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Sterberecht

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag ein Urteil zur umstrittenen Sterbehilfe getroffen. Mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei Stimmen urteile die Kammer des Gerichts, dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt habe, weil sie einer 82- jährigen Frau ein tödliches Medikament vorenthalten habe. Die Beschwerdeführerin wollte sich mit diesem Medikament selbst das Leben nehmen.

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