Start Allgemein Folgeversammlung der db x-trackers

Folgeversammlung der db x-trackers

311

db x-trackers
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B-119.899
(die „Gesellschaft„)

WICHTIGE MITTEILUNG ZU EINER FOLGEVERSAMMLUNG DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER ANTEILSINHABER

Sehr geehrte Anteilsinhaber,

da die am 29. Januar 2018 abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung der Anteilsinhaber der Gesellschaft aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit keinen gültigen Beschluss über die Tagesordnungspunkte fassen konnte, wird hiermit erneut eine außerordentliche Hauptversammlung der Anteilsinhaber der Gesellschaft einberufen (die „Folgeversammlung„), die am 14. Februar 2018 um 11.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am Sitz der Gesellschaft mit folgender Tagesordnung stattfindet:

TAGESORDNUNG

I. Vollständige Neufassung der Satzung der Gesellschaft (die „Satzung“), insbesondere zwecks:

1.

Änderung der Firma der Gesellschaft in „Xtrackers“ und

2.

Nutzung größerer Spielräume durch die Einführung des Gesetzes vom 10. August 2016 zur Modernisierung des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften sowie allgemeiner Aktualisierung der Satzung.

Ein Entwurf der geänderten und neu gefassten Satzung, über die abzustimmen ist, ist kostenlos am Sitz der Gesellschaft erhältlich und kann auf der Webseite

www.Xtrackers.com

heruntergeladen werden.

Vorbehaltlich der Verabschiedung der Beschlussvorlage 1 durch die Anteilsinhaber beschließt der Verwaltungsrat die Änderung der Namen der einzelnen Teilfonds der Gesellschaft. Einzelheiten hierzu finden sich in der entsprechenden Mitteilung vom 2. Januar 2018, die auf

www.Xtrackers.com

veröffentlicht wurde. Beachten Sie bitte insbesondere die Entfernung des Verweises auf „(DR)“ im Namen aller Fonds mit Direkter Replikation, der derzeit die Direkte Anlagepolitik dieser Teilfonds kennzeichnet, und gegebenenfalls die Aufnahme eines Verweises auf „Swap“ im Namen aller Fonds mit Indirekter Replikation, womit die Indirekte Anlagepolitik dieser Teilfonds gekennzeichnet wird. Diese Änderungen spiegeln keine Änderungen in der jeweiligen Anlagepolitik der Teilfonds wider, sondern sind Änderungen an den Namenskonventionen. Die jeweiligen Abschnitte im Prospekt werden, falls erforderlich, ebenfalls aktualisiert, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.

In diesem Schreiben verwendete Begriffe haben die ihnen im aktuellen Prospekt der Gesellschaft zugewiesene Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Außerordentliche Hauptversammlung sollen die Änderungen am 16. Februar 2018 in Kraft treten.

II. Stimmabgabe und Abstimmungsregeln für die Folgeversammlung

Die für die außerordentliche Hauptversammlung am 29. Januar 2018 erteilten Vollmachten behalten ihre Gültigkeit und werden bei der Folgeversammlung außer bei ausdrücklichem Widerruf verwendet.

Anteilsinhaber können auf der Folgeversammlung persönlich oder durch einen Stimmrechtsvertreter abstimmen. Vollmachtsformulare für die Folgeversammlung sind am Sitz der Gesellschaft oder auf der Webseite der Gesellschaft (www.Xtrackers.com) erhältlich und müssen vor 18.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am 9. Februar 2018 per Kurier an die State Street Bank Luxembourg S.C.A./Domiciliary Department, 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, per Fax an die Nummer + 352 46 40 10 413 oder per E-Mail an Luxembourg-Domiciliarygroup@statestreet.com eingehen.

Sollten Sie Anteile an der Gesellschaft über einen Finanzintermediär oder eine Clearingstelle halten, weisen wir auf Folgendes hin:

Das Vollmachtsformular muss so rechtzeitig bei dem Finanzintermediär bzw. der Clearingstelle eingehen, dass es bis zum 8. Februar 2018 an die Gesellschaft weitergeleitet werden kann.

Für den Fall, dass der Finanzintermediär bzw. die Clearingstelle die Anteile an der Gesellschaft im eigenen Namen für Sie hält, besteht für Sie eventuell nicht die Möglichkeit, bestimmte Rechte direkt gegenüber der Gesellschaft auszuüben.

III. Besondere Abstimmungsregeln für die Folgeversammlung

Für die Festlegung der Teilnahme- und Stimmrechte eines Anteilsinhabers bei der Folgeversammlung ist die Anzahl der von diesem Anteilsinhaber am Stichtag (7. Februar 2018) gehaltenen Anteile maßgeblich. Jeder Anteil gewährt eine Stimme.

Die Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass zur gültigen Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte auf der Folgeversammlung keine Mindestanwesenheit erforderlich ist. Die Beschlüsse erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Prospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können in elektronischer oder gedruckter Form kostenlos bei der Deutsche Bank AG, Trust and Agency Services, Post IPO Services, Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main (Deutschland) bezogen werden und sind auf der Internetseite

www.Xtrackers.com

erhältlich.

Im Auftrag des Verwaltungsrats

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein