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AREF Windpark Gelber Berg: Bankschulden sinken deutlich – doch die Bilanz weist weiterhin kein positives Eigenkapital aus

AREF Windpark Gelber Berg: Bankschulden sinken deutlich – doch die Bilanz weist weiterhin kein positives Eigenkapital aus

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Bilanzsumme schrumpft um rund 780.000 Euro

Die AREF Windpark Gelber Berg GmbH & Co. KG hat ihren Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 offengelegt.

Das Unternehmen ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRA 103436 eingetragen.

Die Bilanzsumme belief sich zum Jahresende 2025 auf 1.766.295,09 Euro. Im Vorjahr hatte sie noch rund 2,546 Millionen Euro betragen.

Damit verringerte sich die Bilanzsumme um ungefähr 780.000 Euro beziehungsweise rund 30,6 Prozent.

Ein wesentlicher Grund dafür ist der Rückgang des bilanzierten Sachanlagevermögens.

Die technischen Anlagen des Windparks standen Ende 2025 nur noch mit 192.983,40 Euro in der Bilanz. Ein Jahr zuvor waren es rund 675.000 Euro.

Diese Entwicklung ist allerdings nicht automatisch mit einem entsprechenden Verlust des tatsächlichen Marktwerts gleichzusetzen.

Der Rückgang ergibt sich vor allem aus den planmäßigen bilanziellen Abschreibungen.

Technische Anlagen fast vollständig abgeschrieben

Ein Blick in den Anlagenspiegel zeigt, dass die ursprünglichen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten der technischen Anlagen bei 2.908.082,40 Euro liegen.

Im Jahr 2025 kamen keine weiteren Anschaffungen hinzu. Auch Abgänge oder Umbuchungen wurden nicht ausgewiesen.

Die kumulierten Abschreibungen erhöhten sich dagegen von 2.233.187 Euro auf 2.715.099 Euro.

Allein im Geschäftsjahr 2025 wurden Abschreibungen in Höhe von 481.912 Euro erfasst.

Damit beträgt der verbleibende Buchwert der technischen Anlagen lediglich rund 6,6 Prozent der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Für die wirtschaftliche Bewertung ist diese Zahl besonders interessant.

Ein geringer Buchwert bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Windenergieanlage technisch kaum noch nutzbar ist. Die Bilanz bildet die Vermögensgegenstände nach den handelsrechtlichen Bewertungsregeln ab und nicht zwingend zu ihrem aktuellen Marktwert.

Ob und wie lange der Windpark noch wirtschaftlich Strom produzieren kann, lässt sich aus dem Jahresabschluss allein nicht bestimmen.

Dafür wären weitere Informationen über das Alter der Anlagen, ihre technische Restnutzungsdauer, die Wartungskosten und die künftigen Stromerlöse erforderlich.

Bankverbindlichkeiten um rund 765.000 Euro reduziert

Eine auffällige Entwicklung zeigt sich auf der Passivseite.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gingen von rund 2,296 Millionen Euro im Vorjahr auf 1.530.835 Euro zum 31. Dezember 2025 zurück.

Das entspricht einem Rückgang von etwa 765.000 Euro beziehungsweise rund einem Drittel.

Der Schuldenabbau ist ein wichtiger Faktor für die Beurteilung der Finanzlage.

Weniger Bankverbindlichkeiten können die künftige Zins- und Tilgungsbelastung reduzieren und damit finanziellen Spielraum schaffen.

Allerdings ist zu beachten, dass ein geringerer Schuldenstand nicht automatisch bedeutet, dass die gesamte Finanzierung problemlos ist.

Entscheidend bleibt, ob die künftig fälligen Zahlungen aus den verfügbaren Mitteln und den laufenden Einnahmen geleistet werden können.

Laut Anhang haben rund 765.000 Euro der Bankverbindlichkeiten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Weitere rund 765.000 Euro sind innerhalb von einem bis fünf Jahren fällig.

Damit bleibt die kurzfristige Rückzahlung eines erheblichen Kreditbetrags eine wichtige finanzielle Verpflichtung.

Bankguthaben steigt auf mehr als 1,24 Millionen Euro

Gleichzeitig mit dem Schuldenabbau verbesserte sich der ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln.

Zum Jahresende 2025 verfügte die Gesellschaft über Bankguthaben in Höhe von 1.243.861,26 Euro.

Im Vorjahr waren es rund 1,051 Millionen Euro.

Das entspricht einem Anstieg um ungefähr 193.000 Euro beziehungsweise rund 18 Prozent.

Diese Entwicklung ist bemerkenswert, weil der Windpark trotz des deutlichen Abbaus seiner Bankverbindlichkeiten mehr Geld auf Bankkonten ausweist als im Vorjahr.

Das Bankguthaben liegt zudem über dem Betrag der innerhalb eines Jahres fälligen Bankverbindlichkeiten.

Daraus lässt sich allerdings keine vollständige Liquiditätsprognose ableiten.

Denn neben Kreditrückzahlungen können weitere Verpflichtungen anfallen, etwa aus dem laufenden Betrieb, der Instandhaltung oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen.

Außerdem zeigt die Bilanz lediglich den Bestand zum Stichtag und nicht die Entwicklung sämtlicher Zahlungsströme während des Geschäftsjahres.

Eigenkapital bleibt bei null Euro

Trotz der gestiegenen Liquidität und des Schuldenabbaus enthält die Bilanz einen Punkt, der besondere Aufmerksamkeit verdient.

Das ausgewiesene Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2025 null Euro.

Die Gesellschaft weist ein Kommanditkapital von 1.000 Euro aus. Dem stehen negative Kapitalanteile beziehungsweise Entnahmen der Kommanditistin in Höhe von 191.203,60 Euro gegenüber.

Die Differenz von 190.203,60 Euro wird auf der Aktivseite als nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen der Kommanditistin ausgewiesen.

Im Vorjahr hatte dieser Betrag noch rund 628.000 Euro betragen.

Damit hat sich die negative Kapitalposition gegenüber dem Vorjahr um ungefähr 438.000 Euro verringert.

Die Entwicklung zeigt eine deutliche Verbesserung der bilanziellen Situation.

Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass die Gesellschaft zum Bilanzstichtag weiterhin kein positives Eigenkapital ausweist.

Eine Eigenkapitalquote lässt sich deshalb auf Grundlage der ausgewiesenen Bilanz mit null Prozent angeben.

Geschäftsführung spricht von bilanzieller Überschuldung

Besonders relevant ist eine Passage im Anhang des Jahresabschlusses.

Dort weist die Gesellschaft ausdrücklich auf ihre bilanzielle Überschuldung hin.

Trotzdem wurde der Jahresabschluss unter der Annahme aufgestellt, dass die Unternehmenstätigkeit fortgeführt werden kann.

Zur Begründung verweist die Gesellschaft auf ihre Planung für die Jahre 2026 und 2027.

Nach dieser Planung soll die Finanzkraft ausreichen, um die geschäftlichen Aktivitäten nachhaltig fortzuführen.

Für die Einordnung ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich:

Eine bilanzielle Überschuldung ist nicht automatisch mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung gleichzusetzen.

Ob ein Insolvenzgrund im rechtlichen Sinne vorliegt, hängt von zusätzlichen Voraussetzungen und einer eigenständigen Prüfung ab.

Die vorgelegte Bilanz allein erlaubt daher nicht den Schluss, dass die Gesellschaft insolvent ist oder einen Insolvenzantrag stellen müsste.

Die Fortführungsannahme der Geschäftsführung ist allerdings eine Prognose und keine Garantie dafür, dass sich die wirtschaftlichen Erwartungen tatsächlich erfüllen.

Rückstellungen von knapp 200.000 Euro

Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich Ende 2025 auf 199.254,49 Euro.

Im Vorjahr waren es rund 195.000 Euro.

Damit erhöhten sich die Rückstellungen nur leicht.

Der Anhang enthält insbesondere Angaben zur Bewertung der Rückbauverpflichtungen des Windparks.

Solche Verpflichtungen können entstehen, wenn Windenergieanlagen nach dem Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgebaut und die betreffenden Flächen wiederhergestellt werden müssen.

Bei der Bewertung berücksichtigt die Gesellschaft erwartete jährliche Preissteigerungen zwischen 1,7 und 2,2 Prozent.

Langfristige Rückstellungen werden nach den angegebenen Bewertungsregeln mit einem Zinssatz von 2,02 Prozent abgezinst.

Die genaue Höhe des ausschließlich auf den Rückbau entfallenden Rückstellungsanteils lässt sich aus den veröffentlichten Angaben nicht entnehmen.

Kredite durch Anlagen und Einspeiseerlöse abgesichert

Die Bankverbindlichkeiten sind nach Angaben des Unternehmens besichert.

Dazu gehören Sicherungsübereignungen sowie Abtretungen von Rechten und Ansprüchen aus verschiedenen Verträgen.

Auch die Einspeiseerlöse des Windparks dienen als Sicherheit.

Das bedeutet, dass Kreditgeber vertraglich bestimmte Sicherungsrechte erhalten haben.

Für die wirtschaftliche Betrachtung ist dies bedeutsam, weil die Stromerlöse des Windparks nicht nur die laufende Geschäftstätigkeit finanzieren, sondern zugleich in die Absicherung der Fremdfinanzierung einbezogen sind.

Welche konkreten Zahlungsbeschränkungen oder weiteren Kreditbedingungen vereinbart wurden, lässt sich aus dem veröffentlichten Jahresabschluss jedoch nicht erkennen.

Allianz-Gesellschaft als Kommanditistin

Der Jahresabschluss nennt als Kommanditistin die Allianz Global Investors Renewable Energy Holding IV S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg.

Ihre im Handelsregister eingetragene und vollständig eingezahlte Hafteinlage beträgt 1.000 Euro.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die AREF Wind Germany 1 GmbH mit Sitz in München.

Diese verfügt über ein gezeichnetes Kapital von 25.000 Euro.

Die Geschäftsführung der Komplementärgesellschaft wird laut den veröffentlichten Angaben durch Tobias Püchner und Kay Höppner wahrgenommen.

Holger Marg schied demnach zum 16. Januar 2026 aus der Geschäftsführung aus.

Die gesellschaftsrechtliche Struktur ist bei Windparkprojekten nicht ungewöhnlich.

Häufig werden einzelne Anlagen oder Windparks in eigenständigen Projektgesellschaften betrieben, um Finanzierung, Verträge und wirtschaftliche Ergebnisse getrennt abzubilden.

Aus der Beteiligung einer Gesellschaft mit dem Namen Allianz Global Investors folgt jedoch nicht, dass sämtliche Verbindlichkeiten der Windparkgesellschaft von der Allianz-Gruppe garantiert werden.

Eine solche Garantie ist dem vorliegenden Jahresabschluss nicht zu entnehmen.

Keine eigenen Arbeitnehmer

Die AREF Windpark Gelber Berg GmbH & Co. KG beschäftigte im Geschäftsjahr 2025 keine Arbeitnehmer.

Das ist bei Projektgesellschaften im Bereich erneuerbarer Energien nicht ungewöhnlich.

Technische Betriebsführung, kaufmännische Verwaltung, Wartung und andere Aufgaben können von externen Dienstleistern übernommen werden.

Welche konkreten Leistungen zu welchen Konditionen ausgelagert wurden, lässt sich anhand der vorliegenden Bilanz und des Anhangs nicht vollständig beurteilen.

Wie profitabel arbeitet der Windpark?

Eine entscheidende Frage bleibt offen: Wie hoch war der tatsächliche Jahresüberschuss des Unternehmens?

Die veröffentlichten Unterlagen enthalten zwar die Bilanz und den Anhang, aber keine detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung mit Umsatzerlösen, Betriebskosten und Jahresergebnis.

Damit lässt sich nicht zuverlässig feststellen, welche Einnahmen aus der Stromproduktion erzielt wurden und wie hoch der operative Gewinn oder Verlust ausfiel.

Auch der deutliche Rückgang der negativen Kapitalposition erlaubt für sich genommen keine sichere Aussage über die Höhe des Jahresgewinns.

Dafür müssten insbesondere die Ergebnisverwendung und mögliche weitere Veränderungen der Gesellschafterkonten berücksichtigt werden.

Ebenso wenig lässt sich aus den vorliegenden Angaben beurteilen, welche Ausschüttungen tatsächlich vorgenommen wurden.

Die wichtigsten Bilanzzahlen im Überblick

Kennzahl 2025 2024
Bilanzsumme 1.766.295 € ca. 2.546.000 €
Technische Anlagen 192.983 € ca. 675.000 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 137.919 € ca. 188.000 €
Bankguthaben 1.243.861 € ca. 1.051.000 €
Bankverbindlichkeiten 1.530.835 € ca. 2.296.000 €
Gesamte Verbindlichkeiten 1.567.041 € ca. 2.350.000 €
Rückstellungen 199.254 € ca. 195.000 €
Nicht gedeckte negative Kapitalposition 190.204 € ca. 628.000 €
Ausgewiesenes Eigenkapital 0 € 0 €
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