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Green Card und US-Steuern: Warum die Steueransässigkeit schon vor dem eigentlichen Umzug beginnen kann

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay

Für Auswanderer ist diese Frage keineswegs nur theoretischer Natur. Mit der steuerlichen Ansässigkeit kann sich der Umfang dessen, was gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden relevant wird, erheblich verändern.

Dabei muss zunächst zwischen zwei Dingen unterschieden werden: einer US-Steuerpflicht für bestimmte Einkünfte und der umfassenderen steuerlichen Ansässigkeit.

Steuerpflicht und Steueransässigkeit sind nicht dasselbe

Wer steuerlich noch nicht in den USA ansässig ist, kann dort trotzdem bereits steuerpflichtige Einkünfte haben.

Die Quelle nennt als Beispiel Einkünfte aus einem sogenannten U.S. trade or business, also einer tatsächlich in den Vereinigten Staaten ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit.

Das kann beispielsweise Unternehmer betreffen, die bereits vor ihrem endgültigen Umzug geschäftlich in den USA tätig werden.

Entscheidend ist jedoch die zweite Stufe: die steuerliche Ansässigkeit als Resident Alien.

Denn dann geht es grundsätzlich nicht mehr nur um bestimmte Einkünfte mit US-Bezug. Die USA erfassen bei steuerlich Ansässigen grundsätzlich das Welteinkommen.

Gerade deshalb ist die Frage so wichtig:

An welchem konkreten Tag beginnt diese steuerliche Ansässigkeit?

Zwei verschiedene Tests entscheiden

Das US-Steuerrecht kennt nach der Darstellung zwei voneinander unabhängige Wege, die zur steuerlichen Ansässigkeit führen können.

Der erste ist der Green Card Test.

Wer zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Kalenderjahres den Status eines Lawful Permanent Resident besitzt, kann diesen Test erfüllen. Entscheidend ist dabei nicht, wie viele Tage die betreffende Person insgesamt in den Vereinigten Staaten verbracht hat.

Daneben existiert der Substantial Presence Test.

Dieser schaut nicht auf die Green Card, sondern auf die tatsächliche körperliche Anwesenheit in den USA.

Dabei spielen die Aufenthaltstage über einen Zeitraum von drei Jahren eine Rolle.

Voraussetzung sind nach der zugrunde liegenden Darstellung zunächst mindestens 31 Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr.

Zusätzlich müssen insgesamt mindestens 183 gewichtete Tage erreicht werden.

Die Berechnung erfolgt dabei nicht einfach durch Addition aller Aufenthaltstage:

Die Tage des laufenden Jahres zählen vollständig. Die Aufenthaltstage des Vorjahres werden zu einem Drittel berücksichtigt und diejenigen des davorliegenden Jahres zu einem Sechstel.

Damit können Reisen aus früheren Jahren steuerlich plötzlich eine Bedeutung bekommen, an die ein späterer Auswanderer bei der Planung seines Umzugs womöglich gar nicht mehr denkt.

Die Green Card ist nicht zwangsläufig der erste relevante Termin

Besonders wichtig ist die sogenannte Residency Starting Date.

Sie bestimmt, ab welchem Tag die betreffende Person im ersten Jahr als steuerlich ansässig behandelt wird.

Beim Green Card Test ist dies nach der zugrunde liegenden Darstellung grundsätzlich der erste Tag des Kalenderjahres, an dem sich die Person als Lawful Permanent Resident in den Vereinigten Staaten aufhält.

Damit muss dieser Zeitpunkt keineswegs mit dem Tag übereinstimmen, an dem jemand endgültig Deutschland verlässt.

Ein Beispiel:

Jemand reist bereits als Lawful Permanent Resident in die USA ein, kehrt anschließend aber noch einmal für mehrere Monate nach Deutschland zurück. Der endgültige Umzug erfolgt erst später.

Steuerlich kann trotzdem bereits die frühere Einreise relevant sein.

Der Umzugswagen bestimmt also nicht zwangsläufig den steuerlichen Stichtag.

Noch überraschender: Frühere USA-Reisen können entscheidend sein

Komplizierter wird die Situation durch den Substantial Presence Test.

Dieser funktioniert unabhängig von der Green Card.

Wer beide Tests im selben Kalenderjahr erfüllt, kann nach der Darstellung der Quelle bereits ab dem früheren maßgeblichen Zeitpunkt steuerlich ansässig sein.

Und genau hier können frühere USA-Aufenthalte plötzlich entscheidend werden.

Dazu können beispielsweise Reisen zur Standortsuche, zur Unternehmensgründung, für Banktermine, zur Vorbereitung eines Mietvertrags oder für andere geschäftliche Angelegenheiten gehören.

Auch private Aufenthalte können grundsätzlich Anwesenheitstage darstellen.

Besonders relevant können außerdem Reisen aus den beiden vorangegangenen Kalenderjahren sein, weil diese bei der Berechnung des Substantial Presence Test anteilig berücksichtigt werden.

Green Card im September – Steueransässigkeit womöglich schon seit März

Die Konsequenz lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen.

Angenommen, jemand erhält seine Green Card erst im September.

Der endgültige Umzug findet ebenfalls im Herbst statt.

Im selben Kalenderjahr war die Person jedoch bereits im März in den USA und erreicht aufgrund ihrer weiteren Aufenthalte den Substantial Presence Test.

Dann kann nach der Darstellung der Quelle nicht erst der September der entscheidende Beginn der steuerlichen Ansässigkeit sein.

Maßgeblich kann vielmehr bereits der erste relevante US-Aufenthalt des Jahres – in diesem Beispiel also der Aufenthalt im März – werden.

Genau deshalb kann es problematisch sein, die steuerliche Planung ausschließlich am Datum der Green Card oder des endgültigen Wegzugs auszurichten.

Ein Kalenderjahr kann steuerlich geteilt sein

Für Auswanderer kann daraus ein sogenanntes Dual-Status-Jahr entstehen.

Ein Teil des Kalenderjahres wird dann grundsätzlich als Zeitraum behandelt, in dem die betreffende Person noch nicht steuerlich in den USA ansässig war, während für den späteren Zeitraum die Behandlung als Resident Alien maßgeblich wird.

Gerade in diesem Übergangsjahr können deshalb Einkünfte, Vermögenspositionen und der genaue Zeitpunkt bestimmter Transaktionen besonders wichtig werden.

Das gilt umso mehr, wenn parallel weiterhin steuerliche Anknüpfungspunkte in Deutschland bestehen.

Deutschland und die USA müssen nicht denselben Stichtag haben

Ein weiterer möglicher Irrtum besteht darin, einen einzigen weltweiten „Steuerstichtag“ anzunehmen.

Der Zeitpunkt, zu dem die US-amerikanische steuerliche Ansässigkeit beginnt, muss nicht automatisch mit dem Zeitpunkt übereinstimmen, zu dem eine steuerliche Ansässigkeit oder unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet.

Bei einem Umzug zwischen Deutschland und den USA können daher beide nationalen Steuerordnungen und gegebenenfalls das Doppelbesteuerungsabkommen relevant werden.

Allein aus der Feststellung, dass eine Person nach US-Recht als Resident gilt, lässt sich deshalb nicht automatisch ableiten, dass Deutschland ab demselben Tag keinerlei Besteuerungsrecht mehr besitzt.

Vor dem Umzug die alten USA-Reisen zusammentragen

Für Menschen, die ihre Auswanderung in die USA planen, ergibt sich daraus eine sehr praktische Konsequenz.

Sie sollten nicht erst auf das Datum ihrer Green Card schauen.

Sinnvoll ist vielmehr, die gesamten USA-Aufenthalte des laufenden Jahres sowie der beiden vorangegangenen Jahre zusammenzustellen.

Einreise- und Ausreisedaten können darüber entscheiden, ob der Substantial Presence Test erfüllt wird und damit ein früherer Beginn der US-Steueransässigkeit in Betracht kommt.

Wer beispielsweise im laufenden Jahr bereits mehrfach für Geschäftstermine, Wohnungssuche oder Urlaub in den Vereinigten Staaten war, sollte diese Aufenthalte bei der steuerlichen Planung nicht ignorieren.

Vor größeren Vermögensentscheidungen besonders genau hinschauen

Der genaue Beginn der US-Steueransässigkeit kann insbesondere dann bedeutsam werden, wenn rund um den Umzug größere finanzielle Vorgänge geplant sind.

Dazu können beispielsweise Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen, Immobilien oder andere Einkünfte und Vermögenspositionen gehören.

Welche steuerlichen Folgen daraus tatsächlich entstehen, lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten. Dafür kommt es auf die persönliche Situation, die Art der Einkünfte und Vermögenswerte sowie auf die steuerliche Behandlung in beiden Staaten an.

Der Flug mit den Umzugskoffern ist nicht automatisch der Steuerstichtag

Die wichtigste Erkenntnis für Green-Card-Auswanderer lautet deshalb:

Der endgültige Wegzug aus Deutschland bestimmt nicht automatisch den Beginn der US-Steueransässigkeit.

Neben dem Green Card Test muss auch der Substantial Presence Test berücksichtigt werden.

Wer schon vor Erteilung der Green Card regelmäßig in die Vereinigten Staaten gereist ist, kann dadurch einen früheren steuerlich relevanten Zeitpunkt erreichen.

Für Auswanderer lohnt sich deshalb eine steuerliche Bestandsaufnahme vor dem endgültigen Umzug – und nicht erst dann, wenn Wohnung und Hausrat bereits auf der anderen Seite des Atlantiks angekommen sind.

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