Start Allgemein Mifid-II-Umsetzung ärgert Verbraucherschützer

Mifid-II-Umsetzung ärgert Verbraucherschützer

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Verbraucherschützern pochen auf Änderungen des Finanzmarktnovellierungsgesetzes II. Nach Ansicht der Anlegerschützer verfehlt das deutsche Gesetz einige Ziele von Mifid II.

Verbraucherzentrale rügen Gesetz

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist überhaupt nicht einverstanden mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz II. Mit diesem setzt die Bundesregierung die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II um. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die Ziele von Mifid II mit dem Gesetz verfehlt würden.

Richtlinie verschärft den Erhalt von Provisionen

Die Richtlinie verschärft unter anderem die Bedingungen für den Erhalt von Provisionen. Finanzdienstleister müssen zukünftig nachweisen, dass sie im Gegenzug die Qualität der Beratung verbessern. Generelles Ziel ist, die Qualität der Beratung deutlich anzuheben. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Finanzmarktnovelle diesbezüglich einige Schlupflöcher lasse.

Offenlegung von Gewinne und Provisionen

Erfolge etwa der Verkauf von Anlageprodukten an Verbraucher per Festpreisgeschäft, wird das Finanzinstitut vom Produktanbieter nicht für die Vermittlung bezahlt, sondern übernimmt selbst den Verkauf. Also fällt keine Provision an. Das Finanzinstitut kauft das Anlageprodukt aber zu einem festgelegten Preis und erhält es dabei günstiger als der Verbraucher. Beim Weiterverkauf an den Verbraucher gelten trotzdem die ursprünglichen Konditionen – die Bank mache einen Gewinn und habe damit einen Anreiz, Verbrauchern nur zu diesem Produkt zu beraten. Der VZBV fordert, das neue Gesetz solle Banken dazu zwingen, produktbezogene Gewinne ebenso wie Provisionen offenzulegen.

Schwächen bei Beratungsprotokollen

 Auch gebe es Schwächen bei bisherigen Beratungsprotokollen. Diese werden künftig durch EU-weit geltende Geeignetheitserklärungen abgelöst. Um die Schwächen der bisherigen Beratungsprotokolle zu beheben, müssten die neuen Erklärungen stärker als bisher vorgesehen standardisiert werden.

Nicht zufrieden

 „Der Referentenentwurf ist unzureichend. Er schützt das Provisionsgeschäft von Banken und Sparkassen. Verbraucher können nicht erkennen, wo sie eine unabhängige Beratung bekommen und wo Provisionen oder Margen die Empfehlung eines Anlageprodukts beeinflussen“, so ein Sprecher der Verbraucherschützer.

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