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Photovoltaik 2027: Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen vor dem Aus – was Hausbesitzer jetzt wissen müssen
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Photovoltaik 2027: Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen vor dem Aus – was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

ulleo (CC0), Pixabay

Was soll sich bei der Einspeisevergütung ändern?

Die feste Einspeisevergütung gehört zu den wichtigsten wirtschaftlichen Grundlagen privater Photovoltaikanlagen.

Wer mit seiner Solaranlage mehr Strom produziert, als im eigenen Haushalt verbraucht wird, kann überschüssige Energie ins öffentliche Netz einspeisen und erhält dafür unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Vergütung.

Nach dem derzeit diskutierten Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) soll diese feste Vergütung für neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt ab 2027 grundsätzlich entfallen.

Betroffen wäre damit ein großer Teil der typischen Solaranlagen auf Einfamilienhäusern.

Allerdings ist die Reform noch nicht endgültig beschlossen. Der Bundestag kann den Entwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren verändern.

Entscheidend ist deshalb: Die Abschaffung der Einspeisevergütung ist nach dem vorliegenden Bericht ein Gesetzesvorhaben und noch keine abschließend feststehende neue Rechtslage.

Drei Jahre Übergangszeit vorgesehen

Der Entwurf sieht nach Angaben von BR24 eine dreijährige Übergangszeit vor.

Anschließend sollen auch Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen den Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, direkt am Markt vermarkten.

Bei dieser sogenannten Direktvermarktung wird der eingespeiste Strom nicht mehr nach dem bisherigen Modell einer festen gesetzlichen Einspeisevergütung abgerechnet, sondern über einen entsprechenden Vermarktungsweg verkauft.

Für kleine private Anlagen könnte das zusätzliche organisatorische und wirtschaftliche Anforderungen bedeuten.

Insbesondere stellt sich die Frage, welche Vermarktungsangebote für Hausbesitzer verfügbar sein werden und welche Kosten damit verbunden sind.

Wie die Übergangsregelungen im Einzelnen ausgestaltet werden sollen, geht aus dem vorliegenden Bericht nicht vollständig hervor.

Bestandsanlagen sollen geschützt bleiben

Für Verbraucher besonders wichtig ist der vorgesehene Bestandsschutz.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Photovoltaikanlagen, die noch vor dem Jahreswechsel 2026/2027 in Betrieb genommen wurden, ihre bisherigen gesetzlichen Vergütungsbedingungen grundsätzlich behalten.

Damit wäre nicht der Zeitpunkt der Bestellung entscheidend, sondern die rechtlich maßgebliche Inbetriebnahme.

Wer eine Anlage erst 2027 bestellt oder in Betrieb nimmt, könnte dagegen unter die neuen Regelungen fallen, sofern der Gesetzentwurf in der beschriebenen Form verabschiedet wird.

Für Eigentümer, die bereits eine Photovoltaikanlage planen, ist der mögliche Stichtag daher von erheblicher Bedeutung.

Warum viele Installationsbetriebe bereits ausgebucht sind

Die angekündigten Änderungen haben offenbar zu einer erhöhten Nachfrage geführt.

Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), auf die sich BR24 beruft, wurden im dritten Quartal 2026 im privaten Photovoltaiksegment rund ein Drittel mehr neue Anlagen installiert als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Ein möglicher Grund ist, dass viele Verbraucher ihre Investition vorziehen möchten, um noch von den bisherigen Bedingungen zu profitieren.

Auch Installationsunternehmen berichten von vollen Auftragsbüchern.

Der oberfränkische Solarunternehmer Matthias Gemeinhardt erklärte gegenüber BR24, dass sein Betrieb für das laufende Jahr keine weiteren Aufträge mehr übernehmen könne.

Allerdings gilt diese Situation nicht für sämtliche Anbieter.

Nach Angaben des Branchenverbandes verfügte die Mehrheit der befragten Installationsbetriebe im dritten Quartal noch über freie Kapazitäten. Eine flächendeckende aktuelle Erhebung für ganz Deutschland lag dem Verband demnach nicht vor.

Hausbesitzer sollten deshalb mehrere regionale Fachbetriebe kontaktieren, statt davon auszugehen, dass eine Installation bis Jahresende grundsätzlich unmöglich ist.

Reicht es, die Solaranlage noch 2026 zu bestellen?

Nein. Eine Bestellung oder die Unterzeichnung eines Installationsvertrages reicht nach den im Bericht dargestellten Regeln nicht aus, um den Zeitpunkt der Inbetriebnahme festzulegen.

Für die rechtliche Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein.

Nach den Angaben von BR24 und den Hinweisen der Clearingstelle EEG gehören dazu insbesondere:

  • die technische Betriebsbereitschaft der Anlage,
  • die ortsfeste Installation am vorgesehenen Standort,
  • die erstmalige Inbetriebsetzung unter Nutzung erneuerbarer Energie.

Die Inbetriebnahme wird üblicherweise durch entsprechende Unterlagen eines Installations- oder Elektrofachbetriebs dokumentiert.

Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Eine lediglich auf dem Papier bestätigte Inbetriebnahme ohne entsprechende technische Grundlage wäre keine verlässliche Möglichkeit, sich Förderbedingungen zu sichern.

Netzanschluss noch nicht fertig? Das kann trotzdem funktionieren

Ein besonders wichtiger Punkt betrifft Verzögerungen beim Netzanschluss.

In manchen Regionen müssen Betreiber längere Zeit warten, bis der zuständige Verteilnetzbetreiber die erforderlichen Arbeiten abgeschlossen hat.

Nach den von BR24 wiedergegebenen Hinweisen des BSW-Solar kann eine Photovoltaikanlage unter bestimmten Voraussetzungen bereits rechtlich in Betrieb genommen werden, obwohl der Netzanschluss noch nicht vollständig hergestellt ist.

Das kann für Hausbesitzer entscheidend sein, wenn sie den möglichen Stichtag Ende 2026 einhalten möchten.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme erfüllt werden.

Verbraucher sollten diese Frage rechtzeitig mit dem ausführenden Elektrofachbetrieb klären und die Inbetriebnahme nachvollziehbar dokumentieren lassen.

Offizielle Hinweise stellt die Clearingstelle EEG bereit:

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/80

Achtung: Förderzeitraum beginnt bereits mit der Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme vor Fertigstellung des Netzanschlusses kann auch einen wirtschaftlichen Nachteil haben.

Denn mit der rechtlich wirksamen Inbetriebnahme beginnt grundsätzlich der gesetzliche Vergütungszeitraum.

Wenn der Netzanschluss noch nicht nutzbar ist, kann die Anlage während dieser Zeit möglicherweise keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Damit läuft bereits ein Teil des Förderzeitraums, ohne dass entsprechende Einspeiseerlöse erzielt werden.

Hausbesitzer sollten daher nicht nur den möglichen Vorteil des früheren Stichtags betrachten, sondern auch die Folgen einer verzögerten Netzanbindung berücksichtigen.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage ohne feste Einspeisevergütung noch?

Auch ohne feste Einspeisevergütung kann eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich sinnvoll sein.

Allerdings würde sich der Schwerpunkt der Wirtschaftlichkeitsrechnung stärker auf den Eigenverbrauch verlagern.

Selbst erzeugter Solarstrom kann den Strombezug aus dem öffentlichen Netz reduzieren.

Je höher der Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms, desto geringer kann die Abhängigkeit von zugekauftem Strom ausfallen.

Besonders relevant sind dabei der jährliche Stromverbrauch, die Anschaffungskosten der Anlage, die Strompreise und die zeitliche Verteilung des Verbrauchs.

Auch ein Batteriespeicher kann dazu beitragen, selbst erzeugten Strom zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen.

Ob sich ein Speicher wirtschaftlich rechnet, hängt jedoch von seiner Größe, seinem Preis, den möglichen Stromkosteneinsparungen und seiner tatsächlichen Nutzung ab.

Eine pauschale Aussage, dass sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung nicht mehr lohne, wäre deshalb nicht gerechtfertigt.

Batteriespeicher werden für Hausbesitzer wichtiger

Nach Angaben aus der Solarbranche sind Batteriespeicher bei privaten Photovoltaikanlagen inzwischen weit verbreitet.

Der Grund liegt vor allem darin, dass Solarstrom häufig tagsüber produziert wird, während ein erheblicher Teil des Haushaltsverbrauchs in den Abendstunden anfällt.

Ein Speicher kann dazu beitragen, diese zeitliche Lücke zu verkleinern.

Laut dem von BR24 befragten Installationsunternehmen sind die Speicherpreise zuletzt gesunken. Kunden könnten inzwischen teilweise größere Speicherkapazitäten für einen vergleichbaren Preis erhalten.

Trotzdem sollten Verbraucher einen Speicher nicht allein deshalb möglichst groß dimensionieren.

Ein überdimensionierter Speicher verursacht zusätzliche Anschaffungskosten, ohne zwangsläufig entsprechend höhere Einsparungen zu ermöglichen.

Eine individuelle Berechnung bleibt deshalb wichtig.

Worauf Verbraucher bei neuen Angeboten achten sollten

Wer jetzt noch eine Photovoltaikanlage installieren lassen möchte, sollte sich nicht durch den möglichen Stichtag zu einer überstürzten Vertragsentscheidung drängen lassen.

Wichtige Fragen sind insbesondere:

Ist die Inbetriebnahme bis Ende 2026 realistisch?

Ein Installationsbetrieb sollte nachvollziehbar erläutern können, welche Arbeiten bis dahin abgeschlossen werden können.

Was passiert bei Verzögerungen?

Im Vertrag sollte klar geregelt sein, welche Termine vereinbart werden und welche Folgen eintreten, wenn diese nicht eingehalten werden.

Wie wird die Inbetriebnahme dokumentiert?

Verbraucher sollten sich bestätigen lassen, welche Unterlagen erstellt werden und wer für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist.

Welche Kosten entstehen insgesamt?

Neben Modulen und Wechselrichter sind unter anderem Montage, Elektroinstallation, gegebenenfalls Speicher und notwendige Anpassungen der Hauselektrik zu berücksichtigen.

Wie wirtschaftlich ist die Anlage bei unterschiedlichen Vergütungsmodellen?

Eine seriöse Kalkulation sollte auch berücksichtigen, was passiert, wenn die erwartete Einspeisevergütung entfällt oder geringer ausfällt.

Keine Panikkäufe wegen der EEG-Reform

Die mögliche Abschaffung der festen Einspeisevergütung kann für Hausbesitzer einen erheblichen finanziellen Unterschied bedeuten.

Dennoch ist eine Photovoltaikanlage eine langfristige Investition, die über viele Jahre wirtschaftlich sinnvoll funktionieren soll.

Ein überteuertes Angebot oder eine technisch schlecht geplante Anlage kann mögliche Vorteile durch die bisherigen Förderbedingungen wieder zunichtemachen.

Verbraucher sollten deshalb Vergleichsangebote einholen und auf eine nachvollziehbare Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnung bestehen.

Auch die Qualität der Installation, die Gewährleistungsbedingungen und die Zuverlässigkeit des Fachbetriebs sind wichtige Entscheidungskriterien.

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