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BaFin untersagt den Herren Kai Uwe Kulik und Thomas Horst Schnehagen sowie der Credit Efficiency United, Ekonomisk Förening, und der Credit Efficiency United, Sociedad Limitada, den Betrieb des Einlagen- und des Kreditgeschäfts, gibt die Abwicklung auf und bestellt Abwickler

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Herren Kai Uwe Kulik (Willenscharen) und Thomas Horst Schnehagen (Hamburg) sowie der „Credit Efficiency United, Ekonomisk Förening“ (Schweden – CEU EF) mit Verfügung vom 01. Oktober 2012 den Betrieb des Einlagen- und des Kreditgeschäfts untersagt. Zugleich hat die BaFin eine derartige Untersagung auch gegenüber der „Credit Efficiency United, Sociedad Limitada“ (Spanien – CEU SL) erlassen, da diese in die Einlagengeschäfte der CEU EF einbezogen ist. Die BaFin hat ferner die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte aufgegeben und in den Verfahren gegen die Herren Kulik und Schnehagen einen Abwickler bestellt.

Die Herren Kulik und Schnehagen bewarben auf der Internetseite www.credit-eu.se sowie über die zwischenzeitlich insolvente „tvest Hamburg financial planning GmbH“ (TVEST) die „Tages-“ und „Festgeldkonten“ der CEU EF, die faktisch bis zuletzt von ihnen geleitet wurde. Die CEU EF trat dabei auch unter dem Namen Credit EU auf. Die Geldannahme erfolgte überwiegend über spanische Geschäftskonten der CEU SL. Zudem vergaben die Herren Kulik und Schnehagen – über die CEU EF – Darlehen an Anleger.

Die CEU EF und die Herren Kulik und Schnehagen betreiben damit das Einlagen- und das Kreditgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die CEU SL ist in die Abwicklung dieser unerlaubten Einlagengeschäfte einbezogen.

Die CEU EF sowie die Herren Kulik und Schnehagen sind durch die Maßnahme zur Rückzahlung sämtlicher unbedingt rückzahlbaren Anlegergelder verpflichtet.

Zur Durchsetzung der gegenüber den Herren Kulik und Schnehagen erlassenen Abwicklungsanordnungen vom 01. Oktober 2012 wurde

Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel
c/o HENNINGSMEIER Rechtsanwälte
Hauptstraße 83
65760 Eschborn

zum Abwickler bestellt. Er ist insbesondere befugt, im Namen der Herren Kulik und Schnehagen den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln.

Mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Hamburg vom 17. September 2012 (Az.: 67g IN 264/12) ist über das Vermögen der TVEST das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Jens Sören Schröder (Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg) zum Insolvenzverwalter ernannt worden.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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