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Anton Westrich („W&K Financial Service“ und „WPD Financial Service d.o.o“) muss Geschäfte rückabwickeln

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anton Westrich, Kirchardt, die unverzügliche Einstellung und Abwicklung seines Einlagengeschäfts aufgegeben. Unter der Bezeichnung W&K Financial Service hat dieser den Abschluss von „Privatdarlehensverträgen“ sowie unter dem Firmennamen „WPD Financial Service d.o.o“ den Kauf von Lebensversicherungsverträgen angeboten. „Mit der Entgegenahme des verzinslichen Darlehenskapitals (Privatdarlehensverträge) und dem Versprechen, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen einzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt ratierlich verzinst an die Kapitalgeber auszuzahlen, betreibt er das Einlagengeschäft allerdings ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin“. Daher wurde Westrich von der BaFin aufgefordert, „das Angebot der „Privatdarlehens- und Lebensversicherungskaufverträge“ einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.“

Ob besagter Herr Westrich aber in der Lage ist, dass Geld zurückzuzahlen, werden wir in den kommenden Wochen sehen. Zu oft haben wir in der Vergangenheit schon erleben müssen, dass solche Verfügungen eine Insolvenz des betroffenen Unternehmens zur Folge hatte.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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