Start Verbraucherschutz Erzwingungshaft für Versicherungsmakler – gut so!

Erzwingungshaft für Versicherungsmakler – gut so!

261

In diesem Fall kann man die Maßnahmen des Landgerichtes in vollem Umfang nachvollziehen. Ein Kunde hatte einem Versicherungsmakler 20.000 € anvertraut. Er will jetzt nicht verraten, was er mit Kundengeld gemacht hat.
Wir finden jeder Kunde hat das Recht zu erfahren, was mit seinem Geld geschehen ist bzw. geschieht.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein