Start Allgemein Zukunftsplan der Interessengemeinschaft der GENO eG

Zukunftsplan der Interessengemeinschaft der GENO eG

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Nun, eine Interessengemeinschaft ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn man ein konkretes Ziel hat. Dazu gehört zunächst einmal natürlich die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter, denn dieser hat derzeit alle Fäden bezüglich des Unternehmens in seiner Hand. Gegen ihn vorzugehen ergibt keinen Sinn, solange er ebenfalls nicht die Liquidation der Genossenschaft anstrebt.
Derzeit gehen wir davon aus, dass auch er die nachhaltige Sanierung und Fortführung der Genossenschaft verfolgt. Aktuell muss der Insolvenzverwalter eine Inventur vornehmen und schauen, womit er arbeiten kann. Für die dann anschließende Arbeit ist es wichtig, die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder auszutauschen, um so tatsächlich einen Neustart durchführen zu können. Die neuen Personen, die natürlich Erfahrung im genossenschaftlichen Bereich aufweisen müssen, sollte man auf der Genossenschaftsgeneralversammlung vorstellen und ihre Berufung dort beschließen. Wir haben schon klare Vorstellungen, wo man diese Personen herbekommt, und hatten deswegen in den letzten Wochen Kontakt zu genossenschaftlichen Prüfverbänden, also jenen Institutionen, die das Geschäftsmodell einer Genossenschaft unter die Lupe nehmen, aber auch prüfen, ob die Genossenschaft gemäß ihren Statuten handelt.

Dank der Vermittlung der genossenschaftlichen Prüfverbänden haben wir erste Gespräche mit möglicherweise geeigneten Personen führen können, die auf Grund ihres Alters aus dem Vorstand einer Genossenschaft ausgeschieden sind bzw. kurz davor stehen. Wir wollten generell herauszufinden, ob bei jemandem überhaupt die Bereitschaft vorhanden ist, solch eine Berufung anzunehmen. Überrascht waren wir von den positiven Reaktionen unserer Gesprächspartner, die die Praktikabilität unserer Idee bestätigten.

Darüber hinaus muss natürlich auch das Geschäftsmodell der GENO Wohnungsbaugenossenschaft eG auf den Prüfstand gestellt und möglicherweise eine Satzungsänderung durchgeführt werden. Dazu gehört beispielsweise das Thema Verwaltungskosten. Man benötigt keinen Verwaltungssitz in einer exponierten städtischen Lage und, unserer Meinung nach, weder zwei Vorstände noch keine 30 Mitarbeiter in der Verwaltung. Ein Vorstand und ein Prokurist sollten bei der Größe der Genossenschaft vollkommen ausreichen.

Es muss so viel Geld der Genossen wie möglich in die Schaffung neuen Wohnraum gesteckt werden, der natürlich vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft gedacht ist. Gleichzeitig wäre diese Maßnahme nützlich, um neue Mitglieder zu werben. Wir setzen dabei aber nicht auf eine eigene teure Gesellschaft, sondern auf eine Zusammenarbeit mit externen Partnern. Vor allem setzen wir aber auf zufriedene Mitglieder, die die Genossenschaft dann weiterempfehlen.

Worum sich die Interessengemeinschaft nicht kümmern möchte, ist die juristische Aufarbeitung. Natürlich sollen aber alte Fehler vermieden werden. Aus unserer Sicht könnte man dabei den alten Namen beibehalten, allerdings mit dem Zusatz „Neue“ im Namen, um auch nach außen hin den Neuanfang anzuzeigen.

Das ist nur ein erster grober Überblick unserer Gedanken hinsichtlich der Sanierung der GENO Wohnungsbaugenossenschaft eG. Dass das aber praktikabel ist und nachhaltig zur Sanierung der Genossenschaft und vor allem zur Zufriedenheit der Genossenschaftsmitglieder beitragen wird, davon sind wir, gemeinsam mit Rechtsanwalt Reime, überzeugt.

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