Start Allgemein Kommanditgesellschaft des MPC Holland 44 gewinnlos – Erfolgte Falschberatung vor 15 Jahren?

Kommanditgesellschaft des MPC Holland 44 gewinnlos – Erfolgte Falschberatung vor 15 Jahren?

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Die Kommanditgesellschaft des MPC Holland 44 wurde im Jahr 2003 aufgelegt. Die Beteiligung in drei niederländische Immobilien wurde als Anlage mit zukünftiger Sicherheit und Wertsteigerung hervorgehoben. Die Objekte in Amstelveen, Groningen und Zaandam brachten über den Zeitraum angemessene Erträge aus mehr oder minder hohen Ausschüttungen. Ungewisse Faktoren in der wirtschaftlichen Entwicklung des MPC Holland 44 konnten nicht ausgeschlossen werden. Schwierigkeiten auf dem niederländischen Markt für Büro- und Gewerbeimmobilien ließen keine Wertsteigerungen erwarten. Verluste waren zu berücksichtigen. Nach einer Boomphase im letzten Jahrzehnt sind die Leerstände gestiegen und die Nachfrage nach Mietflächen abgeflaut. Die Immobilienpreise waren vom Abwärtstrend betroffen. Rechtliche Sachverhalte der Beteiligung und erlangte Kenntnisse

Anleger des MPC Holland 44, die sich vor möglichen Konsequenzen wappnen wollten, könnten sich über mögliche Ansprüche wegen der Wertminderungen der Immobilienanlagen beraten lassen. Wurde die Investition den Anlegern vor 15 Jahren als sichere Altersvorsorge empfohlen, könnte dies einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Kommanditgesellschaften mit Immobilien sind Unternehmensbeteiligungen mit zu erwartenden Risiken. Dazu zählen das Insolvenz- und /oder das Totalverlustrisiko. Das steht im Widerspruch zu einer sicheren Altersvorsorge.

Die Anlageberatung durfte Anleger über Risiken nicht im Unklaren lassen.

Von Anfang an war unstrittig, dass investiertes Kapital nicht jederzeit verfügbar ist. Anteile an Kommanditgesellschaften können auf dem Zweitmarkt veräußert werden. Zunächst müssen sich Käufer für die Anteile finden. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Die von den Anlegern in den MPC Holland 44 eingebrachten Anlagebeträge waren über die gesamte Laufzeit ohne separat gestaltete Teilverkäufe von Anteilen nicht verfügbar. Es reicht nicht zu erkennen, dass Anleger ohne erforderliche Informationen investiert haben. Wichtig war und ist der Dissens zwischen Rechtsanspruch und Leistung.

Schadensersatz kann begründet sein, wenn die Anleger mit der realisierten wirtschaftlichen Entwicklung nicht rechnen konnten. Wertentwicklungen durch schwankende Verkaufspreise sind in der allgemeinen wirtschaftlichen Lebenserfahrung begründet. Anderen Erwartungen sind nicht einklagbar. Wenn Immobilien aus dem Beteiligungskapital heraus noch nicht veräußert worden sind, erübrigt sich jede Diskussion zu diesem Thema. Für den MPC Holland 44 sollen in diesem Jahr Verkaufserlöse erzielt worden sein, die über den im Vorjahr unterstellten Erwartungen lagen. Da bis zum Jahr 2012 Ausschüttungen gezahlt worden sind, müssen wirtschaftliche Entwicklungen erkannt werden, die Initiatoren und Anleger zehn Jahre vorher nicht erwartet haben. Heute lassen sich dazu wissenschaftliche Betrachtungen anstellen, aus denen keine Verantwortungen entstehen können.

Beurteilung des wirtschaftlichen Resultats vor Gesellschaftsauflösung im Jahr 2018

Der MPC Holland 44 wurde im Jahr 2003 nach Platzierung des KG-Kapitals von € 50.8 Mio. geschlossen. Die Gesamtinvestition war in die vier o. b. Bürogebäude mit 40.061 qm für € 102.8 Mio. – davon € 52,0 Mio. über eine Bankfinanzierung der (Sparkasse:) SPAKA KölnBonn*) erfolgt. Bis zum Jahr 2011 erfolgten Ausschüttungen von 53,5% des Beteiligungskapitals. Das lag unter den prognostizierten 66 %. Wegen Neubewertungen forderte die SPAKA KölnBonn die Anleger im März 2016 auf, die in den Jahren zuvor vereinnahmten Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zu erstatten. Diese Leistungen sollten einer außerordentlichen Tilgung der Finanzierung dienen.

Die Problematik der „Rückerstattung von Ausschüttungen“ haben in den letzten Jahren zu Entscheidungen des BGH und der Instanzgerichte geführt. Danach ist zu erläutern:

Kommanditisten haften gegenüber ihren Gläubigern, wenn ihre KG-Einlage – die gezeichnete Beteiligungssumme oder die Haftsumme – nicht erbracht ist (§ 171Abs.1 HGB). Den Ausschüttungen der Kommanditgesellschaft des MPC Holland 44 stehen keine bilanziellen Gewinne gegenüber. Die Haftung der Anleger lebt aufgrund dieser Liquiditäts-Abschöpfungen im Umfange der Ausschüttungen wieder auf. Sie gelten rechtlich als Rückerstattung der KG-Einlage(n). Im Innenverhältnis der KG zu den Kommanditisten ist der Anspruch auf Rückzahlung erfolgter Ausschüttungen ausgeschlossen. Der Gesellschaftsvertrag enthält in § 14 eine dezidierte Regelung (BGH Urteil v. 12.03.2013 II ZR 73/11; Urt.v.01.07.2014 II ZR/12 m. w. N) und damit keinen rechtlichen Ansatzpunkt für die Begründung von Ansprüchen auf Rückzahlung der Ausschüttungen. Im Falle der Insolvenz wäre das anders – dazu ist es bisher nicht gekommen (vgl. SHR-Rechtsanwälte PartG, 2018 – 81371 München).

Die vier Immobilien der Kommanditgesellschaft des MPC Holland 44 konnten mit € 31,955 Mio. zu höheren Verkaufspreisen als erwartet veräußert und die Bankverpflichtungen abgelöst werden. Daraus resultiert für die Anleger, dass der Jahresabschluss im Herbst 2018 mit der jährlichen Berichterstattung an die Anleger fertiggestellt wird. Der Bericht wird eine Darstellung zum Verkaufsprozess enthalten. Die Abwicklung der Kommanditgesellschaft ist zeitnah vorgesehen. Eine Restrukturierung ist trotz der unerwartet hohen Verkaufserlöse nicht zu erwarten.

Fazit

Kommanditbeteiligungen wie die des MPC Holland 44 sind vor der Investition unternehmerisch zu betrachten. Zwischen hohen Überschüssen und Verlusten sind alle Risiken zu durchdenken. Investitionen dieser Art können auch nach vielen Jahren „umkippen“. Die Randrisiken, wie die Variablen des haftenden Kapitals, sind im Hinblick auf Ausschüttungen sind von prospektiven Anlegern zu berücksichtigen.

*) richtige Schreibweise

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