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Scheidung kann teuer werden: Welche finanziellen Folgen Ehepaare kennen sollten

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Scheidung: Warum die finanziellen Folgen häufig unterschätzt werden

Wer heiratet, denkt zunächst selten an eine mögliche Trennung. Dennoch hat die Ehe weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen.

Besonders deutlich werden diese, wenn die Ehe geschieden wird.

Dann müssen unter Umständen nicht nur gemeinsame Konten und Immobilien geregelt werden. Auch Rentenanwartschaften, Unterhaltsansprüche und finanzielle Verpflichtungen können eine Rolle spielen.

Welche Folgen tatsächlich entstehen, hängt von den individuellen Verhältnissen ab.

Entscheidend sind unter anderem der vereinbarte Güterstand, die Einkommenssituation beider Ehepartner, vorhandenes Vermögen, gemeinsame Kinder und bestehende Verträge.

Ein häufiger Irrtum lautet, dass bei einer Scheidung grundsätzlich das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden.

So einfach ist die Rechtslage in Deutschland nicht.

Zugewinngemeinschaft: Nicht das gesamte Vermögen wird halbiert

Wenn Ehepartner keinen Ehevertrag mit einer anderen güterrechtlichen Regelung geschlossen haben, leben sie in Deutschland grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Das bedeutet zunächst, dass das Vermögen der Ehepartner während der Ehe rechtlich getrennt bleibt.

Jeder Ehepartner behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen.

Bei einer Scheidung wird allerdings geprüft, wie stark sich das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe entwickelt hat.

Dabei wird das jeweilige Anfangsvermögen mit dem Endvermögen verglichen.

Der Zugewinn ergibt sich vereinfacht aus der Differenz zwischen diesen beiden Werten. Gesetzliche Besonderheiten, etwa bei Erbschaften und Schenkungen, sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt als der andere, kann ein finanzieller Ausgleichsanspruch entstehen.

Grundsätzlich wird dabei die Hälfte der Differenz zwischen den jeweiligen Zugewinnen ausgeglichen.

Beispiel: Hat ein Ehepartner während der Ehe einen Zugewinn von 200.000 Euro erzielt und der andere einen Zugewinn von 60.000 Euro, beträgt die Differenz 140.000 Euro. Daraus kann sich ein Zugewinnausgleichsanspruch von 70.000 Euro ergeben.

Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch einzelne Gegenstände, Konten oder Immobilien hälftig übertragen werden müssen.

Der Zugewinnausgleich ist grundsätzlich ein Geldanspruch.

Was geschieht mit einer gemeinsamen Immobilie?

Besonders kompliziert kann die Scheidung werden, wenn das Ehepaar gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt.

Entscheidend ist zunächst, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Sind beide Ehepartner jeweils zur Hälfte Eigentümer, bleiben diese Eigentumsanteile durch die Scheidung grundsätzlich bestehen.

Die Scheidung allein führt nicht dazu, dass eine Immobilie automatisch verkauft oder einem Ehepartner zugesprochen wird.

Mögliche Lösungen sind beispielsweise der Verkauf der Immobilie, die Übernahme des Anteils durch einen Ehepartner oder eine einvernehmliche Regelung zur weiteren Nutzung.

Besteht noch ein Immobilienkredit, muss außerdem geklärt werden, wer gegenüber der Bank verpflichtet ist.

Dabei können Eigentumsverhältnisse und Kreditverpflichtungen auseinanderfallen.

Wer auszieht, wird dadurch nicht automatisch von einem gemeinsam unterschriebenen Darlehensvertrag befreit.

Eine Entlassung aus der Kreditverpflichtung setzt grundsätzlich die Zustimmung der Bank voraus.

Müssen Ehepartner bei einer Scheidung die Schulden teilen?

Eine besonders wichtige Frage betrifft bestehende Verbindlichkeiten.

Hier gilt: Durch die Heirat oder Scheidung haftet ein Ehepartner nicht automatisch für sämtliche Schulden des anderen.

Hat ein Ehepartner allein einen Kreditvertrag unterschrieben, bleibt grundsätzlich auch nur diese Person Vertragspartner und Schuldner.

Anders ist die Situation bei gemeinsam aufgenommenen Krediten.

Haben beide Ehepartner einen Darlehensvertrag unterzeichnet und haften sie als Gesamtschuldner, kann die Bank grundsätzlich von jedem der beiden die gesamte geschuldete Leistung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Scheidung ändert daran zunächst nichts.

Im Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern können allerdings Ausgleichsansprüche bestehen.

Außerdem können Schulden bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt werden, weil sie das jeweilige Nettovermögen beeinflussen.

Damit ist zwischen zwei Fragen zu unterscheiden: Wer schuldet der Bank das Geld, und wie wirken sich die Verbindlichkeiten auf die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehepartnern aus?

Diese Unterscheidung ist entscheidend, um finanzielle Risiken richtig einzuschätzen.

Versorgungsausgleich: Auch Rentenansprüche werden berücksichtigt

Eine Scheidung kann sich nicht nur auf das aktuelle Vermögen, sondern auch auf die spätere Altersversorgung auswirken.

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

Dazu können Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder bestimmten betrieblichen und privaten Altersvorsorgeverträgen gehören.

Der Gedanke dahinter ist, dass beide Ehepartner während der Ehe zur gemeinsamen Lebensgestaltung beitragen können, auch wenn nur einer von ihnen ein höheres Erwerbseinkommen erzielt.

Wer beispielsweise wegen der Kinderbetreuung seine Berufstätigkeit reduziert hat, soll dadurch beim Ausgleich der während der Ehe erworbenen Altersversorgungsansprüche nicht grundsätzlich benachteiligt werden.

Allerdings gelten gesetzliche Ausnahmen und Sonderregelungen.

Bei kurzen Ehen von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich beispielsweise grundsätzlich nur auf Antrag statt.

Auch vertragliche Vereinbarungen können unter bestimmten Voraussetzungen Einfluss auf den Versorgungsausgleich haben.

Unterhalt: Wer muss nach der Trennung zahlen?

Eine weitere mögliche finanzielle Folge ist die Unterhaltspflicht.

Dabei muss zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden werden.

Während der Trennungszeit kann ein Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben.

Nach der rechtskräftigen Scheidung gilt dagegen grundsätzlich der Gedanke der Eigenverantwortung.

Jeder Ehepartner soll dann möglichst selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen.

Dennoch kann nachehelicher Unterhalt beispielsweise wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, aufgrund von Krankheit oder aus anderen gesetzlich geregelten Gründen in Betracht kommen.

Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ausfällt, hängt von den konkreten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen ab.

Bestehen gemeinsame Kinder, können zusätzlich Kindesunterhaltsansprüche entstehen.

Diese sind rechtlich von Unterhaltsansprüchen zwischen den Ehepartnern zu unterscheiden.

Was kostet eine Scheidung?

Neben den möglichen Vermögens- und Unterhaltsfolgen entstehen durch das Scheidungsverfahren selbst Kosten.

Dazu zählen insbesondere Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren.

Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach dem Verfahrenswert, der anhand gesetzlicher Regeln ermittelt wird.

Dabei spielen beispielsweise die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie zusätzliche Verfahrensgegenstände eine Rolle.

Eine einvernehmliche Scheidung kann häufig kostengünstiger sein als ein umfangreicher Rechtsstreit über Unterhalt, Vermögen oder andere Folgesachen.

In einem gerichtlichen Scheidungsverfahren muss grundsätzlich mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein.

Wenn der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt und keine eigenen Anträge stellt, benötigt er dafür regelmäßig keinen eigenen Rechtsanwalt.

Eine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Ehepartner durch denselben Rechtsanwalt ist damit jedoch nicht verbunden.

Bei geringem Einkommen kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Kann ein Ehevertrag vor finanziellen Risiken schützen?

Ein Ehevertrag kann helfen, die wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Trennung frühzeitig zu regeln.

Ehepartner können beispielsweise vom gesetzlichen Güterstand abweichen oder bestimmte Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich treffen.

Auch Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder Versorgungsausgleich können unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen möglich sein.

Ein Ehevertrag kann besonders relevant sein, wenn ein Ehepartner selbstständig ist, ein Unternehmen besitzt oder erhebliche Vermögenswerte in die Ehe einbringt.

Ebenso kann eine individuelle Vereinbarung sinnvoll sein, wenn beide Ehepartner sehr unterschiedliche Einkommens- oder Vermögensverhältnisse haben.

Allerdings sind nicht sämtliche Vertragsklauseln uneingeschränkt zulässig.

Ein Ehevertrag darf nicht zu einer rechtlich unzulässigen einseitigen Benachteiligung führen.

Insbesondere bei Regelungen, die den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts betreffen, können gerichtliche Inhalts- und Ausübungskontrollen relevant werden.

Zudem muss ein Ehevertrag in Deutschland grundsätzlich notariell beurkundet werden.

Ehevertrag auch nach der Hochzeit möglich

Ein weitverbreitetes Missverständnis besteht darin, dass ein Ehevertrag ausschließlich vor der Hochzeit abgeschlossen werden könne.

Tatsächlich können Ehepartner auch während einer bestehenden Ehe vertragliche Regelungen treffen.

Selbst im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Trennung können Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sinnvoll sein.

Solche Vereinbarungen werden häufig als Scheidungsfolgenvereinbarungen bezeichnet.

Je nach Inhalt müssen dabei bestimmte Formvorschriften beachtet werden.

Gerade bei Immobilien, größeren Vermögenswerten oder komplexen Unterhaltsregelungen ist eine individuelle rechtliche Beratung empfehlenswert.

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