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Cyberversicherungen – Was beinhalten sie?

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TheDigitalWay / Pixabay

Cyberversicherungen treten für Schäden ein, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Die Angebote richteten sich ursprünglich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen, doch mittlerweile werden auch privaten Nutzern solche Policen angeboten.

Mitunter ist auch von Cyberschutz, Data-Risk, Datenschutz-, Hacker-, oder Datenträgerversicherung die Rede. Hier handelt es sich um eine junge Sparte, deren Angebote aufgrund großer Leistungsunterschiede nur schwer vergleichbar sind.

Die meisten Cyberversicherungen bieten vor allem Unterstützung bei Cybermobbing und Rufschädigung. Insbesondere erfolgt eine Fallanalyse, Löschung problematischer Einträge und Hilfe durch Rechtsanwälte und Psychologen. Nach einem Virenangriff ist ein finanzieller Zuschuss für die Datenrettung und Schutz beim unrechtmäßigen Onlineshopping versichert. Letztendlich kommen die Cyberversicherungen für die Kosten auf, die mit der vollständigen EDV-Wiederherstellung anfallen. Daneben bieten die Versicherer meist direkte Hilfeleistungen – so genannte „Assistanceleistungen“ – an.

Wichtig ist stets, dass seitens des Versicherten präventiv für den Schutz des Systems gesorgt wird, z. B. mit dem Einsatz von aktuell gehaltenen Virenscannern und ähnlichen Maßnahmen. Nur dann würde eine Cyberversicherung den Schaden auch übernehmen.

Welche Cyberrisiken sind bereits versichert?

Viele „gängigen“ aktuellen Versicherungsverträge sichern bereits Aspekte der Cyberrisiken ab. Immer gilt: Besteht hier ein Vertrag, sollte geprüft werden, ob solche Schäden auch enthalten sind!

Leitet jemand unabsichtlich einen schädigenden Virus weiter, kann die Private Haftpflichtversicherung (PHV) für die Folgekosten aufkommen – und die sollte jeder haben. Diese Versicherung tritt nämlich dann ein, wenn einem Dritten ein Schaden im privaten Bereich unabsichtlich zugefügt wird, und dazu gehört bei vielen Policen auch das Internet. Daneben wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab.

Auch für Daten- und Identitätsdiebstahl ist man bereits teilweise über „herkömmliche“ Policen versichert. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld ggf. über die Bank zurückholen. Der Hausratversicherungsvertrag kann Schutz beim Onlinebanking enthalten und deckt damit die entstandenen Schäden. Darüber hinaus erstreckt er sich oft auch auf gestohlene Daten und die daraus entstehenden Folgeschäden, wenn z. B. missbräuchlich Einkäufe im Internet getätigt wurden.

Die Rechtsschutzversicherung tritt im Fall eines Rechtsstreits ein. Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer beispielsweise die Anwaltskosten und Prozesskosten. Die gilt oft auch für Probleme, die aus der Internetnutzung erwachsen.

Die Kosten für die Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die man beispielsweise als Mobbingopfer erleiden kann, übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenversicherer.

Urheberrechtsverletzungen sind meist nicht versichert

Werden Musik, Filme oder andere Dateien ohne Erlaubnis der Rechteinhaber heruntergeladen, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Wenn Fotos veröffentlicht werden, auf denen Personen erkennbar sind, die vorher nicht ihre Einwilligung dazu gegeben haben, kann das eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sein. Solche Verletzungen sind meist nicht versichert.

Allenfalls Beratungsrechtsschutz ist dort zu finden. Die Abmahnkosten muss man dann selbst tragen. Einzige Ausnahme: Die erhobenen Ansprüche sind nicht berechtigt. Dann trägt die Cyberversicherung die angefallenen Kosten. Aber auch private Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen tragen einen solchen Schaden!

Eine Cyberversicherung ist für Unternehmen sinnvoll, die mit sensiblen Daten arbeiten und deren Geschäftsbetrieb von deren Verfügbarkeit abhängt. Für den privaten Bereich ist unter momentaner Betrachtung ein derartiger Schutz oft überflüssig. Bevor eine Cyberversicherung für den privaten Bereich abgeschlossen wird, sollten erst die bereits bestehenden Versicherungen dahingehend geprüft werden, welche Cyberfälle mit diesem Schutz schon abgedeckt sind.

Abhängig vom Internetverhalten sollte die private Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutzversicherung also eher aktualisiert oder abgeschlossen werden. Bleibt dann noch ein nicht versichertes Risiko, kann über eine separate Versicherung nachgedacht werden. Wenig Sinn machen in vielen Fällen pauschale Pakete.

Über die meisten großen Versicherer ist ein solcher Schutz privater Risiken zu erhalten. Hier ist zu beachten, dass Vermögensschäden oft nur bis zu einer bestimmten Grenze, beispielsweise 10.000 Euro, versichert sind. Die Datenrettung wird beispielsweise nur bis zu einem Betrag von 1.000 Euro abgedeckt. Zu erhalten ist der Schutz ab einem Jahresbeitrag von rund 40 Euro. Dieser kann aber abhängig vom Versicherungsumfang auch deutlich höher sein.

Quelle: VZ NRW

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