Start Allgemein Dienst-Wagen

Dienst-Wagen

203

Die Finanzämter dürfen nicht mehr automatisch unterstellen, dass ein Firmenwagen auch privat genutzt wird. Sie müssen jetzt dies nachweisen, bevor sie den geldwerten Vorteil besteuern. Dieses Urteil kann durchaus als Wegweisend bezeichnen!

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein