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Zwangsgelder gegen die Mars One Ventures AG

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Die BaFin hat am 23. Oktober 2017 gegen die Mars One Ventures AG Zwangsgelder in Höhe von 230.000 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Mars One Ventures AG gegen § 37v Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

Anmerkung der Redaktion:

Diese Nachricht der BaFin überrascht nicht wirklich, denn – bezieht man das Vorgängerunternehmen Cashcloud AG mit ein – geht es seit fast zwei Jahren stetig bergab bei der Mars One Ventures AG. Einst wollte Sven Donhuysen, den wir von den Unternehmen Canada Gold Trust, Henning Gold Mines, Euro Grund Invest usw. kennen, damit dem Unternehmen Paypal Konkurrenz machen. Die Idee selber war sicherlich nicht verkehrt, aber gegen große etablierte Unternehmen mit einem riesigen Werbeetat hat man dann mit wenig Kapital kaum eine Chance, zu einem gefährlichen Wettbewerber aufzusteigen.

Nachdem sich Donhuysen nach einigem Wirbel um die Cashcloud AG zurückgezogen hatte, sollte Professor Moritz Hunzinger das Schiff wieder in ruhigere Gewässer manövrieren. Anfangs erfolgreich, zog sich Hunzinger nach einiger Zeit selber zurück, wohl weil er realisiert hatte, dass es so nicht mehr weiter gehen konnte. Das Unternehmen selber benannte sich daraufhin um.

Der Handel mit der Aktie ist derzeit ausgesetzt, diese Situation hatte das Unternehmen in seiner Laufbahn schon mehrfach erlebt. Zudem erstellte ein Wirtschaftsprüfer aus Würzburg ein eigenartiges Gutachten zur Mars One Ventures AG, das einen aus unserer Sicht gewagten Börsenwert attestierte. Die an den Prüfer unsererseits übermittelte Presseanfrage blieb bisher unbeantwortet.

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