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Braun’s Rücktritt

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Nun haben die Vorwürfe also zu seinem Rücktritt geführt. MIchael Braun hat seine jüngere Vergangenheit also eingeholt.

Die Vorwürfe gegen den 55 Jahre alten Juristen waren unmittelbar nach dessen Ernennung zum Senator aufgekommen und hatten von Tag zu Tag an Schärfe zugenommen. Zuletzt kündigten Verbraucherschützer an, Braun zu verklagen, weil er möglicherweise seiner Aufklärungspflicht als Notar nicht nachgekommen sei und Opfer windiger Immobilienverkäufer nicht ausreichend geschützt habe. Braun hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und betont, sich bei der Beurkundung von Immobiliengeschäften an Recht und Gesetz gehalten zu haben. Zunächst hatte er abgestritten, etwas mit „Schrottimmobilien“ zu tun gehabt zu haben. Später räumte er aber ein, möglicherweise eine Reihe solcher Geschäfte beurkundet zu haben. Im Berliner Parlament bezeichnete er die Geschäfte der unseriösen Immobilienhändler dann in der vergangenen Woche als „Riesensauerei“. Da war der persönliche und politische Schaden aber bereits zu groß geworden.

Schaut man sich allerdings die sogenannten Aufklärer an, dann fragt man sich wirklich, wer schützt Menschen vor Menschen wie Anwälten, die hinter jedem Immobiliengeschäft “ eine krumme Tour“ sehen. Ganz weit Vorne bei solchen Mandantensammlungen ist immer die Kanzlei Resch aus Berlin „in Gemeinschaft“ mit der SgK, die – so scheint es- eine Mandantengewinnungsmaschine für Jochen Resch sein könnte oder sogar ist. Weder die SgK noch Jochen Resch sind Wohltäter.

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