Start Allgemein Berichterstattung über „mutmaßliche Gauner“

Berichterstattung über „mutmaßliche Gauner“

428

Immer wieder erhalten wir Post von Rechtsanwälten aus ganz unterschiedlichen Anlässen. Zumeist aber geht es darum, dass ein Mandant fordert, dass wir irgendwelche Artikel wieder von unserer Seite entfernen, in denen wir über Firmen oder Personen berichten. Wir stützen uns bei unseren Informationen auf frei verfügbare Veröffentlichungen, die jeder im Netz recherchieren kann (wenn er/sie weiß, wo). Wenn eine deutsche Staatsanwaltschaft einen Beitrag online gestellt hat, sehen wir daher keine Veranlassung, den Artikel auf unseren Seiten zu löschen. Die Personen, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sehen und daher eine Löschung verlangen, sind schließlich nicht durch uns in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Das wäre eine Verdachtsberichterstattung, die in Deutschland nur unter „verschärften Bedingungen möglich ist“. Hier geht es um Tatsachen und – wie gesagt – um Veröffentlichungen einer deutschen Staatsanwaltschaft, die so für jeden zugänglich veröffentlicht wurde. Dass den mutmaßlichen Gaunern die Nennung ihres Namens in diesem Zusammenhang nicht gefällt, mag sein. Aber wäre es nicht zu dem Vorfall gekommen, in dem sie ja involviert waren bzw. sind, dann hätte es weder die Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft gegeben noch unsere Berichterstattung.

Dass wir mit unseren Portalen eine relativ hohe Platzierungen bei Internetsuchen erreichen, freut uns natürlich und liegt auch in unserem Interesse. Denn in diesen Veröffentlichungen wird im Regelfall mitgeteilt, dass es sichergestellte Vermögenswerte gibt, auf die Anleger gerichtlich festgestellte Ansprüche geltend machen können. Damit kann dann der eine oder andere Anleger zumindest einen Teil seines Schadens wiederholen.

Anlass für diesen Artikel war wieder so ein Fall. Ein „oberschlauer“ Anwalt erschien mit seinem Mandanten vor dem OLG Frankfurt. Sicherlich hat der Anwalt dem Mandanten „falsche Hoffnungen“ in den letzten Monaten vor dem Gerichtstermin gemacht. Während des Termins drückte der Mandant kräftig auf die Tränendrüse: „Ich armer Kerl, weiß gar nicht ,was ich falsch gemacht habe, bin in therapeutischer Behandlung, nehme starke Medikamente, habe kaum noch Geld“ usw.

Wir halten natürlich dagegen, was mit den vielen Anlegern ist, die z.B. ihre Altersvorsorge verloren haben könnten? Und wenn der Betroffene „so knapp bei Kasse ist“, wie er behauptet, wie kann er sich dann teure Anwälte, die nicht einmal einen vernünftigen Job machen, leisten? Wir hätten eher erwartet, dass der Betroffene dann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen würde, was er aber nicht tat.

Erstaunlicherweise arbeitet der Betroffene erneut als Geschäftsführer einer Gesellschaft, die Geld einsammelt. Da sollte man vielleicht einmal prüfen lassen, ob das bei seinen gesundheitlichen Einschränkungen noch zulässig ist?

Natürlich, auch das sei hier nochmals angemerkt, löschen wir den Eintrag sofort bei uns, wenn wir Kenntnis davon erhalten, dass das im Bundesanzeiger gelöscht wurde. Aber solange das nicht der Fall ist, bleibt auch unser Artikel im Netz. Und warum sich der Betroffene an uns bezüglich der Löschung gewendet hat und nicht gegen die eigentliche Ursache vorgeht und sich mit der veröffentlichenden Staatsanwaltschaft in Benehmen setzt, bleibt dann sein eigenes Geheimnis…

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein