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Ungesicherte Refinanzierung der VertsKebap Finance GmbH – Wir hatten gewarnt

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Die BaFin weist gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) auf eine Veröffentlichung der VertsKebap Finance GmbH gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bezüglich einer ungesicherten Refinanzierung hin. Wir hatten vor einiger Zeit vor einem Totalverlustrisiko gewarnt

Ungesicherte Refinanzierung der VertsKebap Finance GmbH

Emittent/Veröffentlichungspflichtiger:
VertsKebap Finance GmbH, Hölderlinstraße 4/1, 71717 Beilstein, Deutschland

Vermögensanlagen:

  • VertsKebap Finance GmbH – Laufzeit 3 Jahre, Verzinsung 8% – Nachrangdarlehen
    Typ A (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 11.11.2015 (Datum der Prospektaufstellung), veröffentlicht am 23.11.2015; Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 29.08.2017 (Datum der Prospektaufstellung), veröffentlicht am 11.09.2017)
  • VertsKebap Finance GmbH – Laufzeit 5 Jahre, Verzinsung 10% – Nachrangdarlehen
    Typ B, (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 11.11.2015 (Datum der Prospektaufstellung), veröffentlicht am 23.11.2015; Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 29.08.2017 (Datum der Prospektaufstellung), veröffentlicht am 11.09.2017)

Der noon Mediterranean Inc. (vormals firmierend unter Verts Mediterranean Grill Inc.), die Schwestergesellschaft der VertsKebap Finance GmbH, ist es im Zeitraum zwischen dem 12.09.2017 und 5.12.2017 weder gelungen ausreichende Umsätze zu erwirtschaften noch neues Eigen-/Fremdkapital in ausreichender Höhe aufzunehmen, um sowohl ihre Aufwendungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb zu decken als auch gleichzeitig ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen auf die von der VertsKebap Finance GmbH gewährten Nachrangdarlehen zu leisten.

Infolgedessen hat die noon Mediterranean Inc. ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber der VertsKebap Finance GmbH Anfang Dezember 2017 bis auf weiteres ausgesetzt. Daraufhin hat die VertsKebap Finance GmbH ihrerseits Anfang Dezember 2017 ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ A sowie den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ B ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt und das öffentliche Angebot für die Nachrangdarlehen Typ A und die Nachrangdarlehen Typ B vorzeitig am 5.12.2017 beendet.

Sollte es der noon Mediterranean Inc. weiterhin nicht gelingen, ausreichende Umsätze zu erwirtschaften und/oder neues Eigen-/Fremdkapital in ausreichender Höhe aufzunehmen, um sowohl ihre Aufwendungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb zu decken als auch gleichzeitig ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen auf die von der VertsKebap Finance GmbH gewährten Nachdarlehen zu leisten, ist dies ein Umstand, der geeignet ist, die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen der noon Mediterranean Inc. auf die von der VertsKebap Finance GmbH gewährten Nachrangdarlehen bis auf weiteres erheblich zu beeinträchtigen.

Dies ist wiederum ein Umstand, der geeignet ist, die Fähigkeit der VertsKebap Finance GmbH, ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ A sowie den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ B nachzukommen, erheblich zu beeinträchtigen.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

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