Start Justiz Saarländisches Oberlandesgericht verhandelt zum VW-Dieselskandal

Saarländisches Oberlandesgericht verhandelt zum VW-Dieselskandal

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Der für den Landgerichtsbezirk Saarbrücken für sogenannte Dieselverfahrenzuständige 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichtshat ininsgesamt sieben Rechtsstreitigkeiten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung bestimmt.

Die sieben Verfahren (Az. 2 U 31/18, 2 U 32/18,2 U 36/18,2 U 45/18,2 U 65/18, 2 U 80/18 und 2 U 92/18), die in der Vorinstanzvon der 12. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken entschieden wurden, betreffen allesamt eine der Fallgruppen der sogenannten Dieselverfahren: Die klagenden Fahrzeugeigentümer begehren von der Volkswagen AG als Herstellerin des in den Fahrzeugen verbauten VW -Dieselmotors Typ EA 189 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Form der Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung von gezogenen Nutzungsvorteilen für gefahrene Kilometer Zug um Zug gegen Übereignung des jeweiligen Fahrzeugs.
Das Landgericht hat den Klagen überwiegend stattgegeben und die Volkswagen AG unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines deliktischen Schadensersatzanspruchs aus §§ 826, 31 BGB unter Anrechnung von gezogenen Nutzungsvorteilen zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückübereignung des jeweiligen Fahrzeugs verurteilt.
Hiergegen richtet sich die Berufung der Volkswagen AG, die mit ihren Rechtsmitteln die Klageabweisung erstrebt. In drei der sieben Verfahren (Az. 2 U 36/18,2 U 65/18und 2 U 80/18) haben auch die Kläger Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.
Mit ihren Rechtsmitteln wenden sie sich gegen den vom Landgericht in Abzug gebrachten Nutzungswertersatz und möchten die Ausurteilung eines höheren Rückzahlungsanspruchs erreichen.
Der zuständige 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts hat Termin zur mündlichen Verhandlung in allen acht Verfahren einheitlich bestimmt auf Mittwoch, den 29. Mai 2019, 10.00 Uhr, Saal 144HG.
Bei Interesse an einer Teilnahme an diesen Terminen ist eine kurze Mitteilung an die Pressestelle empfehlenswert, da es kurzfristig zu Terminaufhebungen kommen kann.

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