Die europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, AMLA, hat am 1. Oktober 2026 die finalen Entwürfe für drei technische Regulierungsstandards veröffentlicht. Sie betreffen die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, die Einordnung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen sowie Anforderungen innerhalb von Unternehmensgruppen.
Wie die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein am 2. Oktober mitteilte, werden die Entwürfe nun der Europäischen Kommission zur Verabschiedung und anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union übermittelt. Die Veröffentlichung durch die AMLA bedeutet somit noch nicht, dass die Standards bereits verbindlich gelten.
Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden
Der erste Entwurf befasst sich mit den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden. Grundlage ist Artikel 28 Absatz 1 der europäischen Geldwäscheverordnung, kurz AMLR.
Mit diesem technischen Regulierungsstandard sollen die entsprechenden Vorgaben der Verordnung näher konkretisiert werden. Für betroffene Unternehmen ist damit insbesondere relevant, welche Anforderungen sie künftig bei der Umsetzung ihrer Kundensorgfaltspflichten beachten müssen.
Zum Entwurf hat die AMLA zusätzlich ein Factsheet veröffentlicht. Es bietet einen Überblick über die jeweiligen Inhalte und erleichtert den Einstieg in das umfangreichere Dokument.
Wann Geschäftsbeziehungen und Transaktionen erfasst werden
Der zweite Entwurf betrifft Kriterien zur Identifizierung von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen Transaktionen und miteinander verbundenen Transaktionen. Außerdem behandelt er niedrigere Schwellenwerte. Seine Rechtsgrundlage ist Artikel 19 Absatz 9 AMLR.
Im Mittelpunkt steht damit die Abgrenzung verschiedener geschäftlicher Vorgänge. Diese Einordnung ist für die Anwendung der jeweiligen geldwäscherechtlichen Anforderungen von Bedeutung.
Auch zu diesem Standard stellt die AMLA ein Factsheet bereit. Konkrete Schwellenwerte oder einzelne Abgrenzungskriterien nennt die vorliegende Mitteilung der Finanzmarktaufsicht jedoch nicht.
Anforderungen für Unternehmensgruppen und Standorte in Drittstaaten
Der dritte Entwurf behandelt gruppenweite Mindestanforderungen sowie zusätzliche Maßnahmen für Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen in Drittstaaten. Er stützt sich auf Artikel 16 Absatz 4 und Artikel 17 Absatz 3 AMLR.
Damit richtet sich der Blick auf die Umsetzung der Vorgaben innerhalb international tätiger Unternehmensgruppen. Neben den gemeinsamen Mindestanforderungen werden auch rechtliche Hindernisse in Drittstaaten thematisiert.
Die begleitenden Übersichten sollen einen Zugang zu diesen beiden Themenbereichen ermöglichen: den Anforderungen für die gesamte Gruppe und dem Umgang mit rechtlichen Hindernissen an Standorten außerhalb der EU.
Entwürfe liegen vor – Verabschiedung steht noch aus
Mit der Veröffentlichung ist ein weiterer Schritt zur Konkretisierung der europäischen Geldwäschevorgaben erfolgt. Für betroffene Unternehmen bieten die finalen Entwürfe eine Grundlage, um mögliche Auswirkungen auf ihre Abläufe und internen Regelungen zu prüfen.
Entscheidend bleibt das weitere Verfahren bei der Europäischen Kommission. Einen konkreten Zeitpunkt für die Verabschiedung oder die Anwendung der Standards nennt die vorliegende Mitteilung nicht.