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MBF Erste Filmproduktionsgesellschaft mbH & Co. KG – Eigenkapital innerhalb eines Jahres halbiert

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Als gut kann man diese Bilanz aus unserer Sicht nicht bezeichnen! Und zudem handelt es sich mal wieder um eine, die wir mit der Hannover Leasing in Verbindung bringen.MBF Erste Filmproduktionsgesellschaft mbH & Co. KG

Pullach i. Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Umlaufvermögen 208.324,01 401.864,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.521,45 20.615,75
II. Guthaben bei Kreditinstituten 185.802,56 381.248,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 208.324,01 401.864,14

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 175.519,15 367.289,15
I. Kapitalanteil des Kommanditisten 175.519,15 367.289,15
B. Verbindlichkeiten 32.804,86 34.574,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 208.324,01 401.864,14

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

MBF Erste Filmproduktionsgesellschaft mbH & Co. KG, Pullach i. Isartal

Amtsgericht München, HRA 86527

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Rechtsform und der an ihr beteiligten nicht natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter gemäß § 264a Abs. 1 HGB verpflichtet, die Vorschriften für Kapitalgesellschaften & Co. anzuwenden.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB auf. Sie wendet jedoch für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung freiwillig die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an.

Für die Aufstellung des Anhangs werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB zum Teil und für die Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für alle im Zusammenhang mit der Herstellung der Filmprojekte anfallenden Kosten fand das Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 HGB a. F. für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Anwendung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Es ist weder eine Forderung aufgrund eines etwaigen abstrakten Schuldverhältnisses aktiviert worden noch ist die am Ende der Fondslaufzeit anfallende fest vereinbarte Schlusszahlung (bzw. alternativ der Optionspreis) zeitanteilig über die Laufzeit des Lizenzvertrages bzw. den Filmüberlassungszeitraum ergebniswirksam verteilt erfasst worden.

Zur Erhöhung der Transparenz wird der Kapitalanteil gemäß § 264c Abs. 2 HGB weiter untergliedert und die Pflichteinlage, das Verrechnungskonto und das Ergebnisvortragskonto gesondert ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens

Die Gesellschaft hat mit Vertrag vom 21. Dezember 2005 das literarische Material (Stoffrechte) für die internationalen Kinofilmproduktionen „The Hitcher“ bzw. die Austauschfilme „evening“ und „reservation road“ erworben. Die Rechte umfassen die Produktion und weltweite Verwertung der Filme einschließlich der so genannten Nebenrechte. Die Gesellschaft ist sowohl rechtlicher (gemäß § 94 UrhG) als auch wirtschaftlicher (gemäß Medienerlass) Eigentümer der Kinofilme. Die Filme werden auf eine Dauer von 15 Jahren an einen Lizenznehmer zur Auswertung überlassen und sind demzufolge dem Anlagevermögen zuzurechnen.

Die Herstellungskosten sind unter das Aktivierungsverbot nach § 248 Abs. 2 HGB a. F. gefallen. Der Aufwand ist durch eine nicht rückzahlbare Zahlung des gesamten Produktionsaufwands an den Produktionsdienstleister im Jahr 2005 entstanden. Die Zahlung erfolgte in die Sphäre des Produktionsdienstleisters, die vertraglich vereinbarte Schuldübernahmegebühr für den Lizenznehmer an die schuldübernehmende Bank war bereits vollständig zuvor aus eigenen Mitteln des Lizenznehmers geleistet worden. Die Bank hat aufgrund dieser Zahlung die Verpflichtungen des Lizenznehmers aus dem Lizenzvertrag übernommen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten die für den Zeitraum 23. Dezember bis 31. Dezember 2016 abgegrenzte Lizenzrate aus der Verwertung des Films.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Umsatzsteuer sowie noch nicht abzugsfähige Vorsteuer.

Das Ergebnisvortragskonto entwickelte sich wie folgt:

Euro
Ergebnisvortragskonto zum 31.12.2015 -19.591.011,97
Jahresüberschuss 2016 1.038.230,00
Ergebnisvortragskonto zum 31.12. 2016 -18.552.781,97

Die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen der Kommanditisten betragen 500 Euro.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten) in dem nachstehend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst:

Stand 31.12.2016
Euro
Restlaufzeit bis 1 Jahr (Vorjahr)
Euro
Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren (Vorjahr)
Euro
Restlaufzeit mehr als 5 Jahre (Vorjahr)
Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.245,00 24.245,00 0,00 0,00
(26.015,13) (0,00) (0,00)
sonstige Verbindlichkeiten 8.559,86 8.559,86 0,00 0,00
0,00 (8.559,86) (0,00) (0,00)
32.804,86 32.804,86 0,00 0,00
(34.574,99) (0,00) (0,00)

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 8.559,86 Euro (Vorjahr: 8.559,86 Euro) betreffen in Höhe von 1.250 Euro (Vorjahr: 1.250 Euro ) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr Umsatzerlöse aus der Lizenzverwertung der von ihr produzierten Kinofilme.

IV. Sonstige Angaben

Zur Erledigung aller Verwaltungsaufgaben ist aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal, verpflichtet.

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die MBF Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach i. Isartal, mit einem gezeichneten Kapital von 25.000 Euro.

Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH:

Friedhelm Behn, Hermannsburg, Kaufmann

Pullach i. Isartal, 6. Dezember 2017

MBF Erste Filmproduktionsgesellschaft mbH & Co. KG MBF Verwaltungsgesellschaft mbH, Behn

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2017 festgestellt.

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