Transaktionen abhängig, deren Eintritt sich nicht sicher voraussagen lässt. Neben den klassischen Produkten der Außenhandelsfinanzierung hat die DF-Gruppe im zweiten Halbjahr 2018 erfolgreich das über die letzten Jahre aufgebaute Compliance Know-how vermarktet. Auch für das Jahr 2019 rechnet die DF-Gruppe mit substantiellen Erträgen aus diesem Beratungsgeschäft. Unter der Voraussetzung, dass sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der geographischen Zielregion Naher und Mittlerer Osten sowie die Zusammenarbeit mit unseren strategischen Partnern mit dem Schwerpunkt Iran nicht verschlechtern, wird für das Geschäftsjahr 2019 eine deutliche Verbesserung der finanziellen Leistungsindikatoren Rohergebnis, Ergebnis vor Steuern sowie Konzernergebnis erwartet, so dass sich insgesamt ein positives Konzernergebnis ergibt.

7. ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE DF DEUTSCHE FORFAIT AG

Der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG („DF AG“) ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie unter Beachtung des AktG aufgestellt worden. Die DF AG ist die Muttergesellschaft der DF-Gruppe. Die DF AG übernimmt neben der Holdingfunktion das Inkasso der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände. Die DF AG ist über eine Konzernumlage und Ausschüttungen von der Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe abhängig, da sie kein eigenes operatives Geschäft betreibt. Die Geschäftsentwicklung der DF AG unterliegt somit den gleichen Risiken und Chancen wie die DF-Gruppe. Der Geschäftsausblick für die DF-Gruppe spiegelt aufgrund dieser Abhängigkeiten und Geschäftsbeziehungen innerhalb der DF-Gruppe auch die Erwartungen der DF AG wider. Die für die DF-Gruppe getroffenen Ausführungen gelten daher auch für die DF AG.

Gleichwohl besteht aufgrund dieser beschriebenen Abhängigkeiten auch für die DF AG selbst ein bestandsgefährdendes Risiko, wenn es ihren Tochtergesellschaften im laufenden Geschäftsjahr nicht gelingt, aufgrund von negativen Entwicklungen in der Zielregion oder in der Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern in ausreichendem Maße Erträge zu erzielen, um im laufenden Geschäftsjahr neben den eigenen operativen Kosten die Konzernumlage sowie sonstige Verpflichtungen gegenüber der DF AG zu bedienen. Hierzu wird auf die Darstellung zu bestandsgefährdenden Risiken (d. vii.) im Konzernlagebericht der DF-Gruppe verwiesen.

i. Ertragslage

In Mio. € (HGB) 01.01.-31.12.18 01.01.-31.12.17 Differenz
Umsatzerlöse 0,61 1,02 -0,41
Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,40 0,46 -0,06
Sonstiger betrieblicher Ertrag 3,51 6,38 -2,87
Personalaufwand 0,85 0,69 +0,16
Sonstiger betrieblicher Aufwand 4,35 7,31 -2,96
Zinsen und ähnliche Erträge 0,19 0,11 +0,08
Erträge aus Beteiligungen 0,00 2,55 -2,55
Abschreibungen auf Finanzanlagen 2,89 0,11 +2,78
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,02 0,05 -0,03
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -4,20 1,45 -5,65

Die DF AG hat im Geschäftsjahr kein eigenes Forfaitierungsgeschäft betrieben und sich auf die Holdingfunktion für die DF-Gruppe sowie das Inkasso der Vermögenswerte Gläubiger konzentriert. Daher ist die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für den Einzelabschluss der DF AG dem Gliederungsschema nach § 289 HGB angepasst. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung ist von dieser Anpassung nicht betroffen.

Im Geschäftsjahr 2018 hat die DF AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -4,20 Mio. (Vj. EUR +1,45 Mio.) erwirtschaftet. Die deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat im Wesentlichen zwei Gründe. Im Juni 2018 hat die DF AG zur Stärkung ihrer operativen Tochter DF GmbH auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von EUR 2,5 Mio. zzgl. Zinsen verzichtet. Darüber hinaus konnten im Geschäftsjahr 2018 im Gegensatz zum Vorjahreszeitraum (EUR 2,55 Mio.) keine Erträge aus Beteiligungen vereinnahmt werden. Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2018 EUR 0,61 Mio. (Vj. EUR 1,02 Mio.). Der Rückgang ist durch geringere Provisionserträge aus dem Treuhandvertrag begründet. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von EUR 0,46 Mio. auf EUR 0,40 Mio. und betreffen in erster Linie Leistungen, die die DF AG von anderen Konzerngesellschaften bezieht. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen insgesamt EUR 3,51 Mio. (Vj. EUR 6,38 Mio.) und setzten sich vor allem aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (EUR 1,54 Mio.), Erträgen aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten (EUR 0,32 Mio.) sowie Auflösungen von Wertberichtigungen (0,33 Mio.), Kursgewinnen (0,37 Mio.) und Erstattungsansprüchen an die Treuhänderin aus verauslagten Rechtsverfolgungs- und sonstigen Kosten zusammen. Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von EUR 0,69 Mio. auf EUR 0,85 Mio. Der Anstieg ist begründet durch die zum 1. November 2017 erfolgte Berufung von Herrn Dr. Abdolvand in den Vorstand der Gesellschaft. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf EUR 4,35 Mio. (Vj. EUR 7,31 Mio.). Wesentliche Positionen sind Abschreibungen und Wertberichtigungen auf gemäß Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 2,30 Mio. sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 0,39 Mio. Die Zinsen und ähnliche Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2018 EUR 0,19 Mio. (Vj. EUR 0,11 Mio.) und betreffen die Vergabe von Gesellschafterdarlehen innerhalb der DF-Gruppe. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 2,89 Mio. betreffen den Verzicht auf die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von EUR 2,5 Mio. sowie die Liquidation der Tochtergesellschaft Deutsche Kapital Limited, Dubai. Diesem Aufwand stehen Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,32 Mio. gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten sind.

ii. Vermögenslage

In Mio. € (HGB) 31.12.2018 31.12.2017 Differenz
Anlagevermögen 2,19 7,59 -5,40
Umlaufvermögen 10,77 15,24 -4,47
Davon: Gemäß Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände 6,07 8,54 -2,47
Davon: Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1,35 3,32 -1,97
Summe Aktiva 13,06 22,95 -9,89
Eigenkapital 4,53 8,73 -4,20
Rückstellungen 7,81 10,99 -3,18
Davon Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten 6,84 9,93 -3,09
Verbindlichkeiten 0,72 3,23 -2,51
Summe Passiva 13,06 22,95 -9,89

Die Vermögensgegenstände der DF AG betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 EUR 13,06 Mio. (Vj. EUR 22,95 Mio.). Mit EUR 6,07 Mio. entfiel der größte Anteil auf die gemäß Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände. In diesem Posten sind alle zweckgebundenen Vermögensgegenstände zusammengefasst, die ausschließlich der Befriedigung der angemeldeten Insolvenzverbindlichkeiten dienen und im Wesentlichen die Forderungen des sogenannten Restrukturierungsportfolios beinhalten. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 8,54 Mio. ist im Wesentlichen durch Ausschüttungen an die Treuhänderin und Wertberichtigungen begründet. Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag von EUR 7,59 Mio. auf EUR 2,19 Mio. reduziert. Ursächlich für den Rückgang war der Verzicht der DF AG auf Rückzahlung des Darlehens an die Tochtergesellschaft DF GmbH in Höhe von EUR 2,50 Mio. und der Ausgleich einer Darlehensforderung in Höhe von EUR 2,50 Mio. durch die Tochtergesellschaft DF s.r.o.

Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag EUR 1,35 Mio. und haben sich gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 3,32 Mio. vor allem durch den operativen Verlust der Gesellschaft reduziert.

iii. Finanzlage

Das Eigenkapital der DF AG belief sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 auf EUR 4,53 Mio. (31. Dezember 2017: EUR 8,73 Mio.). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2018 35 % (Vj. 38 %).

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern aus dem Insolvenzplan sind in den Rückstellungen Insolvenzverbindlichkeiten zusammengefasst und betrugen zum 31. Dezember 2018 insgesamt EUR 6,84 Mio. (Vj. EUR 9,93 Mio.). Der Grund für die Umgliederung der Verbindlichkeiten aus dem Insolvenzplan in die Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten liegt darin, dass im Insolvenzplan festgelegt ist, dass die Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger ausschließlich aus der Verwertung der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände erfolgt. Aufgrund der Unsicherheiten im Hinblick auf den Wert der Vermögensgegenstände und den daraus resultierenden Rückflüssen haben die Gläubiger im Rahmen des Insolvenzplans verbindlich auf den Teil ihrer Forderungen verzichtet, der nicht durch die Verwertung der Vermögensgegenstände gedeckt wird. Durch diesen unwiderruflichen Verzicht der Gläubiger stehen daher die Verpflichtungen der DF AG gegenüber den Insolvenzgläubigern zwar dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach fest und sind somit ungewisse Verbindlichkeiten. Die Verpflichtungen der DF AG aus dem Insolvenzplan gegenüber den Altgläubigern sind daher im Rahmen des Jahresabschlusses der DF AG nach HGB als Rückstellungen zu qualifizieren.

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 der DF-Gruppe und damit auch der DF AG entspricht insgesamt nicht den Erwartungen.

Für das Geschäftsjahr 2019 wird für die DF AG – im Gegensatz zur DF-Gruppe – mit einem Jahresfehlbetrag gerechnet, da kein eigenes Forfaitierungsgeschäft betrieben wird und die Konzernumlage ohne zusätzliche Ausschüttungen nicht ausreicht, um die operativen Kosten zu decken.

iv. Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)

Im Verhältnis zu unserem Mehrheitseigentümer gilt die DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, als abhängiges Unternehmen i.S. von § 17 AktG.

Der gemäß § 312 AktG erstellte Bericht des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2018 enthält folgende Schlusserklärung: „Wir erklären, dass die DF Deutsche Forfait AG bei allen im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2018 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.“

 

Grünwald, 11. April 2019

Der Vorstand

FINANZDATEN FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018

Konzernbilanz

Aktiva (in EUR)

Anhangnummer 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (16) 124.020,83 148.587,57
Sachanlagen (16) 87.604,00 95.625,65
Langfristige finanzielle Vermögenswerte (17) 40.644,19 118.232,99
Latente Steuern (15) 1.524.156,00 1.330.056,00
1.776.425,02 1.692.502,21
Kurzfristige Vermögenswerte
Vermögenswerte Gläubiger (25) 6.186.840,18 9.248.245,03
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (18) 439.432,86 0,00
Andere kurzfristige Vermögenswerte (19) 993.368,65 940.487,57
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (20) 3.553.920,65 6.079.060,14
11.173.562,34 16.267.792,74
Summe Aktiva 12.949.987,36 17.960.294,95

Passiva (in EUR)

Anhangnummer 31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital (21)
Gezeichnetes Kapital 11.887.483,00 11.887.483,00
Kosten der Kapitalerhöhung -623.481,04 -623.481,04
Gewinnrücklagen -5.756.635,47 -3.851.351,41
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung -178.558,63 -162.614,32
5.328.807,86 7.250.036,23
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten Gläubiger (25) 6.186.840,18 9.248.245,03
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 329,08 0,00
Ertragsteuerverbindlichkeiten (15) 462.267,57 350.000,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (23) 237.493,34 203.381,32
Sonstige kurzfristige Schulden (24) 734.249,33 908.632,37
7.621.179,50 10.710.258,72
Summe Passiva 12.949.987,36 17.960.294,95

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (in EUR)

Anhangnummer 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Transaktionsbezogene Erträge (7)
a) Forfaitierungserträge 466.879,58 2.745.917,48
b) Provisionserträge 2.382.300,04 831.286,96
c) Kursgewinne 383.364,70 104.521,86
3.232.544,32 3.681.726,30
Transaktionsbezogene Aufwendungen (8)
a) Forfaitierungsaufwendungen 2.308.861,66 3.193.184,47
b) Provisionsaufwendungen 282.310,91 32.966,63
c) Kursverluste 51.787,62 1.895.378,19
2.642.960,19 5.121.529,29
Rohergebnis (9) 589.584,13 -1.439.802,99
Sonstige betriebliche Erträge (10) 3.010.086,59 4.236.932,42
Personalaufwand (11)
a) Löhne und Gehälter 1.987.540,79 2.130.617,72
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 306.156,82 320.799,49
2.293.697,61 2.451.417,21
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (12) 81.407,21 93.634,63
Sonstige betriebliche Aufwendungen (13) 3.029.281,77 3.521.780,37
Zinserträge (14) 0,00 85.418,34
Zinsaufwendungen (14) 28.150,22 52.192,80
Ergebnis vor Ertragsteuern -1.832.866,09 -3.236.477,24
Ertragsteuern (15)
a) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 112.604,63 0,00
b) Latente Steuern -194.100,00 -526.600,00
Konzernergebnis -1.751.370,72 -2.709.877,24
Durchschnittliche Anzahl der Aktien 11.887.483 11.887.483
Unverwässertes Ergebnis je Aktie -0,15 -0,23
Verwässertes Ergebnis je Aktie -0,15 -0,23

Konzern-Gesamtergebnisrechnung (in EUR)

Anhang Nummer 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Konzernergebnis -1.751.370,72 -2.709.877,24
Sonstiges Ergebnis
Bestandteile, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können
Währungsumrechnungsdifferenz ausländischer Tochtergesellschaften (20) -15.944,31 46.705,29
-15.944,31 46.705,29
Konzern-Gesamtergebnis -1.767.315,03 -2.663.171,95

Das Konzernergebnis sowie das Konzern-Gesamtergebnis ist vollumfänglich den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen.

Konzern-Kapitalflussrechnung (in EUR)

Anhang Nummer 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Konzernverlust/-gewinn -1.751.370,72 -2.709.877,24
+ Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen 81.407,21 93.634,63
+ Ertragsteueraufwand -81.495,37 -526.600,00
+ Zinsaufwendungen 28.150,22 52.192,80
– Zinserträge 0,00 -85.418,34
+/- Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 0,00 11.002,80
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge 62.520,01 528.300,00
+/- Veränderung Vermögenswerte Gläubiger 3.061.404,85 8.961.500,73
+/- Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -439.432,86 0,00
+/- Veränderung sonstiger Vermögenswerte -224.602,41 -142.388,33
+/- Veränderung der Verbindlichkeiten Gläubiger 3.061.404,85 -8.961.500,73
+/- Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.112,02 -698.704,60
+/- Veränderung übriger Schulden -62.115,47 -559.366,41
= Operativer Cash Flow -2.352.827,37 -4.037.224,69
– Gezahlte Zinsen -9.174,86 -46.292,80
+ Erhaltene Zinsen 0,00 77.818,34
= Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit -2.362.002,23 -4.005.699,15
– Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte -33.464,90 -124.527,91
+ Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 0,00 4.201,68
+/- Veränderung des Konsolidierungskreises -103.898,04 0,00
= Cash Flow aus Investitionstätigkeit -137.362,94 -120.326,23
+/- Veränderung Finanzverbindlichkeiten 329,08 0,00
= Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 329,08 0,00
+/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -2.499.036,09 -4.126.025,38
+ Finanzmittel am Anfang der Periode 6.079.060,14 10.157.768,87
+/- Effekte aus der Währungsumrechnung -26.103,40 47.316,65
= Finanzmittel am Ende der Periode 3.553.920,65 6.079.060,14
– verpfändete Bankguthaben -35.000,00 0,00
= frei verfügbare Finanzmittel am Ende der Periode (34) 3.518.920,65 6.079.060,14

Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung 01.01.2018 bis 31.12.2018 (in EUR)

Anhang Nr. Gezeichnetes Kapital Zur Kapitalerhöhung bestimmtes Kapital Kapitalrücklage Kosten der Kapitalerhöhung Gewinnrücklagen
Stand 1. Januar 2017 11.887.483,00 (623.481,04) (1.141.474,17)
Konzernergebnis (2.709.877,24)
Sonstiges Ergebnis
Konzern-Gesamtergebnis (2.709.877,24)
Stand 31. Dezember 2017 11.887.483,00 (623.481,04) (3.851.351,41)
Stand 1. Januar 2018 11.887.483,00 (623.481,04) (3.851.351,41)
Konzernergebnis (1.751.370,72)
Sonstiges Ergebnis
Konzern-Gesamtergebnis (1.751.370,72)
Veränderung des Konsolidierungskreises (153.913,34)
Stand 31. Dezember 2018 (21) 11.887.483,00 (623.481,04) (5.756.635,47)
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung 1 Summe
Stand 1. Januar 2017 (209.319,61) 9.913.208,18
Konzernergebnis (2.709.877,24)
Sonstiges Ergebnis 46.705,29 46.705,29
Konzern-Gesamtergebnis 46.705,29 (2.663.171,95)
Stand 31. Dezember 2017 (162.614,32) 7.250.036,23
Stand 1. Januar 2018 (162.614,32) 7.250.036,23
Konzernergebnis (1.751.370,72)
Sonstiges Ergebnis (15.944,31) (15.944,31)
Konzern-Gesamtergebnis (15.944,31) (1.767.315,03)
Veränderung des Konsolidierungskreises (153.913,34)
Stand 31. Dezember 2018 (178.558,63) 5.328.807,86

1 Other Comprehensive Income (OCI)

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

I. GRUNDSÄTZE

(1) Grundlagen

Die DF Deutsche Forfait AG (auch „DF AG“ oder „Gesellschaft“) ist Muttergesellschaft der DF-Gruppe (auch „DF Konzern“ oder „Konzern“) und hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Die Anschrift der Gesellschaft lautet Hirtenweg 14, 82031 Grünwald. Sie wird am Amtsgericht München (Deutschland) unter der Nummer HRB 228114 geführt.

Die DF AG ist eine Forfaitierungsgesellschaft und als solche ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 KWG. Die operative Geschäftstätigkeit ist rückwirkend zum 1. Januar 2016 in die DF Deutsche Forfait GmbH (auch „DF GmbH“), Köln, eingebracht worden. Die Anteile an der DF Deutsche Forfait GmbH werden vollständig von der DF AG gehalten.

Die DF-Gruppe hat sich auf Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen für Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen spezialisiert. Der Konzern ist somit als Ein-Segment-Unternehmen anzusehen, für das keine Segmentierung im Sinne des IFRS 8 erfolgen kann. Der geographische Schwerpunkt der DF-Gruppe liegt innerhalb dieses Marktsegments auf den Ländern des Mittleren und Nahen Ostens sowie insbesondere dem Iran. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran beschränkt sich die DF-Gruppe aus geschäftspolitischen Gründen derzeit auf humanitäre Güter.

Der Konzernabschluss der DF AG zum 31. Dezember 2018 wurde nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IASs). Alle für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 verbindlichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden ebenfalls angewendet.

Die Konzernwährung lautet auf Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind seit dem Konzernabschluss zum 1. Juli 2016 die Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen des Insolvenzplans in den Posten Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger zusammengefasst. Diese Posten sind in der Konzernbilanz gesondert ausgewiesen und im Konzernanhang erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge und Aufwendungen nach Arten gruppiert und die Summe der Hauptertrags- und Hauptaufwandsarten angegeben, um den Besonderheiten einer Forfaitierungsgesellschaft Rechnung zu tragen.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Bezüglich bestandsgefährdender Risiken, denen die DF-Gruppe ausgesetzt ist, verweisen wir auf Abschnitt 5. „Chancen- und Risikobericht“ unter d) vii. „Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken“ des Konzernlageberichts. Insofern gibt es nach Einschätzung des Vorstands der DF-Gruppe wesentliche Unsicherheiten, die sich auf mögliche Ereignisse oder Gegebenheiten beziehen, die bei ihrem Eintritt bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen und dazu führen können, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Die DF AG hat in einer Ad hoc-Meldung am 20. Juni 2018 bekanntgegeben, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Der Verlust wurde durch den Verzicht der DF AG auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von EUR 2,5 Mio., das der operativen Tochtergesellschaft DF GmbH gewährt wurde, hervorgerufen.

Vorstand und Aufsichtsrat der DF AG haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft (www.dfag.de) zugänglich gemacht worden. Der Aufsichtsrat hat den Abschluss am 12. April 2019 gebilligt und zur Veröffentlichung freigegeben.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 11. April 2019 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

(2) Änderungen der Standards durch den lASB

Anwendung neuer Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2018

Die nachfolgenden Standards waren im abgelaufenen Geschäftsjahr anzuwenden. Diese hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den vorliegenden Abschluss des DF Konzerns, können jedoch künftige Transaktionen oder Vereinbarungen beeinflussen.

IFRS 9 „Financial Instruments“

Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit wird die bisher unter IAS 39 vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt und die bisherige Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte (Held for Trading), Kredite und Forderungen (Loans and Receivables) sowie zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte (Available for Sale) entfällt. Der neue Standard beinhaltet überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, einschließlich Impairment-Regelungen und ergänzt die im Jahr 2013 veröffentlichten neuen Regelungen zum Hedge Accounting. Wertminderungen von Finanzinstrumenten basieren nun auf erwarteten Kreditausfällen und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wird stärker an das Risikomanagement angenähert. Die Umstellung auf IFRS 9 führt in der DF-Gruppe nicht zu Bewertungsanpassungen. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Gläubiger sind „at Fair Value through Profit or Loss (FVtPL)“ klassifiziert (Abschnitte 6 und 24). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach IFRS 9 der Bewertungskategorie „at Amortized Cost“ (zu fortgeführten Anschaffungskosten) zugeordnet. Für die finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich keine Auswirkungen.

IFRS 15 „Revenues from Contracts with Customers“

Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Diese Prinzipien werden in fünf Schritten umgesetzt: (1) Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden, (2) Ermittlung der im Vertrag enthaltenen eigenständigen Leistungsverpflichtungen, (3) Bestimmung des Transaktionspreises, (4) Aufteilung des Preises auf die separaten Leistungsverpflichtungen und (5) Umsatzrealisierung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen. IFRS 15 ist auf alle Verträge mit Kunden mit Ausnahme der folgenden Verträge anzuwenden: (1) Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 fallen, (2) Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9, IFRS 10, IFRS 11, IAS 27 oder IAS 28 (2011) zu subsumieren sind, (3) Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 und (4) nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potentielle Kunden zu erleichtern. Wenn es keinen anderen Standard gibt, in dem festgelegt ist, wie ein oder mehrere Bestandteile des Vertrags zu separieren und/oder erstmalig zu bewerten sind, ist IFRS 15 anzuwenden.

Aus der Erstanwendung des IFRS 15 ergaben sich für den Konzern keine Änderungen. Die Umsatzrealisierung ist bei den derzeit von der DF-Gruppe betriebenen Geschäftsmodellen durch Zahlungsströme determiniert. Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen aus Kundenverträgen haben sich nicht ergeben.

Provisionsverpflichtungen für bereits erbrachte Leistungen waren nicht zu aktivieren.

„Annual Improvements to IFRSs 2014 – 2016 Cycle“

Die jährlichen Verbesserungen betreffen im Wesentlichen Klarstellungen hinsichtlich IFRS 1 „First Time Adoption of IFRS“, IFRS 12 „Disclosure of Interest in Other Entities“ und IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben werden. Die Änderungen zu IFRS 1 und IAS 28 treten für Berichtszeiträume in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

Änderungen zu IFRS 2 „Share-based Payment“

Die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen nach IFRS 2 wurde im Berichtzeitraum durch das IASB angepasst. Eine Neuerung betrifft die Einführung von Rechnungslegungsvorschriften für in bar erfüllte Vergütungen, die grundsätzlich dem gleichen Ansatz folgen wie die Bilanzierung von in Eigenkapitaltiteln erfüllte Vergütungen. Weiterhin wurde in den Standard aufgenommen, dass bei anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Steuereinbehalt eine Klassifizierung als Eigenkapital zu erfolgen hat, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Änderungen sind zwingend ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass sich aus der Anwendung dieser Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzern ergeben werden.

Änderungen zu IFRS 4 „Insurance Contracts“ im Zusammenhang mit IFRS 9

Das IASB hat entschieden, die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 4 und IFRS 9 für Unternehmen, die Versicherungsverträge im Bestand halten, in Einklang zu bringen. Unternehmen, für die das Versicherungsgeschäft die vorherrschende Aktivität ist, dürfen übergangsweise bis zum Inkrafttreten der neuen Standards für Versicherungsverträge auf die Anwendung des IFRS 9 verzichten und unterliegen insoweit den Regelungen des IAS 39. Andere Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des IFRS 4 fallen, dürfen Wertschwankungen bestimmter finanzieller Vermögenswerte im sonstigen Gesamtergebnis statt in der GuV erfassen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Im DF Konzern sind keine Sachverhalte einschlägig, die den Anwendungsbereich der beiden Standards betreffen.

Änderungen zu IAS 40 „Transfers of Investment Property“

Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen Klarstellungen zu den Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Mangels Relevanz für den DF Konzern ergeben sich keine Auswirkungen dieser Änderungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

IFRIC 22 „Foreign Currency Transactions and Advance Consideration“

IFRIC 22 stellt klar, welcher Wechselkurs bei der erstmaligen Erfassung einer Fremdwährungstransaktion in der funktionalen Währung eines Unternehmens zu verwenden ist, wenn das Unternehmen Vorauszahlungen leistet oder erhält, bevor der zugehörige Vermögenswert, der Aufwand oder Ertrag erfasst wird. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Aufwand oder Ertrag ist der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende nicht monetäre Vermögenswert bzw. die nicht monetäre Schuld erstmals erfasst wird. Die Interpretation ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Für den Konzern werden sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

Vorzeitige Anwendung von Rechnungslegungsstandards

Die DF-Gruppe hat keine IFRS vorzeitig angewendet, die bereits veröffentlicht und verabschiedet sowie von der EU anerkannt wurden, jedoch zum 31. Dezember 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen

Die DF-Gruppe wird die überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen – sofern bis dahin in das Recht der Europäischen Union übernommen – ab dem jeweils gültigen Zeitpunkt anwenden.

IFRS 16 „Leases“

Im Februar 2016 hat das IASB den finalen Standard IFRS 16 veröffentlicht, der im Kern regelt, beim Leasingnehmer alle Leasing-Verhältnisse und damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasing-Verträgen (IAS 17) entfällt künftig für den Leasingnehmer. Der Standard wurde im Oktober 2017 durch die EU in europäisches Recht übernommen und ist für Berichtszeiträume, die am 1. Januar 2019 oder später beginnen, anzuwenden. Der DF Konzern wird die Wahlrechte, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte auf eine Erfassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zu verzichten, in Anspruch nehmen. Die Umstellung erfolgt nach der modifizierten retrospektiven Methode ohne Anpassung der Vergleichszahlen des Geschäftsjahrs 2018. Die DF-Gruppe erwartet zum 1. Januar 2019 die Aktivierung eines Nutzungsrechts in Höhe von etwa TEUR 287, was zu einer Bilanzverlängerung führt. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss und auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden nicht wesentlich sein.

Änderungen zu IFRS 17 „Insurance Contracts“

Der im Mai 2017 veröffentlichte IFRS 17 wird IFRS 4 ersetzen. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Uberschussbeteiligung. IFRS 17 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft.

Änderungen zu IFRIC23 „Uncertainty over Income Tax Treatments“

Im Juni 2017 veröffentlichte das IASB die Interpretation 23 zur Klarstellung der Regelungen des IAS 12 in Bezug auf Ansatz und Bewertung von tatsächlichen Ertragsteuern, latenten Steuerschulden und latenten Steueransprüchen, wenn Unsicherheit hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht. IFRIC 23 ist für Berichtszeiträume, die am 1. Januar 2019 oder später beginnen, anzuwenden. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden derzeit noch geprüft.

Änderungen zu IFRS 9 „Financial Instruments“

Die Änderung „Prepayment Features with Negative Compensation“ veröffentlichte das IASB im Oktober 2017, um die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu ermöglichen, wenn im Falle einer vorzeitigen Kündigung eine Ausgleichszahlung an die kündigende Partei fällig werden kann (sogenannte symmetrische Kündigungsrechte). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Es werden nur unwesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.

Änderung zu IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“

Die Änderung „Long-term Interests in Associates and Joint Ventures“ wurde vom IASB im Oktober 2017 veröffentlicht und verpflichtet ein Unternehmen dazu, IFRS 9 und dessen Wertminderungsvorschriften auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diese Unternehmen darstellen und nicht nach der Equity-Methode abgebildet werden. Die Änderung ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Nach derzeitiger Einschätzung werden sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.

„Annual Improvements to IFRSs 2015 – 2017 Cycle“

Die Änderungen wurden im Dezember 2017 im Rahmen des jährlichen Improvement-Projekts veröffentlicht und betreffen im Wesentlichen Klarstellungen zu IFRS 3 „Business Combinations“, IFRS 11 „Joint Arrangements“, IAS 12 „Income Taxes“ und IAS 23 „Borrowing Costs“. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Es werden nur unwesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.

Änderungen zu IAS 19 „Employee Benefits“

Die Änderungen wurden im Februar 2018 veröffentlicht und betreffen die Bilanzierung von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen ab dem Zeitpunkt einer Planänderung, Kürzung oder Abgeltung. Der laufende Dienstzeit- und Nettozinsaufwand ist zukünftig ab diesem Zeitpunkt für das verbleibende Geschäftsjahr basierend auf den versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Neubewertung verwendet wurden, neu zu ermitteln. Zu den Auswirkungen auf die Ermittlung der Vermögensobergrenze („asset ceiling“) wurden Klarstellungen eingefügt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft.

Änderungen des „Conceptual Framework“

Am 29. März 2018 hat das IASB eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht, das als einheitliche konzeptionelle Basis für die Entwicklung von Standards und Interpretationen dienen soll. Die Überarbeitung erstreckt sich insbesondere auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Leitlinien für die Abbildung der Ertragslage und Anpassungen der Definitionen für Vermögenswert und Schuld. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, anzuwenden.

Änderungen zu IFRS 3 „Business Combinations“

Am 22. Oktober 2018 wurde eine Änderung des IFRS 3 veröffentlicht, die die Definition des Geschäftsbetriebs betrifft. Das IASB stellt klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Im Hinblick auf die Leistungen wird nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt. Die geänderte Definition ist auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden mit einem Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2020.

Änderungen zu IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ und IAS 8 „Accounting Policies, Changing in Accounting Estimates and Errors“

Das IASB hat am 31. Oktober 2018 Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 veröffentlicht, mit denen eine einheitliche und genauer umrissene Definition der Wesentlichkeit geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt wird. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1.Januar 2020 beginnen.

(3) Konsolidierungskreis, Abschlussstichtag

Der Konsolidierungskreis der DF AG ist im Folgenden dargestellt. Die DF GmbH wurde erstmals in den Konzernabschluss zum 1. Juli 2016 einbezogen. Die Deutsche Kapital Ltd., Dubai / VAE („DKL“), befindet sich in Liquidation und wird zum 31. Dezember 2018 entkonsolidiert. Darüber hinaus ist die DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. („DF ME“), Prag / Tschechische Republik, 100%ige Tochter der DF AG und wurde erstmals in den Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2018 einbezogen. Der Abschlussstichtag für die Muttergesellschaft und für die Tochtergesellschaften ist einheitlich der 31. Dezember. Der Anteil am jeweiligen Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Konsolidierungskreis Anteil am Eigenkapital Konsolidierung
DF Deutsche Forfait GmbH, Köln 100 % (Vj. 100 %) Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100 % (Vj. 100 %) Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100 % (Vj. 100 %) Vollkonsolidierung

Die nicht konsolidierten Tochterunternehmen (vgl. Angaben zum Anteilsbesitz unter Tz. 17) haben sich im Berichtsjahr in ihrer Zusammensetzung verändert (Zugang der DKL, Abgang der Gesellschaften auf den Cayman Islands), bleiben aber für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wie in der Vorperiode unwesentlich und beeinflussen das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, das der Konzernabschluss vermittelt, nicht.

(4) Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die entsprechend IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2018 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Bei den konsolidierten Tochterunternehmen handelt es sich um Neugründungen. Daher ergeben sich aus der Kapitalkonsolidierung keine Unterschiedsbeträge.

Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen („Zwischengewinne“) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

(5) Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens gemäß IAS 21, „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“, dargestellt.

Da die Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung des Unternehmens. Im Konzernabschluss werden daher die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebende Währungsunterschied wird innerhalb des Eigenkapitals als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Die Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen zwischen der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden bei Zugang zum Anschaffungskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Die für die Währungsumrechnung in Euro zugrunde gelegten Wechselkurse entsprechen den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Referenzkursen und stellen sich wie folgt dar:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2018 31.12.2017 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
USD 1,1450 1,1993 1,1810 1,1297
Tschechische Kronen 25,724 25,5350 25,647 26,3260

(6) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

a) Die Umsatzerlöse betreffen transaktionsbezogene Erträge, die sich aus den folgenden Unterpositionen zusammensetzen: Forfaitierungs- und Provisionserträge, Kursgewinne sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen. Die Forfaitierungserträge enthalten auch die positiven Effekte aus der Fair Value-Bewertung der Forderungen FVtPL. Forfaitierungs- und Provisionserträge werden ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bzw. der rechtlich bindenden Ankaufszusage der Forderungen realisiert. Soweit es sich um zeitraumbezogene Erlöse handelt, werden diese periodengerecht vereinnahmt. Forfaitierungstypische Risiken, die in Vorperioden als Wertberichtigung auf als Loans and Receivables klassifizierte Forderungen oder als Verpflichtungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen berücksichtigt worden sind, werden in dem Geschäftsjahr ertragswirksam, in dem die Risiken nicht mehr bestehen. Die Provisionserträge beinhalten Erträge aus Service- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie Provisionen für die Verwertung des Gläubigervermögens.

b) Unter den transaktionsbezogenen Aufwendungen werden die Aufwendungen ausgewiesen, die in direktem Zusammenhang mit den transaktionsbezogenen Erträgen verursacht werden und den Geschäften einzeln zugeordnet werden können. Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Die Forfaitierungsaufwendungen enthalten auch die negativen Effekte aus der Fair Value-Bewertung der Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft (FVtPL).

c) Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Fair Value-Anpassung der Verbindlichkeiten Insolvenzgläubiger (vgl. Abschnitt 6 lit. p), Erträge im Zusammenhang mit der Weiterbelastung von Aufwendungen, Serviceentgelte für die Verwertung des Vermögens Gläubiger, Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Schulden.

d) Personalaufwand, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Sonstige betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.

e) Die Zinserträge umfassen Darlehens- und Bankzinsen sowie Verzugszinsen. Sämtliche Fremdkapitalzinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen.

f) Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten Software, Lizenzen und Rechte an Internet-Domain-Namen. Software wird als entgeltlich erworbener immaterieller Vermögenswert zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen sind in der Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Domain-Namen sind als nicht abnutzbare Vermögenswerte aktiviert. Aufgrund der unwesentlichen Bedeutung für den Konzernabschluss wurde auf die Durchführung eines Impairmenttests bei den nicht abnutzbaren Vermögenswerten verzichtet.

g) Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauern 01.01.-31.12.2018 Jahre 01.01.-31.12.2017 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
– EDV-Hardware 3-6 3-6
– PKW 4-6 4-6
– Betriebsausstattung 3-8 3-8
– Mietereinbauten 5-7 5-7
– Büroeinrichtung 10-23 10-23

h) Finanzielle Vermögenswerte werden gemäß ihrer Zugehörigkeit zur jeweiligen Kategorie des IFRS 9 bilanziert. Der Konzern klassifiziert die finanziellen Vermögenswerte in die Kategorien finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (at Fair Value through Profit and Loss FVtPL), Kredite und Forderungen (Loans and Receivables) und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Dieser Bewertungskategorie werden die in den Vermögenswerten Gläubiger enthaltenen Forderungen des Restrukturierungsportfolios zugeordnet. Diese wurden ursprünglich mit Handelsabsicht zur kurzfristigen Weiterveräußerung erworben. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Zurechenbare Transaktionskosten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Das Restrukturierungsportfolio besteht aus überfälligen und rechtshängigen Forderungen gegen diverse Schuldner aus der Zeit vor Aufnahme auf die SDN Liste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control. Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts liegt, unter Berücksichtigung unternehmensinterner und externer juristischer Beurteilungen, die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen Forderungen zugrunde.

Das Handelsportfolio besteht aus Forderungen des laufenden Geschäfts bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Aufgrund der aus aktueller Sicht fehlenden Erfolgsaussichten für das Inkasso der Forderungen beträgt der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2018 EUR 0,00.

Die Finanzinstrumente der Kategorie Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind.

Der Erstansatz erfolgt mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten (IFRS 9 § 5.1.1). Diese werden in der Folge unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet (IFRS 9 § 4.1.2, § 5.2.1). Gewinne und Verluste werden im Zeitpunkt der Ausbuchung oder Wertminderung von „Krediten und Forderungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die bei erstmaliger Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet werden. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert FVtPL bewertet.

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cash Flows auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cash Flows in einer Transaktion überträgt, mit der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum an diesem finanziellen Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden (IFRS 9 § 3.2.3, § 3.2.6).

Nach IFRS 9 „Finanzinstrumente“ wird regelmäßig ermittelt, ob objektive substanzielle Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes oder eines Portfolios von Vermögenswerten stattgefunden hat. Nach Durchführung eines Wertminderungstests wird eine erforderliche Wertminderung für erwartete Kreditverluste im Ergebnis erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, einschließlich eines Anteils an einem Unternehmen, wird an jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob eine Wertminderung eingetreten ist (IFRS 9 § 5.5). Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt.

Objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, können folgende sein:

Der Ausfall oder Verzug eines Schuldners

Hinweise, dass ein Schuldner in ein Insolvenz- oder anderes Sanierungsverfahren geht

Nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten

Verringerung der erwarteten künftigen Cash Flows aufgrund negativer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die mit Ausfällen korrellieren

Darüber hinaus ist bei einem Eigenkapitalinstrument ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Konzern hält einen Rückgang um 20 % für signifikant und einen Zeitraum von sechs Monaten für länger anhaltend.

Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowohl auf Ebene des einzelnen Vermögenswerts als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die keiner spezifischen Wertminderung unterliegen, werden kollektiv auf das Vorliegen von bereits eingetretenen, aber noch zu identifizierenden Wertminderungen untersucht. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht einzeln bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt. Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Trends der Ausfallwahrscheinlichkeiten, den zeitlichen Anfall von Zahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste.

Eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts, der in der Folge nach der Effektivzinsmethode bilanziert wird, wird als Differenz zwischen seinem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cash Flows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts.

i) Bei den anderen kurzfristigen Vermögenswerten handelt es sich um Kredite und Forderungen, die in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Grundlage der Effektivzinsmethode bilanziert werden.

j) Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennbetrag bilanziert. Der Posten umfasst Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Fälligkeit bis zu drei Monaten.

k) Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 „Ertragsteuern“ nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen ermittelt. Als Basis dienen die Steuersätze, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

Latente Steueransprüche aus ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen temporären Differenzen werden nur in dem Maße bilanziert als ausreichende steuerpflichtige temporäre Differenzen vorliegen, gegen die die abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern bilanziert, soweit in den kommenden Geschäftsjahren in ausreichendem Umfang zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden können (IAS 12.24 ff., IAS 12.34).

l) Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die separate Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung.

m) Die Pensionsverpflichtungen umfassen beitrags- und leistungsorientierte Versorgungssysteme.

Die Verpflichtungen für leistungsorientierte Versorgungssysteme werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ gebildet. Den Pensionsverpflichtungen steht ein Aktivwert der Rückdeckungsversicherung gegenüber. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung sind an die Versorgungsberechtigten verpfändet. Die eingesetzte Versicherung wird als Planvermögen angesetzt, da sie unwiderruflich und auch im Insolvenzfall des Unternehmens ausschließlich für den Versorgungszweck zur Verfügung steht (qualifizierende Versicherungspolice). Der Barwert der abgedeckten Verpflichtungen wird durch den Wert des Planvermögens begrenzt.

Der Wert der Pensionsverpflichtungen und der beizulegende Wert der Rückdeckungsversicherung werden saldiert. Gemäß IAS 19 ist nur eine unmittelbare und vollumfängliche Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis zulässig. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist im Jahr der Entstehung direkt im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

IAS 19 (revised 2011) lässt nur eine typisierende Verzinsung des Planvermögens in Höhe des Diskontierungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen zu Periodenbeginn zu. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbracht haben.

n) Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt, und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten.

o) Die finanziellen Verbindlichkeiten werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, der regelmäßig den Anschaffungskosten entspricht. Hierbei werden auch die Transaktionskosten berücksichtigt. In der Folge werden die Verbindlichkeiten mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. In der Regel sind diese Verbindlichkeiten beim DF Konzern kurzfristig und werden deshalb zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Im DF Konzern bestehen keine Verbindlichkeiten, die Handelszwecken dienen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

p) Die Verbindlichkeiten Gläubiger sind mit dem beilzulegenden Zeitwert bewertet, da im Insolvenzplan festgelegt wurde, dass diese Verbindlichkeiten in Höhe des Zuflusses aus bestehenden Forderungen getilgt werden. Die aus der Fair Value-Bewertung des Handels- und Restrukturierungsportfolios resultierenden beizulegenden Zeitwerte bestimmen zusammen mit den beizulegenden Zeitwerten der übrigen Vermögenswerte Gläubiger den Wert der Verbindlichkeiten Gläubiger (vgl. Tz. 33, Angaben zum Fair Value). Soweit der beizulegende Zeitwert der Forderungen zum Stichtag niedriger oder höher ist als die Verbindlichkeiten, sind diese erfolgswirksam angepasst worden.

Die Verbindlichkeiten Gläubiger werden im Zugangszeitpunkt, demnach mit Rechtskraft des Insolvenzplans, als finanzielle Verbindlichkeit der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ (IFRS 9 § 4.2.1 f.) klassifiziert.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen, die sich auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, die Bewertung von Forderungen zum beizulegenden Zeitwert sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen beziehen, werden als nicht wesentlich für den Konzernabschluss angesehen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Die Ermittlung beizulegender Zeitwerte der in den Vermögenswerten Gläubiger enthaltenen Forderungen des Restrukturierungs- und Handelsportfolios erfordert Annahmen hinsichtlich der Länder- und Adressenrisiken, die weitestgehend auf den am Bilanzstichtag vorhandenen Verhältnissen basieren. Eine Erhöhung dieser Risiken führt nicht zu negativen Effekten aus der Fair Value-Bewertung auf das Konzerneigenkapital und das Konzernergebnis, da sich zugleich aufgrund des oben beschriebenen Zusammenhangs der Fair Value der Verbindlichkeiten Gläubiger in gleichem Umfang verringern würde.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Das operative Geschäft ist im Berichtsjahr noch wesentlich geprägt durch Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value-Bewertung und sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwertung des Vermögens Gläubiger. Innerhalb der operativen Tätigkeit hat sich eine geänderte Gewichtung der den Produktbereichen zugeordneten Ertragsarten ergeben, da die Inkassotätigkeit der DF GmbH und die Serviceleistungen der DF ME im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs relativ an Bedeutung zugenommen haben. Die DF-Gruppe geht von einer nachhaltigen Entwicklung aus und ersetzt daher im vorliegenden Konzernabschluss die bisher verwendeten Bezeichnungen „Forfaitierungstypische Erträge“ bzw. „Forfaitierungstypische Aufwendungen“ durch die Begriffe „Transaktionsbezogene Erträge“ und „Transaktionsbezogene Aufwendungen“. Materielle Auswirkungen ergeben sich aus dieser Änderung nicht.

(7) Transaktionsbezogene Erträge

Der in der Periode erzielte Portfolioertrag, der beim Verkauf erzielte Handelsertrag (Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungskosten bzw. Fair Value und Verkaufspreis der Forderung) sowie die positiven Effekte aus der Fair Value-Bewertung der Forderungen des Handels- und Restrukturierungsportfolios werden als Forfaitierungserträge erfasst. Provisionserträge ergeben sich im Wesentlichen aus Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs.

Die Forfaitierungserträge beinhalten Erträge aus der Fair Value-Bewertung in Höhe von TEUR 330 (Vorjahr TEUR 2.691). Die Provisionserträge beinhalten im Wesentlichen Erträge der DF ME in Höhe von TEUR 1.366 aus einem Vertrag über Compliance-Beratung und Erträge aus Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Höhe von TEUR 965 mit einem Kunden in der Region Naher Osten. Des Weiteren sind Erträge aus der Inkassotätigkeit in Höhe von TEUR 49 enthalten, die in Deutschland erzielt werden.

(8) Transaktionsbezogene Aufwendungen

Forfaitierungsaufwand fällt an, wenn der erzielte Verkaufspreis unter dem Buchwert liegt und wenn sich negative Effekte aus der Fair Value-Bewertung ergeben. Die Provisionsaufwendungen stehen in kausalem Zusammenhang mit den entsprechenden Erträgen.

Die Forfaitierungsaufwendungen des Geschäftsjahrs 2018 resultieren – wie auch im Geschäftsjahr 2017 – ausschließlich aus dem negativen Effekt der Fair Value-Bewertung der Vermögenswerte Gläubiger.

(9) Ergebnis aus transaktionsbezogenen Erträgen und Aufwendungen (Rohergebnis)

Das Rohergebnis errechnet sich als Differenz zwischen den transaktionsbezogenen Erträgen und Aufwendungen.

Rohergebnis
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Forfaitierungsergebnis (1.842) (447)
Provisionsergebnis 2.100 798
Ergebnis aus Kursdifferenzen 332 (1.791)
Gesamt 590 (1.440)

(10) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Erträge
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Erträge aus der Fair Value-Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger 1.548 2.689
Erträge aus Weiterbelastungen 796 815
Erträge aus der Auflösung sonstiger Schulden 325
Erträge aus Erstattungsanspruch Umsatzsteuer 133 193
Entgelt für Verwertung Vermögen Gläubiger 100 88
Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen / Entschädigungen 77 330
Erträge aus Umlagen 18 19
Übrige sonstige betriebliche Erträge 13 103
Gesamt 3.010 4.237

Die Erträge aus der Fair Value-Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger basieren auf der erfolgswirksamen Anpassung der Verbindlichkeiten an den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte Gläubiger. Die Erträge aus Weiterbelastungen betreffen weit überwiegend verauslagte Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger. Die Erträge aus der Auflösung sonstiger Schulden resultieren im Wesentlichen aus der Entkonsolidierung der DKL.

(11) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

Personalaufwand
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Gehälter 1.988 2.131
Gehälter gesamt 1.988 2.131
Soziale Abgaben 137 147
Altersversorgung 160 158
Sonstige soziale Aufwendungen 9 15
Soziale Aufwendungen gesamt 306 320
Gesamt 2.294 2.451

Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von TEUR 118 (Geschäftsjahr 2017 TEUR 115) sowie für weitere beitragsorientierte Versorgungspläne in Höhe von TEUR 42 (Geschäftsjahr 2017 TEUR 43).

(12) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die planmäßigen Abschreibungen stellen sich wie folgt dar (Abschreibungen wegen außerplanmäßiger Wertminderungen waren, wie auch in der Vorperiode, nicht notwendig):

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 40 35
Abschreibungen auf Sachanlagen 41 59
Gesamt 81 94

(13) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten, Honorare 1.207 1.435
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 234 218
Raumkosten 209 269
Investor Relations, Hauptversammlung 178 214
Dotierung Rückstellung für angemeldete Forderungen 100 516
Verwaltungskosten/Kooperationspartner 98 69
Gebühren des Zahlungsverkehrs 92 57
Reisekosten 90 128
Kosten für Telefon, Porto und Internetverbindungen 28 42
Sonstige Steuern 15 159
Übrige sonstige Aufwendungen 778 415
Gesamt 3.029 3.522

Die Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten sowie Honorare beinhalten im Wesentlichen Beratungskosten im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger Aufwendungen für Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie für Rechts- und Steuerberatung.

Im Berichtszeitraum wurden sonstige Erträge erzielt, die dem Treuhänder bzw. den Gläubigern zustehen und daher eine zusätzliche Dotierung der Verbindlichkeiten Gläubiger um TEUR 100 erforderten.

Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Entkonsolidierung der DKL (TEUR 390), Aufwendungen für Nutzungsrechte und IT-Ausstattung (TEUR 92, Vorjahr TEUR 155) und die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats (TEUR 78, Vorjahr TEUR 73).

(14) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Finanzergebnis
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Zinserträge von Kreditinstituten
Zinserträge aus Forderungen (loans and receivables) 78
Zinserträge aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten und anderen Zinsvereinbarungen 7
Zinserträge gesamt 85
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 10 45
– davon Refinanzierungen des Forfaitierungsgeschäfts
– davon Kontokorrentzinsen 1
– davon sonstige Zinsen 9 45
Andere Zinsaufwendungen 18 7
– davon sonstige Zinsen 18 7
Zinsaufwendungen gesamt 28 52
Zinsergebnis = Finanzergebnis (28) 33

Die Zinsaufwendungen beinhalten im Berichtszeitraum insbesondere Negativzinsen an Kreditinstitute für unterhaltene Guthaben sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung sonstiger Schulden.

(15) Ertragsteuern

Latente Steueransprüche aus temporären Differenzen dürfen nicht bilanziert werden, wenn nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können (IAS 12.27). Aus Verlustvorträgen resultierende latente Steueransprüche werden insoweit in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (IAS 12.56) als in gleicher Höhe zu versteuernde temporäre Differenzen verfügbar sind, gegen die die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Der vom Konzern im Berichtszeitraum erzielte Verlust resultiert im Wesentlichen aus Anlaufverlusten der operativ tätigen DF GmbH, in die die operative Geschäftstätigkeit der DF AG steuerlich rückwirkend zum 31. Dezember 2015 eingebracht wurde. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit nach IAS 12.56 wurden für einen Teil der im Berichtszeitraum bestehenden Verlustvorträge der DF GmbH latente Steueransprüche in der Konzernbilanz erfasst. Die Geschäftsleitung geht – basierend auf der aktualisierten Unternehmensplanung und neuen Geschäftsabschlüssen und -anfragen – davon aus, dass aufgrund der sich bietenden Geschäftschancen künftig in gleicher Höhe zu versteuernde Einkommen verfügbar sind, gegen die ungenutzte steuerliche Verluste verwendet werden können.

Der Gewinn, der im ersten Rumpfgeschäftsjahr 2016 aus den Forderungsverzichten der Gläubiger entstanden ist, ist gemäß der verbindlichen Auskunft des Finanzamts Köln-Mitte vom 25. April 2016 als steuerbegünstigter Sanierungsgewinn zu behandeln mit der Folge, dass der Sanierungsgewinn zunächst mit den laufenden Verlusten bzw. vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen ist. Reichen die vorhandenen Verlustvorträge nicht aus, so ist die auf den verbleibenden Sanierungsgewinn entfallende Steuer mit dem Ziel des späteren Erlasses zu stunden. Im Ergebnis löst der Sanierungsgewinn somit keine Steuern aus. Die nach Verrechnung des Sanierungsgewinns verbleibenden steuerlichen Verlustvorträge sind aufgrund der im Juli 2016 vollzogenen Kapitalerhöhung, verbunden mit der Beteiligung eines Mehrheitsgesellschafters, steuerlich nicht mehr nutzbar. Die DF AG hat nach dem Gesellschafterwechsel im Rumpfgeschäftsjahr 2016 II sowie im Vorjahr und im Berichtszeitraum steuerliche Verluste erzielt, von denen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die Verluste verwendet werden können. Dies liegt darin begründet, dass die DF AG aufgrund der Änderung des Geschäftsmodells nur Erträge aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger und aus Beteiligungen erzielen kann. Nach Diskussion mit den zuständigen Behörden hat die DF AG aus Vorsichtsgründen im Rumpfgeschäftsjahr 2016 II eine Steuerverbindlichkeit (TEUR 350) in Bezug auf den Sanierungsgewinn erfasst, da die Stadt Köln die Steuerbegünstigung verneint.

Zum 31. Dezember 2018 bestanden steuerliche Verlustvorträge betreffend Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 2.830 (im Vorjahr TEUR 1.375) und betreffend Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 4.238 (im Vorjahr TEUR 3.566) sowie temporäre Differenzen zur Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 14 (im Vorjahr jeweils TEUR 9), auf die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden.

Die Ertragsteuern im Konzern setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragsteuern
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Steueraufwendungen des laufenden Jahres 113
Anpassungen für frühere Jahre
Laufende Steueraufwendungen 113
Latente Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen (194)
Latente Steuern im Zusammenhang mit steuerlichen Verlustvorträgen (527)
Latenter Steueraufwand (194) (527)
Gesamt (81) (527)

Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz einheitlich 15,0 %. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie eines durchschnittlichen effektiven Gewerbeertragsteuersatzes in Höhe von ca. 16,5 % ermittelt sich für inländische Unternehmen wie im Vorjahr ein Steuersatz von etwa 32,5 %.

Dieser Steuersatz ist einheitlich für den gesamten Berichtszeitraum zur Ermittlung latenter Steuereffekte im Inland zu Grunde gelegt worden. Die Steuereffekte aus den ausländischen Unternehmen sind im gesamten Berichtszeitraum von unwesentlicher Bedeutung und werden aufgrund ihrer Unwesentlichkeit in der Darstellung vernachlässigt. Auf die Währungsumrechnungsdifferenz wirtschaftlich selbständiger ausländischer Einheiten entfiele im Falle der Realisation ein Ertragsteueranspruch in Höhe von TEUR 58 (Vorjahr TEUR 53).

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2018 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Zuordnung aktiver und passiver latenter Steuern
in Tausend Euro
Aktiva Passiva
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
Beteiligung 7 7
Pensionsverpflichtungen 2 2
Steuerlicher Verlustvortrag 1.517 1.339
Sonstige Verbindlichkeiten 2
Summe 1.526 1.339 2 9
Saldierung (2) (9) (2) (9)
Bilanzansatz 1.524 1.330

Bei der Höhe des Ansatzes aktiver latenter Steuern wird darauf geachtet, dass nur solche Beträge angesetzt werden, deren Realisierung zumindest überwiegend wahrscheinlich ist. Bei dieser Einschätzung werden alle positiven und negativen Einflussfaktoren für ein ausreichend hohes Einkommen in der Zukunft berücksichtigt. Die Einschätzung kann in Abhängigkeit von künftigen Entwicklungen Änderungen unterliegen.

Steuerliche Überleitungsrechnung
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Ergebnis vor Ertragsteuern (1.833) (3.236)
Nominaler Ertragsteuersatz 32,5 % 32,5 %
Erwarteter Steuerertrag 596 1.052
Auswirkung von Steuersatzänderungen
Nicht abziehbare Aufwendungen (44) (31)
Steuerfreie/steuerbelastete Erträge
Steuereffekte aus Vorperioden (24) (63)
Steuereffekte aus Veränd. der Wertber. aktiver lat. Steuern sowie Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge (487) (334)
Effekte aus abweichenden lokalen Steuersätzen 43 (97)
Sonstige Steuereffekte (3)
Ertragsteuern (Ertrag) 81 527

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(16) Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Aufgliederung der Posten des Anlagevermögens sowie ihre Entwicklung im Berichtszeitraum sind im Konzernanlagespiegel dargestellt.

Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Summe
in Euro (Rechte, EDV-Software) (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2017 263.897,13 862.436,47 1.126.333,60
Zugänge 71.225,00 4.398,37 75.623,37
Abgänge 129,90 129,90
Währungsumrechnungsdifferenzen (3.437,51) (3.789,20) (7.226,71)
Stand zum 31.12.2017 331.684,62 862.915,74 1.194.600,36
Stand zum 01.01.2018 331.684,62 862.915,74 1.194.600,36
Zugänge 16.680,96 33.558,66 50.239,62
Abgänge 25.341,77 27.934,45 53.276,22
Währungsumrechnungsdifferenzen 350,44 426,25 776,69
Stand zum 31.12.2018 323.374,25 868.966,20 1.192.340,45
Abschreibungen
Stand zum 01.01.2017 151.148,71 712.344,14 863.492,85
Zugänge 35.139,49 58.495,13 93.634,62
Abgänge 128,90 128,90
Währungsumrechnungsdifferenzen (3.191,15) (3.420,28) 6.611,43
Stand zum 31.12.2017 183.097,05 767.290,09 950.387,14
Stand zum 01.01.2018 183.097,05 767.290,09 950.387,14
Zugänge 40.661,54 40.745,66 81.407,20
Abgänge 24.771,07 27.086,87 51.857,94
Währungsumrechnungsdifferenzen 365,90 413,32 779,22
Stand zum 31.12.2018 199.353,42 781.362,20 980.715,62
Buchwerte
Zum 01.01.2017 112.748,42 150.092,33 262.840,75
Zum 31.12.2017 148.587,57 95.625,65 244.213,22
Zum 31.12.2018 124.020,83 87.604,00 211.624,83

(17) Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden die folgenden Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese sind der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ zugeordnet.

Langfristige finanzielle Vermögenswerte
in Tausend Euro
Anteil am Eigenkapital 31.12.2018 31.12.2017
Global Trade Fund SPC, Cayman Islands 100 % 1
Global Trade Fund Holding Ltd., Cayman Islands 100 % 4
DF Deutsche Kapital Ltd., Dubai / VAE 100 % 10
DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100 % 60
DF Deutsche Forfait (Private) Ltd., Lahore / Pakistan 99 %
DF Deutsche Forfait do Brasil Ltda., Sao Paulo / Brasilien 100 %
Gesamt 10 65

Es handelt sich ausschließlich um Eigengründungen, deren Anschaffungskosten dem eingezahlten Kapital entsprechen. Die DF Deutsche Forfait do Brasil, die DF Deutsche Kapital Limited und die DF Deutsche Forfait Pakistan (Private) Ltd. befinden sich derzeit in Liquidation. Die beiden Gesellschaften auf den Cayman Islands wurden ohne Gegenleistung veräußert. Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten außerdem hinterlegte Mietkautionen in Höhe von TEUR 31 (im Vorjahr TEUR 53) für die vom DF Konzern genutzten Büroräume.

Für die Anteile an nicht konsolidierten Gesellschaften liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor und der Zeitwert ist nicht verlässlich bestimmbar. Der Beteiligungswert der DKL wurde nach Entkonsolidierung in Höhe der noch zu erwartenden Rückflüsse angesetzt.

(18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Liefgerungen und Leistungen in Höhe von TEUR 439 (im Vorjahr TEUR 0) bestehen gegen die Saman Bank und resultieren aus bereits vollständig erbrachten Serviceleistungen im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Der Ausgleich erfolgte vereinbarungsgemäß Anfang Januar 2019.

(19) Andere kurzfristige Vermögenswerte

Die anderen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Kurzfristige Vermögenswerte
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
Steuerforderungen 697 401
Aktivische Abgrenzung 129 177
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 108 235
Forderung gegen Treuhänder 43 67
Übrige sonstige Vermögenswerte 16 60
Gesamt 993 940
davon finanzielle Vermögenswerte 157 324
davon nicht finanzielle Vermögenswerte 836 616

Die Steuerforderungen betreffen Umsatzsteuer für die Jahre 2016 bis 2018. Die Forderungen gegen verbundenene Unternehmen beinhalten Ansprüche des Mutterunternehmens und der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochtergesellschaften gegen nicht konsolidierte Tochtergesellschaften.

Die Forderung gegen den Treuhänder betrifft Provisionsansprüche im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger.

(20) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von TEUR 3.554 (im Vorjahr TEUR 6.079) handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten mit Fälligkeiten bis zu drei Monaten.

(21) Eigenkapital

Die Veränderung des Eigenkapitals des DF Konzerns ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital des Konzerns ist in voller Höhe eingezahlt und beträgt zum Bilanzstichtag unverändert EUR 11.887.483. Es ist eingeteilt in 11.887.483 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten.

Gemäß dem am 29. April 2016 angenommenen und gerichtlich bestätigten Insolvenzplan, der am 20. Mai 2016 Rechtskraft erlangte, wurde eine Barkapitalerhöhung um bis TEUR 7.500 sowie eine Sachkapitalerhöhung um bis zu TEUR 4.022 festgelegt. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung konnten die Zeichner der gescheiterten Barkapitalerhöhung 2015 ihren jeweiligen Rückforderungsanspruch in Form einer Sacheinlage in die Gesellschaft einbringen. Für beide Eigenkapitalmaßnahmen wurde das gesetzliche Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen. Der Emissionskurs für die sowohl im Rahmen der Sach- als auch für die Barkapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 betrug EUR 1,00. Die Barkapitalerhöhung wurde in Höhe von TEUR 7.500 und die Sachkapitalerhöhung in Höhe von TEUR 3.707 durchgeführt und jeweils am 6. Juli 2016 ins Handelsregister eingetragen.

Kosten der Bar- und Sachkapitalerhöhung

Die im Zusammenhang der Bar- und Sachkapitalerhöhung angefallenen Kosten in Höhe von insgesamt TEUR 623 sind grundsätzlich ergebnisneutral zu behandeln und vom Kapitalerhöhungsbetrag abzusetzen und wurden daher mit dem Eigenkapital verrechnet.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet oder durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage erhöht wurden.

Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung

Unter diesem Posten sind die Differenzen des sonstigen Ergebnisses aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Der Posten ist negativ und verringert das ausgewiesene Eigenkapital im Berichtsjahr um TEUR 179 (im Vorjahr TEUR 163). Die Veränderung des Postens im Berichtszeitraum beträgt TEUR 16 und ergibt sich im Wesentlichen aus der Währungsumrechnung des Abschlusses der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft DF Deutsche Forfait s.r.o. in Tschechien.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie bezogen auf die im Berichtszeitraum durchschnittlich ausgegebene Anzahl der Stammaktien (11.887.483 Stück) beträgt unverwässert und verwässert EUR -0,15 nach EUR -0,23 im Geschäftsjahr 2017.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 5.900.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 5.900.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (1) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen, (2) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, (3) bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs eines Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer Beteiligung an einem Unternehmen oder sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln, (4) um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde, (5) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben sowie (6) zur Bedienung von Optionsrechten, welche das Recht auf Bezug von insgesamt maximal Stück 100.000 Aktien der Gesellschaft begründen, und die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Vertriebspartner der Gesellschaft ausgegeben werden.

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.720.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammengefasst auch „Schuldverschreibungen“ und in ihrer jeweiligen Stückelung jeweils auch „Teilschuldverschreibung“) können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der DF Deutsche Forfait AG ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Optionsrechte/Wandlungsrechte auf neue Aktien der DF Deutsche Forfait AG zu gewähren. Das Grundkapital der Gesellschaft ist zu diesem Zweck um bis zu EUR 4.720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.720.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital 2016/I).

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals zum Zwecke der Beteiligung der in § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG genannten Personen am Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Optionsrechte) auszugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausstattung und Ausgabe der Optionsrechte in einem Aktienoptionsplan festzulegen („Aktienoptionsplan 2016“). Sollen Optionsrechte an den Vorstand der Gesellschaft ausgegeben werden, obliegt die Entscheidung über die Ausgabe und die Festlegung der weiteren Einzelheiten allein dem Aufsichtsrat. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.180.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.180.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten aus dem Aktienoptionsplan 2016, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 im Zeitraum bis zum 6. Juli 2021 ausgegeben werden können, von ihren Bezugsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch Lieferung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Stückaktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat folgende Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien beschlossen:

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d), e), f) und g) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d), e) oder f) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Inhabern von Bezugsrechten in Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem unter TOP 9 beschriebenen Aktienoptionsplan 2016 anzubieten und zu übertragen. Soweit eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, entscheidet darüber der Aufsichtsrat.

f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandel- und/oder Optionsanleihen zu nutzen, insbesondere zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsanleihen, die aufgrund der unter TOP 8 vorgeschlagenen Ermächtigung begeben werden.

g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen.

h) Von den Ermächtigungen in lit. c), d), e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. g) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

i) Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juni 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben.

(22) Pensionsverpflichtungen

Pensionsverpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften nach IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ gebildet. Daneben bestehen beitragsorientierte Versorgungspläne bei der staatlichen Rentenversicherung und beim BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V, die aus laufenden Beitragszahlungen bedient werden.

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar und Herr Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Die Verpflichtung des Unternehmens besteht darin, die zugesagten Leistungen an die Mitarbeiter zu erfüllen. Das Versorgungssystem ist extern durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert, deren Garantieleistungen den zugesagten Versorgungen entsprechen, so dass Risiken der in IAS 19.139b beschriebenen Art nicht ersichtlich sind. Die Berechnungen wurden mit Hilfe der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ von Professor Klaus Heubeck durchgeführt.

Bei der Wertermittlung spielen neben den Annahmen zur Lebenserwartung die folgenden Prämissen eine Rolle:

Versicherungsmathematische Annahmen
in %
31.12.2018 31.12.2017
Rechnungszins 2,05 1,93
Inflationsrate 1,00 1,00
Rentendynamik 1,00 1,00

Die folgenden Übersichten zeigen die Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts und des Planvermögens:

Entwicklung/Überleitung des Anwartschaftsbarwerts
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
Anwartschaftsbarwert zum 01.01. 704 714
Dienstzeitaufwendungen
Zinsaufwendungen 14 12
Erwartete Rentenzahlung (2) (2)
Versicherungsmathematischer Verlust (Gewinn) (3) (22)
davon entfallen auf Änderungen der finanziellen Annahmen (13) (23)
davon entfallen auf Änderungen der demographischen Annahmen 9
davon entfallen auf erfahrungsbedingte Annahmen 1 1
Anwartschaftsbarwerte zum 31.12. 715 704
Entwicklung des Planvermögens
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 01.01. 704 714
Typisierender Kapitalertrag 14 12
Ertrag aus Planvermögen (3) (22)
Planvermögen zum 31.12. 715 704

Die Abweichungen zwischen den versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung („asset ceiling“) stellen sich in der Überleitung und in der Übersicht von sechs Jahren wie folgt dar:

Entwicklung/Überleitung des Effekts des „asset ceiling“
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
Anwartschaftsbarwerte zum 31.12 (715) (704)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. 715 704
Effekt des ‚asset ceiling‘ zum 31.12.
Versicherungsmathematische (Gewinne) Verluste aus den Anwartschaftsbarwerten (3) (22)
Gewinn (Verlust) aus Planvermögen 3 22
Effekt des „asset ceiling“ zum 31.12.
in Tausend Euro 2018 2017 2016 2015 2014 2013
Anwartschaftsbarwerte 715 704 714 622 654 477
Enthaltene Auswirkungen der Abweichungen (3) 10 78 (45) 160 15
Planvermögen 715 704 714 622 654 514
Enthaltene Auswirkungen der Abweichungen 11 (10) (78) (32) 122 (3)
Finanzierungsstatus 37

Entsprechend IAS 19.115 wird der beizulegende Zeitwert der kongruenten Rückdeckungsversicherung mit dem Barwert der Pensionsverpflichtungen gleichgesetzt. Der Aktivwert des Planvermögens in Höhe von TEUR 715 (im Vorjahr TEUR 704) wird mit dem Passivwert der Verpflichtung in Höhe von TEUR 715 (im Vorjahr TEUR 704) saldiert ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag überstieg das Planvermögen den Passivwert der Verpflichtung wie auch in der Vorperiode nicht. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag lässt sich wie folgt herleiten:

Herleitung des in der Bilanz ausgewiesenen Nettobetrags
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
Anwartschaftsbarwerte (715) (704)
Beizulegender Zeitwert des Pensionsplanvermögens 715 704
Effekt des „asset ceiling“
0 0

Aus Erhöhungen oder Verminderungen entweder des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung oder des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens können versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstehen, deren Ursachen unter anderem Änderungen der Berechnungsparameter und Schätzungsänderungen bezüglich des Risikoverlaufs der Pensionsverpflichtungen und Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Ertrag aus den qualifizierenden Versicherungspolicen sein können. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Aufgrund der Saldierung ist ein Ausweis jedoch nicht gegeben. Zum 31. Dezember 2018 führt ein um +0,5 % abweichender Rechnungszins zu Zinsaufwendungen von TEUR 17 und einem Anwartschaftsbarwert von TEUR 666, aus einem um -0,5 % abweichenden Rechnungszins resultieren Zinsaufwendungen von TEUR 12 und ein Anwartschaftsbarwert von TEUR 770.

Aus den leistungsorientierten Versorgungssystemen ergaben sich Aufwendungen, die sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzten:

Aufwand für leistungsorientierte Pensionspläne
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Dienstzeitaufwendungen
Zinsaufwand 14 12
Zinserträge aus Planvermögen (14) (12)
Zins auf den Effekt des ‚asset ceiling‘
Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung 0 0
Komponenten des sonstigen Ergebnisses (OCI)
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) (3) (22)
Zinserträge aus Planvermögen 3 22
Veränderung im Effekt des ‚asset ceiling‘
Erfassung im sonstigen Ergebnis 0 0

Während jeder Berichtsperiode ergab sich ein Nettowert in Höhe von EUR 0,00 da der Erhöhung der Pensionsverpflichtungen eine entsprechende Erhöhung des Planvermögens gegenübersteht. Für die nachfolgende Periode werden bei einer Duration der Verpflichtungen von 14,8 Jahren (im Vorjahr 15,7 Jahre) Rentenzahlungen aus den zum 31. Dezember 2018 bestehenden Pensionszusagen von TEUR 3 erwartet.

(23) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Leistungen 118 114
Abgegrenzte Schulden 113 89
Sonstige Verbindlichkeiten 6
Gesamt 237 203

(24) Sonstige kurzfristige Schulden

Die sonstigen kurzfristigen Schulden beinhalten folgende Einzelpositionen:

Sonstige kurzfristige Schulden
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
Verpflichtungen gegenüber Treuhänderin 400 534
Abschluss- und Prüfungskosten 160 144
Urlaubsverpflichtungen 59 52
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 54 46
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 44 51
Verbindlichkeiten gegenüber Personal 6 68
Verbindlichkeiten aus Abgaben und Beiträgen 2 3
Andere sonstige Verbindlichkeiten 9 11
Sonstige kurzfristige Schulden 734 909
davon finanzielle Schulden 690 857
davon nicht finanzielle Schulden 44 52

Die Verpflichtungen gegenüber dem Treuhänder enthalten eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von TEUR 400 (im Vorjahr TEUR 392) aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der diesen Ausgleich vorsieht, wenn die Erlöse aus der Verwertung des Vermögens Gläubiger unter einem bestimmten Schwellenwert liegen werden.

Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern betreffen Lohnsteuer.

(25) Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger

Die Vermögenswerte Gläubiger beinhalten den gesamten Massebestand der Gesellschaft. Die verteilungsfähige Masse umfasst im Wesentlichen Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft vor Insolvenz, bestehend aus Handels- und Restrukturierungsportfolio, und setzt sich wie folgt zusammen:

Vermögenswerte Gläubiger
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
Restrukturierungsportfolio 5.896 8.655
Handelsportfolio 239
Bankguthaben 201 355
Gesamt 6.187 9.248

Bezüglich des Handelsportfolios, das Forderungen des laufenden Forfaitierungsgeschäfts bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erwartet die DF-Gruppe aktuell keine Zahlungseingänge mehr. Das Restrukturierungsportfolio betrifft überfällige und rechtsanhängige Forderungen gegen diverse Schuldner aus der Zeit vor Aufnahme auf die SDN-Liste („List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control). Die Reduzierung des Restrukturierungs- und Handelsportfolios resultiert im Wesentlichen aus Fair Value-Anpassungen und aus der Auskehrung der im Rahmen der Verwertung des Handels- und Restrukturierungsportfolios zugeflossenen Zahlungsmittel. Die erwarteten Rechtsverfolgungskosten werden zur besseren Darstellung und Übersichtlichkeit den Verbindlichkeiten Gläubiger zugeordnet.

Bei den Verbindlichkeiten Gläubiger handelt es sich um Verbindlichkeiten, die zur Insolvenztabelle angemeldet wurden. Der Wert der Verbindlichkeiten ergibt sich demnach aus dem von den Gläubigern im Rahmen des Insolvenzplans erklärten Teilverzicht sowie der im Rumpfgeschäftsjahr 2016 II erfolgten Berücksichtigung einer vorrangingen Befriedigung der Kreditinstitute aus der Sicherheitenverwertungsabrede.

Die Verbindlichkeiten Gläubiger beinhalten zudem kurzfristige Rückstellungen für erwartete Rechtsverfolgungskosten in Höhe von TEUR 455 (im Vorjahr TEUR 832).

Verminderungen der Verbindlichkeiten Gläubiger durch Auskehrung an den Treuhänder bzw. durch Verrechnung mit Gegenansprüchen betreffen sowohl die Auszahlungen, die zur Verteilung an die Gläubiger bestimmt sind, als auch die zu Lasten der Gläubiger zu berücksichtigenden Rechtsverfolgungskosten und sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger.

Bei einer Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger zu fortgeführten Anschaffungskosten ergibt sich vor Auszahlung/Verrechungen ein Gesamtwert, der über dem beizulegenden Wert der Vermögenswerte Gläubiger liegt. Gemäß Insolvenzplan erfolgt die Bedienung der nach dem Teilverzicht der Gläubiger verbleibenden Verbindlichkeiten ausschließlich in dem Maße, wie das zum Zeitpunkt der Feststellung des Insolvenzplans bestehende Vermögen der DF AG verwertet wird. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen somit alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger auf die Gläubiger über. Die Verbindlichkeiten Gläubiger können daher zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Vermögenswerte Gläubiger. Um eine Rechnungslegungsanomalie („accounting mismatch“) zu vermeiden, erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger zum, durch den durch die Wertentwicklung der Vermögenswerte bestimmten, beizulegenden Zeitwert (IFRS 9 § 4.2.2). Hieraus resultiert eine ergebniswirksame Wertänderung im Berichtszeitraum in Höhe von TEUR 1.548 (im Vorjahr TEUR 2.342).

IV. SONSTIGE ANGABEN

(26) Erläuterungen zur Risikogruppierung

Die DF-Gruppe verfügt über ein detailliertes, schriftlich fixiertes Risikomanagementsystem. Das Risikomanagementsystem enthält ein Limitsystem, das aus Adressen-, Länder- und Risikogruppen-Limiten besteht. Länder mit einem ähnlichen Risikoprofil werden dabei in einer der fünf Risikogruppen zusammengefasst.

Die Forderungen des Restrukturierungs- und Handelsportfolios sind Bestandteil der Vermögenswerte Gläubiger. Die Risiken aus den Vermögenswerten Gläubiger gehen gemäß Insolvenzplan auf die Insolvenzgläubiger über. Die Vermögenswerte Gläubiger werden auch nach Rechtskraft des Insolvenzplans weiterhin von der DF-Gruppe betreut und im eigenen Namen für Rechnung der Insolvenzgläubiger eingezogen.

(27) Miet- und Leasingverhältnisse

Zum jeweiligen Bilanzstichtag bestehen folgende künftige Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverträgen:

Operating-Leasingverhältnisse
in Tausend Euro
Fälligkeit Gesamt
<1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
31.12.2018
aus Büromieten 153 153
aus Büroausstattung
Gesamt 153 153
31.12.2017
aus Büromieten 163 163
aus Büroausstattung
Gesamt 163 163

Im Berichtszeitraum wurden Mindestleasingzahlungen in Höhe von TEUR 136 (Vorjahr TEUR 179) als Aufwand erfasst.

(28) Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter (ohne Vorstand) ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Bei der Position „Übrige / interne Verwaltung“ sind auch studentische Hilfskräfte berücksichtigt.

Anzahl der Beschäftigten 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Angestellte 26 29
davon Handel / Vertrieb 4 8
davon Vertragsabwicklung 4 4
davon Controlling / Rechnungswesen 6 6
davon Übrige / interne Verwaltung 12 11

Infolge der organisatorischen Umstrukturierung umfasst die interne Verwaltung auch die Mitarbeiter mit den Zuständigkeiten für die Bereiche „Compliance“ und „Verwertung Gläubigervermögen“.

(29) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2018 hat der Konzern, wie bereits auch im Vorjahr, keine Forfaitierungs- und Ankaufszusagen herausgelegt, so dass keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen.

(30) Gesamthonorar der Abschlussprüfer

Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers Warth & Klein Grant Thornton AG sind für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 folgende Honorare in Rechnung gestellt worden.

Prüfungshonorare
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Abschlussprüfungsleistungen 147 134
Sonstige Leistungen 5 33
Gesamthonorar 152 167

Die sonstigen Leistungen betreffen eine gutachterliche Stellungnahme zur Würdigung, ob ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der DF AG eingetreten ist.

(31) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ müssen Personen oder Unternehmen, die den DF Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss des DF Konzerns einbezogen werden. Beherrschung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der DF AG hält oder kraft Satzungsbestimmung oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements des DF Konzerns zu steuern.

Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des DF Konzerns ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des DF Konzerns kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an dem DF Konzern von 20 % oder mehr oder einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG beruhen.

Der DF Konzern ist wie in der Vorperiode von den Angabepflichten des IAS 24 ausschließlich in Bezug auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss sowie zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen (Vorstand und Aufsichtsrat) der DF Deutsche Forfait AG betroffen. Zum Bilanzstichtag sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und nicht konsolidierte Tochtergesellschaften als nahestehend anzusehen. Herr Dr. Shahab Manzouri ist aufgrund seines Anteilsbesitzes eine Person mit maßgeblichem Einfluss.

Geschäftsbeziehungen zu den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften lagen im Geschäftsjahr 2018, wie auch im Vorjahr, nur in unwesentlichem Umfang vor.

Der Vorstand setzt sich im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 folgendermaßen zusammen:

Vorstand Beruf
Dr. Behrooz Abdolvand Vorstandsvorsitzender seit 1. November 2017
Christoph Charpentier Vorstand seit 7. Oktober 2016
Gabriele Krämer Vorstand seit 7. Oktober 2016

Die kurzfristig fällige Vergütung für die Mitglieder des Vorstands gliedert sich wie folgt:

Vergütung Vorstand
in Tausend Euro
Dr. Abdolvand C. Charpentier G. Krämer
01.01.-31.12.2018
Festgehalt 183 180 180
Sonstige Vergütung 25 25 25
Variable Vergütung
Gesamt 209 205 205
01.01.-31.12.2017
Festgehalt 30 134 129
Sonstige Vergütung 4 24 22
Variable Vergütung 40 40
Gesamt 34 198 191

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder (Frau Attawar, ausgeschieden zum 31. Dezember 2015, Herr Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013, und Herr Wippermann, ausgeschieden zum 24. Februar 2014) bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar und Herr Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Seit November 2012 wurden aufgrund des vertraglich vorgesehenen Ablaufs der Beitragszeiten keine Prämien mehr geleistet.

Nach diesen Pensionszusagen erhalten die genannten Vorstandsmitglieder von der DF AG eine garantierte Alterspension in Höhe der nachfolgenden Beträge:

Marina Attawar: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 11.022,60 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 202.518,00

Ulrich Wippermann: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 20.964,48 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 338.278,00

Jochen Franke: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 147.244,00

Darüber hinaus erhält Frau Marina Attawar folgende Leistungen aus einer rückgedeckten Unterstützungskasse:

Versicherte Jahresrente in Höhe von EUR 15.247,40 oder Kapitalzahlung in Höhe von EUR 273.572,00

Auf der Grundlage von mit den Vorstandsmitgliedern getroffenen Vereinbarungen über Entgeltumwandlung wurden die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge von der DF Deutsche Forfait AG an die beiden Versorgungsträger entrichtet.

Aus den genannten Altersversorgungszusagen wurden im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 wie auch in der Vorperiode keine Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erbracht.

Eine anteilsbasierte Vergütung sowie andere langfristig fällige Leistungen werden nicht gewährt.

Die kurzfristig fällige Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:

Vergütung des Aufsichtsrates
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Festvergütung 70 63
Sitzungsgeld 8 9
Umsatzsteuer 13 14
Gesamt 91 86

(32) Angaben zu Mitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 WpHG

Folgende Mitteilungen nach dem WpHG hat die DF AG erhalten:

Herr Dr. Shahab Manzouri, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Hirtenweg 14, 82031 Grünwald, Deutschland, am 6. Juli 2016 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 70 % überschritten hat und an diesem Tag 79,14 % (dies entspricht 9.408.170 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Frank Hock, Pullach, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Juni 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Hirtenweg 14, 82031 Grünwald, Deutschland, am 25. Juni 2018 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tag 2,97 % (dies entspricht 353.134 Stimmrechten) betragen hat. 2,97 % dieser Stimmrechte sind ihm über die Hock Capital Management GmbH zugeordnet worden, 0,00 % werden von Herrn Frank Hock gehalten.

(33) Finanzinstrumente

Einsatz und Steuerung von Finanzinstrumenten

Ausgangspunkt der Risikosteuerung von Finanzinstrumenten ist die systematische und regelmäßige Erfassung aller Risiken sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer Schadenspotentiale und Eintrittswahrscheinlichkeiten. Als wesentliche Risiken für die Finanzinstrumente werden vor allem das Ausfallrisiko und das Marktpreisrisiko identifiziert.

Dokumentäres Risiko

Das dokumentäre Risiko ist das Geschäftsrisiko des DF Konzerns mit dem höchsten Schadenspotential. Es beschreibt das Risiko im Forfaitierungsgeschäft, das durch eine fehlerhafte Dokumentenprüfung oder Mängel in der Vertragserstellung entstehen kann, insbesondere da der Verkäufer beim Weiterverkauf in der Regel für den rechtlichen Bestand der Forderung haftet (Veritätshaftung). Diesem Risiko wird durch eine gut geschulte Vertragsabwicklung Rechnung getragen. Die Arbeitsabläufe sind durch detaillierte Arbeitsanweisungen geregelt. Zusätzlich werden die Arbeitsergebnisse nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ überprüft. Bei aufwendigen Verträgen und Dokumentenprüfungen werden bei Bedarf externe Anwaltskanzleien eingeschaltet.

Liquiditätsrisiko

Die Cash Flow-Prognosen werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften erstellt und im Konzern zusammengefasst. Das Management überwacht die permanente Vorausplanung der Liquiditätsreserve des Konzerns, um sicherzustellen, dass ausreichende Liquidität zur Verfügung steht, um den Betriebsbedarf zu decken. Auf Basis aktueller Kontoauszüge wird täglich eine Liquiditätsplanung für den Konzern, die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o. und die DF ME erstellt. Die Planung umfasst die Ein- und Auszahlungen aus dem operativen Geschäft sowie die geplanten Verwaltungs- und Refinanzierungskosten. Für die jeweils folgenden ein bis zwei Wochen erfolgt die Planung auf Tagesbasis, für die nächsten drei Monate auf Wochenbasis und anschließend auf Monatsbasis.

Die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Finanzielle Verbindlichkeiten
in Tausend Euro
31.12.2018 31.12.2017
bis 1 Monat 246 276
über 1 Monat bis 3 Monate 58 193
über 3 Monate bis 6 Monate 215 190
über 6 Monate bis 12 Monate 409 401
Gesamt 928 1.060

Die dargestellten finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 238 (Vorjahr TEUR 203) und sonstigen kurzfristigen Schulden in Höhe von TEUR 690 (Vorjahr TEUR 857) zusammen. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten sind durch Zahlungsmittel bei Kreditinstituten gedeckt.

Auf Basis der im Insolvenzplan getroffenen Vereinbarungen sind alle Verbindlichkeiten Gläubiger, die den weitaus größten Teil der Verbindlichkeiten ausmachen, kurzfristiger Natur und sollen sukzessive ausschließlich in dem Maße zurückgeführt werden, in dem es der DF-Gruppe gelingt, die Vermögenswerte Gläubiger zu verwerten.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko untergliedert sich in das Länder- und Adressenrisiko. Die Länder werden einem Länderrating unterzogen, das auf Basis der Analysen von Ratingagenturen erstellt wird. Für einzelne Forderungen werden Bonitätsprüfungen durchgeführt (Einholen von Kreditauskünften/Referenzen, Auswertung historischer Daten etc.). Das Eingehen von Länder- und Adressenrisiken wird durch eine Kompetenzregelung mit Limitsystem aktiv gesteuert. Die Kompetenzregelung sowie Länder- und Adressenlimite werden vom Aufsichtsrat verabschiedet, die Ausnutzung der Limite wird regelmäßig an ihn berichtet. Der DF Konzern verringert dieses Risiko zusätzlich durch einen zügigen Verkauf der Forderungen. Ferner werden Länder- und Adressenrisiken, sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll, abgesichert (z.B. Bankgarantien).

Eine Darstellung des Buchwerts und des Ausfallrisikos der Forderungen ist nicht relevant, da die Forderungen zu den Vermögenswerten Gläubiger zu rechnen sind. Die DF-Gruppe partizipiert gemäß rechtskräftigem Insolvenzplan nicht an den Chancen und Risiken aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger.

Aus nicht zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehenden Neugeschäften ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 kein Forderungsbestand aus Forfaitierungsgeschäften zu verzeichnen. Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 439 resultieren aus Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und wurden kurzfristig beglichen. Die sonstigen Vermögenswerte sind kurzfristig und bestehen gegenüber der Treuhänderin und dem Finanzamt, bei welchen kein Ausfallrisiko besteht.

Im Rahmen der Risikosteuerung werden Ausfallrisiken, die aus Geschäften resultieren, die nicht zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehen, aktiv vor allem mittels Länder- und Adressenlimiten gesteuert.

Marktpreisrisiko (inkl. Zinsänderungsrisiko und Währungsrisiko)

Die Forderungen werden klassischerweise mit einem Marktwertabschlag vom Nominalwert angekauft. Dieser Marktwertabschlag wird auf Basis des laufzeitkongruenten Geld- und Kapitalmarktzinssatzes (beispielsweise 1-Jahres-LIBOR) und einer Risikomarge ermittelt. In der Marge wird das individuelle Risiko des einzelnen Geschäftsberücksichtigt, das vor allem von den Länder- und Adressenrisiken abhängt.

Für den DF Konzern, der seinen Fokus auf den Weiterverkauf der Forderungen richtet, ist das Zinsänderungsrisiko in erster Linie ein Marktpreisrisiko, weil mit einer Zinserhöhung bis zum Forderungsverkauf der bis zur Fälligkeit der Forderung berechnete Marktwertabschlag ansteigt und somit der Marktwert der Forderung sinkt. Das Zinsänderungsrisiko als Erhöhung der Refinanzierungskosten ist für den Konzern von unwesentlicher Bedeutung. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und Umsetzung der dort benannten Maßnahmen hat der Einfluss des Zinsänderungsrisikos weiter abgenommen. In der Regel werden die Forderungen aufgrund ihrer geringen Verweildauer im Portfolio des DF Konzerns nur kurzzeitig refinanziert. Dieses Marktpreisrisiko wirkt sich auf alle Forderungen aus, die sich im Portfolio des Unternehmens befinden. Durch einen zügigen Weiterverkauf der Forderungen soll das Marktpreisrisiko möglichst gering gehalten werden. Die DF-Gruppe weist zum 31. Dezember keine Forderungen und Schulden im Zusammenhang mit dem operativen Forfaitierungsgeschäft aus, so dass ein Zinsänderungsrisiko derzeit nicht besteht.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Währungsgewinne und -verluste für die Forderung und die korrespondierende Verbindlichkeit separat ausgewiesen. Aufgrund der Einzelbewertung der Forderung und der zugehörigen Verbindlichkeit sind in der Gewinn- und Verlustrechnung hohe Kursgewinne und -verluste ausgewiesen. Diese Kursgewinne und -verluste müssen zur Beurteilung des Währungsrisikos saldiert betrachtet werden.

Wechselkurschancen und -risiken bestehen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung im Wesentlichen im Hinblick auf die Forderungen des Restrukturierungsportfolios, die zum Teil in USD valutieren und den Vermögenswerten Gläubiger zuzurechnen sind, während die Verbindlichkeiten Gläubiger in EUR valutieren. Die DF-Gruppe partizipiert nicht an den hieraus resultierenden Chancen und Risiken. Dem Marktrisiko der darüber hinaus bestehenden Vermögenswerte und Schulden ist eine unwesentliche Bedeutung zuzuordnen.

Angaben zum Fair Value nach IFRS 7 und IFRS 13

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die beizulegenden Zeitwerte wurden für Bewertungs- und/oder Angabezwecke auf der Grundlage der nachstehenden Methoden ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert stellt gemäß IFRS 13 den Preis dar, der bei der Veräußerung eines Vermögenswerts oder bei der Übertragung einer Verbindlichkeit im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag erhalten bzw. gezahlt werden würde.

Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente werden nach der Bewertungsmethode in drei Stufen kategorisiert, die sich wie folgt darstellen:

Stufe 1 (IFRS 13.76): die auf aktiven Märkten notierten (nicht berichtigten) Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden.

Stufe 2 (IFRS 13.81): für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit unmittelbar oder mittelbar beobachtbare Inputfaktoren, die nicht notierte Marktpreise der Stufe 1 sind.

Stufe 3 (IFRS 13.86): nicht für den Vermögenswert oder die Schuld beobachtbare Inputfaktoren. Eine Einordnung in Stufe 3 erfolgt bereits dann, wenn ein nicht beobachtbarer Inputfaktor vorliegt, der die Bewertung signifikant beeinflusst, wie schuldnerbezogene lokale Konfliktpotenziale und der geschätzte Zeitraum der Forderungsbeitreibung.

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kategorie „at Amortized Cost“) liegen zu den Bewertungsstichtagen weder Markt- bzw. Transaktionspreise vor, noch können repräsentative Alternativpreise festgestellt oder beobachtet werden. Da das Forfaitierungsgeschäft ein Individualgeschäft darstellt, können Marktpreise mit hinreichender Bewertungssicherheit nur für den vereinbarten Abrechnungstag (Kauf und Verkauf) mit den vertraglich vereinbarten Konditionen ermittelt werden. Um die Einflüsse sich zufällig ergebender oder willkürlich festgelegter Bewertungsparameter zu vermeiden, bewertet der Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen daher mit den den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung etwaiger Wertberichtigungen.

Die Vermögenswerte Gläubiger (Forderungen des Restrukturierungsportfolios) werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL). Dieser Bewertung liegt auch die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen Forderungen zugrunde. Die Veränderung der Forderungen des Restrukturierungs- sowie des Handelsportfolios entfällt mit TEUR 1.086 auf Ausgleiche (Vorperiode TEUR 6.855) sowie mit TEUR 1.975 (Vorperiode TEUR 1.993) auf Änderungen des beizulegenden Zeitwerts.

Für kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. Kontokorrentkonten) wird der Buchwert als beizulegender Zeitwert angegeben.

Für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente (Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen) werden keine beizulegenden Zeitwerte ermittelt, da kein aktiver Markt für diese Finanzinstrumente besteht und erforderliche Schätzungen nicht innerhalb vertretbarer Schwankungsbreiten und angemessener Eintrittswahrscheinlichkeiten möglich sind. Daher erfolgt der Ansatz dieser Finanzinstrumente zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung erforderlicher Abschreibungen.

Bewertungsprozesse

Die Forderungen werden bei erstmaliger Bewertung (Zugang am Handelstag) zum beizulegenden Zeitwert erfasst (Nominalwert abzüglich Marktwertabschlag) und nachfolgend mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet (monatliche Zuführung des Marktwertabschlags und entsprechende Buchung des Portfolioertrags). Für die Vermögenswerte liegen keine Marktpreise, üblicherweise angewendete Bewertungsverfahren gleichartig ausgestatteter Forderungen und beobachtbare Transaktionen vor. Hinsichtlich der Forderungen des Handelsportfolios werden unter der Voraussetzung, dass ein potentieller Interessent identifiziert werden kann, in unregelmäßigen zeitlichen Abständen Transaktionen (Verkauf) zu Konditionen, die dem Konzern die Generierung eines Ertrags ermöglichen, angedient. Kommt es jedoch nicht zu einer Verkaufsvereinbarung, erhält der Konzern lediglich einen Hinweis auf eine mögliche Preisobergrenze, die keine Akzeptanz bei einem Marktteilnehmer findet. Dagegen stellen die fortgeführten Anschaffungskosten aus Sicht des DF Konzerns eine Bewertungsgrundlage dar, die das künftige Ertragspotential bis zur Fälligkeit enthält, auch wenn der Verkauf der Forderung vor dem Ende der Laufzeit nicht gelingt. Der Konzern sieht daher den ermittelten Wert zu fortgeführten Anschaffungskosten zugleich als (näherungsweise bestimmten) Fair Value an. Eine Fair Value-Bewertung liegt neben den fortgeführten Anschaffungskosten auch für Forderungen aus dem Restrukturierungs- sowie des Handelsportfolio vor, für die Einzel- oder Länderwertberichtigungen vorgenommen werden. Diese Wertberichtigungen orientieren sich hinsichtlich der Länderwertberichtigungen am jeweils aktuellen Länderrating des Institutional Investor und bezüglich der Einzelwertberichtigungen an der individuellen Einschätzung der rechtlichen Situation der DF-Gruppe bzw. der wirtschaftlichen Lage des Gläubigers.

Der Konzern vertritt die Auffassung, dass für die Bestimmung des Fair Value der Forderungen, unabhängig von der Klassifizierung nach IFRS 9 § 4.1.2 oder § 4.1.2A das bisher angewendete Verfahren (fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode) geeignet ist und eine Abweichung von dieser Methode nicht hinreichend begründbar ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 sind Forderungen aus dem operativen Forfaitierungsgeschäft nicht ausgewiesen.

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des DF Konzerns hat als oberstes Ziel, jederzeit ausreichend finanzielle Mittel für das operative Geschäft bereitzustellen. Das Kapitalmanagement des DF Konzerns erfolgt zentral bei der Muttergesellschaft.

Zum 31. Dezember 2018 beträgt das Eigenkapital des DF Konzerns EUR 5,3 Mio. (im Vorjahr EUR 7,3 Mio.). Die Verbindlichkeiten Insolvenzgläubiger betragen EUR 6,2 Mio. (im Vorjahr EUR 9,2 Mio.) und stellen 81 % des Fremdkapitals dar. Zum 31. Dezember 2018 verfügt der DF Konzern über keine Kreditlinien. Es bestehen keine externen Mindestkapitalanforderungen.

(34) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des DF Konzerns im Laufe des Berichtszeitraums durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Eine Überleitung zu den Flüssigen Mitteln laut Bilanz ergänzt die Finanzierungsrechnung.

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind.

Die Cash Flows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung bereinigt. Im Geschäftsjahr bestehen keine gem. IAS 7.44A-E erläuterungspflichtigen Schulden aus Finanzierungstätigkeiten.

(35) Besondere Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres

Die DF Deutsche Forfait GmbH, eine 100%-ige Tochter, der DF AG hat am 1. Februar 2019 mit dem Mehrheitsgesellschafter der DF AG einen Darlehensvertrag in Höhe von EUR 15 Mio. unterzeichnet. Das unbesicherte, nachrangige Darlehen hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird in Höhe des 12-Monats-EURIBOR + 1 Prozentpunkt verzinst. Das Darlehen wurde inzwischen an die DF GmbH in voller Höhe ausgezahlt.

 

Grünwald, 11. April 2019

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:

An die DF Deutsche Forfait AG, Grünwald

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: Konzernlagebericht) der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt I im Konzernanhang sowie auf Abschnitt 5.d) vii. „Chancen- und Risikobericht – Risiken – Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken“ des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass ein bestandsgefährdendes Risiko besteht, wenn es der DF-Gruppe nicht gelingt, aufgrund von negativen Entwicklungen in der Zielregion oder in der Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern in ausreichendem Maße Erträge zu erzielen, um im laufenden Geschäftsjahr die operativen Kosten der DF-Gruppe zu decken. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass die DF-Gruppe möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Wie in Abschnitt I im Konzernanhang sowie in Abschnitt 5.d) vii. „Chancen- und Risikobericht – Risiken – Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken“ des Konzernlageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ beschriebenen Sachverhalt haben wir den unten beschriebenen Sachverhalte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1. Risiko für den Abschluss

2. Prüferisches Vorgehen

3. Verweis auf zugehörige Angaben

Bewertung des Restrukturierungsportfolios

1. Risiko für den Abschluss

Der Konzernabschluss der DF Deutsche Forfait AG weist zum 31. Dezember 2018 in dem Posten „Vermögenswerte Gläubiger“ sämtliche Vermögenswerte aus, die entsprechend der Regelungen des Insolvenzplans vom 29. April 2016 zweckgebunden ausschließlich für die Befriedigung der Ansprüche der Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehen. Unter anderem sind dies überfällige und rechtshängige Forderungen gegen diverse Schuldner aus der Zeit vor Aufnahme auf die Specially Designated Nationals and Blocked Persons-Liste des US-amerikanischen Finanzministeriums. Die Forderungen dieses so genannten Restrukturierungsportfolios weisen zum 31. Dezember 2018 einen Buchwert in Höhe von TEUR 6.651 auf. Die Bewertung der Forderungen erfolgt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts liegt, unter Berücksichtigung unternehmensinterner und externer juristischer Beurteilungen, die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen Forderungen zugrunde.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des zukünftigen Ausgangs der anhängigen Verfahren durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft abhängig und somit mit einer hohen Schätzunsicherheit verbunden. Aus unserer Sicht war der Sachverhalt aufgrund der betragsmäßigen Höhe der Wertansätze und aufgrund der Auswirkungen der hohen Schätzunsicherheit auf den Buchwert der Forderungen und damit auf den Konzernabschluss der Gesellschaft im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen der Prüfung der Bewertung des Restrukturierungsportfolios haben wir für die einzelnen Forderungen des Restrukturierungsportfolios, unter Würdigung der unternehmensinternen und externen juristischen Beurteilungen, die durch die gesetzlichen Vertreter vorgenommene Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzbarkeit und der daraus abgeleiteten beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Forderungen beurteilt. Dazu haben wir die interne Dokumentation zu dem jeweiligen Schuldner gewürdigt, eine Befragung der gesetzlichen Vertreter sowie des für die Abwicklung des Restrukturierungsportfolios verantwortlichen Mitarbeiters durchgeführt. Ergänzend haben wir Rechtsanwaltsbestätigungen der die jeweiligen Verfahren betreuenden Rechtsanwälte eingeholt. Anhand der hierin enthaltenen Beurteilung haben wir die Vertretbarkeit der Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten durch die gesetzlichen Vertreter beurteilt.

3. Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben zur Bewertung des Restrukturierungsportfolios sind im Abschnitt (6) „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Finanzielle Vermögenswerte“ des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht

die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses der inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend werden wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu abgeben.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die onstigen Informationen – sobald sie verfügbar sind – zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. August 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Schuster.

 

München, den 12. April 2019

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stephan Mauermeier, Wirtschaftsprüfer

Andreas Schuster, Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

11. April 2019

Der Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2018 brachte für die DF-Gruppe erneut große Herausforderungen, die in engem Zusammenhang mit den weltpolitischen Entwicklungen standen. Insbesondere der Ausstieg der U.S. Regierung aus dem Atomabkommen mit dem Iran hatte einen erheblichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf und erforderte Anpassungen in der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Trotz dieser Hindernisse hat sich das operative Geschäft der DF-Gruppe im zweiten Halbjahr 2018 deutlich belebt. Die positive Entwicklung reichte jedoch nicht aus, um insgesamt ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. So verblieb für das Geschäftsjahr 2018 ein Konzernverlust von EUR -1,8 Mio.

Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Geschäftsentwicklung der DF Deutsche Forfait AG („DF AG“ bzw. „Gesellschaft“) laufend begleitet und alle Aufgaben, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen, erfüllt.

Die Arbeit des Vorstands wurde durch den Aufsichtsrat überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, stand zur Ausübung seiner Kontrollfunktion in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, der den Aufsichtsrat stets und umgehend über das operative Geschäft, alle wesentlichen Geschäftsentwicklungen und strategischen Weichenstellungen sowie die Finanzlage der DF-Gruppe in schriftlicher oder mündlicher Form in Kenntnis gehalten hat.

Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

In der Zusammensetzung des Vorstands der DF AG gab es im Geschäftsjahr 2018 keine Änderungen.

Im Aufsichtsrat traten im abgelaufenen Geschäftsjahr die nachfolgenden Veränderungen ein. Zu Beginn des Geschäftsjahres waren Herr Dr. Tonio Barlage, Herr Dr. Ludolf von Wartenberg sowie Herr Franz Josef Nick Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitz lag bei Herrn Dr. Barlage und Herr Nick war sein Stellvertreter. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. August 2018 wurde Herr Prof. Dr. Wulf-Winrich Lapins als viertes Mitglied in den Aufsichtsrat der DF AG gewählt. Herr Dr. Tonio Barlage, Vorsitzender des Aufsichtsrats, legte sein Amt am 26. Oktober mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 aus persönlichen Gründen nieder, so dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft aktuell drei Mitglieder umfasst, nämlich Herrn Franz Josef Nick als Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Ludolf von Wartenberg als stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Prof. Dr. Wulf-Winrich Lapins.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2018 haben insgesamt sechs Präsenzsitzungen und zwei telefonische Beratungen des Aufsichtsrats stattgefunden. An zwei Terminen fehlte von vier Aufsichtsratsmitgliedern jeweils ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt. An einem weiteren Termin, an dem keine Beschlüsse getroffen wurden, fehlte von drei Aufsichtsratsmitgliedern ebenfalls ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt. In den übrigen Aufsichtsratssitzungen waren die Mitglieder des Aufsichtsrates vollständig vertreten.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2018 schwerpunktmäßig mit der notwendigen Anpassung der geschäftspolitischen Ausrichtung der Gesellschaft befasst sowie das Inkasso der Vermögenswerte Gläubiger überwacht. Darüber hinaus wurden in den einzelnen Sitzungen verschiedene Themenschwerpunkte diskutiert.

Als wesentlicher Punkt der Aufsichtsratssitzung vom 13. März 2018 stand die Diskussion der vorläufigen Zahlen zum Einzelabschluss 2017 und zum Konzernabschluss 2017 auf der Agenda. Das Gremium diskutierte und beschloss die vom Vorstand beantragten Länderlimite. Verabschiedet wurden ferner der Corporate Governance Bericht zum 31. Dezember 2017 und die Entsprechenserklärung, die gemäß Corporate Governance Codex auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wird. Weitere Themen waren die Entwicklung des Geschäftsverlaufs, der aktuelle Status der Vermögenswerte Gläubiger und die Entwicklung des Eigenkapitals der DF AG. Basierend auf den Ausführungen des Vorstands erörterte der Aufsichtsrat die Planung für die Jahre 2018 und 2019.

Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung am 23. April 2018 sowohl den vorgelegten Einzelabschluss 2017 der DF AG als auch den Konzernabschluss 2017. Die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft nahmen an der Sitzung teil und standen für jegliche Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat diskutierte u.a. die aktuelle Geschäftsentwicklung gemäß Vorstandsbericht und verabschiedete ferner den Bericht des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2017 sowie die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der DF AG.

Am 18. Juni 2018 hielt der Aufsichtsrat eine telefonische Sitzung ab, in der er sich mit den möglichen Folgen des Ausstiegs der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran, dem sogenannten Joint Comprehensive Plan of Action („JCPOA“), für die DF AG beschäftigte. Mögliche Geschäftsalternativen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bereich „Food & Pharma“, wurden diskutiert. Ferner wurde die Liquiditätssituation der DF AG besprochen.

Neben der Darstellung und Diskussion der aktuellen Geschäftsentwicklung und der Strategie beschäftigte sich der Aufsichtsrat am 3. Juli 2018 mit der Quartalsmitteilung zum 31. März 2018 und der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat wurde ferner über die Umsetzung der EU Datenschutzgrundverordnung in der DF-Gruppe informiert.

Auf der Aufsichtsratssitzung am 23. August 2018 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Geschäftsentwicklung der DF AG insbesondere vor dem Hintergrund, dass Anfang November 2018 die zweite Stufe der U.S. Sanktionen gegen den Iran in Kraft treten würde. Der Aufsichtsrat unterstützte die vom Vorstand präsentierte Fokussierung des Iran-Geschäfts auf den Bereich „Food & Pharma“. Das Gremium beschäftigte sich darüber hinaus mit dem vorläufigen Halbjahresbericht der DF-Gruppe und erörterte die Finanzlage der Gesellschaft. Diskutiert wurde der Bericht des Vorstands zur Schaffung weiterer Platzierungsmöglichkeiten über eine Zertifikate-Struktur.

In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 24. August 2018 wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Tonio Barlage zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Franz Josef Nick zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

In der telefonischen Sitzung am 24. September 2018 wurde die Verlängerung des Vorstandsvertrags von Herrn Dr. Behrooz Abdolvand, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, für die Dauer von drei Jahren beschlossen. Die Bestellung wurde vom 1. November 2018 bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.

Die letzte Aufsichtsratssitzung des Jahres 2018 fand am 4. Dezember statt. In dieser Sitzung wurde unter anderem die Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 verabschiedet. Der Sachstand der Vermögenswerte Gläubiger und von Gerichtsverfahren sowie die Fortschritte bei der Entwicklung eines Refinanzierungs-Vehikels über die Zertifikate-Struktur wurden diskutiert. Thema war darüber hinaus der Quartalsabschluss zum 30.09.2018 und die aktuelle Finanzlage der Gesellschaft.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

In der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats nimmt der Aufsichtsrat seine Aufgaben im Plenum wahr, da angesichts einer satzungsmäßigen Besetzung des Aufsichtsrats mit lediglich vier Mitgliedern die Bildung von Ausschüssen derzeit nicht sachgerecht erscheint.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2018 fortwährend mit den Grundsätzen guter Unternehmensführung auseinandergesetzt. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen finden Sie im Corporate Governance Bericht, der Teil des Geschäftsberichts ist. Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat im März 2018 veröffentlicht; die aktuelle Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im April 2019 abgegeben und ist den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte der Aufsichtsräte sind dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 nicht bekannt geworden.

Jahresabschluss 2018

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde auf der Hauptversammlung am 24. August 2018 zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 gewählt.

Der Jahresabschluss 2018 einschließlich des Lageberichts sowie der Konzernabschluss 2018 einschließlich des Konzernlageberichts der DF AG wurden von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Aufsichtsratssitzung am 12. April 2019 zur eingehenden Prüfung vorgelegen. In der Aufsichtsratssitzung am 12. April 2019 hat der Abschlussprüfer alle wesentlichen Positionen der Unterlagen erläutert. Die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen wurden eingehend erörtert. Darüber hinaus legte der Abschlussprüfer seine Unabhängigkeit dar. Der Aufsichtsrat stimmte sodann am 12. April 2019 im Rahmen der Aufsichtsratssitzung, nach eingehender eigener Prüfung und Diskussion, dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der DF-Gruppe. Damit war der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG festgestellt. Einwendungen waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat ist mit den Lageberichten und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens einverstanden.

Der Aufsichtsrat dankt Vorstand und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz im Geschäftsjahr 2018.

 

12. April 2019

Für den Aufsichtsrat

Franz Josef Nick, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG – CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Die DF Deutsche Forfait AG (kurz auch „DF AG“ oder „Gesellschaft“) berichtet in dieser Erklärung als Teil des Lageberichts gemäß § 289f Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung der Gesellschaft. Zudem berichten Vorstand und Aufsichtsrat in dieser Erklärung gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat für die DF AG hohe Bedeutung. Die DF AG bekennt sich zu Compliance, Transparenz und Integrität und hat den Wunsch, eine Organisation zu sein, in der diese Werte ein Kernelement ihrer Unternehmenskultur sind.

I. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“

Die Entsprechenserklärung der Gesellschaft von April 2019 ist in einem gesonderten Abschnitt auf der Website der DF AG unter http://www.dfag.de/investor-relations/corporate-governance/ veröffentlicht.

II. RELEVANTE ANGABEN ZU DEN PRAKTIKEN DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die DF AG strebt eine durch Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und Wertsteigerung für die Aktionäre getragene Unternehmensführung an. Die relevanten Grundsätze ergeben sich aus dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Compliance und die Einhaltung ethischer Standards sind für die DF-Gruppe von größter Bedeutung. Die DF-Gruppe hat auch im Geschäftsjahr 2018 in Zusammenarbeit und Abstimmung mit externen Beratern das konzernweite Compliance-System laufend aktualisiert und an die Empfehlungen des DCGK sowie Gesetzesänderungen angepasst. Dies umfasste insbesondere die Themen (i) Geldwäscheprävention (ii) Datenschutz und vor allem (iii) Beachtung von Sanktionsbestimmungen einschließlich der Pflege der EDV-Systeme mit denen arbeitstäglich eine automatische Prüfung der Neu- und Bestandskunden im Hinblick auf deren Aufnahme auf die relevanten EU-, UK- und/oder US-Sanktionslisten erfolgt. Prüfungen gemäß Geldwäschegesetz einschließlich Know-Your-Customer Prüfungen sind ebenso integraler Bestandteil des Compliance Systems der DF-Gruppe wie der Code of Conduct (Code of Conduct and Ethics for the Employees of DF Deutsche Forfait AG and its Subsidiaries) und das Hinweisgebersystem (Hinweisgebersystem der DF Deutsche Forfait AG und ihrer Tochtergesellschaften), Der Code of Conduct und das Hinweisgebersystem sind in einem gesonderten Abschnitt auf der Website der DF AG unter https://www.dfag.de/corporate-governance/ veröffentlicht.

III. ARBEITSWEISE DES VORSTANDS- UND DES AUFSICHTSRATS

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Als deutsche Aktiengesellschaft hat die DF AG gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine duale Führungs- und Kontrollstruktur bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Sie leiten das Unternehmen in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer der Gesellschaft und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand. Die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder untereinander ist in der Geschäftsordnung geregelt, die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Die Geschäftsordnung enthält auch einen Katalog von Geschäften, für welche der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand arbeitet mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der DF AG berät den Vorstand der Gesellschaft und überwacht seine Geschäftsführung. Er besteht satzungsgemäß aus vier Mitgliedern, die allesamt von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß der Empfehlung des DCGK im Wege der Einzelwahl. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Die ursprünglich dem Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats zugewiesenen Aufgaben bezüglich der Risikogrundsätze und des Risikomanagements der DF AG werden seit dem 15. Januar 2016 vom Plenum des Aufsichtsrats wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) oder Nominierungsausschuss gebildet. Diese Aufgaben werden vom Plenum des Aufsichtsrats wahrgenommen. Die Bildung von Ausschüssen erscheint aktuell nicht zweckmäßig, da der Aufsichtsrat der Gesellschaft satzungsgemäß nur aus vier und derzeit nur aus drei Mitgliedern besteht. Die Effizienz der Tätigkeit eines so kleinen Aufsichtsrats kann durch Ausschussbildung nicht sinnvoll weiter erhöht werden, zumal auch Ausschüsse nur beschlussfähig wären, wenn sie mindestens drei Mitglieder hätten.

Enges Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der DF AG arbeiten zum Wohl der Gesellschaft eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, steht zur Ausübung seiner Kontrollfunktion in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand.

Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Geschäfte und unternehmerische Maßnahmen von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Durch einen regelmäßigen, zeitnahen und umfassenden Dialog mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zu jeder Zeit über die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung sowie das Risikomanagement und die wesentlichen Risikopositionen der Gesellschaft informiert.

IV. ANGABEN ZUR FÖRDERUNG DER TEILHABE VON FRAUEN IM VORSTAND, IM AUFSICHTSRAT UND IN FÜHRUNGSPOSITIONEN

Der Vorstand der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2018 und besteht derzeit aus Herrn Dr. Behrooz Abdolvand (zugleich Vorstandsvorsitzender), Frau Gabriele Krämer und Herrn Christoph Charpentier.

Der Vorstand besteht somit aus drei Mitgliedern, mit einem Frauenanteil von 33,3 %. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 04. Dezember 2018 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand bis zum 31. Dezember 2019 von 33,3 % festgelegt.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, den Herren Franz Josef Nick (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Ludolf von Wartenberg (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) sowie Prof. Dr. Wulf-W. Lapins. Am 24. August 2018 wurden Herr Franz Josef Nick und Herr Prof. Dr. Wulf-W. Lapins durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Franz Josef Nick war bereits im Jahr 2017 durch gerichtliche Bestellung auf Antrag des Vorstandes in den Aufsichtsrat berufen worden. Zum 31. Dezember 2018 hat der im Geschäftsjahr 2018 amtierende, frühere Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Tonio Barlage, sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Weitere personelle Veränderungen im Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 nicht. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt derzeit 0 %. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 04. Dezember 2018 die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 31. Dezember 2019 auf 0 % festgelegt. Damit wurde der aktuelle Stand gewahrt; dies schließt eine Steigerung des Frauenanteils im Aufsichtsrat selbstverständlich nicht aus. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird die Vielfalt berücksichtigt, jedoch kommt es für die Gesellschaft vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Bei einem satzungsgemäß lediglich aus vier Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat würde die Berücksichtigung weiterer Kriterien aus Sicht des Aufsichtsrates zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten führen.

Aufgrund der im August 2016 vollzogenen Auslagerung des operativen Geschäfts der Gesellschaft in die DF Deutsche Forfait GmbH gibt es derzeit in der DF AG unterhalb des Vorstands keine Führungskräfte mit Ausnahme des ehemaligen Vorstandsmitglieds Frank Hock, der für die DF AG ohne Vorstandsamt die Funktion eines „Chief Financial Officer (CFO)“ wahrnimmt. Es besteht in der DF AG somit derzeit keine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Der Vorstand hat daher am 04. Dezember 2018 beschlossen, keine Zielgröße für einen Frauenanteil für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.

V. SONSTIGE ANGABEN ZUR CORPORATE GOVERNANCE

Transparente Kommunikation

Die DF AG strebt eine offene und transparente Kommunikation mit ihren Aktionären, den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihe sowie mit ihren sonstigen Gläubigern an. Auf der Internetseite finden sich die wesentlichen Termine, die insbesondere für die Aktionäre und Anleihegläubiger von Interesse sein könnten, darunter die Veröffentlichungstermine von Geschäfts- und Zwischenberichten. Weitere Informationen betreffen beispielsweise die meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), Ad-hoc-Mittteilungen, sowie Pressemitteilungen.

Effizienzprüfung

Die regelmäßige Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrats stellt einen wichtigen Baustein guter Corporate Governance dar. Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht unter Ziffer 5.6 vor, dass der Aufsichtsrat „regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen“ soll. Hierfür wurde ein auf die Besonderheiten der DF AG zugeschnittener Fragebogen entwickelt. Dieser Fragebogen wird regelmäßig an die Mitglieder des Aufsichtsrates verschickt. Die Ergebnisse der Befragung werden sodann in einer Aufsichtsratssitzung diskutiert. Der Fragebogen umfasst insbesondere die Organisationsabläufe im Aufsichtsrat, die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats sowie personelle Fragen.

Risikomanagement, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, Compliance

Das von der Gesellschaft eingerichtete Risikomanagementsystem dient zum einen dazu, Risiken zu diversifizieren und entsprechend der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft zu begrenzen, in erster Linie um Verluste zu verhindern und eine Existenzgefährdung der Gesellschaft zu vermeiden. Zum anderen sollen Risiken frühzeitig erkannt werden, um sie nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen treffen zu können. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt und den sich verändernden Gegebenheiten angepasst.

Der Konzernabschluss der DF-Gruppe wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäß § 315e HGB aufgestellt. Der Einzelabschluss der DF AG wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes erstellt.

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde von der Hauptversammlung am 24. August 2018 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjähr 2018 gewählt und vom Aufsichtsrat als solcher beauftragt. Der Aufsichtsrat hat sich vor Beauftragung vergewissert, dass die Beziehungen zwischen Prüfer und Gesellschaft oder ihren Organen keine Zweifel an der Unabhängigkeit des Prüfers begründen. Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Einzel- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Vergütungsbericht des Konzernabschlusses sind die Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich dargestellt sowie die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entsprechend den gesetzlichen Vorgaben individualisiert ausgewiesen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des testierten Konzernabschlusses.

Aktienbesitz und meldepflichtige Transaktionen von Vorstand und Aufsichtsrat Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands stellte sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt dar:

Die per 31. Dezember 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands halten jeweils nur in geringfügigem Umfang Aktien der DF AG. Vorstandsmitglieder hielten direkt oder indirekt zum 31. Dezember 2018 insgesamt einen Anteil von unter 0,1 % der Aktien der DF AG.

Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrates stellte sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt dar:

Mitglieder des Aufsichtsrates hielten direkt oder indirekt zum 31. Dezember 2018 insgesamt einen Anteil von unter 0,3 % der Aktien der DF AG.

Meldepflichtige Transaktionen

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der DF AG durch sie oder durch in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen der DF AG und der zuständigen Aufsichtsbehörde offenzulegen. Die der DF AG gemäß Art. 19 MAR gemeldeten Transaktionen sind auf der Internetseite der DF AG unter www.dfag.de unter der Rubrik „Corporate Governance“ im Bereich „Investor Relations“ abrufbar.

Sonstige Angaben

In Hinblick auf die Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder hat sich der Aufsichtsrat das Ziel gesetzt, dass unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur mindestens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig ist. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat betrachtet alle derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig.

Bilanz zum 31.12.2018

AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 47.270,64 61.515,64
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 273,00 819,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.138.208,24 2.528.208,24
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 5.000.000,00
2.185.751,88 7.590.542,88
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Designiertes Vermögen 6.070.495,96 8.540.810,05
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmer 2.553.354,20 2.731.651,94
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 802.105,96 653.503,92
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.346.768,46 3.317.748,51
10.772.724,58 15.243.714,42
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 100.602,75 114.591,00
13.059.079,21 22.948.848,30

PASSIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 11.887.483,00 11.887.483,00
Bedingtes Kapital EUR 5.900.000,00
II. Gewinnrücklage
Gesetzliche Rücklage 68.000,00 68.000,00
III. Bilanzverlust -7.426.650,26 -3.227.811,83
4.528.832,74 8.727.671,17
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 350.000,00 350.000,00
2. Sonstige Rückstellungen 627.140,00 702.026,02
3. Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten 6.835.700,00 9.934.619,72
7.812.840,00 10.986.645,74
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36.962,72 49.738,79
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 36.962,72 (Vorjahr: TEUR 50)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.943,82 2.838.038,40
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 16.943,82 (Vorjahr: TEUR 2.838)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 663.499,93 346.754,20
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 663.499,93 (Vorjahr: TEUR 347)
– davon aus Steuern: EUR 94.892,37 (Vorjahr: TEUR 199)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0 (Vorjahr: TEUR 0)
717.406,47 3.234.531,39
13.059.079,21 22.948.848,30

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

01.01. – 31.12.2018
EUR
01.01. – 31.12.2017
EUR
1. Umsatzerlöse 611.678,61 1.022.191,73
2. sonstige betriebliche Erträge 3.517.249,33 6.376.271,77
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 396.003,68 456.359,24
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 814.854,74 653.006,26
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 36.230,94 32.000,80
– davon für Altersversorgung: EUR 6.821,76 (Vorjahr: TEUR 7)
851.085,68 685.007,06
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 14.791,00 11.358,90
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.348.820,82 7.306.715,70
7. Erträge aus Beteiligungen 0,00 2.554.770,67
– davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: lEUR 2.555)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 189.999,99 114.391,67
– davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 189.999,9S (Vorjahr: TEUR 107)
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen 2.890.000,00 110.000,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 17.065,18 46.171,74
– davon an verbundene Unternehmen: EUR 6.718,18 (Vorjahr: TEUR 39)
11. Ergebnis vor Steuern -4.198.838,43 1.452.013,20
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 0,00
13. Ergebnis nach Steuern -4.198.838,43 1.452.013,20
14. Sonstige Steuern 0,00 99,00
15. Jahresfehlbetrag (Vj.: -überschuss) -4.198.838,43 1.451.914,20
16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -3.227.811,83 -4.679.726,03
17. Bilanzverlust -7.426.650,26 -3.227.811,83

Anhang zum 31. Dezember 2018

der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald

I. Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG mit Sitz in Grünwald, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 228114, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und den entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die DF Deutsche Forfait AG (DF AG) ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S. 2 i. V .m. § 264 d HGB und ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 KWG.

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter der Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bezüglich bestandsgefährdender Risiken, denen die DF Deutsche Forfait AG ausgesetzt ist, verweisen wir auf Abschnitt 5. „Chancen- und Risikobericht“ unter d) vii. „“Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken“ sowie in Abschnitt 7. „Ergänzende Angaben für die DF Deutsche Forfait AG“ des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts. Insofern gibt es nach Einschätzung des Vorstands der DF-Gruppe wesentliche Unsicherheiten, die sich auf mögliche Ereignisse oder Gegebenheiten beziehen, die bei ihrem Eintritt bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können und dazu führen können, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 278 HGB) und § 152 AktG vorgenommen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres Zugangs voll abgeschrieben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zwischen drei und dreizehn Jahren.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen.

Im Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände: Gemäß Insolvenzplan vom 29. April 2016 stehen bestimmte Vermögensgegenstände der DF AG ausschließlich für die Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger zur Verfügung und stellen dementsprechend zweckgebundenes Vermögen dar. Aufgrund dieser Zweckbindung und zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses der Gesellschaft werden diese im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände abweichend vom Gliederungsschema des § 266 HGB als eigener Posten unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen im Umlaufvermögen ausgewiesen.

In diesem Abschlussposten sind sowohl Forderungen des Restrukturierungsportfolios als auch zum Nominalwert bewertete Bankguthaben enthalten.

Das Restrukturierungsportfolio besteht aus überfälligen und rechtshängigen Forderungen gegen diverse Schuldner aus der Zeit vor Aufnahme auf die SDN Liste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control. Die Bewertung erfolgt dabei unverändert zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts liegt, unter Berücksichtigung unternehmensinterner und externer juristischer Beurteilungen, die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen Forderungen zugrunde.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert beziehungsweise zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung etwaiger notwendiger Wertberichtigungen bewertet. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet und werden mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführung unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

Die liquiden Mittel werden mit ihrem Nennwert bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft vor dem Bilanzstichtag geleistete Auszahlungen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Latente Steuern

Temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen führen insgesamt zu einer aktiven latenten Steuer, die unter Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 32,5 % ermittelt wurde. Die DF AG hat auf die Aktivierung latenter Steuern gemäß §274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführung unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt und entspricht der Satzung und der Eintragung in das Handelsregister.

Pensionsrückstellungen sind mit den entsprechenden Aktivwerten der Rückdeckungsversicherungen angesetzt, die den Erfüllungsbeträgen der Rückstellung entsprechen.

Steuerrückstellungen sind grundsätzlich mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Höhe des Erfüllungsbetrags bemisst sich nach der am Bilanzstichtag zu erwarteten Steuerschuld abzüglich evtl. geleisteter Steuervorauszahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Diese berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins.

Rückstellungen Insolvenzgläubiger: Im Rahmen des Insolvenzplanes vom 29. April 2016 haben die Gläubiger der DF Deutsche Forfait AG auf rd. 62 % ihrer Forderungen verzichtet und die restlichen rd. 38 % der Forderungen bis zur Verwertung der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände gestundet. Des Weiteren ist im Insolvenzplan festgelegt, dass die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern ausschließlich aus der Verwertung der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände erfolgt. Ebenso haben die Insolvenzgläubiger im Rahmen des Insolvenzplans verbindlich auf den Teil ihrer Forderungen unwiderruflich verzichtet, der nicht durch die Verwertung dieser Vermögensgegenstände gedeckt wird. Durch diesen unwiderruflichen Verzicht der Gläubiger stehen daher die Verpflichtungen der DF AG gegenüber den Insolvenzgläubigern zwar dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach fest.

Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses der Gesellschaft werden diese der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern abweichend vom Gliederungsschema des § 266 HGB zusammengefasst als Rückstellung Insolvenzgläubiger und Bilanzposten „Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten“ ausgewiesen.

In diesem Abschlussposten sind die Anleiheverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Verbindlichkeiten enthalten, sofern diese Verbindlichkeiten in die Erklärung des Forderungsverzichts einbezogen waren.

Die Bewertung der Rückstellungen Insolvenzgläubiger erfolgt, entgegen der für Verbindlichkeiten notwendigen Bewertung zum Erfüllungsbetrag nunmehr mit dem für Verbindlichkeitsrückstellungen maßgebenden, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Dieser wurde auf Basis der Einschätzung der Inanspruchnahme aufgrund der maximal noch zu erwartenden Verwertungserlöse aus den im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenständen ermittelt. Dabei wurden auch mögliche noch zu generierende Wertaufholungen berücksichtigt. Sofern Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr enthalten sind, erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bei der Fremdwährungsumrechnung werden die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Transaktionen während des Geschäftsjahres sind zum jeweiligen Tagesdurchschnittskurs umgerechnet worden.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

A) Anlagevermögen

Die Gliederung zum 31. Dezember 2018 und die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018 sind nachfolgend im Anlagengitter dargestellt.

Anschaffungskosten Abschreibungen
01.01.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2018
EUR
01.01.2018
EUR
Zugänge
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 72.199,64 0,00 0,00 72.199,64 10.684,00 14.245,00
72.199,64 0,00 0,00 72.199,64 10.684,00 14.245,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.638,80 0,00 0,00 1.638,80 819,80 546,00
1.638,80 0,00 0,00 1.638,80 819,80 546,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verb. Unternehmen 4.189.240,10 0,00 0,00 4.189.240,10 1.661.031,86 390.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.000.000,00 0,00 5.000.000,00 0,00 0,00 0,00
9.189.240,10 0,00 5.000.000,00 4.189.240,10 1.661.031,86 390.000,00
9.263.078,54 0,00 5.000.000,00 4.263.078,54 1.672.535,66 404.791,00
Abschreibungen Nettobuchwerte
Abgänge
EUR
31.12.2018
EUR
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 24.929,00 47.270,64 61.515,64
0,00 24.929,00 47.270,64 61.515,64
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 1.365,80 273,00 819,00
0,00 1.365,80 273,00 819,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verb. Unternehmen 0,00 2.051.031,86 2.138.208,24 2.528.208,24
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 5.000.000,00
0,00 2.051.031,86 2.138.208,24 7.528.208,24
0,00 2.077.326,66 2.185.751,88 7.590.542,88

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Der Anteil an verbundenen Unternehmen verringerte sich im Berichtsjahr um TEUR 390. Diese Veränderung resultiert aus einer Abschreibung infolge der Liquidation der Deutsche Kapital Ltd. i.L., Dubai.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bestanden keine Darlehen an verbundene Unternehmen. Im Vorjahr betrugen die Ausleihungen TEUR 5.000.

B) Umlaufvermögen

Im Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände

Die im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände von TEUR 6.071 (Vorjahr TEUR 8.541) setzten sich zum Bilanzstichtag aus Bankguthaben von TEUR 710 (Vorjahr TEUR 354) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 5.361 (Vorjahr TEUR 8.187) zusammen. Die Verringerung von TEUR 2.470 gegenüber dem letzten Bilanzstichtag resultiert im Wesentlichen aus Wertberichtigungen und Ausschüttungen an die Treuhänderin. Im Bankguthaben von TEUR 710 sind Vorauszahlungen für Rechtskosten in Höhe TEUR 509 enthalten.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen Forderungen gegenüber der DF GmbH im Zusammenhang mit der Einbringung des operativen Geschäftsbetriebes in Höhe von TEUR 1.820 (Vorjahr TEUR 1.863) sowie Forderungen gegenüber der DF Deutsche Forfait s.r.o., Prag, in Höhe von TEUR 658 (Vorjahr TEUR 714).

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Forderungen sind neben einer Forderung gegen die Treuhänderin von TEUR 43 (Vorjahr TEUR 67) im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 758 (Vorjahr TEUR 553) enthalten.

Liquide Mittel

Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 1.347 (Vorjahr TEUR 3.318).

Latente Steuern

Aktive latente Steuern aus zum 31. Dezember 2018 entstandenen steuerlichen Verlusten und Verlustvorträgen sowie aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen wurden nicht aktiviert.

C) Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt EUR 11.887.483 und ist eingeteilt in 11.887.483 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Es existiert keine andere abweichende Aktiengattung. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.

Herr Dr. Shahab Manzouri hielt zum Stichtag des 31. Dezember 2018 unverändert zum Vorjahresstichtag 79,14 % der Aktien der Gesellschaft.

Gewinnrücklage

Die gesetzliche Rücklage beträgt unverändert zum 31. Dezember 2018 weiterhin EUR 68.000,00.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 5.900.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 5.900.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (1) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen, (2) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, (3) bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs eines Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer Beteiligung an einem Unternehmen oder sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln, (4) um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde, (5) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben sowie (6) zur Bedienung von Optionsrechten, welche das Recht auf Bezug von insgesamt maximal Stück 100.000 Aktien der Gesellschaft begründen, und die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Vertriebspartner der Gesellschaft ausgegeben werden.

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.720.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammengefasst auch „Schuldverschreibungen“ und in ihrer jeweiligen Stückelung jeweils auch „Teilschuldverschreibung“) können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der DF Deutsche Forfait AG ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Optionsrechte/Wandlungsrechte auf neue Aktien der DF Deutsche Forfait AG zu gewähren. Das Grundkapital der Gesellschaft ist zu diesem Zweck um bis zu EUR 4.720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.720.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital 2016/I).

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals zum Zwecke der Beteiligung der in § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG genannten Personen am Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Optionsrechte) auszugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausstattung und Ausgabe der Optionsrechte in einem Aktienoptionsplan festzulegen („Aktienoptionsplan 2016“). Sollen Optionsrechte an den Vorstand der Gesellschaft ausgegeben werden, obliegt die Entscheidung über die Ausgabe und die Festlegung der weiteren Einzelheiten allein dem Aufsichtsrat. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.180.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.180.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten aus dem Aktienoptionsplan 2016, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 im Zeitraum bis zum 6. Juli 2021 ausgegeben werden können, von ihren Bezugsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch Lieferung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Stückaktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat folgende Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien beschlossen:

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d), e), f) und g) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d), e) oder f) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Inhabern von Bezugsrechten in Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem unter TOP 9 beschriebenen Aktienoptionsplan 2016 anzubieten und zu übertragen. Soweit eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, entscheidet darüber der Aufsichtsrat.

f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandel- und/oder Optionsanleihen zu nutzen, insbesondere zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsanleihen, die aufgrund der unter TOP 8 vorgeschlagenen Ermächtigung begeben werden.

g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen.

h) Von den Ermächtigungen in lit. c), d), e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. g) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

i) Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juni 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben.

D) Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder, Frau Attawar, ausgeschieden zum 31. Dezember 2015, Herr Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013, und Herr Wippermann, ausgeschieden zum 24. Februar 2014, bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar und Herr Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Die Verpflichtung des Unternehmens besteht darin, die zugesagten Leistungen an die Pensionsberechtigten zu erfüllen. Das Versorgungssystem ist extern durch vollständig leistungskongruente Rückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe der Altersversorgungszusagen bestimmt sich nach dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherungsansprüche und sind bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln, obwohl die Ansprüche formal keine Wertpapiere sind. Aufgrund der Kongruenz ist der Erfüllungsbetrag nach HGB gleich dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen.

Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen. Das Planvermögen der im Zusammenhang mit der Pensionsverpflichtung bestehenden Rückdeckungsversicherung wird mit der Pensionsrückstellung saldiert. In gleicher Weise wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen verfahren. Im Berichtsjahr wurden daher TEUR 18 aus der Aufzinsung des Planvermögens mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Anschaffungskosten des Planvermögens betragen zum Bilanzstichtag TEUR 588 (im Vorjahr TEUR 569).

in TEUR Erfüllungsbetrag Zeitwert
Pensionsrückstellung 588 588
Planvermögen 588 588
in TEUR Pensionsrückstellung Planvermögen
Zinsaufwand 18 0
Zinsertrag 0 18
Dienstzeitaufwand 0 0

Den Mitarbeitern der DF AG wird ab dem Tag des Eintritts in das Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt, die im Wege arbeitgeberfinanzierter Beitragszahlungen in eine Unterstützungskasse durchgeführt wird. Die Unterstützungskasse leistet nach Eintritt des Versorgungsfalls direkt an die Mitarbeiter, so dass die Bildung einer Rückstellung für die Mitarbeiter hier nicht erforderlich ist.

Steuerrückstellungen

Im Berichtsjahr wurden keine Steuervorauszahlungen geleistet und Rückstellungen für Ertragsteuern nicht dotiert. Die Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von TEUR 350 wurde für Gewerbesteueransprüche der Stadt Köln in 2016 gebildet. Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes Köln-Mitte vom 25. April 2016, dass der im Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis 01. Juli 2016 entstandene Gewinn aus Forderungsverzichten der Gläubiger als steuerbegünstigter Sanierungsgewinn zu behandeln ist, betraf nur die Körperschaftsteuer.

Sonstigen Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind ausnahmslos kurzfristiger Natur und betreffen in erster Linie:

Die Rückstellung für eine Ausgleichsverpflichtung zu Gunsten der Treuhänderin von TEUR 400 (Vorjahr TEUR 392) wegen wahrscheinlicher Nichterreichung eines Inkassobetrages von EUR 24 Mio. aus der Verwertung des Restrukturierungsportfolios. Die Verpflichtung resultiert aus dem Treuhandvertrag vom 29. April 2016, der einen Ausgleich von TEUR 800 vorsieht. Hiervon wurden in 2017 bereits TEUR 400 an die Treuhänderin überwiesen.

Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten mit TEUR 150 (Vorjahr TEUR 126).

Rückstellung für Insolvenzverbindlichkeiten

Die Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten per 31. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 6.836 (Vorjahr TEUR 9.935) betreffen Verpflichtungen gegenüber den Insolvenzgläubigern aus dem im Jahr 2016 abgeschlossenen Insolvenzverfahren und setzen sich im Wesentlichen aus Anleiheverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zusammen. Die Reduzierung der Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.099 ist auf Wertberichtigungen auf die Designierten Vermögenswerte sowie Ausschüttungen an die Treuhänderin aufgrund inkassierter Designierter Vermögensgegenstände zurückzuführen.

E) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen zukünftig gegenüber der Treuhänderin zu verrechnende Verbindlichkeiten aus Rechtsverfolgungskosten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferantenrechnungen des laufenden Geschäftsbetriebs.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der DF Deutsche Forfait s.r.o.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend eine Verpflichtung gegenüber der Treuhänderin in Höhe von TEUR 539 (Vorjahr TEUR 142) sowie Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 95 (Vorjahr TEUR 173). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr und mehr als fünf Jahren bestehen weder bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen noch bei den sonstigen Verbindlichkeiten.

F) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Forfaitierungs- und Ankaufszusagen sind an ein verbundenes Unternehmen übergegangen.

IV. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die DF AG hat im Geschäftsjahr kein eigenes Forfaitierungsgeschäft betrieben und sich auf die Holdingfunktion für die DF-Gruppe sowie das Inkasso der Vermögenswerte Gläubiger konzentriert. Daher wurde die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für den Einzelabschluss der DF AG dem Gliederungsschema nach § 275 HGB angepasst. Dementsprechend wurden auch die Vergleichszahlen 2017 an die neue Gliederung angepasst.

A) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der DF AG bestanden im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen aus Erträgen aus Konzernumlagen in Höhe von TEUR 468 (Vorjahr TEUR 322) sowie aus Erträgen aus dem Treuhandvertrag in Höhe von TEUR 139 (Vorjahr TEUR 601). Bei den Konzernumlagen handelt es sich im Wesentlichen um die Berechnung der vom Vorstand der DF AG erbrachten Leistungen für die DF GmbH. Die Erträge aus dem Treuhandvertrag bestehen aus der Festvergütung für das Inkasso der Designierten Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 100 sowie Provisionen für das Inkasso des verbliebenen sogenannten Handelsportfolios in Höhe von TEUR 39.

B) Aufwendungen für bezogenen Leistungen

Im Geschäftsjahr betrugen die Aufwendungen für bezogenen Leistungen TEUR 396 (Vorjahr TEUR 456) und betreffen ausschließlich Leistungen, die die DF AG von anderen Konzerngesellschaften bezogen hat, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

C) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus Auflösung von Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.547 (Vorjahr TEUR 2.314), Erträgen aus Kursgewinnen in Höhe von TEUR 374 (Vorjahr TEUR 74), Auflösung von Verbindlichkeiten gegenüber der Deutsche Kapital Limited, Dubai, im Rahmen der Liquidation dieser Gesellschaft in Höhe von TEUR 322 (Vorjahr TEUR 0) und Weiterbelastung von Rechtsverfolgungskosten, die im Zusammenhang mit dem Inkasso der Designierten Vermögensgegenstände stehen, an die Treuhänderin in Höhe von TEUR 688 (Vorjahr TEUR 652) zusammen.

D) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Geschäftsjahr bestanden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen aus, der Wertberichtigung auf die Designierten Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 2.772 (Vorjahr TEUR 3.193), Rechtskosten, die für das Eintreiben der Designierten Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 653 (Vorjahr TEUR 735) anfielen sowie Versicherungs-, Abschluss- und Prüfkosten von TEUR 385 (Vorjahr TEUR 367). Im Zuge des Verkaufs von Verbundgesellschaften wurde auf Forderungen in Höhe von TEUR 81 verzichtet. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Effekt. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betrugen TEUR 48 (Vorjahr TEUR 1.682)

E) Zinserträge und Zinsaufwendungen

Die Posten Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge und Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen und Zinserträge aus Ausleihungen an verbundenen Unternehmen.

F) Abschreibung auf Finanzanlagen

Die Abschreibungen betreffen eine dauernde Wertminderung für die sich in Liquidation befindende Deutsche Kapital Limited, Dubai, sowie die Wertberichtigung eines Gesellschafterdarlehens gegenüber der DF GmbH in Höhe von TEUR 2.500.

G) Ergebnis nach Steuern

Das Ergebnis nach Steuern beträgt TEUR -4.199 (Vorjahr TEUR 1.452) und ist im Wesentlichen durch die Wertberichtigung auf das Gesellschafterdarlehen, das der DF GmbH gewährt wurde, begründet.

V. Sonstige Angaben

Angabe zu § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

Die gesetzlichen Vertreter der DF AG haben bei Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 die schriftliche Versicherung gemäß § 264 Abs. 2 S. 3 HGB am 11. April 2019 abgegeben.

Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren gem. § 285 Nr. 7 HGB durchschnittlich 1 Mitarbeiter (Vorjahr 1 Mitarbeiter) und die 3 Vorstände bei der DF AG beschäftigt.

Gesellschaftsorgane

Der Dienstvertrag des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herr Dr. Shahab Manzouri ruht seit dem 17. Januar 2017.

Herr Christoph Charpentier und Frau Gabriele Krämer wurden am 7. Oktober 2016 zum Vorstand berufen.

Herr Dr. Behrooz Abdolvand wurde zum 1. November 2017 zum Vorsitzenden des Vorstandes bestellt.

Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Vorstandsbezüge insgesamt TEUR 619 (Geschäftsjahr 2017 TEUR 424); variable Bezüge fielen im Berichtsjahr nicht an (Vorjahr TEUR 80). Individualisierte Bezüge und die Grundzüge des Vergütungssystems sind gemäß §§ 285 Nr. 9 Buchstabe a und 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB im Vergütungsbericht des Lageberichts erläutert.

Aufsichtsrat

Franz Josef Nick (Vorsitzender seit 28.01.2019)

Selbständiger Rechtsanwalt

Geschäftsführender Mitgesellschafter der Maleki International Services For Finance GmbH, Frankfurt

Dr. Ludolf von Wartenberg

Selbständiger Unternehmensberater in Berlin

Verwaltungsratsvorsitzender des Industrie-Pensions-Verein e.V., Berlin

Kuratoriumsvorsitzender der Hanns Martin Schleyer-Stiftung, Berlin

Kuratoriumsvorsitzender des Institut Finanzen und Steuern e.V., Berlin

Prof. Dr. Wulf-W. Lapins (seit 24.08.2018)

Leiter des Büros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Albanien

Ausgeschiedene:

Dr. Tonio Barlage (Vorsitzender bis 31.12.2018)

Geschäftsführer der Bryan, Garnier & Co. GmbH, München

Geschäftsführer der Trinamic Motion Control GmbH, Hamburg

Geschäftsführer der PolyTechnos Partners & Team GmbH, München

Geschäftsführer der Barlage Beratungs- und Verwaltungs GmbH, Hamburg

Die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit für das Geschäftsjahr 2018 betrug TEUR 77 ohne Umsatzsteuer (im Vorjahr TEUR 73).

Pensionsrückstellungen für frühere Organmitglieder

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 588 (Vorjahr TEUR 569) gebildet, denen leistungskongruente Rückdeckungen gegenüberstehen.

Verzeichnis des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB

Gesellschaft Anteil am Eigenkapital Grund-/Stammkapital Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 Ergebnis des Geschäftsjahres 2017
DF Deutsche Forfait s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100% EUR 11.748,58 EUR -273.057,02 EUR -342.242,63
CZK300.000,00 CZK -7.003.093,51 CZK -8.739.165,65
DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100 % EUR 60.701,00 EUR 480.051,28 EUR -41.220,82
CZK 1.550.000,00 CZK 12.311.875,29 CZK -1.052.573,58
Deutsche Kapital Ltd. i.L., Dubai / Vereinigte Arabische Emirate 100 % EUR 2.105.394,81 EUR -151.315,03
USD 2.525.000,00 USD -181.472,11
DF Deutsche Forfait GmbH, Köln 100% EUR 25.100,00 EUR -611.459,77 EUR -1.616.992,35

Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 die DF Deutsche Forfait s.r.o, die DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. und die DF Deutsche Forfait GmbH berücksichtigt. Die Deutsche Kapital Limited i.L., Dubai, befindet sich weiterhin in Liquidation.

Anmerkung zu § 285 Nr. 17 HGB

Für die erbrachten Dienstleistungen der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sind der DF AG Gesamthonorare in Höhe von TEUR 152 (Vorjahr TEUR 167) in Rechnung gestellt worden. Diese verteilen sich auf die einzelnen erbrachten Leistungen wie folgt:

Abschlussprüfungsleistungen TEUR 147 (Vorjahr TEUR 134)
Sonstige Leistungen TEUR 5 (Vorjahr TEUR 33)

Die sonstigen Leistungen betreffen eine gutachterliche Stellungnahme zur Würdigung ob ein Verlust mindestens in Höhe der Hälfte des bestehenden Grundkapitals der DF AG eingetreten ist.

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses der DF AG und unterjährige Zwischenabschlüsse.

Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Folgende Mitteilungen nach dem WpHG über Beteiligungen, die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 fortbestehen, hat die DF AG erhalten:

Herr Dr. Shahab Manzouri, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Hirtenweg 14, 82031 Grünwald, Deutschland, am 06. Juli 2016 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20%, 25%, 30%, 50% und 70% überschritten hat und an diesem Tag 79,14% (dies entspricht 9.408.170 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Frank Hock, Pullach, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Juni 2018 in einer Korrekturmitteilung mitgeteilt, dass sein Stimmechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Hirtenweg 14, 82031 Grünwald, Deutschland, am 25. Juni 2018 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tag 2,97 % (dies entspricht 353.134 Stimmrechten) betragen hat. 2,97 % dieser Stimmrechte sind ihm über die Hock Capital Management GmbH zugeordnet worden, 0,00 % werden von ihm als Herrn Frank Hock gehalten.

Angabe nach § 285 Nr. 16 HGB

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex für das Berichtsjahr abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären im April 2019 auf der Homepage der Gesellschaft (www.dfag.de) zugänglich gemacht worden.

Konzernverhältnisse nach § 285 Nr. 14 i. V. m. § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Die DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung, stellt zum 31. Dezember 2018 für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS und einen Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst wurde, auf. Dieser ist im elektronischen Bundesanzeiger offen zu legen.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 7,43 Mio. (Vorjahr EUR 3,23 Mio.) in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Die DF Deutsche Forfait GmbH, eine 100%-ige Tochter der DF AG, hat am 1. Februar 2019 mit dem Mehrheitsgesellschafter der DF AG einen Darlehensvertrag in Höhe von EUR 15 Mio. unterzeichnet. Das unbesicherte, nachrangige Darlehen hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird in Höhe des 12-Monats-EURIBOR + 1 Prozentpunkt verzinst. Das Darlehen wurde inzwischen an die DF GmbH in voller Höhe ausgezahlt.

 

Grünwald, 11. April 2019

gez. Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DF Deutsche Forfait AG, Grünwald

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend: Lagebericht) der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir weisen auf Abschnitt I des Anhangs und auf Abschnitt 5.d) vii. „Chancen- und Risikobericht – Risiken – Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken“ sowie Abschnitt 7. „Ergänzende Angaben für die DF Deutsche Forfait AG“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass ein bestandsgefährdendes Risiko für die DF Gruppe und aufgrund der Abhängigkeiten als Holding-Gesellschaft für die DF Deutsche Forfait AG besteht, wenn es ihren Tochtergesellschaften im laufenden Geschäftsjahr nicht gelingt, aufgrund von negativen Entwicklungen in der Zielregion oder in der Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern in ausreichendem Maße Erträge zu erzielen, um im laufenden Geschäftsjahr neben den eigenen operativen Kosten die Konzernumlage, etwaige Ausschüttungen sowie sonstige Verpflichtungen gegenüber der DF AG zu bedienen. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass die DF Deutsche Forfait AG möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Wie in Abschnitt I des Anhangs und in Abschnitt 5.d) vii. „Chancen- und Risikobericht – Risiken – Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken“ sowie Abschnitt 7. des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

(1) Risiko für den Abschluss

(2) Prüferisches Vorgehen

(3) Verweis auf zugehörige Angaben

(1) Bewertung des Restrukturierungsportfolios

(1) Risiko für den Abschluss

Der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG weist zum 31. Dezember 2018 in dem Posten „Im Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände“, sämtliche Vermögensgegenstände aus, die entsprechend der Regelungen des Insolvenzplans vom 29. April 2016 zweckgebunden ausschließlich für die Befriedigung der Ansprüche der Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehen. Unter anderem sind dies überfällige und rechtshängige Forderungen gegen diverse Schuldner aus der Zeit vor Aufnahme auf die Specially Designated Nationals and Blocked Persons-Liste des US-amerikanischen Finanzministeriums. Die Forderungen dieses so genannten Restrukturierungsportfolios weisen zum 31. Dezember 2018 einen Buchwert in Höhe von TEUR 6.535 auf. Die Bewertung der Forderungen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Der Ermittlung des beizulegenden Werts liegt, unter Berücksichtigung unternehmensinterner und externer juristischer Beurteilungen, die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen Forderungen zugrunde.

Das Ergebnis dieser Bewegung ist in hohem Maße von der Einschätzung des zukünftigen Ausgangs der anhängigen Verfahren durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft abhängig und somit mit einer hohen Schätzunsicherheit verbunden. Aus unserer Sicht war der Sachverhalt aufgrund der betragsmäßigen Höhe der Wertansätze und aufgrund der Auswirkungen der hohen Schätzunsicherheit auf den Buchwert der Forderungen und damit auf den Jahresabschluss der Gesellschaft im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen der Prüfung der Bewertung des Restrukturierungsportfolios haben wir für die einzelnen Forderungen des Restrukturierungsportfolios, unter Würdigung der unternehmensinternen und externen juristischen Beurteilungen, die durch die gesetzlichen Vertreter vorgenommene Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzbarkeit und der daraus abgeleiteten beizulegenden Werte der einzelnen Forderungen beurteilt. Dazu haben wir die interne Dokumentation zu dem jeweiligen Schuldner gewürdigt, eine Befragung der gesetzlichen Vertreter sowie des für die Abwicklung des Restrukturierungsportfolios verantwortlichen Mitarbeiters durchgeführt. Ergänzend haben wir Rechtsanwaltsbestätigungen der die jeweiligen Verfahren betreuenden Rechtsanwälte eingeholt. Anhand der hierin enthaltenen Beurteilung haben wir die Vertretbarkeit der Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten durch die gesetzlichen Vertreter beurteilt.

(3) Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben zur Bewertung des Restrukturierungsportfolios sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ sowie unter “ Erläuterungen zur Bilanz – Im Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände“ des Anhangs enthalten.

(2) Bewertung der Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten

(1) Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG werden als „Rückstellungen Insolvenzverbindlichkeiten“ die dem Grunde aber nicht der Höhe nach feststehenden Verbindlichkeiten gegen die Insolvenzgläubiger der Gesellschaft ausgewiesen. Die Rückstellungen weisen zum 31. Dezember 2018 einen Buchwert in Höhe von TEUR 7.300 auf. Im Rahmen des Insolvenzplans vom 29. April 2016 haben die Gläubiger der DF Deutsche Forfait AG auf rd. 62 % ihrer Forderungen verzichtet und die restlichen rd. 38 % der Forderungen bis zur Verwertung der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände gestundet. Ebenso haben die Insolvenzgläubiger im Rahmen des Insolvenzplans verbindlich auf den Teil ihrer Forderungen unwiderruflich verzichtet, der nicht durch die Verwertung dieser Vermögensgegenstände gedeckt wird. Durch diesen unwiderruflichen Verzicht der Gläubiger stehen daher die Verpflichtungen der DF Deutsche Forfait AG gegenüber den Insolvenzgläubigern zwar dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach fest. Die Bewertung der Rückstellungen für Insolvenzgläubiger erfolgt mit dem für Verbindlichkeitsrückstellungen maßgebenden, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Dieser wurde auf Basis der Einschätzung der Inanspruchnahme aufgrund der maximal noch zu erwartenden Verwertungserlöse, unter Berücksichtigung möglicher noch zu generierender Wertaufholungen, aus den im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenständen ermittelt.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des zukünftigen Ausgangs der anhängigen Verfahren sowie der Einschätzung der möglichen Wertaufholungen durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft abhängig. Aus unserer Sicht war der Sachverhalt aufgrund der betragsmäßigen Höhe der Wertansätze und aufgrund der Auswirkungen der hohen Schätzunsicherheit auf den Buchwert der Rückstellungen und damit auf den Jahresabschluss der Gesellschaft im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung der Bewertung der Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten haben wir zunächst die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter über die maximal noch zu erwartenden Verwertungserlöse aus den im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenständen beurteilt. Hierzu haben wir unsere Erkenntnisse und Prüfungsnachweise aus der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern der DF Deutsche Forfait AG vorgenommenen Einschätzung der Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzbarkeit und der daraus abgeleiteten beizulegenden Werte der einzelnen Forderungen des Restrukturierungsportfolios (vgl. unserer diesbezüglichen Ausführung in vorstehendem Unterabschnitt „Bewertung des Restrukturierungsportfolios“) verwendet. Die durch die gesetzlichen Vertreter hieraus abgeleitete Einschätzung der Inanspruchnahme aus den Insolvenzverbindlichkeiten haben wir nachvollzogen und gewürdigt.

(3) Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben zur Bewertung der Rückstellungen Insolvenzverbindlichkeiten sind im Abschnitt „Bewertungsgrundlagen“ sowie unter „Erläuterungen zur Bilanz – Rückstellung für Insolvenzverbindlichkeiten“ des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB sowie

die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.

Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. August 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Schuster.

 

München, den 12. April 2019

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stephan Mauermeier, Wirtschaftsprüfer

Andreas Schuster, Wirtschaftsprüfer

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