Start Allgemein Pensionskasse der Caritas VVaG: BaFin untersagt Neugeschäft

Pensionskasse der Caritas VVaG: BaFin untersagt Neugeschäft

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Mai 2018 der Pensionskasse der Caritas VVaG das Neugeschäft untersagt. Das Unternehmen kann gegenwärtig die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend ist.

Der Pensionskasse wurde untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen. Ausgenommen hiervon sind (a) Verträge mit ausgleichsberechtigten Personen aus einer internen Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), (b) oszillierende Beiträge im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen sowie (c) bis zum Datum des Zugangs der Anordnung vertraglich vereinbarte dynamische Erhöhungen im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen.

Der Widerspruchsbescheid ist mit Ablauf des 26. Oktober 2018 bestandskräftig geworden

Pensionskasse der Caritas VVaG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Organe der Gesellschaft

Vertreterversammlung

Marina Best, Köln

Stephan Bitzinger, Kumhausen

Marianne Blesius, Zemmer

Peter Braun, Bad Mergentheim

Harry Buchstein, Arnsberg

Oliver Butke, Zürich

Marion Damm, Dresden

Christof Ditzel, Finnentrop

Rainer Eckmaier, Bamberg

Dr. Joachim Eder, Neuburg am Inn

Dr. Antonia Ehring, Leverkusen

Gabriel Faber, Soest

Günter Fuchs, Bad Driburg

Franz-Josef Hartmann, Bad Driburg

Renate Heinzmann, Freiburg

André Kampmann, Arnsberg

Elmar Kober, Oberschwarzach

Petra Kuth, Köln

Michael Kuth, Köln

Ralf Küthe-zur-Lienen, Bersenbrück

Wolfgang Menze, Prenzlau

Christa Meyer, Koblenz

Josef Müller, Beckingen

Ursula Osthoff, Arnsberg

Annegret Rassi Warai, Minden

Wolfgang Rattai, Neukirchen

Michael Schulze, Eschweiler

Stefan Sendker, Münster

Michael Süßmilch, Wermsdorf

Norbert Wemhoff, Georgsmarienhütte

Aufsichtsrat

Thomas Vortkamp,
Dipl.-Kaufmann,
Gundelfingen,
Vorsitzender

Herbert Schäffer,
Dipl.-Verwaltungswirt,
Paderborn,
Stellvertretender Vorsitzender

Harry Buchstein,
Verwaltungsdirektor i. R.,
Arnsberg

Renate Heinzmann,
Betriebswirtin,
Freiburg/Br.

Gerhard Krane,
Geschäftsführer,
Lippetal

Alfons Neumann,
Caritasdirektor i. R.,
Schwerin

Stefan Sendker,
Bilanzbuchhalter,
Münster

Vorstand

Geschäftsführende Vorstandsmitglieder:

Christof Heinrich,
Dipl.-Mathematiker, Aktuar DAV, Erftstadt,
Vorsitzender

Stephan Sander,
Dipl.-Kaufmann,
Köln

Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder:

Willy Schmitz,
Betriebswirt, Dresden

Michael Wrobel,
Versicherungsfachwirt, Billerbeck

Treuhänder

Dirk Riesenbeck-Müller,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hürth

Stellvertretender Treuhänder

Stefan Szük,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
Pulheim

Verantwortlicher Aktuar

Dr. Friedemann Lucius,
Köln

Abschlussprüfer

RBS BBE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln

Abkürzungsverzeichnis

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.
Abs. Absatz
AfA Absetzung für Abnutzung
AIF Alternative Investmentfonds
AVR Arbeitsvertragsrichtlinien (des Deutschen Caritasverbandes)
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
bAV betriebliche Altersversorgung
bzw. beziehungsweise
DAV Deutsche Aktuarvereinigung e.V.
DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
EDV elektronische Datenverarbeitung
EU Europäische Union
Euro
e.V. eingetragener Verein
HGB Handelsgesetzbuch
i.S.v. im Sinne von
IT Information Technology (Informationstechnologie)
i.V. m. in Verbindung mit
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
Mio. Million(en)
Nr. Nummer
RechVersV Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
RfB Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Tsd. Tausend
u. a. unter anderem
US/USA Vereinigte Staaten von Amerika
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
z. B. zum Beispiel

Lagebericht

1. Rahmenbedingungen

2. Geschäftsverlauf

3. Ausblick

4. Bericht über Chancen und Risiken

Der Vorstand der Pensionskasse der Caritas VVaG legt hiermit den Lagebericht über das Jahr 2016, das 64. Geschäftsjahr der Pensionskasse, sowie die Jahresbilanz zum 31.12.2016 und die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 einschließlich Anhang vor.

Die Pensionskasse der Caritas VVaG ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 VAG; Geschäftsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.

Die Pensionskasse wurde im Jahre 1952 gegründet, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Caritasbereichs eine geeignete Einrichtung zum Aufbau einer Altersversorgung zur Verfügung zu stellen. Sie hat ihre Geschäftstätigkeit zum 10.03.1953 aufgenommen. Seit dem 18.08.2016 (Genehmigung der Satzungsänderung durch die BaFin) lautet die Firmenbezeichnung Pensionskasse der Caritas VVaG, der Begriff SELBSTHILFE entfällt.

Versicherungsfähig sind alle jetzigen und früheren Mitarbeiter aus den Einrichtungen der Deutschen Caritas und der katholischen Kirche sowie deren Angehörige und die Mitglieder der Ordensgemeinschaften.

Zweck des Vereins ist es, den bei ihm versicherten Mitgliedern nach Maßgabe der Satzungsbestimmungen folgende Leistungen zu gewähren:

a)

eine lebenslange Altersrente,

b)

optional eine Rente bei Erwerbsminderung,

c)

optional eine Witwen-, Witwer- und Waisenrente für die Hinterbliebenen,

d)

ein Sterbegeld.

Weitere Versicherungszweige werden nicht betrieben.

Versicherungsgeschäfte gegen festes Entgelt ohne Begründung einer Mitgliedschaft auf der Grundlage des § 177 Abs. 2 werden nicht getätigt.

Die Pensionskasse ist seit 1966 Träger betrieblicher Altersversorgung gemäß den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (Versorgungsordnung B). Seit dem Jahr 1999 ist die Pensionskasse Träger der betrieblichen Altersversorgung gemäß dem Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD), dort Versorgungsordnungen B und C. Betriebliche Altersversorgung bedeutet eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Dienstgebern sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch mit Geschäftspartnern.

Die Pensionskasse der Caritas bietet heute über 400 Einrichtungen der Caritas und der katholischen Kirche eine professionelle betriebliche Altersversorgung mit über 60 Jahren Erfahrung. Altersvorsorge über eine Pensionskasse sichert ein lebenslanges zusätzliches Renteneinkommen.

Neben der eigenen Altersrente kann Vorsorge für die Familie in Form von Hinterbliebenenrenten getroffen werden.

Zusätzlich werden die finanziellen Folgen der Erwerbsminderung abgesichert. Für diesen Versicherungsschutz ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Analog zur Gesetzlichen Rentenversicherung gilt eine Wartezeit, diese beträgt in den Tarifen der Pensionskasse drei Jahre. Im Fall der Erwerbsminderung zahlt die Pensionskasse nach erfüllter Wartezeit die volle Erwerbsminderungsrente – unabhängig von der Stufe der Erwerbsminderung.

Die Zahlung der Altersrente kann wahlweise zwischen dem 62. Lebensjahr und dem 67. Lebensjahr beginnen. Voraussetzung ist, dass kein Erwerbseinkommen mehr bezogen wird.

Für die Absicherung der Hinterbliebenen zahlt die Pensionskasse bei Tod des Mitglieds eine lebenslange Rente in Höhe von 60% der versicherten Altersrente für den hinterbliebenen Ehepartner und die dem Ehepartner rechtlich gleichzustellenden Partnerschaften sowie Waisenrenten nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen. Auch hier gilt eine Wartezeit von drei Jahren ab Versicherungsbeginn. Wie beim Anspruch auf Erwerbsminderungsleistungen entfällt beim Hinterbliebenenschutz bei Arbeitsunfällen die Wartezeit und es besteht sofortiger Versicherungsschutz.

Die Tarife der Pensionskasse sind den Erfordernissen der betrieblichen Altersversorgung entsprechend ohne Abschlusskosten kalkuliert („ungezillmerte Tarife“); den Versicherten steht ab Vertragsbeginn ein Vertragsguthaben von mindestens 92% der gezahlten Beiträge zur Verfügung. Damit ist bei der Entgeltumwandlung nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach ein unverfallbarer Anspruch ab Versicherungsbeginn gegeben. Diese besondere Produkteigenschaft ist für Mitarbeiter und Dienstgeber gleichermaßen von entscheidender Bedeutung, da in Deutschland die durchschnittliche Beschäftigungsdauer weniger als fünf Jahre beträgt.

Mitglieder, die aus den Diensten einer caritativen oder kirchlichen Einrichtung ausscheiden, können ihren Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber oder mit eigenen Mitteln weiterführen.

Eine Übertragung auf andere Altersversorgungseinrichtungen ist ebenfalls problemlos möglich. Häufig ziehen Arbeitgeber es allerdings vor, einen neuen Mitarbeiter mit einem neuen Vertrag in ihr Versorgungswerk zu integrieren, statt den bestehenden Vertrag des neuen Mitarbeiters zu übernehmen. In den meisten dieser Fälle führt eine Übertragung auf einen neuen Versicherungsträger für den Mitarbeiter jedoch zu einer erheblichen Leistungsminderung. Zudem ist auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Weiterführung eines bestehenden Vertrages für den neuen Arbeitgeber besonders empfehlenswert.

Verbandsmitgliedschaften

Die Pensionskasse ist Mitglied im Deutschen Caritasverband e.V., Freiburg.

Die Pensionskasse ist Mitglied der aba – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Berlin.

Betriebliche Altersversorgung – unverzichtbarer Bestandteil einer umfassenden Lebens- und Zukunftsplanung

Es ist nachvollziehbar, dass vor dem Hintergrund der anhaltend niedrigen Zinsen und der hohen Staatsverschuldung in Europa das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit steigt. Im Hinblick auf die Anlage der Beiträge für das spätere Alterseinkommen stehen daher der Kapitalerhalt und die höchstmögliche Sicherheit im Vordergrund. Aufgrund der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderung sowie der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos, der Versorgung von Hinterbliebenen und vor allem der Sicherung des Einkommens für die Dauer des eigenen Lebens bleibt die betriebliche Altersversorgung (bAV) auch im Jahr 2017 eine gute Möglichkeit der Altersversorgung.

Die bAV ist aufgrund ihrer sicherheitsorientierten Anlagevorschriften die „geborene“ Lösung für diese Anforderungen. Das Geschäftsmodell der Pensionskasse der Caritas, das aufgrund seiner kostengünstigen Struktur lebenslange Garantieleistungen erbringt, kann sich daher auch in schwierigen Zeiten behaupten. Es ist Ziel und Aufgabe der Pensionskasse, das Altersvorsorgevermögen ihrer Mitglieder auch in schwierigen Kapitalmärkten zu erhalten und zu mehren.

1. Rahmenbedingungen

1.1 Kapitalmärkte

„Prognosen sind schwierig – insbesondere, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Unter diesem Leitgedanken stand die Entwicklung an den Kapitalmärkten in 2016. So war weder das Brexit-Votum im Sommer noch die Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten von den Prognostikern erwartet worden. Außerdem herrschte Konsens darüber, dass 2016 die Aktienanlage alternativlos sei und die Anlage in sicheren Staatsanleihen (Deutschland, Schweiz oder Japan) von Risiko ohne Rendite geprägt ist. Die Realität bzw. Entwicklung an den Märkten lehrte anderes. Selbst die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe fiel im Jahresverlauf deutlich ins Negative, so dass zwischenzeitlich die Kursgewinne ein Vielfaches der laufenden Verzinsung ausmachten. Ausgehend von einem Renditeniveau von 0,6% zum Jahresanfang ermäßigte sich dieses per Saldo zu Jahresende auf 0,19%, so dass eine Gesamtperformance für Bundesanleihen von 5,1 % zu Buche stand.

Im Aktienbereich wurde das Ergebnis erneut durch die letzten zwei Handelswochen bestimmt. Nach deutlichen Kursverlusten zum Jahresanfang war das Ausgangsniveau erst wieder Mitte Dezember erreicht worden. Der EURO STOXX 50 endete bei 3.285,57 Punkten, was einerseits der Jahreshöchststand war und andererseits gegenüber dem Jahresanfang ein Plus von 0,55% bedeutete. Nach dem unterdurchschnittlichen Zuwachs in 2015 (3,85%) wurde die Risikobereitschaft für die Aktienanlage eines Buy-and-hold-Anlegers erneut nicht belohnt. Bei einer Schwankungsbreite von über 600 Punkten lässt sich aber erkennen, dass zweistellig positive oder negative Ergebnisse möglich waren und ein entscheidender Erfolgsfaktor die Verlustbegrenzung war.

In vielen Bereichen waren die Verlierer des Vorjahres die Gewinner des abgelaufenen Geschäftsjahres. Insbesondere die Erholung bei den Rohstoffen führte zu entsprechenden Gewinnen. Somit konnten vor allem die Anleihen der Emerging-Markets-Länder neben ihrer laufenden Verzinsung auch Verluste des Vorjahres aufholen.

Eine weitere Erkenntnis des abgelaufenen Jahres scheint zu sein, dass „politische Börsen kurze Beine haben“. Während das Brexit-Votum noch 48 Stunden das Geschehen an den Börsen beherrschte, wurde das Wahlergebnis in den USA bereits nach wenigen Stunden „verdaut“. Terroranschläge wie die in Nizza und Berlin üben mittlerweile keinen Einfluss mehr auf die Börsen aus. Die Finanzmärkte entkoppeln sich unter Umständen auch aufgrund der Eingriffe der Notenbanken immer mehr von der Realität oder definieren die Wirklichkeit neu. Insgesamt aber hat sich das makroökonomische Umfeld verbessert, und die Erwartungen für 2017 wurden kaum verändert. Letztlich spiegelt sich aber ein höheres Maß an Unsicherheit und damit verbunden an Risiko in allen Einschätzungen wider, so dass sehr volatile Phasen an den Kapitalmärkten erwartet werden.

Planungsrechnungen der Pensionskassenverantwortlichen für das nächste halbe Jahrzehnt zeigen, dass trotz niedriger Zinsen auf Wertpapiere die Erzielung des Rechnungszinses weiterhin möglich ist.

Schwierigkeiten erwachsen indes aus aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die in Zeiten schwacher Kapitalerträge Vorsorgemaßnahmen erfordern, die aus den schwachen Erträgen dauerhaft nicht zusätzlich erwirtschaftet werden können. Dies führt bereits jetzt zu kaufmännisch unsinnigen Maßnahmen:

Verkauf gut verzinslicher Wertpapiere aus dem Bestand, um mit den Erträgen aus den stillen Reserven die sogenannten Zinszusatzreserven bilden zu können; dies schafft ein Wiederanlagerisiko.

Niedrige Renditen und ein beschränktes Angebot an festverzinslichen Emissionen mit einer Laufzeit von zehn Jahren führen dazu, dass immer längere Laufzeiten eingegangen werden müssen.

Auflösung von Eigenkapital, um Zinszusatzreserven bilden zu können – mit der Folge, dass bei Unterschreiten der gesetzlichen Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung voraussichtlich kein Neugeschäft mehr gezeichnet werden dürfte.

Nach Verbrauch des Eigenkapitals würden satzungsgemäß Eingriffe in die Leistungen erforderlich.

Damit würde das Vorsorgeinstrument der Zinszusatzreserve gerade das bewirken, was es verhindern soll. Wenn auch nicht beabsichtigt, so wird damit doch billigend in Kauf genommen, dass die Pensionskasse mittelfristig mehr Geld ausgeben muss, als sie bei unveränderter Kapitalmarktlage einnehmen kann.

Um die Auswirkungen dieser aufsichtsrechtlichen Fehlsteuerung zu begrenzen, wird derzeit versucht, politisch Einfluss auf den Verordnungsgeber auszuüben. Parallel dazu werden bereits Gespräche geführt, die die Beschaffung von Eigenmittelsurrogaten (Nachrangdarlehen, Genussrechte etc.) zum Ziel haben.

Die dringend erforderlichen Anpassungen des Gesetzes- und Verordnungsrahmens werden voraussichtlich nicht mehr vor der Bundestagswahl 2017 erfolgen.

1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Nationale Entwicklungen

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, noch in der laufenden Legislaturperiode Maßnahmen zur Förderung und Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu beschließen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen mehrere Ziele verfolgt werden:

a)

Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung bei Beschäftigten mit niedrigerem Einkommen,

b)

Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen,

c)

Anlage in Produktivkapital mit besseren Ertragsmöglichkeiten.

Ende 2015 hatten ca. 18,5 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft, das sind knapp 60% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Besonders in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen besteht noch erheblicher Nachholbedarf für die betriebliche Altersversorgung. So verfügen in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten lediglich ca. 28% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Betriebsrentenanwartschaft. Knapp 47% der Beschäftigten mit weniger als 1.500 € Einkommen im Monat haben weder eine Betriebs- noch eine Riester-Rente. Deshalb sind weitere Anstrengungen und auch neue Wege notwendig, um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit verbunden ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte zusätzliche Altersversorgung zu erreichen.

Wesentliche Regelungsinhalte sollen sein:

• Der steuerfreie Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG soll künftig auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze West (bisher: 4 %) ausgedehnt werden.

• Arbeitgeber sollen für Mitarbeiter, die unter 2.000 € monatlich verdienen, eine steuerliche Förderung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung von 30% in Anspruch nehmen dürfen, höchstens jedoch 144 €. Diese soll über die Lohnsteuer verrechnet werden. Der Mindestbeitrag an den Versorgungsträger soll pro Jahr mindestens 240 €, höchstens 480 € betragen. Dieser Betrag wird nicht auf die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG angerechnet.

• Einführung einer reinen Beitragszusage, wenn der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen. Eine Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG besteht nicht. Mit diesem neuen Durchführungsweg können Versorgungen auf Basis einer Kapitalanlage erfolgen, die deutlich ertragreicher sein kann als die bisherigen Modelle mit teuren Zinsgarantien.

Bei einer reinen Beitragszusage ist im Falle der Entgeltumwandlung tarifvertraglich zu regeln, dass der Arbeitgeber mindestens 15% des umgewandelten, nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung sozialversicherungsfreien Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung weiterleiten muss.

• Einführung eines tariflichen Opting-Out-Modells

Damit richtet der Arbeitgeber für jeden neuen Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung auf Basis der Entgeltumwandlung ein. Erst wenn der Mitarbeiter ausdrücklich widerspricht, kommt diese Versorgung nicht zustande.

• Die Anrechnung der Rentenleistung auf die Grundsicherung soll zum Teil wegfallen. Zukünftig soll es einen Freibetrag von über 200 € monatlich für Rentenleistungen aus zusätzlicher, freiwilliger Altersversorgung geben.

Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 19.05.2016 (Aktenzeichen 3 AZR 794/14) entschieden, wann die Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung erklärt werden kann und wer diese Erklärung erhalten muss.

Die versicherungsvertragliche Lösung kann nur im Zusammenhang mit dem konkreten Ausscheiden des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber verlangt werden. Sie muss gegenüber dem Arbeitnehmer und dem Versicherer innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden erklärt werden. Hierüber muss der Arbeitgeber einen Nachweis führen. Die Vorgaben des BAG führen dazu, dass das bisher verbreitete Verfahren – nämlich das Verlangen nach einer versicherungsvertraglichen Lösung bereits beim Abschluss eines Versorgungsvertrages zu erklären – nicht mehr angewendet werden kann.

Europäische Entwicklungen

Die neue Pensionsfonds-Richtlinie wurde am 14.12.2016 vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat verabschiedet und trat mit Wirkung 03.01.2017 in Kraft. Inhaltlich bleiben die bisherigen Solvenzregeln für Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung bestehen. Lediglich die Governance­Vorschriften sowie die Berichts- und Offenlegungspflichten wurden erweitert. Die Richtlinie muss nun bis zum 13.01.2019 in nationales Recht umgesetzt werden.

1.3 Neue Tarife ab 2017 und Garantiemodell

Seit dem 01.01.2017 gilt der neue gesetzliche Höchstrechnungszins in Höhe von 0,9%. Dies erfordert eine Anpassung der Tarife. Der unternehmenseigene Rechnungszins wurde auf 0,5% festgesetzt.

Bei einem Anstieg des unternehmenseigenen Rechnungszinses sieht das Garantiemodell der Pensionskasse vor, den neuen Garantiezins für künftig eingezahlte Beiträge zu erhalten. Neben der steigenden Garantierente im Alter steigt dann auch der Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenschutz. Positive Rückmeldungen aus dem Kreis der Dienstnehmer und Mitglieder bestätigen, dass diese Option zu Recht eingeführt wurde.

1.4 Zinszusatzreserve

Der Deckungsrückstellung des deregulierten Bestandes sind weitere 4,4 Mio. € als pauschale Zinszusatzreserve zugeführt worden. Insgesamt wurden seit 2012 bereits 10,4 Mio. € Zinszusatzreserven gebildet. Hätte man diese Mittel stattdessen dem Eigenkapital zuführen können, läge die Eigenkapitalausstattung annähernd bei 30% über den gesetzlichen Eigenmittelanforderungen.

1.5 Kontinuierliche Anpassung des Services – „Beratung ist Satzungsauftrag“

Zum Wohle ihrer Mitglieder arbeiten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit langfristiger Perspektive. Betriebliche Altersversorgung in einem VVaG bedeutet eine dauerhafte, vertrauensvolle Zusammenarbeit: auf Gegenseitigkeit – mit den Dienstgebern und den Mitarbeitern. Beratung und materielle Sicherstellung der Altersvorsorge sind Satzungsauftrag.

• Dienstgeberportal Pensionskasse24

Der neu gestaltete Internetauftritt der Pensionskasse wurde zu Jahresbeginn 2017 freigeschaltet. Er wird ergänzt durch das Dienstgeberportal. Damit steht den Dienstgebern eine moderne Information- und Kommunikationsplattform mit der Möglichkeit zur Verfügung, sich rundum die Uhr über den jeweiligen Vertragsstand zu informieren. Statusänderungen können sofort übermittelt werden, dadurch reduziert sich die Bearbeitungszeitweiter. Die Dienstgeber sind unabhängig von den Servicezeiten der Pensionskasse. Neuanmeldungen und Vertragsänderungen sind papierlos und vor allem sicher über komfortable Eingabemasken möglich. Das Portal Pensionskasse24 hat sich seit seiner Einführung bei den Dienstgebern rasch zunehmender Beliebtheit erfreut. Die ständige Weiterentwicklung des Bedienungskomforts – nicht zuletzt hervorgerufen durch die Anregungen aus dem Nutzerkreis – trägt zur Beliebtheit des Portals bei.

• Online-Schulungen

Zur Information und Unterstützung der mit der Pensionskasse zusammenarbeitenden Dienstgeber wurde das Medium der Online-Schulungen weiter ausgebaut. Schwerpunkt der Schulungen war die Abwicklung und Bearbeitung über das Portal Pensionskasse24 zur zeitsparenden Erleichterung der Verfahrensabläufe.

• Öffentlichkeitsarbeit

Die Pensionskasse verzichtet auf ein teures Vertriebsnetz. Kundennähe wird erreicht über Telefon, Besuche bei den Dienstgebern vor Ort und bei Caritas-nahen Veranstaltungen. Die Pensionskasse unterstützt die Einrichtungen der Deutschen Caritas durch Informationsveranstaltungen, Referate und Einzelberatungen. Daneben nimmt die Pensionskasse an zahlreichen Veranstaltungen mit Beratungsteam und Messestand teil.

Altersvorsorge ist Bestandteil einer umfassenden, langfristigen Lebens- und Zukunftsplanung. Es ist eine satzungsmäßige Aufgabe, zu informieren und zu beraten. Das Ziel der Pensionskasse ist es, die gesetzlichen Fördermöglichkeiten transparent und verständlich aufzuarbeiten. Der Fokus liegt daher auf einem kontinuierlichen Ausbau des Beratungsangebotes und des Services.

Alle Einrichtungen der Deutschen Caritas werden jährlich mit dem Frühjahrs- und dem Herbstmailing über Änderungen und aktuelle Themen im Bereich der Altersvorsorge informiert. Regelmäßige Informationen werden in das CariNet eingestellt, die interne Internet-Kommunikationsplattform des Deutschen Caritasverbandes.

• Mailings

Wer vorzeitig in Rente gehen will, sollte möglichst frühzeitig mit einer privaten oder einer betrieblichen Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung starten, so der Inhalt des Frühjahrsmailings 2016. Dieses greift zudem die weiteren Vorteile auf, die die betriebliche Altersversorgung in der Pensionskasse der Caritas bietet: Planungssicherheit durch das Kapitaldeckungsverfahren, flexible Tarife und Flexibilität bei der Beitragszahlung ohne zusätzliche Kosten.

„Leben heißt Veränderung“, sagte der Stein zur Blume und flog davon. Dieses Zitat spiegelt die Situation der Altersversorgung hervorragend wider. Im Kern bedeutet es, dass die Vorsorgeaktivitäten regelmäßig überprüft werden müssen, um zum gewünschten Ergebnis – einer guten zusätzlichen Altersversorgung – zu gelangen, so die Aussage des Herbstmailings 2016. Im Übrigen wird der Wert betrieblicher Altersversorgung gemeinhin unterschätzt, Beispiele in diesem Mailing belegen dies eindrucksvoll.

Bei der Caritas sind zum überwiegenden Teil Frauen beschäftigt. Obwohl die betriebliche Altersversorgung in den AVR verbindlich vorgeschrieben ist, sind die Altersbezüge von Frauen oft niedriger als die ihrer männlichen Kollegen. Das hat vielfältige Ursachen. Unzweifelhaft ist jedoch die staatlich geförderte Entgeltumwandlung ein einfacher und höchst wirtschaftlicher Weg, um Altersversorgung zu betreiben: Steuer- und Abgabenfreiheit ermöglichen die Versicherung von Renten zum „halben“ Preis. Damit ist die Entgeltumwandlung vielen anderen Vorsorgemöglichkeiten weit überlegen. Die Darstellung im Herbstmailing des Vorjahres hat unverändert Gültigkeit.

1.6 Informationstechnologie und Datenverarbeitung

Die Pensionskasse betreibt eine leistungsfähige IT-Infrastruktur, um als Altersversorgungs-Einrichtung ihren Satzungsauftrag erfüllen zu können. Ein derartiges Umfeld stellt hohe Anforderungen an die Betriebs-, Daten- und Produktionssicherheit. Im Berichtsjahr wurde dieses strategische Unternehmensziel durch folgende Maßnahmen gefördert:

a)

Die IT-Kernprozesse werden einer Überprüfung und Dokumentation unterzogen, die sich an der Zertifizierung nach ISO-Norm 27001 orientiert, ohne jedoch deren Kosten zu verursachen.

b)

Das elektronische Archiv wurde mit revisionssicheren Speichermedien ausgestattet.

c)

Die gesamte IT-Infrastruktur wurde um ein System erweitert, das eine automatische Schwachstellenanalyse vornimmt und damit die Gefahr unbefugter Zugriffe („hacking“) minimiert.

d)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen zu Fragen des Datenschutzes aus- und weitergebildet.

1.7 Förderung fachlicher und persönlicher Kompetenz

Gut aus- und weitergebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Grundlage des Erfolgs der Pensionskasse. Angesichts des sich ständig verändernden Umfeldes im Bereich der Altersvorsorge und aufgrund wachsender Anforderungen legt die Pensionskasse als Dienstgeber großen Wert auf die gezielte Förderung und Qualifikation (Fortbildung und Weiterbildung) ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Abteilungsübergreifende Inhouse-Schulungen leisten hier einen wesentlichen Beitrag, da auf diese Weise ein sehr individueller und unternehmensbezogener Wissenstransfer ermöglicht wird.

1.8 Soziales Engagement

Nachdem in 2015 der Startschuss für eine Kooperation mit dem Kölner Selbsthilfe e.V. erfolgte, wurde diese in 2016 mit Leben gefüllt. Ziel dieser Einrichtung ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit, ihren Talenten und Fähigkeiten zu stärken und mit ihnen ein positives Selbstbild zu erarbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pensionskasse leisten Zeitspenden in Form eines Arbeitstages pro Jahr. Daneben wurden auch weitere soziale Einrichtungen unterstützt.

Dank

Für das der Pensionskasse der Caritas im Jahr 2016 entgegengebrachte Vertrauen und für ihre Treue bedanken wir uns bei unseren Mitgliedern und ihren Dienstgebern.

Der Dank gilt ebenso unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Einsatzbereitschaft und ihr verantwortungsvolles Wirken zum Wohle unserer Mitglieder.

2. Geschäftsverlauf

2.1 Allgemeines

Im Berichtsjahr wurden 663 (Vorjahr: 616) neue Versicherungsverträge abgeschlossen. In 251 Fällen (Vorjahr: 235) wurde das Versicherungsverhältnis durch das Mitglied gekündigt.

2.2 Entwicklung des Versichertenbestandes

Die Anzahl der Versicherungsverträge hat sich im Geschäftsjahr erhöht. Der Bestand teilt sich in Anwärter und Rentner wie folgt auf:

31.12.2016 31.12.2015
Anwärter 14.720 14.518
Rentner 10.160 10.203
24.880 24.721

In der Anlage 1 zum Lagebericht sind der Gesamtbestand und seine Entwicklung im Jahr 2016 dargestellt.

2.3 Beitragseinnahmen

Die gebuchten Beitragseinnahmen entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:

2016 2015
Beiträge 8.975.429,99 8.713.260,81

2.4 Versicherungsleistungen

a) Versicherungsfälle (ohne Regulierungsaufwendungen)

Für Versicherungsfälle entstanden dem Versicherungsverein im Berichtsjahr folgende Aufwendungen:

2016 2015
Renten 31.760.848,80 32.111.515,87
Sterbegelder 523.165,43 435.277,90
Gesamt 284.014,23 32.546.793,77

b) Beitragserstattungen (ohne Regulierungsaufwendungen)

Ausgeschiedenen Mitgliedern waren im Berichtsjahr folgende Beiträge zu erstatten:

2016 2015
Erstattungsleistungen 319.971,14 398.588,79

2.5 Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen haben sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt entwickelt:

Stand 31.12.2015 529.602.650,06
Zugänge 2016 28.084.378,02
Abgänge 2016 30.280.745,28
Abschreibungen 2016 9.147.637,45
Stand 31.12.2016 518.258.645,35

In Anlage 1 zum Anhang sind die einzelnen Anlageposten und ihre Entwicklung in 2016 detailliert dargestellt. Der Rückgang der Kapitalanlagen ui € 11.344.004,71 entspricht einer Veränderung um 2,14%. Das Kassenvermögen ist nach den Erfordernissen von Sicherheit, Rentabilität, Liquidität un Streuung angelegt. Die diesjährigen Neuanlagen erfolgten in den ausschließlich eigenen Wertpapier- und Immobilien-Spezial-AlF, in besicherten Namen; Schuldverschreibungen, in Darlehen und in Einlagen bei Kreditinstituten.

Für Teile der Kapitalanlagen (Investmentanteile) wurde das Wahlrecht zur Qualifizierung als dauerhaftem Geschäftsbetrieb gewidmet ausgeübt.

Das Ergebnis der Kapitalanlagetätigkeit beträgt nach Abzug der Aufwendungen € 12.126.277,37, was – bezogen auf die mittlere Deckungsrückstellur – einer Nettoverzinsung von 2,34% entspricht. Bezogen auf den mittleren Kapitalanlagebestand betrug die Nettoverzinsung 2,31 %. Hierbei wurden wiederum außerplanmäßige Abschreibungen auf zwei Immobilien-Sondervermögen und ein Wertpapier-Sondervermögen berücksichtigt. Bei allen andere Sondervermögen wurde auf außerplanmäßige Abschreibungen verzichtet, da basierend auf der im Sondervermögen verfolgten Anlagestrategie und auch unterstützt durch Cash-Flow-Prognosen des Fondsmanagements die bestehenden stillen Lasten mittelfristig wieder aufgeholt werden.

2.6 Verwaltungskosten

Die im Berichtsjahr auf die Verwaltung der Versicherungsverträge der Anwärter und Rentner entfallenden Verwaltungskosten (inklusive Aufwendungen für Versicherungsfälle) von € 1.508.112,15 liegen bei 3,56% der Summe aus Beiträgen und Leistungen.

2.7 Zinszusatzreserve

Aufgrund der Bestimmungen der Deckungsrückstellungsverordnung wurden im Berichtsjahr € 4.424.627,44 der Zinszusatzreserve zugeführt, die jetzt einen Stand von € 10.432.125,12 erreicht hat.

2.8 Geschäftsergebnis

Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit beträgt €- 5.505.599,57 und wird mit der Verlustrücklage verrechnet. Die Abschreibung auf einen in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds, deren Höhe erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses genau beziffert werden konnte, führte zu diesem Ergebnis und einer damit verbundenen kurzfristigen Unterschreitung der Solvenzkapitalanforderung durch die in der Bilanz ausgewiesenen Eigenmittel (84,31%), die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses behoben wurde.

3. Ausblick

Die Pensionskasse kann sich von den politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht abkoppeln. Dies hat positive und negative Folgen gleichermaßen.

Auf der einen Seite stehen die erfreulichen Initiativen des Gesetzgebers, über das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz der betrieblichen Altersversorgung weitere Verbreitung zu ermöglichen. Dadurch werden dem Durchführungsweg Pensionskasse neue Chancen eröffnet.

Auf der anderen Seite sind die schwierigen Bedingungen an den Kapitalmärkten zu meistern und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ertragen, die an die neue Situation (noch) nicht angepasst wurden.

Wünschenswert und unverändert erforderlich wäre es, dass die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes endlich eine längst überfällige Modernisierung der Versorgungsordnung B der AVR beschließt. Der für Altersversorgungsfragen zuständige Ausschuss hat bereits im Jahr 2012 die Entwurfsfassung gebilligt. Es wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass der sich Anfang 2017 neu konstituierte Ausschuss Altersversorgung – insbesondere vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber geplanten Stärkung der betrieblichen Altersversorgung – sich dieses Vorhabens annimmt.

4. Bericht über Chancen und Risiken

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gelten für den kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 VAG bezüglich der Umsetzung des KonTraG gewisse Erleichterungen. Unabhängig hiervon werden im Interesse einer kontinuierlichen und sicheren Geschäftsentwicklung des Unternehmens mögliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung in die strategischen Entscheidungsprozesse einbezogen.

4.1 Chancen: Die Wachstumsprognosen für Deutschland liegen für das Jahr 2017 bei 1,8%, also etwas höher als im Jahr 2016. Dies ist eine positive Voraussetzung für die weitere Entwicklung der betrieblichen und privaten Altersversorgung.

Die sich abzeichnenden Konturen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sollen die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung fördern. Der klassische Durchführungsweg der Pensionskasse ist dafür ein hervorragend geeignetes Instrument.

Angesichts eines unverändert hohen Bedarfs an ergänzenden Altersvorsorgemaßnahmen erwarten wir eine weitere Steigerung des Versichertenbestandes. Durch Änderungen in den Umfeldbedingungen können sich insbesondere Marktrisiken, Anlagerisiken, politische, technisch-organisatorische sowie biometrische Risiken ergeben.

4.2 Versicherungstechnische Risiken ergeben sich aus zufällig eintretenden höheren Leistungsaufwendungen (Zufallsrisiko) und durch Änderung biometrischer, ökonomischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen (Änderungsrisiko). Diesen Risiken wird durch Bildung ausreichender Rückstellungen (insbesondere Deckungsrückstellung) und des Eigenkapitals sowie der planmäßigen Analyse des Risikoverlaufs begegnet. Tatsächlich ist der Risikoverlauf im Gesamtbestand günstiger als in den geschäftsplanmäßigen Rechnungsgrundlagen kalkuliert.

4.3 Kostenrisiken entstehen durch ineffiziente Verwaltung, unzureichend ausgebildete und/oder unzufriedene Mitarbeiter sowie veraltete IT-Systeme. Darüber hinaus erwachsen Kostenrisiken aus externen (z. B. gesetzgeberischen) Vorgaben, die in der Regel keine Kostenerstattung für die Versicherungsunternehmen vorsehen (Beispiele: Rentenbezugsmitteilung, elektronisches Meldeverfahren an die Krankenkassen, Anforderungen an das Risikomanagement, aufsichtsrechtliche Ausweitung der Berichtspflichten). Tatsächlich wurde durch einsatzbereite und qualifizierte Mitarbeiter, die durch leistungsfähige und zukunftssichere EDV-Vertragsverwaltungssysteme unterstützt werden, das Risiko ineffizienter Verwaltung und damit das Kostenrisiko minimiert. Die verbrauchten Verwaltungskosten liegen deutlich unterhalb der kalkulatorischen Kostensätze für die Verwaltung der Verträge.

Eine Anpassung der EDV-Verwaltungssysteme allein führt aber nicht zu der gewünschten Effizienzsteigerung. Letztlich muss die Entwicklung von „Mensch und Maschine“ Hand in Hand gehen. Deshalb ist die bereits erwähnte Investition in Aus- und Weiterbildung eine wesentliche Maßnahme und stellt nach den Gehältern die größte Position im Personalkostenbereich dar. Hier fließt auch die geleistete Unterstützung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsfürsorge ein. Von der Rückenschulung bis zum Lauftreff fördern wir das Engagement unserer Mitarbeiter.

4.4 Provisionsrisiken bestehen in der gewerblichen Lebensversicherung im Wesentlichen durch Frühstorno bei Einsatz gezillmerter Tarife und den damit verbundenen möglichen Verlusten aus diskontierten, aber noch nicht verdienten Abschlussprovisionen. Die Pensionskasse hat sich hinsichtlich der Maklervergütung gegen das System der Abschlussprovision entschieden und kalkuliert eine laufende Courtage für Vermittlung und Beratung. Es gilt das Prinzip, dass die Courtage dem Schicksal der Prämie folgt. Verluste aus nicht verdienten Abschlussprovisionen sind damit ausgeschlossen.

4.5 Maklerrisiken (fachliche und persönliche Eignung) werden durch die im Rahmen der Akkreditierung einzufordernden Nachweise minimiert. Vermittlerrisiken können auf der Ebene der Versicherungsbeiträge entstehen, wenn sich der Maklerauftrag des Versicherungsnehmers auch auf das Inkasso der Beiträge bezieht. Dies ist bei der Pensionskasse der Caritas nicht der Fall.

4.6 Kapitalanlagerisiken entstehen sowohl aus Kurs- und Zinsrisiken als auch aus Adress-Ausfallrisiken. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sind die Kapitalanlagen unter den Kriterien möglichst großer Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung anzulegen. Regelmäßig erstellte Asset-Liability-Studien stellen die Risiko-Rendite-Struktur – bezogen auf die künftigen Verpflichtungen – fest.

Asset-Liability-Studien werden derzeit alle zwei Jahre erstellt. Untersuchungsgegenstände dieser Studien sind:

die optimale Struktur der Kapitalanlagen in Abhängigkeit von den künftigen Leistungen der Pensionskasse zu finden,

die Wahrscheinlichkeit zu maximieren, die vorgegebene Garantieverzinsung zu erzielen,

Möglichkeiten zu schaffen, die Garantieverzinsung „überzuerfüllen“ und somit Spielraum für Überschussbeteiligung oder pauschale Zuführungen zur Deckungsrückstellung zu gewähren,

den Aufbau der gesetzlichen Eigenmittelanforderungen zu planen (Solvabilität) und damit die Wahrscheinlichkeit eines Sanierungsfalles zu minimieren.

Die aktuell gültige Asset-Liability-Studie wurde im November 2015 gefertigt und bestätigte den in der Vergangenheit eingeschlagenen Kurs in der Anlagestrategie. Die Ergebnisse der aktuellen Studie untermauern die Strategie der Kasse zur Diversifikation der Anlagearten, welche besonders in der Euro-Staatsschuldenkrise stabilisierend wirkt. Ob und inwieweit diese Sicherheit zulasten zukünftiger Ertragspotenziale erkauft werden muss bzw. kann, muss weiter eng begleitet werden. Das Kapitalanlageergebnis liegt unter Berücksichtigung der gesamten Aufwendungen für Kapitalanlagen und somit inklusive aller einmaligen Sonderbelastungen im Berichtsjahr unter dem Rechnungszins. Die Aufstellung der Emittentenstruktur nach Gruppen und Volumen im Direktbestand findet sich in den Erläuterungen im Anhang zu Aktiva B. III.

Da die Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten voraussichtlich weiterhin anhält, ist bis auf weiteres zusätzliche Risikovorsorge notwendig. Risiken ergeben sich allerdings durch die anzuwendenden Vorschriften zur Bildung von Zinszusatzreserven. Es ist absehbar, dass bei unveränderter Weitergeltung der Vorschrift diese Regelung mehr Schaden als Nutzen stiften wird.

4.7 In zunehmendem Maße entstehen zum Teil erhebliche Planungsrisiken durch jährlich neue – zum Teil rückwirkend geltende – regulatorische Vorgaben sowie die in regelmäßigen Abständen sich ändernde Steuer- und Sozialgesetzgebung. Wirksam begegnet werden kann diesen Risiken nur in geringem Ausmaß.

4.8 Produktrisiken entstehen durch die Verwendung von Tarifen, die für den Einsatz in der betrieblichen Altersversorgung schlecht geeignet sind. Durch Einsatz von Unisex-Tarifen, die überdies nicht mit Abschlusskosten belastet sind (ungezillmerte Tarife), werden Produktrisiken minimiert.

Marktrisiken resultieren aus konkurrierenden Produkten und der Entwicklung der unterschiedlichen Alterssicherungssysteme in unserem Geschäftsbereich.

4.9 Im Laufe des Berichtsjahres und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses sind für die Pensionskasse keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar geworden. Die künftige Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage wird mittelfristig bestimmt durch die Kapitalerträge und die Beitragsentwicklung, die sich aufgrund der Gewinnung neuer Mitglieder und Einrichtungen sowie der Gehaltsentwicklung und Einstellungspolitik bei den bestehenden Einrichtungen (Arbeitgebern) ergibt. Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Pensionskasse über regelmäßige Einnahmen, Beiträge, Rückflüsse und Zinszahlungen; demgegenüber stehen Zahlungen für Versicherungsfälle (Renten, Sterbegelder etc.). Durch eine mehrjährige Liquiditätsplanung ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sichergestellt.

 

Köln, den 28. Juli 2017

Pensionskasse der Caritas
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Der Vorstand

Christof Heinrich

Stephan Sander

Willy Schmitz

Michael Wrobel

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Aktiva

31.12.2016 2015
Tsd. €
A. Immaterielle Vermögensgegenstände: 117.080,00 299
B. Kapitalanlagen:
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 12.112.060,51 13.584
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 16.147.625,00 10.433
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.635.000,00 2.775
3. Beteiligungen 12.550,00 12
17.795.175,00 13.220
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 408.263.506,24 402.777
2. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 0,00 0
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 62.547.391,52 59.417
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 8.800.000,00 34.300
71.347.391,52 93.717
4. Einlagen bei Kreditinstituten 8.560.512,08 6.124
5. Andere Kapitalanlagen 180.000,00 180
488.351.409,84 502.798
518.258.645,35 529.603
C. Forderungen:
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer 164.583,87 223
II. Sonstige Forderungen 17.479.178,63 17.702
17.643.762,50 17.926
D. Sonstige Vermögensgegenstände:
I. Sachanlagen und Vorräte 400.468,72 429
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 5.056.891,58 6.044
III. Andere Vermögensgegenstände 2.724.511,21 2.753
8.181.871,51 9.227
E. Rechnungsabgrenzungsposten:
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 1.388.903,58 2.181
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 115.018,06 52
1.503.921,64 2.234
545.705.281,00 559.288

Gemäß § 128 Abs. 5 VAG wird bestätigt, dass die für die Bedeckung der in der Jahresbilanz eingestellten Deckungsrückstellung erforderlichen Kapitalanlagen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt sind.

 

Köln, den 06. Juli 2017

Dirk Riesenbeck-Müller, Treuhänder

Passiva

31.12.2016 2015
Tsd. €
A. Eigenkapital:
I. Gewinnrücklagen:
Verlustrücklage gemäß § 193 VAG 19.697.598,43 25.203
B. Versicherungstechnische Rückstellungen:
I. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 523.069.097,98 530.591
II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 76.000,00 99
III. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung 0,00 0
IV. Sonstige versicherungstechnische
Rückstellungen 10.992,78 11
523.156.090,76 530.701
C. Andere Rückstellungen:
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 546.082,00 536
II. Sonstige Rückstellungen 133.201,81 123
679.283,81 659
D. Andere Verbindlichkeiten:
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber
1. Versicherungsnehmern 86.470,91 60
2. Versicherungsvermittlern 401,20 2
II. Sonstige Verbindlichkeiten 2.053.226,75 2.620
2.140.098,86 2.682
E. Rechnungsabgrenzungsposten: 32.209,14 43
545.705.281,00 559.288

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 in Verbindung mit § 233 Absatz 3 Satz 2 VAG ist die Deckungsrückstellung nach den zuletzt am 08.01.2015 genehmigten Geschäftsplänen mit der Maßgabe berechnet worden, dass aus Vorsichtsgründen höhere Invalidisierungswahrscheinlichkeiten angesetzt wurden.

 

Köln, den 30. Juni 2017

Dr. Friedemann Lucius, Verantwortlicher Aktuar

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

2016 2015
Tsd. €
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Gebuchte = verdiente Beiträge 8.975.429,99 8.713
2. Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 0,00 1.236
3. Erträge aus Kapitalanlagen:
a) Erträge aus Beteiligungen (davon aus verbundenen Unternehmen: € 460.350,00) 460.350,00 387
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.799.446,97 2.786
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 15.726.291,52 16.843
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 4.678.786,93 1.880
23.664.875,42 21.896
4. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 3.843,92 4
5. Aufwendungen für Versicherungsfälle:
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 33.432.672,17 33.778
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle -23.000,00 -21
33.409.672,17 33.757
6. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen:
Deckungsrückstellung -7.517.714,98 -5.463
7. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung 0,00 0
8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb:
a) Abschlussaufwendungen 282.647,32 291
b) Verwaltungsaufwendungen 396.778,03 376
679.425,35 667
9. Aufwendungen für Kapitalanlagen:
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 2.390.960,60 2.781
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 9.147.637,45 2.069
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 0
11.538.598,05 4.850
10. Versicherungstechnisches Ergebnis -5.465.831,26 -1.962
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 439.074,73 407
2. Sonstige Aufwendungen 478.342,22 481
-39.267,49 -74
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -5.505.098,75 -2.036
4. Sonstige Steuern 500,82 1
5. Jahresfehlbetrag/-überschuss -5.505.599,57 -2.037
6. Entnahme aus den Gewinnrücklagen – Verlustrücklage gemäß § 193 VAG – 5.505.599,57 2.037
7. Bilanzgewinn 0,00 0

Anhang

Erläuterungen

Bestätigungsvermerk

Bericht des Aufsichtsrates

Erläuterungen zur Jahresbilanz zum 31. Dezember 2016

Für den vorliegenden Jahresabschluss waren im Wesentlichen folgende Gesetze und Verordnungen anzuwenden:

Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Die Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:

• Die Grundstücke werden zu Anschaffungskosten, die Bauten zu Anschaffungskosten abzüglich verrechneter planmäßiger Abschreibungen angesetzt (Nettomethode). Im Bau befindliche Gebäude werden mit ihren aktivierten Herstellungskosten entsprechend des Baufortschritts angesetzt. Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip.

• Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die Anschaffungskosten über dem Marktwert bzw. dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

• Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt und mit dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.

• Alle Investmentzertifikate wurden gemäß § 341 b Abs. 2 HGB dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Im abgelaufenen Jahr wurden wiederum Abschreibungen auf Investmentanteile wegen dauerhafter Wertminderung vorgenommen.

• Die Wertansätze für Investmentanteile enthalten weiterhin stille Lasten. Sorgfältige Untersuchungen der Vermögensgegenstände ergaben jedoch, dass eingetretene und nicht abgeschriebene Wertminderungen voraussichtlich vorübergehend sind und mittelfristig wieder aufgeholt werden. Die Unterschreitungen der Buchwerte zum Geschäftsjahresende, insbesondere beim PKC-Fonds, beruhen zusätzlich auf den jährlichen Ausschüttungen von ordentlichen Erträgen.

• Die Namensschuldverschreibungen werden mit dem Nennwert bilanziert. Eine unverzinsliche Namensschuldverschreibung wird zu Anschaffungskosten zuzüglich der aufgrund der kapitalabhängigen Effektivberechnung ermittelten Zinsforderung aktiviert. Agiobildungen waren bei einer Neuanschaffung erforderlich.

• Die Schuldscheindarlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erfolgter Tilgungen bewertet.

• Andere Kapitalanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

• Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und sonstige Forderungen werden zum Nominalwert angegeben (notwendige Einzelwertberichtigungen wurden vorgenommen). Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Sachanlagen, Vorräte und immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nennbetrag.

• Sonstige Rückstellungen wurden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

• Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

AKTIVA

Die Entwicklung der einzelnen unter A und B aufgeführten Anlagepositionen ist der Anlage 1 zum Anhang zu entnehmen.

Zu B. Kapitalanlagen

I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sowie Anlagen im Bau.

Die Bewertung erfolgte nach der Nettomethode. Die planmäßigen Abschreibungen auf Gebäude erfolgten mit 2%, 2,5% sowie 3,3%.

Die gesamten Abschreibungen auf Gebäude betragen 2016 € 445.417,24.

Der Bilanzwert der eigengenutzten Grundstücke und Bauten beträgt € 1.054.302,64.

Der Zeitwert der Grundstücke und Bauten wurde im Allgemeinen nach der Ertragswertmethode zum 31.12.2016 ermittelt.

II. Hierbei handelt es sich um das verbundene Unternehmen AMAKURA-Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, mit einem Beteiligungsbuchwert in Höhe von € 480.125,00. Die Pensionskasse hält 69% des Stammkapitals der Gesellschaft. Die AMAKURA-Beteiligungsgesellschaft mbH, an deren gezeichnetem Kapital die Pensionskasse € 40.500,00 hält, beendete ihr letztes Geschäftsjahr (vorliegender Jahresabschluss per 31.10.2015) mit einem Fehlbetrag von Tsd. € 197 (Vorjahr: Fehlbetrag Tsd. € 450). Des Weiteren werden unter dieser Position auch die Anteile an einer vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaft ausgewiesen (SH-Wohnen GmbH & Co. KG), die im vollständigen Besitz der Pensionskasse ist. Ein endgültiger Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30.06.2016 lag vor. Das Ergebnis betrug € 398.596,75 und wurde – wie auch bereits die Ergebnisse der Vorjahre – entsprechend dem Gesellschafterkonto gutgeschrieben. Zulasten des Gesellschafterkontos erfolgte eine ergebniswirksame Entnahme über € 400.000,00.

Unter den Beteiligungen erfolgt der Ausweis der HM Software Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf, mit einem Beteiligungskapital von €12.550,00 (50%).

Die AMAKURA-Beteiligungsgesellschaft mbH wird nun grundsätzlich mit ihrem Anschaffungswert bewertet, da sie eine Finanzholding und Alleingesellschafterin der AMAKURA GmbH ist. Letztere hat in 2016 erfolgreich ihr operatives Geschäft veräußert, so dass der Zeitwert der Beteiligung über dem Buchwert liegt. Vergleichbares gilt für die Beteiligung an der SH-Wohnen GmbH & Co. KG, da der Zeitwert der Immobilien zuzüglich freier Vermögenswerte zum Bilanzstichtag oberhalb des Buchwertes lag. Die HM Software Beteiligungs-GmbH wird, da es sich um eine Vorratsgesellschaft handelt, ebenfalls mit dem Buchwert bewertet. Gleiches gilt für die SH-Wohnen Verwaltungs-GmbH als Komplementärin.

III. Der Zeitwert der Investmentanteile ergab sich aus den Kurswerten bzw. Rücknahmepreisen zum 31.12.2016.

Der Zeitwert der Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen wurde anhand einer Mark-to-market-Bewertung vorgenommen.

Buchwert Zeitwert Bewertungsreserven
Gliederung nach Bilanzposten
Grundstücke und Bauten 12.112.060,51 25.937.123,66 13.825.063,15
Verbundene Unternehmen und Beteiligungen 16.147.625,00 17.207.625,00 1.060.000,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.635.000,00 1.635.000,00 0,00
Beteiligungen 12.550,00 12.550,00 0,00
Investmentanteile 408.263.506,24 376.126.506,82 -32.136.999,42
Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen 71.347.391,52 84.789.501,52 13.442.110,00
Einlagen bei Kreditinstituten 8.560.512,08 8.560.512,08 0,00
Sonstige Kapitalanlagen 180.000,00 180.000,00 0,00
Gesamt * 518.258.645,35 514.448.819,08 -3.809.826,27

* Summe der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen

Zusätzliche Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB

Die Pensionskasse hält sämtliche Anteile am PKC-Fonds. Zum 31.12.2016 betrug der Anteilswert des PKC-Fonds € 48,42. Der Fondsanteilspreis lag am Jahresende um 10% unter dem ausgewiesenen Buchwert. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde die Ausschüttung der ordentlichen Erträge in Höhe von € 10.000.000,00 beschlossen.

Der PKC-Fonds ist dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet. Derzeit liegen nach Einschätzung des Unternehmens keine Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung vor.

Bei dem Fonds handelt es sich um einen Master-Dachfonds, bei dem das gesamte Fondsvermögen auf unterschiedliche Zielfonds aufgeteilt wurde. Per 31.12.2016 gliederte sich das anteilige Fondsvermögen in nachfolgender Weise:

%-Anteil am Fondsvermögen Ziel Benchmark
SAIFonds 18,85 Partizipation an der Performance europäischer Aktien EURO STOXX 50
BRD Fonds 25,96 Europäische Staatsanleihen, Investment Grade 4%p.a.
SCO-Fonds 24,20 Europäische Pfandbriefe, Investment Grade 4 % p. a.
SEM-Fonds 28,68 Staatsanleihen aus den Emerging Markets, Schwerpunkt Investment Grade breit diversifizierter Index von Staatsanleihen
Overlay-Segmente, Liquidität, Forderungen 2,31
Gesamt 100,00

Des Weiteren hält die Pensionskasse ca. 75% an einem Wertpapierspezialfonds (PK Corporate Bond), der ausschließlich in europäische Unternehmensanleihen mit einem Investment Grade Rating investiert. Die restlichen Anteile von ca. 25% sind im Besitz der Kölner Pensionskasse VVaG. Benchmark dieses Fonds ist iBoxx Euro Corporates Non-Financial in EUR. Das Gesamtvolumen der von der Pensionskasse gehaltenen Tranche des Wertpapierspezialfonds beträgt auf Marktwertbasis € 17.907.395,31. Eine Ausschüttung der Erträge (€ 3,00 pro Anteil) erfolgte Anfang Dezember 2016.

Darüber hinaus ist die Pensionskasse einziger Anleger eines Immobilien-Spezial-AIF ,,SH-Immo“. Dieser Fonds investiert vornehmlich in Büro- und Spezialimmobilien im Rheinland mit Schwerpunkt auf Köln. Dem derzeitigen Buchwert des Fonds mit € 11.999.958,34 steht ein Marktwert von € 14.492.567,96 gegenüber. Eine Ausschüttung der Erträge in Höhe von 4%, bezogen auf den Buchwert, war im Dezember 2016 beschlossen worden und erfolgte operativ im Januar 2017. Insgesamt ist die Pensionskasse derzeit an fünf Immobilienfonds beteiligt, von denen sich einer in Abwicklung befindet.

Emittentenstruktur im Direktbestand per 31.12.2016
Anlagen bei privatrechtlichen Banken 69.847.391,52
Ausleihungen an Unternehmen 1.500.000,00
Ausleihungen an Unternehmen, die ein verbundenes Unternehmen darstellen 1.635.000,00
Gesamt 72.982.391,52

Zu C. Forderungen

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um das Gründungsstockdarlehen in Höhe von € 6.000.000,00 an die Kölner Pensionskasse VVaG sowie um die Ertragsausschüttung des PKC-Fonds, die im vierten Quartal 2016 beschlossen und erst im Januar 2017 technisch umgesetzt wurde.

Zu D. Sonstige Vermögensgegenstände

II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand

In dieser Position befindet sich vor allem die für die Rentenzahlungen des ersten Quartals 2017 benötigte Liquidität.

III. Andere Vermögensgegenstände

In dieser Position sind im Wesentlichen die am Jahresende für Januar 2017 im Voraus gezahlten Renten enthalten.

Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten

II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten

Die sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus vorausgezahlten sonstigen Aufwendungen sowie einem Agio auf eine Namensschuldverschreibung, das bis zum Jahr 2020 ratierlich aufzulösen ist.

PASSIVA

Zu A. Eigenkapital

I. Verlustrücklage gemäß § 193 VAG Die Rücklage entwickelte sich wie folgt:

Stand 31.12.2015 25.203.19800
Entnahme -5.505.599,57
Stand 31.12.2016 19.697.598,43

Zu B. Versicherungstechnische Rückstellungen

I. Deckungsrückstellung

Die Deckungsrückstellung ist für die Leistungsverpflichtung in Höhe ihres Wertes einschließlich bereits zugeteilter versicherungsmathematisch errechneter Überschussanteile und nach Abzug des versicherungsmathematisch ermittelten Barwertes der künftigen Beiträge gebildet (prospektive Methode).

Aufgrund der Neuberechnung waren der Deckungsrückstellung €11.942.342,42 zu entnehmen. Für das Geschäft vom 01.01.1997 bis 31.12.2006 wurde der Rechnungszins auf den Referenzzins von 2,54% nach DeckRV abgesenkt. Dafür wurde eine pauschale Zinszusatzreserve in Höhe von € 4.424.627,44 gebildet. Insgesamt bestehen jetzt pauschale Zinszusatzreserven in Höhe von € 10.432.125,12. Damit beläuft sich die Deckungsrückstellung auf € 523.069.097,98.

Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung wurden folgende biometrische Rechnungsgrundlagen angewandt:

Rentenversicherung:

Unternehmenseigene Rechnungsgrundlagen auf der Basis der Richttafeln 1998 von Dr. Klaus Heubeck

Sterbegeld:

Sterbetafeln 1986 Frauen/Männer

Rechnungszins:

a) Altbestand im Sinne des §336 VAG: 3,50%

b) Neubestand:

3,50% (Geschäft 01.01.1997 bis 30.06.2000)

3,25% (Geschäft 01.07.2000 bis 31.12.2003)

2,75% (Geschäft 01.01.2004 bis 31.12.2006)

2,25% (Geschäft 01.01.2007 bis 31.12.2011)

1,75% (Geschäft 01.01.2012 bis 31.12.2014)

1,25% (Geschäft ab 01.01.2015)

Verwaltungskosten:

a) Altbestand im Sinne des §336 VAG:

– Geschäft bis 31.12.1993:

3,75% des Barwertes der Leistungen und des Barwertes der Beiträge

– Geschäft vom 01.01.1994 bis 31.12.1996:

Für beitragsfreie Versicherungsjahre wurde geschäftsplanmäßig einzelvertraglich eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet. Im Übrigen wurden die Kosten geschäftsplanmäßig implizit berücksichtigt.

b) Neubestand:

Wie Altbestand „Geschäft vom 01.01.1994 bis 31.12.1996“

II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle erfolgt pauschal bei gleichzeitiger Berücksichtigung der historischen Erfahrungswerte und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 341 g Abs. 2 HGB.

III. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Stand 31.12.2015 0,00
Entnahme oder Zuführungen 0,00
Stand 31.12.2016 0,00

Zu C. Andere Rückstellungen

I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Stand 31.12.2015 536.450,00
Inanspruchnahme 10.027,00
Auflösung 19.623,00
Zuführung 39.282,00
Stand 31.12.2016 546.082,00

Die Pensionsrückstellungen sind entsprechend den Zusagen für die aktuellen und ehemaligen geschäftsführenden Vorstandsmitglieder gebildet. Sie werden gemäß extern erstelltem versicherungsmathematischem Gutachten auf Basis der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 4,01 % ermittelt. Für die Handelsbilanz wurde die PUC-Methode verwendet. Der Unterschiedsbetrag durch die Neubewertung aufgrund der geänderten Bestimmung des durchschnittlichen Marktzinssatzes beträgt € 68.726,00.

II. Sonstige Rückstellungen

Stand 01.01.2016 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2016
Archivierung 33.341,00 0,00 133,00 0,00 33.208,00
Aktuariat 35.000,00 35.000,00 0,00 47.000,00 47.000,00
Jahresabschlussprüfung 24.000,00 24.000,00 0,00 37.000,00 37.000,00
Urlaubsansprüche 11.233,95 7.325,30 1.583,02 1.768,18 4.093,81
Revision 10.000,00 10.000,00 0,00 6.500,00 6.500,00
Sonstige 9.044,68 8.471,20 573,48 5.400,00 5.400,00
Gesamt 122.619,63 84.796,50 2.289,50 97.668,18 133.201,81

Zu D. Andere Verbindlichkeiten

II. Sonstige Verbindlichkeiten

Im Wesentlichen sind hier Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.541.164,28 gegenüber der Kölner Pensionskasse enthalten, die aus den für die Gesellschaft von der Kölner Pensionskasse erbrachten Dienstleistungen sowie aus der treuhänderischen Verwaltung verschiedener Schuldscheindarlehen durch die Kölner Pensionskasse resultieren.

Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten

Hier sind mit € 32.209,14 im Wesentlichen Mietvorauszahlungen für 2017 erfasst.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Versicherungstechnische Rechnung

Zu 1. Gebuchte = verdiente Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:

Gebuchte Beiträge 2016
2015
Laufende Beiträge 8.778.045,78 8.527.414,12
Einmalbeiträge 197.384,21 185.846,69
8.975.429,99 8.713.260,811

Die Beiträge entfallen ausschließlich auf Einzelverträge mit Gewinnbeteiligung.

Zu 3. Erträge aus Kapitalanlagen

2016
2015
Erträge aus Beteiligungen (davon aus Ausleihungen an verbundenen Unternehmen) 460.350,00 386.888,88
Investmentanteile Zinserträge aus Darlehen 12.191.053,41 0,00 12.291.194,36 524,72
Sonstige Erträge aus Vergabe von Darlehen 0,00 15.000,00
Namensschuldverschreibungen 2.755.221,94 2.689.706,93
Schuldscheinforderungen und Darlehen 651.235,01 1.718.531,95
Tages- und Festgeldzinsen 126.681,16 126.193,51
Andere Kapitalanlagen 2.100,00 2.100,00
Gesamt 16.186.641,52 17.230.140,35

Zu 9. b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Abschreibungen auf Kapitalanlagen handelt es sich in Höhe von € 445.417,24 um planmäßige AfA auf Grundstücke und Gebäude. Des Weiteren wurden auf ein sich in Abwicklung befindliches Immobilien-Sondervermögen (CS EUROREAL) außerplanmäßig € 883.421,73 abgeschrieben. Beim Sondervermögen EURO PROPERTY, welches einvernehmlich nach Ablauf einer freiwilligen Abwicklungsvereinbarung nun fortgeführt wird, handelte es sich um € 4.647.010,63. Beim PKC-Master-Dachfonds erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung über € 3.171.787,85.

Zusammensetzung der Personalaufwendungen nach § 51 Abs. 5 RechVersVDie Personalaufwendungen gliedern sich wie folgt:

2016
2015
Löhne und Gehälter 914.749,51 836.102,74
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 127.777,57 116.688,29
Aufwendungen für Altersversorgung 37.357,40 32.783,10
Gesamt 1.079.884,48 985.574,13

Sonstige Angaben

Die Pensionskasse der Caritas VVaG beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 12 Mitarbeiter einschließlich der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf Seite 5 namentlich aufgeführt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und zwei Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig unter Erstattung ihrer Aufwendungen.

Unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Vorstandsbezüge verzichtet.

Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer entstanden im Geschäftsjahr in Höhe von € 43.592,44 (netto).

Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse einschließlich Pfandbestellungen und Sicherheitsübereignungen mit Ausnahme einer Bürgschaft über € 3.000.000,00 zur Absicherung eines Darlehens des eigenen Immobilien-Spezial-AIF ,,SH-Immo“ bestanden nicht. Verbindlichkeiten aus der Begebung von Wechseln und Schecks waren gleichfalls nicht vorhanden. Die von den Mietern zum Zweck der Kautionsgestellung hinterlegten Sparbücher wurden treuhänderisch verwahrt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden aufgrund der Bücher und sonstigen Unterlagen erstellt. Die Jahresbilanz enthält alle Vermögensgegenstände und Verpflichtungen. Das Versicherungsvermögen ist satzungsgemäß angelegt.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Aufgrund der bei der Erstellung des Jahresabschlusses im Juni 2017 bestimmten außerplanmäßigen Abschreibung ergab sich rückwirkend zum 31.12.2016 eine Unterdeckung der Solvenzkapitalanforderung, die am 12.06.2017 der BaFin ordnungsgemäß und fristgerecht angezeigt wurde. Durch Übertragung von Grundbesitz über € 8.350.000,00 mit notarieller Beurkundung vom 24.07.2017 wurde die Solvenzkapitalanforderung auch hochgerechnet auf den 30.06.2017 wieder erfüllt.

 

Köln, den 28. Juli 2017

Pensionskasse der Caritas
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Der Vorstand

Christof Heinrich

Stephan Sander

Willy Schmitz

Michael Wrobel

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (insbesondere der §§ 341 ff. HGB und der RechVersV) und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Pensionskasse. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 341 k HGB in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Vereins sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse. Der Lagebericht steht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Pensionskasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Köln, den 31. Juli 2017

RBS BBE GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Erik Barndt, Wirtschaftsprüfer

Dr. Alexander Basting, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat ließ sich im Geschäftsjahr 2016 durch mündlichen und schriftlichen Vortrag des Vorstandes des Versicherungsvereins mit der gebotenen Regelmäßigkeit über die Geschäftsentwicklung unterrichten.

Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.

Der Abschlussprüfer RBS BBE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat den Lagebericht und den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchhaltung geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Bemerkungen zum Bericht des Abschlussprüfers sind seitens des Aufsichtsrates nicht zu machen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht und den Jahresabschluss gebilligt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Bericht des Vorstandes an und empfiehlt der Vertreterversammlung, den Jahresabschluss 2016 in der vorgelegten Form anzunehmen.

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, die Überschussverwendung entsprechend dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zu beschließen und die hierzu erstellte Vorlage zu TOP 5 der Tagesordnung der Vertreterversammlung zu verabschieden.

 

Köln, den 04. August 2017

Thomas Vortkamp, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Anlagen

Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen

Entwicklung der Aktivposten

Überschussverwendung

Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr 2016

Anwärter Invaliden- und Altersrentner
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Summe der Jahresrenten 2)
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 3.058 11.460 1.339 8.137 30.305.774,52 €
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 143 520 51 284 605.686,68 €
2. Sonstiger Zugang 1) 30 125 2 -29.763,48 €
3. Gesamter Zugang 173 645 53 284 575.923,20 €
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 3 22 64 343 1.142.846,76 €
2. Beginn der Altersrente 45 261
3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) 6 23
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 1 416,40 €
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 45 206
6. Sonstiger Abgang 4 1 6 2.708,76 €
7. Gesamter Abgang 103 513 64 350 1.145.971,92 €
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres davon beitragsfreie Anwartschaften 3.128 11.592 1.328 8.071 29.735.725,80 €
1.475 6.105
Hinterbliebenenrenten
Witwen Witwer Waisen
Witwen
Anzahl
Witwer
Anzahl
Waisen
Anzahl
Summe der Jahresrenten 2)
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 694 16 17 1.328.535,48€ 7.413,00€ 3.198,12 €
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 37 25 19 75.878,52 € 11.411,64 € 2.073,00 €
2. Sonstiger Zugang 1)
3. Gesamter Zugang 37 25 19 75.878,52 € 11.411,64 € 2.073,00 €
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 45 77.098,56 €
2. Beginn der Altersrente
3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität)
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 2 177,96 €
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen
6. Sonstiger Abgang
7. Gesamter Abgang 45 2 77.098,56 € 177,96 €
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 686 41 34 1.327.315,44 € 18.824,64 € 5.093,16 €
davon beitragsfreie Anwartschaften

1) Z. B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung sowie Erhöhung der Rente 2) Einzusetzen ist hier der Betrag, der sich als zukünftige Dauerverpflichtung (entsprechend der Deckungsrückstellung) ergibt.
2) Einzusetzen ist hier der Betrag, der sich als zukünftige Dauerverpflichtung (entsprechend der Deckungsrückstellung) ergibt.

Entwicklung der Aktivposten A und B I., B II. und B III. im Geschäftsjahr 2016

Anteile Vorjahr Bilanzwerte 31.12.2015 Zugänge Umbuchungen Abgänge
A Immaterielle Vermögensgegenstände
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,0% 298.759,00 36.067,24 0,00 11.189,10
B I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2,6% 13.583.812,56 11.924,39 0,00 1.038.259,20
B II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2,0 % 10.432.625,00 5.715.000,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,5 % 2.775.000,00 560.000,00 -1.500.000,00 200.000,00
3. Beteiligungen 0,0% 12.550,00 0,00 0,00 0,00
Summe B II. 2,5% 13.220.175,00 6.275.000,00 -1.500.000,00 200.000,00
B III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 76,0 % 402.777.125,36 16.231.087,17 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 11,2% 59.417.176,36 3.130.215,16 2.042.486,08 1.500.000,00
a) Namensschuldverschreibungen 6,5% 34.300.000,00 0,00 0,00 27.000.000,00
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen
3. Einlagen bei Kreditinstituten 1,2% 6.124.360,78 2.436.151,30 0,00 0,00
4. Andere Kapitalanlagen 0,0 % 180.000,00 0,00 0,00 0,00
Summe B III. 94,9% 502.798.662,50 21.797.453,63 1.500.000,00 29.042.486,08
Aktivposten B gesamt 100,0% 529.602.650,06 28.084.378,02 0,00 30.280.745,28
Aktivposten A und B insgesamt 100,0% 529.901.409,06 28.120.445,26 0,00 30.291.934,38
Abschreibungen Bilanzwerte 31.12.2016 Anteile Geschäftsjahr
A Immaterielle Vermögensgegenstände
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 206.557,14 117.080,00 0,0%
B I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 445.417,24 12.112.060,51 2,3%
B II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 16.147.625,00 3,1 %
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 1.635.000,00 0,3 %
3. Beteiligungen 0,00 12.550,00 0,0%
Summe B II. 0,00 17.795.175,00 3,4%
B III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8.702.220,21 408.263.506,24 78,8
2. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 0,00 62.547.391,52 12,1 %
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 0,00 8.800.000,00 1,7%
3. Einlagen bei Kreditinstituten 0,00 8.560.512,08 1,7%
4. Andere Kapitalanlagen 0,00 180.000,00 0,0%
Summe B III. 8.702.220,21 488.351.409,84 94,2%
Aktivposten B gesamt 9.147.637,45 518.258.645,35 100,0%
Aktivposten A und B insgesamt 9.354.194,59 518.375.725,35 100,0%

Überschussverwendung

Die Vertreterversammlung hat am 24.05.2016, dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars folgend, den nachstehenden Beschluss gefasst: Die in der RfB zum 31.12.2015 vorhandenen Mittel werden in die Zinszusatzreserve umgebucht. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig ohne Stimmenthaltung.

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