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Adler Real Estate AG – Ob sich dieses Vorgehen nicht irgendwann einmal rächt?

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Das Unternehmen ADLER Real Estate AG gehört in Deutschland  sicherlich zu den schnell wachsenden Unternehmen und das in einer Branche, wo derzeit „nahezu jeder Preis bezahlt wird“ – in der Immobilienbranche. Finanziert wird nahezu alles über Fremdmittel, das heißt, hier besteht natürlich die Gefahr, dass der eine oder andere Immobilienbestand auch mal „zu teuer eingekauft wird“. Deshalb gehörte aus unserer Sicht immer eine vernünftige und fundierte Due Dilligence zu einer Unternehmensübernahme, sich dabei allein auf die Zahlen zu  verlassen, die einem der Verkäufer der Immobilienbestände zuliefer, kann sich dann sicherlich irgendwann einmal „rächen“. Dann wenn Immobilien eben mal wieder ein Tal durchschreiten und nicht so gefragt sind, spätestens jedoch beim nächsten Zinsanstieg. Nun kann man im Quartalsbericht der Adler Real Estate AG lesen:

Im Februar hat sich ADLER entschlossen, die WESTGRUND AG zu übernehmen. Das Übernahmeangebot wurde nach den Regularien des WpÜG konzipiert und am 30. April 2015 veröffentlicht. Entsprechend der Regularien des WpÜG wurden zur Feststellung des Umtausches die nach dem Handelsvolumen gewichteten durchschnittlichen Aktienkurse von ADLER und WESTGRUND der letzten drei Monate vor der Beschlussfassung über ein Übernahmeangebot ermittelt. Der entsprechende durchschnittliche Aktienkurs der WESTGRUND-Aktie betrug EUR 3,97, der der ADLER Aktie EUR 8,32. Entsprechend des Übernahmeangebots ergibt sich ein Kurs für die WESTGRUND- Aktie von EUR 4,57, was einer Prämie von EUR 0,60 je Aktie oder umgerechnet rund 15 Prozent entspricht. Zur Sicherung der Übernahme wurden mit Aktionären der WESTGRUND, die über 50,1 Prozent der WESTGRUND-Aktien halten, unwiderrufliche Übernahmevereinbarungen („Irrevocable Untertakings“) geschlossen.

Eine eingehende Due Dilligence der WESTGRUND erfolgte nicht. Geprüft wurde allein auf Basis von öffentlich zugänglicher Informationen der WESTGRUND, wie Geschäftsberichte, Mitteilungen, Selbstdarstellungen und Analystenberichten sowie der insbesondere in den Geschäftsberichten erwähnten Testierungen und Prüfungen durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Analysten-Berichten.

Das bisher schon bestehende Risiko fehlberechneter Investitionsentscheidungen und der Zahlung eines zu hohen Kaufpreises insbesondere durch eine unzutreffende Beurteilung von zu übernehmenden Werten, von Verwaltungs- und Bewirtschaftungsprozessen einschließlich inhärenter Risiken besteht damit weiter fort.

Damit will sich der Vorstand offensichtlich einer möglichen späteren Verantwirtung offenbar entziehen.

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