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Tree 4 Life eG in Bremen – Wir haben da mal ein paar Fragen…

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In Bremen befindet sich derzeit die Genossenschaft Tree 4 Life eG in Gründung. Gegenstand laut Satzung „ist Handel mit Waren, deren Nutzung zu einer Verbesserung von Wasser, Luft und Boden in Europa führen.“ Wir haben dem Vorstand – Erhard Arnold und Volker Janssen – eine Presseanfrage gestellt, auf die wir bisher keine Antwort erhalten haben. Hierbei interessiert uns speziell das Holzinvestment, in das die Gesellschaft die Mitgliedereinlagen stecken möchte. Es dürfte sich hierbei aus unserer Sicht um einen „Umgehungstatbestand“ handeln, den die BaFin sicherlich nicht tolerieren wird. Der BaFin zufolge fallen alle Baum-Investments unter das Vermögensanlagegesetz, so dass das Unternehmen ganz klar ein von der BaFin gestattetes Vermögensanlagenprospekt benötigt.
Ihre Rundmail mit Unterlagen zur Tree4life e.G. i.G.

Sehr geehrter Herr Jansen,

zunächst einmal darf ich mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner Webseite www.diebewertung.de . Ein User der Ihre Rundmail bekommen hat, hat uns diese zur Verfügung gestellt. In Zeiten des Datenschutzes ist es doch eigentlich geboten alle Adressaten als bcc anzuschreiben und nicht mit cc. Nun vielleicht ein Versehen, kann ja passieren.

Nun aber zu meinen Fragen um deren Beantwortung ich bis zum 11.9.2018 18 Uhr bitte. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

Ist Ihnen bekannt, das die BaFin den Vertrieb von Bauminvestments eigentlich nur noch mit einem BaFin gestatteten Vermögensanlageprospekt gestattet?

Befürchten Sie nicht, das die BaFin Ihr Geschäftsmodel recht schnell zu macht, da sie in ihrem Geschäftsmodell einen Umgehungstatbestand sehen könnte?

Haben Sie Ihr Geschäftsmodel der BaFin zur Kenntnis gebracht? Wir haben dazu eine Anfrage an die BaFin gestellt, um zu erfahren was sie von dem Geschäftsmodel hält, denn erst in der vorigen Woche gab es ja einen Warnhinweis auf der Seite der BaFin zu einem Unternehmen o h n e Prospekt.

Nun gehen Sie mit einer Genossenschaft i.G. in Gründung an den Start. Haben Sie keine Bedenken, das die BaFin hier einschreitet und sie dann als Vorstand eben persönlich in der Haftung stehen könnten?

Wie können Sie an die Anleger 3% an Rendite pro Jahr ausbezahlen?

Über Ihre Rückantwort freue ich mich.

Redaktion/Diebewertung.de

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