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VGF zum Thema AIFM Richtlinie

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Das Bundesministerium der Finanzen hat heute den lang erwarteten Diskussionsentwurf für die Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) vorgelegt. Die Richtlinie muss bis zum 22. Juli 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der VGF zeigt sich erfreut, dass der Diskussionsentwurf nun vorliegt und das nationale Verfahren damit offiziell begonnen hat. „Nach der Neuordnung des Vertriebs geschlossener Fonds durch das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Vermögensanlagenrecht folgt nun eines unserer Kernanliegen – die Regulierung der Anbieter geschlossener Fonds. Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist damit der letzte Baustein einer umfassenden Regulierung geschlossener Fonds in Deutschland und bringt sie mit anderen Kapitalanlagen auf Augenhöhe“, sagte VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba in Berlin.

Der Verband wird den 545-seitigen Diskussionsentwurf nun genau prüfen und inhaltlich Stellung dazu nehmen.

Grundsätzlich ist wichtig, dass der Entwurf die Balance zwischen notwendigem Anlegerschutz und unternehmerischer Betätigung wahrt. Die Bereitstellung von Geld durch Fonds als Kapitalsammelstelle ist wichtig und wird zukünftig in einer sich verändernden Banken- und Finanzierungslandschaft eine noch größere Rolle spielen. Auch geschlossene Fonds leisten mit Geld professioneller und privater Anleger vor allem in den Bereichen Immobilien-, Infrastruktur und Schiffsfinanzierung sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft und Unternehmen.

Darüber hinaus steht Deutschland als Finanzstandort im europäischen Wettbewerb. Es ist genau darauf zu schauen, welche Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie sind und welche Regelungen zusätzlich aufgestellt werden. Letztere werden sich stets daran messen lassen müssen, ob sie erforderlich sind und falls ja, welche Auswirkungen sie auf die Wettbewerbsfähigkeit von Finanzunternehmen in Deutschland und Europa haben.

QUelle:VGF

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