Start Allgemein Haftstrafen für NGO-Mitarbeiter

Haftstrafen für NGO-Mitarbeiter

145

Im Prozess gegen ausländische Nichtregierungsorganisationen (NGO) in Ägypten sind 43 Mitarbeiter zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt worden. Betroffen ist auch die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung. Den Mitarbeitern wurden illegaler Geldtransfer und das Arbeiten ohne Lizenz vorgeworfen. Der Richterspruch in der Hauptstadt Kairo wurde heute im Fernsehen live übertragen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein