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BaFin warnt: Crédit Union EEIG ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Credit Union EEIG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Zudem verfügt das Unternehmen nicht über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Credit Union EEIG untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Credit Union EEIG mit angeblichen Sitzen in 85106 Sundsvall, Schweden, und 78234 Engen, Deutschland, tritt an interessierte Anleger mit dem Angebot heran, (Mitgliedschafts-)Anteile (sogenannte „Units“ in einem „Unit-System“) von ihr zu erwerben. Darüber hinaus bietet das Unternehmen die Gewährung von zinslosen Gelddarlehen an jeden Gesellschafter an.

Durch seine Firmierung als „Credit Union“ erweckt das Unternehmen fälschlich den Eindruck, eine beaufsichtigte Genossenschaftsbank zu sein.

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