Start Allgemein Nord-West Bauträger GmbH & Co. Kommanditgesellschaft – Bauträger mit niedrigem Eigenkapital

Nord-West Bauträger GmbH & Co. Kommanditgesellschaft – Bauträger mit niedrigem Eigenkapital

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Ein Bauträger mit einem Eigenkapital von lediglich knapp über 9000 € in der Bilanz wirkt nicht gerade vertrauenserweckend…

Nord-West Bauträger GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 182.269,80 185.958,80
B. Umlaufvermögen 50.000,07 49.539,25
C. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 11.134,99 8.017,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 243.404,86 243.515,84

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 9.059,33 12.176,52
B. Rückstellungen 1.801,00 2.405,00
C. Verbindlichkeiten 232.544,53 228.934,32
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 91.316,16 184.286,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 141.228,37 44.647,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 243.404,86 243.515,84

sonstige Berichtsbestandteile

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Die Nord- West Bauträger GmbH & Co. KG hat die Vorschriften für die KapG anzuwenden nach § 264a HGB.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.

Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu machen sind, erfolgt die Angabe im Anhang.

Die Ergebnisverwendung und die Angabe zu Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Nord – West Bauträger GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 01. Januar 2010 anzuwenden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen eingesetzt. Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 5 Jahren unterstellt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert größer als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden im Zugangsjahr als Sammelposten aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Unterschrift der Geschäftsführung

gez. Jan Eggen
gez. Abbas Safari-Khaledi

Oldenburg, den 05.12.2017

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2017 festgestellt.

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