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DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. und deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Wo ist eigentlich die Widerrufsbelehrung der Firma? Wer hat denen eigentlich gestattet, ein Fax zu übermitteln?

Allgemeine Vertragsbedingungen der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. 141 Edgard Bernard Street Gzira, GZR1707, Malta (nachfolgend DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. genannt). Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge zwischen DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. und deren Kunden, betreffend das nachfolgend unter § 1 beschriebene Produkt.
(1)
DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. erbringt seine Leistungen nur gegenüber Unternehmern und Unternehmen i.S.d.
§ 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Kunden“ genannt).
2)
DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. bietet seinen Kunden mit Produkt „Basisdatenschutz“ Leistungen und Produkte zur Bewältigung derjenigen Anforderungen, welche die neuen Datenschutzgesetzte DSGVO und BDSG-neu den Verantwortlichen auferlegen. In dem Leistungspaket enthalten sind Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO, wie insbesondere ein vollständiges Datenschutzkonzept, bestehend aus firmeninternen Richtlinien zu den Bereich en Datenpannen, Betroffenenrechte, sicheres Löschen und Vernichten von Daten und Datenträgern, Verschwiegenheitsverpflichtungen, Datenschutz- und Einwilligungserklärungen, Hinweisen im Falle von Videoüberwachungen oder WhatsApp-Nutzung, etc.
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Nach Abschluss des Vertrages erhält der Kunde die Rechnung für das erste Vertragsjahr. Nach Ausgleich der Rechnung erhält er zunächst eine(n) Fragenkatalog/Checkliste, welche dazu dient, die Gegenebenheiten beim Kunden zu erfassen und die Ihn treffenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zu ermitteln. Anhand des ausgefüllten Fragenkatalogs wird DAZ-Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. sodann die Unterlagen, bzw.Datenschutzmodule individuell für den Kunden und dessen Anforderungen konfigurieren. Der Kunde wird DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.den Fragenkatalog vollständig bearbeitet zurücksenden. Erst nach Rückerhalt des Fragenkataloges kann DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. die weiteren Leistungen nach diesem Vertrag für den Kunden erbringen.
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DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.haftet nicht für Schäden, welche dem Kunden dadurch entstehen, dass er den Fragebogen nicht oder nicht auf seine Gegebenheiten zutreffend,ausgefüllt zurücksendet. Leistungen, welche DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.auf Grundlage unzutreffender Angaben im Fragebogen für den Kunden handwerklich korrekt erbringt, stellen keine mangelhafte Leistung dar.
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DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. behält sich das Recht zur Änderung oder Anpassung seiner Leistungen an eine veränderte Gesetzeslage oder Änderungen in der Rechtsprechung oder Sichtweise der Datenschutzbehörden der vor, soweit dies in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen erfolgt und der sonstige Vertragsinhalt hierdurch nicht negativ beeinträchtigt werden

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DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden auf einen Dritten zu übertragen, sofern solch ein Wechsel des Vertragspartners keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt oder zu einer Änderung der vertraglichen Leistung führen würde.
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DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. ist auch berechtigt, die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon,zur selbstständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
§2- Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag zwischen DAZ Datenschutzauskunft-zentrale Ltd.und dem Kunden kommt durch telefonisch, per Fax oder per Email übermittelte Bestellung des Kunden zustande. Weiterhin ist ein Seite 2 von 3 Vertragsschluss auch dadurch möglich, dass der Kunde ein Angebotsschreiben von DAZ-Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. unterzeichnet und an DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. zurücksendet
.
(2)
Der Vertrag kommt mit Rücksendung des Auftragsformulars an die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.zustande.
(3) Sämtliche Angebote, Leistungen und Produkte von DAZ Datenschutzauskunft- Zentrale Ltd. sind privatwirtschaftlicher Natur und stammen von keiner Behörde oder einer sonstigen öffentlich rechtlichen Institution.
§ 3- Laufzeit Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst 36 Monate
.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer der Parteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der gerade aktiven Vertragslaufzeit gekündigt wird. Kündigungen haben fristgerecht und in schriftlicher Form zu erfolgen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4-Kosten/Zahlungsweise
(1)Die Kosten für die durch DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.zu erbringende Leistung belaufen sich auf jährlich 498,00 Euronetto
.
(2) Die vorgenannten Kosten verstehen sich zzgl. der jeweilsgültigen Umsatzsteuer.
(3) Die jeweiligen Kosten werden durch Rechnungslegung für ein Jahr im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt für das erste Vertragsjahrunmittelbar nach Auftragserteilung und sodann für jedes weitere Vertragsjahr jeweils zu Beginn jedes Jahres in dem das Vertragsjahr beginnt.
.
(4)
Rechnungen von DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.können in elektronischer Form gestellt werden und sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar.
§ 5– Haftung
(1) DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. haftet nur für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens DAZ Datenschutzauskunft- Zentrale Ltd. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichenVertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2)
Jede weitergehende Haftung für Schäden des Kunden schließt die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. aus.
§6-Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch DAZ Datenschutzauskunft- Zentrale Ltd.richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere denjenigen der DSGVO).
(2) DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. informiert bereits jetzt darüber,dass alle von DAZ- Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.
verarbeiteten personenbezogenen Daten des Kunden sowie sonstige im Rahmen des Vertragsverhältnisses von diesem übermittelte Daten und/oder Informationen, ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und-abwicklung verwende werden.
Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) DSGVO. Ist der Auftraggeber eine natürliche Person so umfassen die von DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses gespeicherten personenbezogenen Daten den Vor-und Zunamen sowie ggf. den Firmennamen,die Anschrift, Kontodaten und eine ggf. hinterlegte Telefon-, Telefaxnummer und /oder Email-Adresse. Die erhobenen Kundendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Hiervon ausgenommen sind Übermittlungen im Falle gesetzlicher Notwendigkeiten (Finanzamt) und ggf. zur Wahrung unserer eigenen berechtigten Interessen (an Inkassounternehmen,Rechtsanwalt,Wirtschaftsauskunfteien).
§ 7-Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1) Für alle Ansprüche der Parteien wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Malta vereinbart, sofern es sich bei den Parteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
(2) Sofern in diesen AGB nicht die Gültigkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist, ich für das Auftragsverhältnis maltesisches Recht maßgeblich.
3) Im Falle der Ungültigkeit einer der vorstehenden Bestimmung, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige Bestimmung soll daher einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglichen Zweck der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.

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