Start Allgemein Gut – und im Sinne des Verbraucherschutzes!

Gut – und im Sinne des Verbraucherschutzes!

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Immobilienmakler darf sich jeder nennen, der das will. Da findet man manchmal die seltsamsten Typen, die manchmal auch vom Maklergeschäft kaum Ahnung haben. Genau diesen kündigt die Bundesregierung nun den Kampf an. Das Vorhaben der Bundesregierung: Künftig müssen alle Makler einen Eignungstest machen, bevor sie auf dem Immobilienmarkt als Immobilienmakler ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen. Die Vorschrift ist Teil des geplanten zweiten Mietrechtspakets von Justizminister Heiko Maas (48, SPD), berichtete die „Saarbrücker Zeitung“. Vorgesehen ist demnach ein neuer „Sachkundenachweis“ für Makler. Bislang kann jeder ohne Ausbildung oder Prüfung Makler werden. Michael Schick, Präsident des Maklerverbands IVD, sprach von einem „Meilenstein für die Branche“. Es ist sicherlich eine gute Idee und im Sinne der Verbraucher, man sollte dies nun schnellstens umsetzen.

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