Start Allgemein MS „TATJANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – Kritischer Zustand

MS „TATJANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – Kritischer Zustand

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Schaut man sich als Anleger die Bilanz dieser Beteiligungsgesellschaft an, dann kann diesem nur angst und bange werden, denn mit einem negativen Eigenkapital von über 3 Millionen Euro kann man sicherlich von der Gefahr einer zukünftigen Insolvenz sprechen.

MS „TATJANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EURA. Anlagevermögen12.598.931,26I. Sachanlagen12.598.931,26B. Umlaufvermögen642.152,02I. Vorräte70.419,07II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände111.582,03III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks460.150,92C. Rechnungsabgrenzungsposten47.349,15Summe Aktiva13.288.432,43

Passiva

31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital -3.331.217,88
I. Kapitalanteile 2.300.000,00
II. Rücklagen 3.000.000,00
III. Gewinn-/Verlustvortrag im Sinne des 264c Abs. 2 HGB bei Personen(handels)gesellschaften -8.631.217,88
B. Rückstellungen 1.019.934,42
1. Steuerrückstellungen 58.600,00
2. sonstige Rückstellungen 961.334,42
C. Verbindlichkeiten 15.599.613,20
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.185.292,04
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65.281,30
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 5.279.005,07
4. sonstige Verbindlichkeiten 70.034,79
D. Rechnungsabgrenzungsposten 102,69
Summe Passiva 13.288.432,43

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die MS „TATJANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist unter der Nummer HRA 103949 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 wurde un­ter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (erstmals in der Fassung nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BilRUG) und der Empfehlung des Verban­des Deutscher Reeder e.V. aufgestellt.

Die Umsatzerlöse sind nicht mit dem Vorjahr vergleichbar, da diese durch die Neudefinition gemäß § 277 Abs. 1 HBG erheblich ausgeweitet wurden. Bei Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG bereits im Jahr 2015 hätte sich ein als Umsatzerlöse auszuweisender Vorjahresbetrag in Höhe von T€ 2.646 ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aufgrund der anhaltenden Schifffahrtskrise wird die Gesellschaft in 2017 voraussichtlich nicht in der Lage sein, ihren Kapitaldienstverpflichtungen vollständig nachzukommen. Deshalb wird derzeit mit der Gesellschafterin über Maßnahmen zur Liquiditätssicherung verhandelt. Die Bilanzie­rung und Be­wertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesell­schaft (Going-Concern-Prinzip).

Die handelsrechtliche Bilanzierung wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Der Schrottwert des Schiffes wurde mit insgesamt T€ 2.949 angesetzt.

Die Bewertung der Bordbestände erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu Festwerten gemäß § 240 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 256 Satz 2 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sonstige Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Kurzfristige Vermögensgegenstände und Schulden, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Stichtagskurs bewertet.

Die Gesellschaft generiert Einnahmen aus einem Chartervertrag in USD und hat mit Datum vom 18. März 2009 zur Finanzierung ihres Seeschiffes ein Darlehen in Höhe von ursprüng­lich TUSD 30.000 aufgenommen. Das Darlehen valutiert zum Stichtag mit TUSD 15.200. Aus diesem Grund wurde eine Bewertungseinheit zwischen den Einnahmen und dem Darlehen gebildet. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit wurde überprüft, ob die Währungseinnahmen mindestens die liquiditätswirksamen Kosten sowie Tilgung und Zinsen betragen. Zur Berechnung wurden Plan-Cash-Flow-Rechnungen, Charter- bzw. Pool­verträge, Darlehensverträge, Zinsvereinbarungen sowie Schätzungen herangezogen, die auf der langjährigen Branchenerfahrung des Bereederers beruhen. Nicht wirksame Anteile der Bewertungseinheit werden mit dem höheren Einstandskurs bzw. höheren Kurs vom Bi­lanzstichtag umgerechnet. Die gebildete Bewertungseinheit ist nicht wirksam in Höhe von TUSD 3.476. Aus der Bildung der Bewertungseinheit ergeben sich insgesamt zu buchende Rückstellungen in Höhe von T€ 950.

D. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Das im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital beträgt € 2.300.000.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus ineffektiver Bewertungseinheit (T€ 950).

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten mit T€ 70 noch nicht fällige Zinsen.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre
T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.340 8.845 0
(1.340) (10.185) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65 0 0
(72) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 455 0 4.824
Unternehmen (349) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 70 0 0
(64) (0) (0)
1.930 8.845 4.824
(1.825) (10.185) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 10.185 (i.V.: T€ 11.525) sind durch eine Schiffshypothek und zum Teil durch eine Bürgschaft besichert.

E. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlust­ rechnung

In den Umsatzerlösen sind durch die Neudefinition gemäß § 277 Abs. 1 HGB n. F. Erstattun­gen in Höhe von T€ 657 enthalten. Im Vorjahr waren die Erstattungen in Höhe von T€ 533 in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten T€ 35 (i.V.: T€ 120) Erträge aus Währungsum­rechnung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten T€ 782 (i.V.: T€ 541) Auf­wendungen aus Währungsumrechnung.

In 2016 wurden auf das Schiff gemäß § 253 Abs. 5 Zuschreibungen von T€ 3.360 vorgenommen (i.V.: außerplanmäßige Abschreibungen von T€ 3.360 gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).

F. Allgemeine Angaben

Die nächste planmäßige Dockung ist für 2019 vorgesehen.

Hamburg, den 15. Februar 2017

Die Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.9.2017.

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