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Staatsanwaltschaft Münster – Saber Ben Rabiaa

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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Münster, Gerichtsstraße 6, 48149 Münster, Az.: 61 Js 1964/15 FSH gegen Unbekannt bzw. „Saber Ben Rabiaa, geboren 14.09.1985 in Brüssel, Steinfurter Straße 140, 48149 Münster“, wegen gewerbsmäßigen Betruges.

In dem o. g. Ermittlungsverfahren wurden aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Münster vom 10.09.2015 (23 Gs 3740/15) die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern: Kontoguthaben i. H. v. 11.767,29 € bei der Postbank AG, Kruppstraße 2, 48128 Essen (Kontonr. IBAN DE 23 4401 0046 0233 7564 69).

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachungen nach § 111 e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

61 Js 1964/15 FSH

 

Gollata, Staatsanwalt

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