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Freisprüche für Exvorstände der Göttinger Gruppe

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die weitgehenden Freisprüche gegen mehrere ehemalige Vorstände des mittlerweile insolventen Finanzkonzerns Göttinger Gruppe bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Braunschweig. Die Staatsanwälte hatten ursprünglich Anklage wegen Kapitalanlagebetrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fondsprodukten erhoben.

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