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INFINUS AG: Antworten auf häufig gestellte Fragen von Daniel Blazek- BEMK Rechtsanwälte Bielefeld

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Sehr geehrter Herr Bremer,

auf Ihre Anfrage hin habe ich die anliegende Stellungnahme gefertigt. Ich habe hierin noch einmal zusammengefasst, welche die häufigsten Fragen von Beratern im Zusammenhang mit der Infinus-Gruppe sind sowie unsere Antworten. Ich bin auch noch einmal näher auf die Frage einer  möglichen Entschädigung durch die EdW im Zusammenhang mit den vermittelten Wertpapieren eingegangen. Seit heute liegt mir ein Informationsblatt der Infinus-Gruppe vor, in welchem der Kunde – wenngleich nicht sehr augenfällig – darüber informiert wird, dass eine Entschädigung nach Ansicht der Infinus-Gruppe wohl nicht in Betracht kommt. Ich habe auch noch einmal die nächsten Schritte für Berater zusammengefasst.

Insgesamt empfehle ich, ruhig zu bleiben, sich nicht an Spekulationen zu beteiligen und sich präventiv gut aufzustellen. Dabei  helfen  wir gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Blazek

BEMK -Infinus – Bremer 131111

Rechtsanwalt

 

4 Kommentare

  1. Warum interessiert sich „Die Bewertung“ für die Belange der Berater?

    Anmerkung der Redaktion:
    Der Berater hat keine Lobby, er ist immer der Depp der von irgendwelchen Anwälten als erstes verklagt wird. Schauen Sie sich doch die ganzen Anwaltskommentare an. Es geht immer um das Thema „Beraterhaftung“. Die Anwälte sind ja nicht blöde, denn nahezu jeder Vermittler hat eine VSH also da ist was zu holen. Glauben Sie das bei Unternehmen wie S&K und Infinus noch was zu holen sein wird? Ich komme selber aus der Vertriebskoordination (bis 2010). Ich habe den ganzen Mist doch mitbekommen, wie es immer weniger Berater wurden. Glauben Sie der der von einem Gericht zu 20.000 Euro Schadensersatz verurteilt wurde, hat noch Lust auf die Branche? Deshalb fragen wir ja auch bei unseren Presseanfragen bei den Anwälten nach, die sich um die Belange der Vermittler kümmern, wie Daniel Blazek zum Beispiel. Begründet genug?

  2. Dann sollte Sie die Berater auch nicht immer als die letzten Deppen hier darstellen. Und Ihre Vorverurteilung und das ständige Schreiben von irgendwelchen Gerüchten dienen den Beratern auch nicht wirklich.
    Ich hab es an anderer Stelle schon mal geschrieben und wiederhole es gerne.
    SCHEINHEILIG. Sie provitieren doch genau wie diese sogenanten Anlegerschutzanwälte.
    Anmerkung der Redaktion:
    Ja wir profitieren- von der Nachricht die wir schreiben können, und mal ehrlich lieber „scheinheilig“ als ein Betrüger im Knast, oder? Berater haben mi unserer Berichterstattung sicherlich kein Problem-die die es verstehen. Was glauben Sie was die nächsten Wochen im Internet an Mandantenjagd losgeht…………..auf die Berater!?

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