Sachsen-Anhalt steht vor einer finanzpolitischen Herausforderung, die weit über den nächsten Doppelhaushalt hinausreicht. Der Landesrechnungshof hat erstmals eine wissenschaftlich fundierte Langfristanalyse der Landesfinanzen bis zum Jahr 2070 vorgelegt. Das zentrale Ergebnis: Selbst unter günstigen Annahmen und ohne zusätzliche Krisen entstehen nach den Modellrechnungen langfristige Finanzierungslücken von jährlich 250 bis 500 Millionen Euro. Der an der Untersuchung beteiligte Wirtschaftsweise Martin Werding bezeichnet diese Größenordnung sogar als eher untere Grenze des tatsächlichen Handlungsbedarfs.
Dabei ist eine wichtige Einschränkung notwendig: Niemand kann seriös vorhersagen, wie Sachsen-Anhalts Haushalt im Jahr 2050 oder gar 2070 tatsächlich aussehen wird. Steueraufkommen, Wirtschaftswachstum, Inflation, Zinsen, Bundespolitik und Bevölkerungsentwicklung können sich erheblich verändern. Die Untersuchung ist deshalb weniger als Vorhersage denn als Belastungstest zu verstehen: Was passiert mit den Landesfinanzen, wenn sich wesentliche heute erkennbare Trends fortsetzen?
Fast 25 Milliarden Euro Schulden
Die Ausgangslage ist bereits angespannt. Nach aktuellen Angaben liegt der Schuldenstand des Landes bei rund 24,9 Milliarden Euro. Besonders kritisch bewertet der Landesrechnungshof die Entwicklung seit 2020. Zwischen 2020 und 2026 kamen demnach fast fünf Milliarden Euro neue Schulden hinzu.
Zum Vergleich: Ende 2024 hatte der Rechnungshof für das Land noch einen Schuldenstand von rund 21,8 Milliarden Euro beziehungsweise etwa 10.189 Euro je Einwohner ausgewiesen.
Bemerkenswert ist dabei die Entwicklung seit Einführung der Schuldenbremse. Rechnungshofpräsident Kay Barthel weist darauf hin, dass sich das Verschuldungstempo seit 2020 deutlich erhöht habe. Allerdings sollte daraus nicht der Schluss gezogen werden, die Schuldenbremse selbst habe die zusätzlichen Schulden verursacht. In diesen Zeitraum fielen außergewöhnliche Belastungen und Sonderregelungen. Entscheidend für die langfristige Betrachtung ist vielmehr, dass bereits heute ein hoher Schuldenbestand vorhanden ist, während gleichzeitig neue strukturelle Belastungen entstehen.
Das Problem hoher Schulden zeigt sich besonders dann, wenn die Zinsen steigen. Geld, das für Zinszahlungen benötigt wird, steht nicht mehr für Schulen, Infrastruktur, Digitalisierung, Polizei, Kommunen oder Investitionen zur Verfügung.
Das eigentliche Problem ist die Demografie
Noch schwerer als der bestehende Schuldenberg könnte langfristig die Bevölkerungsentwicklung wiegen.
Sachsen-Anhalt verliert Einwohner und altert. Damit verändert sich auch die wirtschaftliche Grundlage des Landeshaushalts: Tendenziell stehen weniger Menschen im Erwerbsleben, während zahlreiche staatliche Leistungen und Infrastrukturen weiterhin finanziert werden müssen.
Eine Straße, ein Verwaltungsgebäude oder ein öffentliches IT-System wird beispielsweise nicht automatisch proportional billiger, nur weil weniger Menschen im Land leben. Gleichzeitig können bestimmte Einnahmen und Finanzzuweisungen von Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft beeinflusst werden.
Genau daraus entsteht ein strukturelles Problem: Die Einnahmebasis kann schrumpfen, während sich viele Ausgaben nicht im gleichen Tempo reduzieren lassen.
Der Rechnungshof sieht deshalb die Kombination aus Verschuldung und demografischem Wandel als wesentliches Risiko für die langfristige finanzielle Tragfähigkeit des Landes.
250 bis 500 Millionen Euro – jedes Jahr
Besonders aufmerksam machen die errechneten Finanzierungslücken.
Unter günstigen Bedingungen erwartet das Gutachten langfristig Fehlbeträge von jährlich 250 bis 500 Millionen Euro. Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen oder andere externe Schocks sind dabei zusätzliche Risiken.
500 Millionen Euro in einem einzelnen Jahr wären für einen Landeshaushalt bereits eine erhebliche Belastung. Wenn sich solche strukturellen Lücken jedoch über viele Jahre wiederholen, entsteht ein grundsätzlich anderes Problem.
Dann reicht es nicht mehr, einzelne Förderprogramme zu kürzen oder Investitionen zu verschieben. Einnahmen und Ausgaben müssten dauerhaft wieder miteinander in Einklang gebracht werden.
Wie real dieses Problem bereits heute ist, zeigt der Haushaltsabschluss 2025. Nach den im Februar veröffentlichten vorläufigen Zahlen fehlten im Landeshaushalt rund 422 Millionen Euro. Rund 42 Millionen Euro konnten aus Rücklagen gedeckt werden; für den verbleibenden Fehlbetrag sollten etwa 380 Millionen Euro neue Kredite aufgenommen werden.
Die langfristige Warnung des Rechnungshofs beginnt damit nicht erst im Jahr 2040 oder 2050. Der finanzielle Druck ist bereits gegenwärtig sichtbar.
Personal wird zum entscheidenden Kostenblock
Ein besonders sensibler Punkt ist der öffentliche Dienst.
Nach Angaben des Rechnungshofs fließt inzwischen nahezu jeder zweite Steuer-Euro des Landes in Personalausgaben. Der Rechnungshof hält deshalb langfristig einen Abbau von ungefähr 3.000 Vollzeitstellen in der Landesverwaltung für erforderlich, um die Ausgabenentwicklung zu stabilisieren.
Auch hier ist Differenzierung notwendig.
3.000 Stellen weniger bedeuten nicht zwangsläufig 3.000 betriebsbedingte Entlassungen. Bei einer alternden Verwaltung können Stellen beispielsweise durch Ruhestand frei werden und anschließend nicht wiederbesetzt werden. Digitalisierung, Zusammenlegung von Aufgaben und veränderte Verwaltungsstrukturen könnten ebenfalls Personal reduzieren.
Dass Einsparungen durch geringere Neueinstellungen grundsätzlich möglich sind, zeigt bereits das Jahr 2025. Ein Einstellungsstopp führte nach Angaben des damaligen Finanzministers dazu, dass mehr als 400 Stellen eingespart wurden. Die Entlastung wurde mit rund 30 Millionen Euro beziffert. Gleichzeitig bewegten sich die gesamten Personalkosten des Landes in Richtung fünf Milliarden Euro jährlich.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht lediglich, wie viele Stellen gestrichen werden können. Es geht darum, welche staatlichen Leistungen künftig mit weniger Personal erbracht werden können, ohne dass deren Qualität deutlich sinkt.
Digitalisierung soll mehr sein als ein Schlagwort
Hier setzt eine weitere Forderung des Rechnungshofs an: Digitalisierung.
Wenn Verwaltungsabläufe digitalisiert, Verfahren vereinheitlicht und Doppelstrukturen beseitigt werden, könnte ein Teil des Personalrückgangs aufgefangen werden.
Das klingt einfach, ist in der Praxis aber anspruchsvoll. Digitalisierung spart nicht automatisch Geld. Neue Software kostet zunächst Geld, benötigt Wartung und kann alte Prozesse nur dann effizienter machen, wenn gleichzeitig organisatorische Strukturen verändert werden.
Die entscheidende Kennzahl müsste deshalb langfristig lauten: Wie viele Verwaltungsleistungen kann das Land mit wie vielen Beschäftigten und zu welchen Kosten erbringen?
Genau hier liegt möglicherweise eine der größten Chancen des demografischen Wandels. Wenn in den kommenden Jahren viele Beschäftigte altersbedingt ausscheiden, können Verwaltungsstrukturen verändert werden, ohne zwangsläufig einen massiven aktiven Personalabbau durchsetzen zu müssen.
Eine positive Ausnahme: der Pensionsfonds
Nicht alles im Bericht fällt negativ aus.
Der Rechnungshof hebt ausdrücklich den Pensionsfonds Sachsen-Anhalts hervor. Mit diesem Fonds wird für zukünftige Versorgungsleistungen an Beamte und andere Versorgungsberechtigte vorgesorgt.
Der Rechnungshof bewertet diese Vorsorge positiv und warnt davor, den Fonds zur Finanzierung kurzfristiger Haushaltsprobleme heranzuziehen.
Das ist finanzpolitisch bedeutsam. Werden langfristig angelegte Rücklagen heute aufgebraucht, verbessert sich der Haushalt kurzfristig – die zukünftige Verpflichtung verschwindet dadurch aber nicht.
Es wäre damit lediglich eine Verschiebung des Problems in die Zukunft.
Warum „Schuldenfalle bis 2070“ nicht als sichere Prognose verstanden werden sollte
Die dramatisch klingende Jahreszahl 2070 sollte dennoch mit Vorsicht interpretiert werden.
Über einen Zeitraum von mehr als vier Jahrzehnten können sich enorme Veränderungen ergeben. Produktivitätsfortschritte durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz könnten beispielsweise Verwaltungs- und Wirtschaftsprozesse erheblich verändern. Migration könnte die Bevölkerungsentwicklung beeinflussen. Steuerrecht, Länderfinanzausgleich und Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen können reformiert werden.
Auch höhere Wirtschaftskraft würde die Rechnung verändern.
Umgekehrt können die Ergebnisse schlechter ausfallen, wenn das Wirtschaftswachstum schwach bleibt, zusätzliche Krisen auftreten oder die Kosten staatlicher Leistungen stärker steigen als angenommen.
Das Gutachten beantwortet deshalb nicht die Frage: „Ist Sachsen-Anhalt 2070 zahlungsunfähig?“
Es beantwortet vielmehr die Frage: „Welche finanzielle Entwicklung ergibt sich, wenn wesentliche heutige Strukturen und Trends fortgeschrieben werden?“
Das ist ein erheblicher Unterschied.
Der Handlungsspielraum wird enger
Trotz aller Unsicherheit liegt darin die eigentliche Warnung des Rechnungshofs.
Je länger strukturelle Defizite bestehen, desto schwieriger wird es, sie ohne spürbare Einschnitte zu korrigieren. Werden Reformen früh begonnen, können beispielsweise frei werdende Stellen genutzt, Verwaltungsstrukturen schrittweise angepasst und Investitionen gezielter priorisiert werden.
Werden Entscheidungen dagegen über viele Jahre vertagt, steigt das Risiko, später kurzfristig und deutlich härter reagieren zu müssen.
Der Rechnungshof versteht seine Vorschläge ausdrücklich als Impulse für Landtag und Landesregierung. Zu seinen gesetzlichen Prüfmaßstäben gehören dabei insbesondere Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Frage, ob staatliche Aufgaben mit geringerem Personal- und Sachaufwand erfüllt werden können.
Wer bezahlt am Ende?
Genau hier wird die finanzpolitische Diskussion schwierig.
Eine strukturelle Finanzierungslücke lässt sich grundsätzlich auf verschiedenen Wegen schließen: durch geringere Ausgaben, höhere Einnahmen, effizientere staatliche Strukturen oder – soweit rechtlich möglich – zusätzliche Verschuldung. In der Praxis dürfte es meist auf eine Kombination verschiedener Maßnahmen hinauslaufen.
Welche Leistungen gekürzt, welche Strukturen verändert und welche Investitionen geschützt werden sollen, ist allerdings keine rein finanzmathematische Frage. Das sind politische Entscheidungen, über die Regierung und Landtag entscheiden müssen.
Der Rechnungshof liefert dafür eine Warnung und Berechnungsgrundlage, aber keinen verbindlichen Haushaltsplan.
Fazit: Die entscheidende Zahl ist nicht 2070
Die vielleicht wichtigste Botschaft des Gutachtens steckt deshalb nicht in der Jahreszahl 2070.
Entscheidend ist, dass die strukturellen Probleme bereits heute sichtbar sind.
Sachsen-Anhalt trägt einen Schuldenstand von rund 25 Milliarden Euro. Der Haushalt 2025 benötigte nach den vorläufigen Zahlen erneut erhebliche Kreditaufnahme. Gleichzeitig verschiebt der demografische Wandel das Verhältnis zwischen Einnahmen, Einwohnerzahl und staatlichen Kosten.
Das Langfristgutachten sollte deshalb weder als sichere Untergangsprognose noch als bloßes theoretisches Szenario gelesen werden. Es ist ein finanzpolitischer Stresstest.
Und dessen Ergebnis ist deutlich: Bleiben Einnahmen- und Ausgabenstrukturen weitgehend unverändert, wird Sachsen-Anhalts finanzieller Handlungsspielraum zunehmend enger.
Die zentrale Frage für die kommenden Jahre lautet damit weniger, ob im Jahr 2070 exakt 250 oder 500 Millionen Euro fehlen werden. Entscheidend ist, ob es gelingt, Verwaltung, Personalbestand, Investitionen und staatliche Aufgaben frühzeitig an eine schrumpfende und alternde Bevölkerung anzupassen – und dabei genügend finanziellen Spielraum für die Zukunft zu erhalten.