Start Allgemein Baxter Sachwerte GmbH & Co. KG – manchmal erleben auch wir Überraschungen

Baxter Sachwerte GmbH & Co. KG – manchmal erleben auch wir Überraschungen

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Wir hatten ja in den letzten Tagen über die Insolvenz des Unternehmens Baxter Sachwerte sehr ausführlich berichtet. Nun erreichte uns am gestrigen Abend eine Nachricht der Rechtsanwaltskanzlei Pforr, die uns dann doch sehr überraschte. Zunächst einmal aber vielen Dank an Rechtsanwalt Thomas Pforr, der unsere Berichterstattung wohl gelesen hatte, selber wohl im Verfahren Anderson Group mit einigen Mandanten „drinsteckt“. Nach weiterer Sachverhaltsermittlung und einem ausführlichen Gespräch mit Frau Kollegin Rechtsanwältin Stephanie Hotopp von der Kanzlei Voigt Salus, welche den Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus stellt, können wir für unsere Mandanten und die betroffenen Anleger leider nur eingeschränkt gute Neuigkeiten mitteilen.
Seit zwei Tagen arbeitet die Insolvenzverwaltung auf Hochtouren, den Sachverhalt sowie die gesamten zur Verfügung stehenden Unterlagen zu erfassen.
Liquide Mittel stehen in nennenswerter Höhe nicht zur Verfügung. Im Wesentlichen beschränkt sich die Insolvenzmasse auf Immobilien, welche aber nahezu vollständig unsaniert und unvermietet sind, mithin folglich keinerlei laufenden Miteinnahmen geneneren.
Es ist nun Aufgabe der Insolvenzverwaltung zu ermitteln, ob diese unsanierten Immobilien einen am Markt erzielbaren Verkehrswert überhaupt ermöglichen oder der Sanierungsstau derart hoch ist, dass nahezu Wertlosigkeit gegeben ist.
Im letzteren Fall wäre damit zu rechnen, dass die Insolvenzverwaltung die Investitionsruinen sogar aus der Insolvenzmasse freigeben könnte, um dadurch nicht weitere Kosten zu verursachen und die Insolvenzmasse zu schmälern.
Von diesem Worst-Case Scenario ist jedoch derzeit nicht auszugehen.
Die im Vergleich zu anderen Insolvenzverfahren komfortable Situation der Anleger besteht darin, dass diese in dem Immobiliengrundbuch besichert sind als Grundpfandgläubiger.
Es bestünde für die Anleger insofern die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung in Form der Zwangsversteigerung aus ihren gesicherten Grundbuchpositionen zu betreiben.
Die gleiche Möglichkeit hätte die Insolvenzverwaltung unter entsprechender anschließender Auskehrung der erzielten Verkaufserlöse zur Quote an die einzelnen Anleger.
Wie immer ist jedoch die Zwangsversteigerung erfahrungsgemäß mit geringeren Erlösen aufgrund der Notverkaufssituation verbunden, was dazu führt, dass es aus Sicht der Insolvenzverwaltung wie auch der Anleger diese zu vermeiden gilt.
Es handelt sich hierbei um eine ähnliche Frage der optimalen Verwertung der vorhandenen Sachwerte.
Hierbei sind erfahrungsgemäß höhere Preise zu erzielen ohne die Situation des Notverkaufes, nämlich durch gemeinsame Kooperation von Anlegern und Insolvenzverwaltung.
Wenn beide Seiten zustimmen, könnte eine Verwertung im sogenannten freihändigen Verkauf mit besseren Erfolgsaussichten erfolgen.
Eine Alternativüberlegung hierzu könnte natürlich auch sein, die unsanierten Immobilien im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit frischem Kapital zu sanieren und anschließend zu wirtschaftlich bestmöglichen Preisen, gegebenenfalls sogar im vermieteten Zustand, weiter zu veräußern.
All dies bleibt abzuwarten.
Aus unserer Sicht ist jedoch die Insolvenzverwaltung hochkompetent und sehr engagiert, hier gemeinsame Lösungen zu finden, was auch durch unsere Kanzlei für unsere Mandanten Unterstützung finden würde.
Abschließend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Insolvenzverwaltung nicht die vollständigen Kundenunterlagen der Anleger der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG vorliegen.
Insofern ist jeder geschädigte Anleger in eigener Verantwortung, sich umgehend um die Sicherung seiner Rechtsansprüche zu bemühen.
Es wird – so die Aussage der Insolvenzverwaltung – voraussichtlich nicht möglich sein, von dort aus jeden Anleger anzuschreiben und zur Anmeldung seiner Rechte aufzufordern.
Dies birgt die Gefahr für die Anleger, die dies verabsäumen, bei der Auszahlung aus der Insolvenzmasse gar nicht berücksichtigt zu werden.
Für die Anleger, die ihre Rechte ordnungsgemäß rechtzeitig und vollständig geltend machen, was hauptsächlich durch ordnungsgemäße anwaltliehe Vertretung gesichert ist, haben dadurch die Chance, dass sich deren Auszahlungsquote entsprechend erhöht, je weniger Anleger ihre Forderung anmelden.

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